Heiki91/Visum aus Spanien

  • Also brauch ich gar nicht auf Paragraph 28 und 39 AufentV beharren und er reist ohne visum ein oder?

    Seh ich nicht so..

    Deine ABH hat doch klar geschrieben, dass er ein Visum braucht, wenn er längerfristig in D Wohnsitz nehmen will. Wenn du es anders machen willst, solltest du das mit deiner ABH vorab klären oder einen RA einschalten..


    Davon unabhängig kann er - wie die ABH schreibt - immer kurzfristig nach D einreisen.



    Ob eine UP stattfindet, steht doch noch in den Sternen.

    Einerseits kann man argumentieren, dass er ja lange in Spanien lebt und daher seine Identität geklärt ist, andererseits kann irgendeine Behörde drauf bestehen, weil die Urkunde nicht legalisiert werden kann.


    Wenn du den Namen der Mutter in der GU ändern lassen willst, geht das nur auf den Philippinen. (Im LCR wo die GU damals registriert wurde).

    (Geht als clerical error ohne Probleme, braucht aber seine Zeit)... allerdings ich persönlich würde da garnichts dran machen lassen.

  • naja wie ihr so schön gesagt habt, irgendwann kommt die UP😅


    Der Name in der GU meines partners ist ja richtig, aber als die Mutter nach Spanien kam und die Nationalität bekam hat sie wohl den Buchstaben in ihrem Namen geändert 🥴

  • Der Name in der GU meines partners ist ja richtig, aber als die Mutter nach Spanien kam und die Nationalität bekam hat sie wohl den Buchstaben in ihrem Namen geändert

    Vielleicht hat sie ja noch ihren philipp. Pass vor der Einbürgerung; dann wäre dies ja leicht nachzuweisen.

    Ansonsten: abwarten ob überhaupt jemand dazu eine Erklärung haben will!

  • naja wie ihr so schön gesagt habt, irgendwann kommt die UP😅

    .. was die deutsche Botschaft in Spanien angeht: da wäre ich vorsichtig optimistisch.

    Denn das ist dort nicht das normale laufende Geschäft. Und daher könnte die sich auf deine ABH verlassen, die ja nach deiner Aussage nicht auf eine UP besteht.. wie gesagt: Ohne Garantie!

    Ja..mal sehen...ich weiss auf jeden Fall das Standesamt will in jedem Fall eine UP..und da wir irgendwann heiraten wollen kommen wir ja nicht drum rum. Es sei denn wir heiraten in Dänemark 😃

  • Ja..mal sehen...ich weiss auf jeden Fall das Standesamt will in jedem Fall eine UP..und da wir irgendwann heiraten wollen kommen wir ja nicht drum rum.

    Welches Standesamt hat denn die GU für das Kind ausgestellt? StA in Spanien oder in D?


    Das Standesamt in Deutschland, alle Dokumente sind von da. Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung und Geburtsurkunde.

    Da steht auch drauf, "hat sich ausgewiesen durch Pass und Geburtsurkunde".

    Dafür musste ich die Geburtsurkunde vorher noch übersetzen lassen und den Pass auch.

  • Da steht auch drauf, "hat sich ausgewiesen durch Pass und Geburtsurkunde".

    Seltsamerweise hat also das StA damals keine UP gefordert, droht aber jetzt bei einer Heirat eine UP an?

    Oder ist das ein anderes StA?

    Ja genau, bei Heirat wollen die eine UP aber bei der Geburtsurkunde war die Übersetzung genug.


    Auf der Website der DBM steht zB aber bei Vaterschaftsanerkennung wird ggfs. Auch eine UP fällig. Keine Ahnung.


    Interessanterweise hat mir der Standesbeamte die Infos zugeschickt, die die selber von der DBM erhalten, wo steht dass die spät registrierten Urkunden das Problem sind und die überprüft werden müssen.. Aber mein Freund hat ja keine spät registrierte

  • Also brauch ich gar nicht auf Paragraph 28 und 39 AufentV beharren und er reist ohne visum ein oder? 🙈🙈

    mit dem Schreiben der ALB dürfte kaum eine Einreisesperre bekommen. Ob die BuPo dann zurückschickt? Den Antrag könnt ihr in D immer stellen, auf § 39 AufenthV verweisen und dann könnt ihr ja entscheiden was ihr macht, wenn die ALB euch auffordert das Visum nachzuholen.


    Normalerweise brauchst du ein nationales Visum von dem du eigentlich entbunden werden solltest. Auch die Mitarbeiter in der ALB haben nicht immer jede Ausnahme auf dem Schirm.



    gäbe auch die Option diesen Titel zu beantragen, ...


    2.3 Drittstaatsangehörige mit einer spanischen Aufenthaltserlaubnis gem. „regimen comunitario –
    familiar ciudadano de la Unión“
    Inhaber einer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis gem. „regimen comunitario – familiar ciudadano de la
    Unión“ können ohne Visum nach Deutschland einreisen, wenn der EU-Bürger, auf den sich der Aufenthaltstitel
    bezieht (Ehegatte, Kind) sich bereits in Deutschland befindet oder Sie gemeinsam mit ihm nach Deutschland
    re


    https://spanien.diplo.de/blob/…-auch--ausnahmen-data.pdf



    Prüfen ob man das EU Anhängsel bekommt.

