Heiki91/Visum aus Spanien

  • hallo ihr lieben,


    mein Partner hat den philippinischen Pass, ist aber seit dem 17. Lebensjahr bei seiner Mutter in Spanien. Bruder ebenfalls Spanier, Vater kennt er nicht.


    Wir haben einen deutschen Sohn, vaterschaftsanerkennung usw haben wir alles schon. Hatte jemand so einen Fall? Wie wahrscheinlich ist eine Urkundenprüfung?



    Unsere Sorge ist dass wir nicht die geforderten Dokumente Einreichen können bzw einfach keinen Sinn machen. Wie zB heiratsurkunde der Mutter , Geburtsurkunde von Bruder und Sohn.

    Dann diese Liste mit den letzten Adressen in den Philippinen bis zum 15. Lebensjahr , er ist ja da Weg seit er 17 ist 🥴

    Botschaft geht nicht ans Telefon, am 30.oktober ist unser Termin. Müssen extra von Lanzarote nach Madrid fliegen und wir wüssten einfach gerne vorher was Sache ist 🙄🙄

  • nope, er braucht ein Visum weil er eben Filipino ist.


    Hatte auch schon an da EU freizügigkeitsgesetz gedacht aber da kann mir keiner was zu sagen.


    Keine Anwältin sagte hält wenn der Anwalt in den Philippinen nix findet bekommt er kein Visum.


    Er ist halt bei seiner oma und Onkel tanten aufgewachsen die dort auch alle noch Leben, aber von denen müssen wir ja keine Dokumente abgeben sondern nur von Eltern und Bruder 🥴


    Was genau macht der Vertrauensanwalt? Geht er auch zu anderen verwandten oder sucht er nur nach den Eltern bzw Geschwistern? Und ich hab was gelesen von 50 50 Chance dass keine Überprüfung stattfindet. Wo steht das auf der Geburtsurkunde ob es late registered ist?

  • Deine Angaben sind etwas dürftig:


    Erstmal checken:

    Du bist Deutsche: Wohnsitz Deutschland oder Spanien?

    Dein Partner ist Filipino, Wohnsitz Spanien; seit dem 17. Lebensjahr dort; also hat er einen langfristigen AT.


    Ich vermute die deutsche Botschaft in Madrid will eine Urkundenprüfung deines Partners machen.

    Das ist auch okay, weil seine GEB-Urkunde ja nicht legalisiert werden kann.

    Das Merkblatt der DBM sollte dabei beachtet werden. Wenn allerdings einzelne Dokumente nicht geliefert werden können, dann dies schriftlich begründen. Die Adressliste seit dem 15. Lebensjahr ist ja einfach.. 2 Jahre Philippinen und dann die Adresse in Spanien. Das ist für den Vertrauensanwalt, damit der weiß wo er hinmuss. In deinem Fall wird er sicherlich nicht nach Spanien fahren.


    Nach der Hochzeit:

    EU-Freizügigkeit nur, wenn du als Deutsche weiterhin in Spanien leben und arbeiten willst. Dann Freizügigkeitsrecht in Spanien geltend machen.



    Ansonsten gilt ganz normales Aufenthaltsrecht. Die Botschaft in Madrid muss ein Visum zu Einreise nach D ausstellen und hier in D muss dann die zuständige ABH eine AE ausstellen. Man könnte zwar theoretisch auch wegen Schengen einfach so nach D reisen und bei der ABH eine AE beantragen. Das könnte aber die AHB verweigern, weil nicht der richtige Weg eingehalten wurde. Aber ihr habt ja schon einen Termin bei der Botschaft, daher vermute ich, dass es um ein Visum geht.


    PS:

    late registered: das sollte gut lesbar draufstehen. Wenn nicht, dann ist sie auch nicht late registered.

    Meist wird aber auch bei den normal registrierten Geb-Urkunden eine UP fällig.

    Das kommt aber dann ganz auf die Behörde an; StA , ABH oder die Botschaft, die das Visum ausstellt.

  • Welchen Aufenthaltstitel hat er? Hat er einen Daueraufenthaltstitel EU? oder kann er diesen in Spanien beantragen?


    Wenn der Bruder Spanier ist, kann er sich da nicht in Spanien einbürgern lassen?

