Heiki91/Visum aus Spanien

  • okay, dann würden telefoniere ich mal mit der Ausländerbehörde nächste Woche und Frage nach ob es auch ohne visum funktionieren könnte und verweise auf Paragraph 28 1.3?!


    Zeitgleich versuchen wir die Staatsbürgerschaft zu kriegen...

  • 28.1.3 geht immer, die Frage ist, ob euch die ALB fälschlicherweise auf ein FZV und die Botschaft in Madrid verweist oder auf Hinweis zu § 39 Punkt(Absatz) 6 der AufenthV oder eigenständig auch sachrichtig erklärt, dass er die AE auch in D einholen kann.

    das klingt auf jeden Fall schlüssig was du da sagst, ich versteh sowieso nicht, warum er extra ein visum braucht, wenn er eh schon visumsfrei nach Deutschland reisen kann 🙄

  • Wenn er nicht in Europa wäre und auf den Philippinen leben würde, dann wäre es nach Ansicht der höchsten Gerichte, BverwG und vom BVerfG bestätigt, ein Missbrauch, wenn ein Pinoy mit Schengenvisum einreist und dann im Inland die AE beantragt, denn der Gesetzgeber (Bundestag) sagte, dass ein Mensch mit dem richtigen Visum einreisen muss. (oberste Grundsatz)


    Davon gibt Ausnahmen für bestimmte Staaten, z.B. Australien, USA, New zealand, ..... und eben für Personen, die bereits in der EU ein Aufenthaltsrecht haben. Denn ansonsten müsste er einfach nach Spanien und eine spanische Auslandsvertretung müsste die Formalitäten für eine Pinoy für ein nationales Visum erledigen. Das möchte man auch vermeiden.


    Da sagen die Gerichte, in Ausländerrechtlichen Dingen hat ein Gesetzgeber (Bundestag) einen weiten Entscheidungsspielraum.


    Wenn jemand in der EU lebt, so wird das nationale Recht von EU Recht überlagert. Dann muss auch ein starkes Recht nach Art 6 (Schutz des Familienlebens) beachtet werden.


    Das macht es ein bisschen kompliziert. Für euch jedoch auf Grund der Bevorzugung von Personen mit Aufenthaltsrecht in einem EU Staat einfacher für die Beantragung der nationalen Aufenthaltserlaubnis AE nach §28 AufenthG. Dies wurde in der Aufenthaltsverordnung § 39 punkt 6 eindeutig festgelegt.


    Hätte jetzt dein Freund einen AT nach EU Freizügigkeit, dann würde das Gesetzeswerk der EU greifen, .... Deshalb auch die detaillierte Frage nach dem vorhandenen Aufenthaltstitel.


    Wäre die spanische Staatsbürgerschaft einfach zu bekommen, so sollte sie nach meinem empfinden vor der Ausreise und Übersiedlung nach D beantragt werden, am besten durchgeführt. Denn manchmal setzt dies einen nationalen Aufenthaltstitel (hier evt. für Spanien) voraus. Es könnte aber auch sein, dass er von Geburt auf Spanier war, wenn die Mutter damals Spanierin war. Wenn nicht, dass sie z.B. erst mit einem Jüngeren Kind zusammen eingebürgert wurde, gibt es evt. eine Antragseinbürgerung. Aber das ist wieder nationales spanisches Recht. Denn als Kind einer spanischen Mutter eingebürgert zu werden geht bei ihm vielleicht nicht, da er schon zu alt ist.


    Bei euch kommen mehrere Rechtsakte hinzu wo es bei Aufenthaltsrecht nationale (Deutsche) und EU Kompetenzen gibt, die teilweise konkurrieren und dann mit der Adoption es einen anderen Rechtsakt gibt, der ausschließlich Sache der Spanier und der Philippinischen Behörden ist, da die ihn vielleicht aus der Phil. Staatsbürgerschaft entlassen müssen.


    Welches Recht anzuwenden ist, hängt von der aktuellen Rechtsstellung beim Aufenthaltsrecht und im Wesentlichen der Familiengeschichte bei einer Einbürgerung ab.

  • 28.1.3 geht immer, die Frage ist, ob euch die ALB fälschlicherweise auf ein FZV und die Botschaft in Madrid verweist

    .. das ist nicht "fälschlicherweise" der Fall!


