Alles anzeigen28.1.3 ist sie immer integriert, das steht dann normalerweise auch auf der Aufenthaltskarte.
Das Problem könnte die Zeit werden zwischen Antrag und Erteilung.
Du hast Geld, ihr wollt ein Haus bauen, so wäre es für die eigenen Nerven günstiger den Rest abzuhaken. Möbel aussuchen, mal einen Schrank zusammenschrauben geht ja auch.
Falls ihr das nicht wollt,
könnte es sein, dass sich die Behörde auf die Vorrangprüfung verweist bei § 38 a und die Arbeitserlaubnis erst mit Erteilen der AE 28.1.3 gewährt wird.
Dann ggf. prüfen ob es Privilegien für Saisonarbeiter gibt. ähnlich wie bei Entsendeten von spanischen Firmen. Bin mir nicht sicher ob da was geht.
Wenn er die 28.1.3 hat kann er auch mit 40+ eine normale Ausbildung machen und dann entscheidet der Betrieb ob er da B1 voraussetzt. Ohne B1 wird auch eine einfache Ausbildung schwierig, da in D halt Deutsch gesprochen wird. Deshalb einfach auch beim Integrationskurs ggf. das locker sehen wenn eine Verpflichtung käme, obwohl diese nicht gerechtfertigt ist und er bei Bedarf eine Berechtigung bekommt.
Eine Option die Arbeitserlaubnis sofort zu bekommen, könnte sein, wenn ihr auch die 3. Variante auf Basis des Kindes bekommt und euch dann auf Art 20 AEUV berufen könnt. Denn da ist auch für die Familienmitglieder die Arbeitserlaubnis inkludiert. Die wäre, wenn das Kind wegen eines Aufenthaltes von mehr als 3 Monaten in Spanien z.B. das bekommt:
„regimen comunitario –familiar ciudadano de la Unión“
oder ihr euch darauf berufen könnt ohne das schreiben.
DAnn sollte es sich um einen Fall von Art 20 AeuV handeln, wo die Familienmitglieder hier der Vater sofort eine Arbeitsgenehmigung bekommt. Auch das könnte zu vielen Diskussionen führen.
Das Beste dürfte sein, im Wissen um viele Möglichkeiten die Ausländerbehörde zu einer zeitnahen Ausstellung einer AE nach 28.1.3 und 38 a zu bewegen.
Während der Zeit müsst ihr nicht unbedingt in D bleiben.
Das mit der Staatsbürgerschaft würde ich trotdem nochmals prüfen. Wenn er Sohn einer span. Mutter war ob er nicht den Antrag stellt und dann eingebürgert werden kann.
das wäre jetzt nicht das Problem wenn er nicht sofort Arbeit hätte, 1. hab ich genug und 2. hat er extra ein paar tausend gespart genau fuer diesen Fall.
Aber wie lange dauert es im Regelfall bis zur Erteilung der AE nach 28.1.3?
Integrationskurs möchte er sowieso machen. Selbst wenn er nicht verpflichtend ist. Sein deutsch ist nicht schlecht, da in seinem hotel nur deutsche Gäste Urlaub machen, aber b1 ist es auf jeden Fall nicht. Eher a1