  • ja genau er hat einen unbefristeten AT, er könnte ganz einfach eine AE EU bekommen, aber ändert das etwas ? Ich habe nämlich gelesen er müsste dann fuer eine AE die Zustimmung vom Arbeitsamt bekommen.


    Ja genau Bruder und Mutter sind Spanier, er ist es eigentlich auch von Geburt an aber seine Mutter war zu faul seine Nationalität zu klären 🙄🙄 das könnte er ändern, dauert aber bei den spanischen Behörden Monate oder Jahre und er musste einen einbürgerungstest machen


    Verheiratet sind wir übrigens nicht, haben nur einen Sohn. Vaterschaft wurde anerkannt, darum meinte die Dame von der Ausländerbehörde dass sie persönlich keine UP vornehmen lassen würde, die Botschaft aber ja immer in ihrer eigenen Welt Leben würde

  • es geht um ein Visum zur Familienzusammenführung.


    Mein Sohn und ich sind in Deutschland gemeldet, aber zeitgleich auch in Spanien 😅 denn ich wollte nur die Elternzeit teilweise hier verbringen und dann wieder zurück , also temporär. Er hat ein permiso de larga duracion also einen unbefristeten Aufenthaltstitel ohne den Zusatz Europa

  • Ja genau Bruder und Mutter sind Spanier, er ist es eigentlich auch von Geburt an aber seine Mutter war zu faul seine Nationalität zu klären 🙄🙄 das könnte er ändern, dauert aber bei den spanischen Behörden Monate oder Jahre und er musste einen einbürgerungstest machen

    Familienzusammenführungsvisum dauert auch Monate und ist mit viel Aufwand verbunden.


    Ich würde dringend empfehlen, dass er sich um die spanische Staatsbürgerschaft kümmert. Erstens, weil seine Dokumente in Spanien alle geklärt sind, zweitens weil er einen geklärten Aufenthaltsstatus in Spanien hat und drittens, weil mit der Staatsbürgerschaft sein Status in der EU dauerhaft fixiert ist. Du möchtest jetzt diesen gesamten Behördenweg in Deutschland erneut gehen, der in Spanien schon zu 90% durchgemacht worden ist?


    Wenn er tatsächlich seit Geburt an spanischer Staatsbürger ist, dann muss er gar keinen Einbürgerungstest machen weil er ja nicht eingebürgert wird. Das muss halt irgendeine spanische Behörde klären. Und wenn das nicht klappt, ist es sicherlich weniger Aufwand, dass er jetzt ganz regulär die spanische Staatsbürgerschaft beantragt (der spanische Einbürgerungstest ist einfach, man lernt halt ein paar Fragen, die man als informierter Bewohner ohnehin wissen sollte). Er ist ein erwachsener Mann und kann das ohne seine Mutter machen. Das Familienzusammenführungsvisum wollt ihr ja auch ohne seine Mutter beantragen.

  • Wie stehen denn die Chancen dass sie es nicht machen? Ich meine die Identität wurde ja schon in Spanien geklärt als er herkam...

    Die stehen genau so hoch wie das 1,2,3,5,6,8 die Lottozahlen von morgen sind! Weiß niemand...normal erkennt Deutschland die Papiere aus den Philippinen nicht ohne Up an. Also 50:50 und irgendwann kommt dann die UP...spätestens bei weiteren Kindern, Hochzeit, Studium des Kindes...und es wird dann immer schwerer.


    Ich würde den in #11 vorgeschlagenen Weg gehen, dann hat man alles sicher

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wie stehen denn die Chancen dass sie es nicht machen? Ich meine die Identität wurde ja schon in Spanien geklärt als er herkam...

    Die Identität wurde nur von den spanischen Behörden geklärt, aber nicht von den deutschen. Wie die Chancen stehen, dass UP oder keine UP gemacht wird, wird dir vermutlich keiner sagen können. Solche Fälle treten hier im Forum auch kaum auf, darum haben wir kaum Erfahrungswerte damit. Vielleicht findet hge einen ähnlich gelagerten Fall, von dem man lernen könnte?

