Heiki91/Visum aus Spanien

  • das klingt ja interessant, also könnte man auf das visum verzichten aufgrund von Corona? Nimmt die Ausländerbehörde das an?

    Ich glaube, da hast du etwas falsch verstanden. Niemand kann aufgrund von Corona auf ein Visum verzichten, zumindest nicht in Deutschland.

  • das klingt ja interessant, also könnte man auf das visum verzichten aufgrund von Corona? Nimmt die Ausländerbehörde das an?

    Ich glaube, da hast du etwas falsch verstanden. Niemand kann aufgrund von Corona auf ein Visum verzichten, zumindest nicht in Deutschland.

    Erstens kann jeder mit einem schengenfähigen AT nach D einreisen uns sich nach diesen legal aufhalten. Kommt EU Recht ins Spiel, dann bedarf es nicht mal eines legalen Aufenthaltes.


    Ausserdem gilt ja auch noch die Aufenthaltsverordnung hier dürfte 6. relevant sein.


    § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

    Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
    ...


    6.er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind; § 41 Abs. 3 findet Anwendung,



    §41 Abs. 3 sagt


    § 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten


    (3) Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise zu beantragen. Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Ausländer ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird.

  • das klingt ja interessant, also könnte man auf das visum verzichten aufgrund von Corona? Nimmt die Ausländerbehörde das an?

    Könnte sein, ist aber nicht sicher, dass die ABH dies akzeptiert.

    Da du ja offenbar zur ABH Kontakt hast, kannst du das ja mal direkt mit ihr klären!

    Das Kind wurde in Deutschland geboren, wir haben beim deutschen Standesamt damals noch vor der Geburt vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht geklärt. Dafür mussten wir auch die Geburtsurkunde meines partners mitbringen inkl vereidigte übersetzung. Deshalb meinte die Dame vom ausländeramt, dass normalerweise keine weitere UP gemacht werden muss.

    Wenn die ABH verzichtet, sehe ich große Chance, dass die Botschaft auch drauf verzichtet. Denn bei normal registrierten Geb-Urkunden überlassen die meisten Botschaften dies dann der zuständigen ABH, dies zu entscheiden.


    Spanischer Pass für den Vater wäre - ich stimme den Vorredner zu - das einfachste. Wobei ich nicht weiss, ob dies bei dieser Lage (Vater nicht bekannt oder doch?) so einfach ist.

  • Madrid ist aktuell Corona Risikogebiet.

    Aber es gibt aktuell keine Einschränkung des Flugverkehrs...



    Weiterhin kann muss nicht jede ALB vom Nachholen des Visumverfahrens absehen, insbesondere wenn das Kind in Spanien geboren ist

    Kind ist in D geboren...aber da Sowohl Mutter als auch Kind 2. Wohnsitz in Spanien haben und vermutlich nur wegen Elterngeld hier sind, muss man auch überhaupt kein Visum geben. Denn das leben in Spanien ist ja zumutbar


    Mein Sohn und ich sind in Deutschland gemeldet, aber zeitgleich auch in Spanien 😅 denn ich wollte nur die Elternzeit teilweise hier verbringen und dann wieder zurück , also temporär


    Das Kind wurde in Deutschland geboren

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • wie also verstehe ich das richtig, wir fliegen einfach nach Deutschland und er sucht sich einen Job? Laut Arbeitsamt würde er mit seinen Qualifikationen keine Arbeitserlaubnis bekommen. Was ist diese aufenthaltskarte nach EU recht?

  • Was ist diese aufenthaltskarte nach EU recht?

    Bekommt er nicht, da du in Deutschland gemeldet bist...würde er nur bekommen, wenn du nur in Spanien gemedet wärst und dort auch Geld verdienen würdest...dazu müsstest du dann auch heiraten oder später genug verdienen, um ihn zu finanzieren

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • wie also verstehe ich das richtig, wir fliegen einfach nach Deutschland und er sucht sich einen Job?

    Soll denn dein Partner auch in D wohnen bleiben? oder versteh ich hier etwas nicht?


    Wenn ja, nach D fliegen und bei deiner ABH eine AE nach §28 beantragen, da er ja der Vater des Kindes ist. Arbeit spielt keine Rolle.


    Kann sein, dass die ABH das nicht akzeptiert, weil er nicht mit dem vorgescpriebenen FZ-Visum eingereist ist. Daher vorher mit der ABH sprechen.

  • Habe doch § 39 nr. 6 AufenthV verlinkt. Das hat doch Gesetzescharakter, ....


    TanduaIce einem Erziehungsberechtigten eines Deutschen Kindes zu sagen, bleibt dort wo du bist, das dt. Kind kann ja auch dahin ist nun mal nicht nach der der höchstrichterlichen Rechtssprechung und den Kriterien des BVerfG.

  • TanduaIce einem Erziehungsberechtigten eines Deutschen Kindes zu sagen, bleibt dort wo du bist, das dt. Kind kann ja auch dahin ist nun mal nicht nach der der höchstrichterlichen Rechtssprechung und den Kriterien des BVerfG.

