Also brauch ich gar nicht auf Paragraph 28 und 39 AufentV beharren und er reist ohne visum ein oder?
Seh ich nicht so..
Deine ABH hat doch klar geschrieben, dass er ein Visum braucht, wenn er längerfristig in D Wohnsitz nehmen will. Wenn du es anders machen willst, solltest du das mit deiner ABH vorab klären oder einen RA einschalten..
Davon unabhängig kann er - wie die ABH schreibt - immer kurzfristig nach D einreisen.
Ob eine UP stattfindet, steht doch noch in den Sternen.
Einerseits kann man argumentieren, dass er ja lange in Spanien lebt und daher seine Identität geklärt ist, andererseits kann irgendeine Behörde drauf bestehen, weil die Urkunde nicht legalisiert werden kann.
Wenn du den Namen der Mutter in der GU ändern lassen willst, geht das nur auf den Philippinen. (Im LCR wo die GU damals registriert wurde).
(Geht als clerical error ohne Probleme, braucht aber seine Zeit)... allerdings ich persönlich würde da garnichts dran machen lassen.