  • Das Ganze ist ein bisschen ungewöhnlich. Wenn er den Vater nicht kennt, so ist er doch Pinoy gleichwohl die Mutter Spanierin ist, komisch. Schließe mich an, das Ganze beantragen und ihr habt langfristig die Probleme los. Die Spanier müssen dann klären ob er die Doppelstaatsbürgerschaft behalten kann, oder die Phil abgeben muss.


    Hat er einen langfristigen Aufenthaltstitel aus Spanien, dann prüfe ob dieser bereits dem EU Daueraufenthaltstitel entspricht bzw. beantragt ihn sofort. Wenn du dann sowieso wieder zurück nach Spanien willst, da du nur die Elternzeit hier verbringen willst, so könnte dies die bessere Option wenn er z.B. dann auch schon ein Jobangebot z.B. von Mc Donalds nachweist. Müsstet nur schauen, dass er dann nicht den alten spanischen Titel verliert, wenn ihr wieder zurück nach Spanien geht.


    Mit dem Spanischen langfristigen AT kann er aber jederzeit für 3 Monate nach D reisen, denn diese sind i.d.R. schengenfähig. Dann würde ich in D einfach die AE nach 28.1.3 (Personensorge bei einem dt. Kind) beantragen mit der Bitte in Coronazeiten die Nachholung eines ggf. nötigen nationalen Visums zu verzichten, insbesondere wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung Die Insel (bisheriger Wohnort) und Madrid als Risikogebiet ausgewiesen ist.


    ob für das Kind ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht nach Art 20 AEUV vorliegt könnte auch davon abhängen wo das Kind geboren wurde, ...

  • Ich würde dringend empfehlen, dass er sich um die spanische Staatsbürgerschaft kümmert. Erstens, weil seine Dokumente in Spanien alle geklärt sind, zweitens weil er einen geklärten Aufenthaltsstatus in Spanien hat und drittens, weil mit der Staatsbürgerschaft sein Status in der EU dauerhaft fixiert ist. Du möchtest jetzt diesen gesamten Behördenweg in Deutschland erneut gehen, der in Spanien schon zu 90% durchgemacht worden ist?

    Eine ganz wichtige Sache habe ich vergessen: Wenn er jetzt mit Aufenthaltstitel nach Deutschland geht, ist sein spanischer Aufenthaltstitel natürlich weg und er hat keine Möglichkeit, wieder unproblematisch nach Spanien zurückzugehen, falls er das einmal möchte (ausgenommen Urlaub). Mit spanischer Staatsbürgerschaft kann er in der ganzen EU ohne Restriktionen leben und arbeiten, wie er möchte.

  • das klingt ja interessant, also könnte man auf das visum verzichten aufgrund von Corona? Nimmt die Ausländerbehörde das an?


    Das Kind wurde in Deutschland geboren, wir haben beim deutschen Standesamt damals noch vor der Geburt vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht geklärt. Dafür mussten wir auch die Geburtsurkunde meines partners mitbringen inkl vereidigte übersetzung. Deshalb meinte die Dame vom ausländeramt, dass normalerweise keine weitere UP gemacht werden muss.

  • das klingt ja interessant, also könnte man auf das visum verzichten aufgrund von Corona? Nimmt die Ausländerbehörde das an?

    Nein, kann man nicht! Da ja Corona innerhalb von europa kaum noch Reisebeschränkungen hat wird eine ABH dort kaum drauf eingehen!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Pass und Aufenthaltskarte etc. behält er bzw. ein Ausweisdokument. Wenn dann werden höchsten Dokumente wie Geburtsurkunde etc. einbehalten.


    Prüfe erst mal ob es nicht einfachere Optionen gibt.


    Mit seinem Titel darf er ja nach D reisen. Somit könntet ihr beide legal nach D einreisen. Dann prüft ob er einfach ein Jobangebot bekommt. Damit geht ihr zur Ausländerbehörde und stellt einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte nach EU Recht und eine AE nach § 28.1.3 Aufenthaltsgesetz.


    Dann sollten sie zumindest eine Bescheinigung über den Antrag auf Aufenthaltskarte ausstellen und vielleicht auch eine Fiktionsbescheinigung.


    Der Rest ist auch von der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Wohnort abhängig.