  • dieses Regimen comunitario hatte er bereits durch seine Mutter früher. Ich lese gerade dass das wohl gehen wurde, hier in Spanien muss man nicht verheiratet sein um als Lebensgemeinschaft zu gelten. Man muss 1 Jahr in einem eheähnlichen Verhältnis gelebt haben, wenn man gemeinsame Nachkommen hat entfällt das sogar ganz 🤔🤔 interessant. Ich müsste aber hier fuer Minimum 3 Monate arbeiten und meinen Freunden versorgen können... Da fängt das Problem schon an, niemand hier bekommt zur Zeit einen Job 😅😅


    Ja das EU Anhängsel kann er bekommen. Aber bringt ja nix

    Wenn du mal auf der botschaftsseite schaust, steht da auch bei kurzfristigen Aufenthalt braucht er kein visum. Vielleicht ist das was der Kumpel von der BP meint ein anderer Aufenthaltstitel.

  • Mit dem Anhängsel Eu sollte die Aufenthaltsverordnung greifen. Somit wenn das einfach zu machen ist, dann macht dies. Geht dann in D zur ALB und beantragt die AE nach § 28.1.3. Wenn ihr auf das Visumverfahren verwiesen werdet dann macht eine schriftliche Eingabe, dass aus eurer Sicht § 39 Pkt 6 der AufenthV einschlägig ist und der Gesetzgeber ja gerade für diesen Personenkreis eine Vergünstigung wollte.


    Regimen comunitario müsste sich auf den EU Stammberechtigten euer Kind beziehen. Ob das wiederum so einfach geht ist eine Sache. In D wäre es ggf. nur ein Hinzufügen einer Nebenbestimmung auf der Aufenthaltskarte. Aber Spanien, ....


    Es ist schwierig vernünftig zu antworten, wenn dann immer neue relevante Infos kommen.


    Probiert den Weg wie im ersten Absatz und dann sollte dies klappen, ..

  • Also ich habe eben nachgelesen, dass ich das ganz easy beantragen kann hier. Brauche ne KV und ausreichend finanzielle Mittel. Nach 3 Monaten kann ich ihn in dieses communtiario aufnehmen.


    Aber jetzt mal ne Frage zu dem EU Anhängsel... Er kann also mit dem cisumfrei nach Deutschland reisen und dann bei der Ausländerbehörde einen AT aufgrund unseres sohnes beantragen richtig?

  • Aber jetzt mal ne Frage zu dem EU Anhängsel... Er kann also mit dem cisumfrei nach Deutschland reisen und dann bei der Ausländerbehörde einen AT aufgrund unseres sohnes beantragen richtig?

    Er kann auf jeden Fall immer visumsfrei nach D reisen (bis 90 Tage). Das hat deine ABH ja schon festgestellt.


    Frag doch mal deine ABH, unter Berücksichtigung von deren voriger Antwort, ob §39.6 Aufenthaltsverordnung greifen würde und er dann gleich hier in D eine AE beantragen kann oder er zuerst diese EU-Erweiterung seines ATs aus Spanien braucht. Dann hast du eine verbindliche Antwort.


    Im Übrigen würde ein Visum für D zwecks FZ von Spanien aus recht flott gehen. Ich tippe auf 4-6 Wochen. Eine UP wird es mE nicht geben... das wäre dann auch ein sauberer Weg.

  • In der Aufenthaltsv §39 steht als erster Satz:


    Zitat

    Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn

    Dieses "kann" ist ein Hinweis, dass es im Ermessen der ABH liegt, einen AT zu erteilen. Das ist also keineswegs ein MUSS.. dazu passt auch diese Antwort eines RAs auf einen ähnlich gelagerten Fall:


    https://www.frag-einen-anwalt.…undesgebiet--f303995.html

  • boah ja mega gut, danke du hast mir echt weiter geholfen 😃 also erstmal vorher mit der Behörde abklären ob Paragraph 39.6 AufenthV greifen würde. Würde denn das Ermessen dieses Paragraphen tatsächlich beeinflusst wenn er jetzt den Zusatz EU hätte?



    Wieso meinst du eine UP würde nicht stattfinden?

  • Wieso meinst du eine UP würde nicht stattfinden?

    wie gesagt:


    Deine ABH sagt nein; die Botschaft verlässt sich bei normal registrierten GU meist auf die Aussage der ABH;

    die Geburtsurkunde des Kindes ist deutsch.. er lebt schon lange in Spanien.. es ist durchaus behördlicher weise zu vertreten, dass keine UP gemacht wird. Und warum sollte sich die Botschaft freiwillig ein Verfahren antun, dass sie zumindest nur selten vielleicht auch nie durchführt?


    Inwiefern das Ermessen bei dem EU-Titel besser ausgeübt wird, kann ich nicht sagen. Aber fragen kannst du ja..

  • Hge, wie kommst du auf die Idee, dass die Einholung nach §36.6 eine Ermessensentscheidung der Behörde ist? Der Ausländer kann in im Inland einholen oder von außerhalb

    und

    nicht.. die Behörde kann einer Einholung positiv gegenüberstehen, ....