    Doch, weil Spanien eingetragener Wohnsitz ist und auch die Mutter / Kind ja nicht permanent nach Deutschland wollen. Damit ist es zumutbar! So jedenfalls meine Auslegung! Aber ich bin kein Jurist!


    Aber sie muss erstmal mit der ABH reden...dann sieht man weiter!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • wie also verstehe ich das richtig, wir fliegen einfach nach Deutschland und er sucht sich einen Job? Laut Arbeitsamt würde er mit seinen Qualifikationen keine Arbeitserlaubnis bekommen. Was ist diese aufenthaltskarte nach EU recht?

    Daueraufenthalt EU ist ein Titel den eine Person in einem Land bekommt und ist ähnlich einer nationalen Niederlassungserlaubnis. Es geht ja nicht um deinen Titel wie Tanduay sagt - zumindest wenn ich es richtig verstehe - sondern um den Aufenthaltstitel des Vaters.


    Dieser Titel ist in jedem Land ein bisschen anders geregelt. In D sind das zwei unterschiedliche Paragrafen. In Spanien kenne ich mich nicht aus.





    Tanduay meinte du lebst in D, im ersten Post schreibst du aber


    ....

    • Müssen extra von Lanzarote nach Madrid fliegen und wir wüssten einfach gerne vorher was Sache ist 🙄🙄


    Denke ihr seid noch auf der Insel. Deshalb versucht vor der Einreise nach D zu klären ob es nur


    ein nationaler Aufenthaltstitel ist,

    ein schengenfähiger nationaler Aufenthaltstitel oder ein Titel der

    dem Daueraufenthaltsrecht EU entspricht.



    Wo wollt ihr langfristig bleiben? Seid ihr nicht sicher, dann soll er erstmal für ein paar Monate auf Schengenbasis kommen. Wenn er z.B. einen spanischen Titel hat, könnte er ggf. seinen langfristigen Titel in Spanien verlieren, wenn er hier eine AE bekommt. Das könnte dann zu Problemen führen wenn er wieder in Spanien arbeiten will. In diesem Fall wäre es vermutlich sinnvoll einfach auf Schengenbasis hier zu leben. max. 3 Monate innerhalb von 180 Tagen.



    Wenn ihr längerfristig in D bleiben wollt und euch das erst nach 2 Monaten oder so klar wird, dann geht ihr in D zur zuständigen Ausländerbehörde, sofern er einen schengenfähigen AT von Spanien hat oder einen Titel ähnlich Daueraufenthalt EU hat und stellt den Antrag nach § 28.1.3 AufenthG. Sollte die Ausländerbehörde zunächst erklären, dass bei obigen Annahmen ein Visum erforderlich ist, dann verweist auf §39 Nr. 6 der Aufenthaltsverordnung. Wird dieser Antrag vor Ende der 90 Tage des Schengenaufenthaltes gestellt, dann solltet ihr eine Fiktionsbescheinigung bekommen.


  • Wir haben unseren Hauptwohnsitz in Deutschland, ich habe meinen Partner in Spanien kennengelernt und als ich schwanger wurde haben wir entschieden dass ich meine Elternzeit in Spanien verbringe, darum sind wir hier im Rathaus gemeldet. Wir bauen gerade ein Haus in Deutschland und möchte nächstes Jahr zusammen in Deutschland Leben.

  • Wir haben unseren Hauptwohnsitz in Deutschland, ich habe meinen Partner in Spanien kennengelernt und als ich schwanger wurde haben wir entschieden dass ich meine Elternzeit in Spanien verbringe, Wir bauen gerade ein Haus in Deutschland und möchte nächstes Jahr zusammen in Deutschland Leben.

    also wenn langfristiger Aufenthaltsort Deutschland geplant ist, dann würde ich sehen dass der Partner die spanische Staatsangehörigkeit, die er ja angeblich / vermutlich hat auch anerkannt bekommt. Dann macht es alles am einfachsten....will man das nicht, würde ich sogar zu einer UP raten, selbst wenn die Botschaft / ABH verzichtet, den spätestens zur Hochzeit, zur Geburt von weiteren Kindern oder zur Hochzeit eines der Kinder wird es eine UP geben...wir hatten mal einen Fall hier, da kam diese bei der Doktor ernennung der Tochter und machte dann massive Probleme!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Klärt das mit dem Titel ob er schengenfähig ist. Dann einfach in D zur Ausländerbehörde und bei schengenfähigem Titel in D die AE nach § 28.1.3. beantragen mit Verweis auf § 39 Nr. 6 AufenthV


    Das mit der Staatsangehörigkeit könnt ihr auch über die Span. Botschaft ggf. ein Konsulat klären.

  • Was ist diese aufenthaltskarte nach EU recht?