    Visumsfreie Einreise heißt nur, dass zum Zwecke eines kurzfristigen Aufenthaltes bis 90 Tage eingereist werden kann (SchengenRegelung); jedoch wenn die Absicht besteht sich langfristig in D niederzulassen, muss im Staat des Wohnsitzes (hier also Spanien) ein FZ-Visum beantragt werden.

    Es ist möglich, dass die zuständige ABH bei der Vergabe der AE eine Ausnahme macht; aber sicher ist das nicht.



    Zitat

    Was muss ich für den Ehegatten-/Familiennachzug tun?

    Für den Familiennachzug ist im Regelfall erforderlich, dass der aus dem Ausland zuziehende Familienangehörige ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) in dem Land beantragt, in dem sie ihren oder er seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat (das heißt sich seit mindestens sechs Monaten erlaubt aufhält). Dabei ist wichtig, dass das Visum für den tatsächlich beabsichtigten Aufenthaltszweck beantragt wird – also nicht z. B. ein Touristenvisum.

    Der Visumantrag wird von der Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde am Wohnort der Partnerin oder des Partners, der bereits in Deutschland lebt, gemeinsam geprüft.

    https://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html

  • Dann lies doch bitte §39 pkt 6 der Aufenthaltsverordnung durch. Da ist die Erleichterung doch explizit dargelegt.


    Willst du jetzt diskutieren ob eine Verordnung rechtlich bindende Wirkung hat?


    Das ist doch hier kein Regelfall, da der pinoy einen langfristigen AT für Spanien hat, der so wie es ausschaut schengenfähig ist.

  • Seine Mutter ist seit 1986 Spanierin, bevor mein Partner und sein Bruder geboren wurden.


    Normalerweise dauert die spanische Einbürgerung Jahre, das ist mir dann doch zu lang. Aber vllt gibt es eine Ausnahme bei ihm da er das geburtsrecht hat.


    Er würde vermutlich seine AT in Spanien behalten, er lässt seinen Arbeitsvertrag hier einfrieren, somit hat weiterhin Gründe den At zu behalten und jederzeit wieder zu kommen.


    Was würde es für einen Unterschied machen wenn er einen Aufenthaltstitel EU hätte? Den wollten wir eventuell beantragen falls es Sinn machen würde, das würde nur 3 Monate dauern diese zu bekommen.

  • naja was heisst schengenfähig? Also er konnte uns immer ohne Probleme besuchen in Deutschland ohne Visum 😅


    Ich denke, er kann nicht so einfach mit seinem spanischen Titel nach Deutschland reisen...er wurde bisher aufgrund schengen nicht erwischt...da aber immer mehr Schengenflüge überprüft werden würde ich warnen einfach ohne Visum nach Deutschland zu fliegen...ansonsten gibt es eine Ausweisung / Einreisesperre


    Er hat ein permiso de larga duracion also einen unbefristeten Aufenthaltstitel ohne den Zusatz Europa

    ohne den Zusatz Europa kann er nicht ohne Visum innerhalb Europas reisen...


    https://openjur.de/u/850862.html


    https://spanien.diplo.de/blob/…-auch--ausnahmen-data.pdf

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das ist doch hier kein Regelfall, da der pinoy einen langfristigen AT für Spanien hat, der so wie es ausschaut schengenfähig ist.

    Ob dies ein Regelfall ist oder nicht, sollte doch ihre ABH sagen. Das ist doch das sicherste ; oder?

    Offenbar war die deutsche Botschaft in Madrid ja nicht der Ansicht, dass ein Visum nicht nötig ist.

    scheint nicht Schengenfähig zu sein Visum aus Spanien

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wenn er nicht Schengenfähig ist, ist es was anderes, da könnte es ggf. interessant sein diesen Zusatz UE zu bekommen


    Zitat



    2.4 Drittstaatsangehörige mit einer spanischen Aufenthaltserlaubnis gem. „residencia larga duracion
    UE“
    Inhaber einer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis gem. „residencia larga duracion UE“ können ohne Visum
    nach Deutschland einreisen. Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Inhaber einer spanischen
    Aufenthaltserlaubnis gem. „residencia larga duración“ (ohne den Zusatz „UE“) gilt. In diesem Fall muss ein Visum
    vor Einreise nach Deutschland beantragt werden.



    https://spanien.diplo.de/blob/…-auch--ausnahmen-data.pdf


    Die reden von Zusatz UE, ..... Ob das nun ein Rechtschreibfehler ist?


    Dann würde ich aber nicht unbedingt zur ALB persönlich gehen, denn dann stellt sich die Frage ob es eine illegale Einreise war, wofür überwiegendes spricht.

  • Was ist diese aufenthaltskarte nach EU recht?

    Bekommt er nicht, da du in Deutschland gemeldet bist...würde er nur bekommen, wenn du nur in Spanien gemedet wärst und dort auch Geld verdienen würdest...dazu müsstest du dann auch heiraten oder später genug verdienen, um ihn zu finanzieren

    Ein Nicht EU Bürger genießt in Spanien ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Er genießt jedoch im Rahmen der Freizügigkeit keinen Anspruch auf Aufenthalt in der BRD. Auch wenn das Gesetz zur Zeit von Kommunen in Deutschland ignoriert wird. Er kann sich jederzeit bei einer Ausländer in Deutschland einfinden und den Versuch der Anmeldung vornehmen. Je weiter nördlich um so aussichtsreicher.


    Nehmen wir an Mutter und Kind leben in Bremen oder Hannover von Öffentlichen Leistungen werden sie den Kindsvater entgegen gelten Gesetzen dulden und Alimentieren.


    Was soll ihm auch passieren? Die Aufforderung das Land zu verlassen ist die Höchststrafe.

    Meine Erfahrung der letzten Jahre.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Die reden von Zusatz UE, ..... Ob das nun ein Rechtschreibfehler ist?

    Nein....ist Spanisch für " La Unión Europea (UE)"....da er diesen Zusatz nicht hat, ist seine spanische AE nicht schengenfähig und er darf damit nicht visumfrei reisen. Habe gerade mit einem Kumpel von der BP am Airport in Berlin gesprochen...viele reisen trotzdem damit und sie erwischen etliche jede woche und schieben sie direkt mit dem nächsten Flieger zurück...inklusive Strafverfahren und einreisesperre.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • miks geht ja hier im Wesentlichen ob er einen schengenfähigen Titel hat. Aktuell eher nein, wobei mir das bei einer Niederlassungserlaubnis schon wundert oder ob er einen schengenfähigen Titel hat, dann kann er ihn ohne Einreisevisum hier beantragen.


    Das mit dem Geburtsrecht ist nochmals eine andere Baustelle.

  • ktuell eher nein, wobei mir das bei einer Niederlassungserlaubnis schon wundert

    Gibt es scheinbar sehr oft in Spanien (laut BP)...vorallem Nordafrikaner, Südamerikaner und auch Filipinos haben diesen nicht schengenfähigen spanischen Titel

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • also das hatte mir jemand von der Ausländerbehörde vor einigen Wochen geschrieben, nachdem ich ihm den Aufenthaltstitel meines Freundes geschickt hatte.



    Und auch auf anderen spanischen Seiten ist das erklärt. Mit einem spanischen aufenthaltstitel darf er durch die Schengen-Staaten reisen wie er lustig ist 😅


    "Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien oder einem anderen Land im Schengen-Raum müssen kein Schengen-Visum ausstellen und können daher mit einer gültigen TIE und einem gültigen Reisepass in eines der Mitgliedsländer dieses Gebiets reisen. Um in ein europäisches Land zu reisen, das nicht zum Schengen-Raum gehört, müssen diese Bürger die Anforderungen für Reisende ihrer Nationalität und nicht des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz haben, berücksichtigen."


    Wenn er den Zusatz UE hat darf er visumsfrei nach Deutschland ein reisen wenn es um einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geht.

  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Visum aus Spanien“ zu „Heiki91/Visum aus Spanien“ geändert.
  • Ich denke, die TS sollte Kontakt mit ihrer ABH aufnehmen.

    Am besten eine Kopie des Passes inklusive dem spanischen AT ihres Partners vorzeigen.

    Die ABH wird dann sagen können, ob Visum erforderlich ist oder nicht.

    Dann hat sie was verbindliches... sonst diskutieren wir hier ohne Ende.


    PS:


    Hat sich überschnitten. Also ist Visum erforderlich!

  • Also brauch ich gar nicht auf Paragraph 28 und 39 AufentV beharren und er reist ohne visum ein oder? 🙈🙈



    Ach ja, sollte es zu einer UP kommen, im Namen seiner Mutter ist ein Buchstabe ausgetauscht worden 🙄 also in seiner Geburtsurkunde steht Anna Lie und in der spanischen Heiratsurkunde von der Mutter steht sie mit Anna Lee. Müssen wir da vorab irgendwas notariell machen?