    Bekommt er nicht, da du in Deutschland gemeldet bist...würde er nur bekommen, wenn du nur in Spanien gemedet wärst und dort auch Geld verdienen würdest...dazu müsstest du dann auch heiraten

    das hatte ich auch erst überlegt. Aber ist wohl fuer deutsche nicht möglich sagte man mir.


    Oder wie ist das, wie lange müsste ich in Spanien gearbeitet haben? Geht das nicht dann auch über den Sohn?

    Wir haben unseren Hauptwohnsitz in Deutschland, ich habe meinen Partner in Spanien kennengelernt und als ich schwanger wurde haben wir entschieden dass ich meine Elternzeit in Spanien verbringe, Wir bauen gerade ein Haus in Deutschland und möchte nächstes Jahr zusammen in Deutschland Leben.

    also wenn langfristiger Aufenthaltsort Deutschland geplant ist, dann würde ich sehen dass der Partner die spanische Staatsangehörigkeit, die er ja angeblich / vermutlich hat auch anerkannt bekommt. Dann macht es alles am einfachsten....will man das nicht, würde ich sogar zu einer UP raten, selbst wenn die Botschaft / ABH verzichtet, den spätestens zur Hochzeit, zur Geburt von weiteren Kindern oder zur Hochzeit eines der Kinder wird es eine UP geben...wir hatten mal einen Fall hier, da kam diese bei der Doktor ernennung der Tochter und machte dann massive Probleme!

    das sehe ich ja auch alles ein, aber es wäre eben einfach fuer uns wenn eine UP stattfindet während wir in Deutschland sind weil immer extra nach Madrid reisen wenn dann noch noch dokumente fehlen ist echt nicht so schön. Oder kann man fehlende Dokumente auch schicken??

  • Klärt das mit dem Titel ob er schengenfähig ist. Dann einfach in D zur Ausländerbehörde und bei schengenfähigem Titel in D die AE nach § 28.1.3. beantragen mit Verweis auf § 39 Nr. 6 AufenthV


    Das mit der Staatsangehörigkeit könnt ihr auch über die Span. Botschaft ggf. ein Konsulat klären.

    naja was heisst schengenfähig? Also er konnte uns immer ohne Probleme besuchen in Deutschland ohne Visum 😅

  • Du hast doch die Beschreibung wie es über Deutschland geht, was du machst ist deine Sache.


    Aufenthaltstitel EU ist doch ein Titel der nichtst mit dir und deinem Kind zu tun hat, sondern ob dein Partner einen vergleichbaren von Spanien hat.


    Wenn eine ALB das Aufenthaltsrecht nicht nach Art 28 AufenthG erteilen möchte könnte es über das Kind gehen. Da ist i.d.R. so ein 3 Monatszeitraum relevant. dann wäre ggf. Art 20 AEUV anwendbar


    Wenn mit seinem Titel bisher problemlos nach D reisen konnte dann ist er höchstwahrscheinlich schengenfähig. Es gibt teils einige Titel in einigen Ländern die sind als schengenfähig gemeldet.


    Klär das ab, ggf. schicke eine Kopie an die Bundespolizei und bitte um eine Bestätigung dass der Titel schengenfähig ist. Die haben Listen.

  • naja was heisst schengenfähig? Also er konnte uns immer ohne Probleme besuchen in Deutschland ohne Visum

    Ja, für max 90 Tage innerhalb von 180 Tagen!


    So wie ich das sehe: entweder die Schiene über die spanische Staatsbürgerschaft probieren oder aber FZ über den Sohn.. das würde ich dann aber erst dann machen, wenn ihr auch wirklich in D wohnen wollt.

    Besuche vorher sind ja immer möglich!

  • Oder kann man fehlende Dokumente auch schicken??

    Ja, kann mann

    Geht das nicht dann auch über den Sohn?

    Nur, wenn der Sohn (also Du) ihn finanzieren kannst! Du müsstest also genug Einkommen nachweisen...auch für eine KV, die sehr teuer werden kann!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Oder kann man fehlende Dokumente auch schicken??

    Ja, kann mann

    Geht das nicht dann auch über den Sohn?

    Nur, wenn der Sohn (also Du) ihn finanzieren kannst! Du müsstest also genug Einkommen nachweisen...auch für eine KV, die sehr teuer werden kann!



    Geld waere nicht das Problem, wir bauen ja gerade wie gesagt ein haus und könnten bestimmt einige Jahre von meinem Geld Leben ohne zu arbeiten 😅


    Wie müssten wir dann Vorgehen?

  • Geld waere nicht das Problem, wir bauen ja gerade wie gesagt ein haus und könnten bestimmt einige Jahre von meinem Geld Leben ohne zu arbeiten

    Das Problem wäre ein regelmäßiges Einkommen in Höhe von mehr als Hartz 4 für dann 3 Personen inklusive Krankenversicherung...Kapital, dass für einen Hausbau da ist geht nicht....es würde auch nicht funktionieren, da dein Sohn ja in Deutschland gemeldet ist! Vergiss den EU Freizügigkeitskram

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi