KuyaBart/Änderung des Nachnamens der Ehefrau

  • Hallo zusammen,


    Ich habe letztes Jahr meiner Frau das Ja-Wort gegeben. Geheiratet haben wir auf den Philippinen.

    Bisher hat meine Frau ihren Namen behalten. Nun wollen wir uns um das Visa zur Familienzusammenführung kümmern.

    Nun stellt sich die Frage ob es Einfluss auf die UP hat wenn meine Frau ihren Namen nicht ändert. Beziehungsweise was passiert wenn meine Frau meinen Namen während der UP annimmt Sie sagt das es auf den Philippinen normal ist den Namen des Ehemannes anzunehmen.


    Ein weiteres Problem ist die Schreibweise meines Nachnamens. Mein Nachname enthält ein „ä“ welches es nicht im philippinischen Alphabet gibt. Also hat man den Namen auf dem COM einfach mit „a“ geschrieben. Nehmen die philippinischen Behörden den Nahmen aus der Heiratsurkunde? Muss ich das ändern lassen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?




    Danke schon mal im voraus

  • Nun stellt sich die Frage ob es Einfluss auf die UP hat wenn meine Frau ihren Namen nicht ändert.

    Nein; das hat keinen Einfluss auf die UP ...

    Beziehungsweise was passiert wenn meine Frau meinen Namen während der UP annimmt Sie sagt das es auf den Philippinen normal ist den Namen des Ehemannes anzunehmen.

    Man kann den Nachnamen auch erst nach Einreise hier in D ändern lassen.

    Ändert man ihn während der UP oder während des Visumverfahrens , kann dies wieder zu Verzögerungen führen.


    Wenn man den Nachnamen hier in D ändern lassen will, drauf achten, dass man zunächst den neuen Pass mit dem neuen Nachnamen besorgt und dann erst den eAT.

    Geht zwar auch anders rum, jedoch, dann muss man den eAT nach dem neuen Pass nochmals neu ausstellen lassen.


    Ein weiteres Problem ist die Schreibweise meines Nachnamens. Mein Nachname enthält ein „ä“ welches es nicht im philippinischen Alphabet gibt. Also hat man den Namen auf dem COM einfach mit „a“ geschrieben. Nehmen die philippinischen Behörden den Nahmen aus der Heiratsurkunde? Muss ich das ändern lassen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

    Leider keine Erfahrung; man kann zwar im Antrag einen Umlaut eingeben (gerade getestet), ob der aber später auch im Pass erscheinen wird, weiß ich nicht. Schlimm wäre es , wenn dann dort plötzlich irgendein Schmutzzeichen erscheinen würde.

    Ich würde die philipp. Botschaft mal anschreiben. Möglich wäre ja auch ae, ue etc


    Es ist natürlich auch möglich, dass die Botschaft dann für den neuen Pass den Nachnamen strikt die Schreibweise aus den Heiratsurkunde nehmen muss. Dann wird eine Änderung des Buchstabens nur nach Änderung der Original HU auf den Philippinen in Frage kommen.

  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Änderung des Nachnamens der Ehefrau“ zu „KuyaBart/Änderung des Nachnamens der Ehefrau“ geändert.
  • Hmm..

    Meine Frau sagt, das sie nach philippinischen Recht meinen Namen annehmen muss und einen neuen Reisepass benötigt. Die philippinische Botschaft in Taiwan (meine Frau lebt und arbeitet in Taiwan) würde dann den Namen so übernehmen wie er auf der CEMAR steht. Dann würde sie z.B Markel anstatt Märkel heißen.

    Nun stellt sich wieder die Frage auf Folgen bei der UP und FZV . Eigentlich dürfte es ja kein Problem sein wie der Name im Pass geschrieben ist, da wir ja eine rechtskräftige HU haben. Aber die Behörden sehen ja vieles ganz anders


    Mir sind die fehlenden Punkte über dem a bei dem Erhalt der HU im übrigen nicht aufgefallen. Wahrscheinlich die Aufregeung=)

  • Meine Frau sagt, das sie nach philippinischen Recht meinen Namen annehmen muss und einen neuen Reisepass benötigt. Die philippinische Botschaft in Taiwan (meine Frau lebt und arbeitet in Taiwan) würde dann den Namen so übernehmen wie er auf der CEMAR steht.

    Sie muss aber den neuen Pass mit dem neuen Namen nicht unbedingt in Taiwan machen lassen.

    Oder hat dies irgendjemand gefordert?


    Daher würde ich es vorziehen, diesen Pass hier in D zu beantragen. Die philipp. Botschaft hier in D hat ja mit Sicherheit mehr Erfahrung mit deutschen Umlauten als die philipp. Botschaft in Taiwan.

  • Hallo zusammen


    Ich habe eine Frage an diejenigen die ihre Frau auf den Philippinen geheiratet haben und sie mit dem FZV nach Deutschland gebracht haben.


    Ich schildere mal kurz meinen Fall:


    Situation:


    Meine Frau lebt und arbeitet seit sechs Jahren in Taiwan. Letztes Jahr habe ich sie auf den Philippinen geheiratet.

    Für das EFZ von meinen Standesamt habe ich keine UP benötigt.

    Den Papierkram auf den Philippinen hat ein Consulting-Man ( weiß jetzt nicht wie man das nennt😀) erledigt.


    Wir sind jetzt dabei die Dokumente für das FZV zusammenzustellen und mussten feststellen, dass mein Name auf der HU der PSA anstatt einem „ä“ ein „a“ enthält und auch im Geburtsort ein Schreibfehler ist.

    (Ich hatte meine Brille zur Trauung nicht dabei. Deshalb ist mir der Fehler bei der Unterzeichnung der Urkunde nicht aufgefallen. Hört sich blöd an ist aber so passiert)


    Fall:

    Meine Frau will nun ihren Reisepass ändern. Status, also von ledig zu verheiratet und auch meinen Namen annehmen.

    Der ist aber auf der HU falsch geschrieben.


    Meine Frage lautet:

    Ist es wirklich wichtig nach philippinischen Recht, das die Frau den Namen des Ehemannes annehmen muss.

    Ich habe im Netz gelesen das es auch auf den Philippinen nicht unbedingt sein muss. Aber im Netz steht ja oft viel.

    Darum frage ich euch mal. Wie habt ihr das gemacht. Hat eure Frau euren Namen angenommen? Oder habt ihr das dann erst gemacht als sie in Deutschland war.


    War jetzt viel Text. 😀Hoffe ihr könnt mir trotzdem mit euren Erfahrungen helfen.


    Schon mal vielen Dank im voraus

  • Ist es wirklich wichtig nach philippinischen Recht, das die Frau den Namen des Ehemannes annehmen muss.

    Ich habe im Netz gelesen das es auch auf den Philippinen nicht unbedingt sein muss. Aber im Netz steht ja oft viel.

    philipp. Recht


    1) Die verheiratete Ehefrau hat die Wahl - es besteht jedoch keine Pflicht - den Namen des Ehemannes anzunehmen oder ihrem Namen anzufügen. Sie kann wählen, ihren ledigen Namen nach der Heirat weiterzuführen.
    A married woman has an option but not a duty to use the surname of the husband. She may choose to use her maiden name after marriage.


    https://www.eda.admin.ch/dam/c…mes_after_Marriage_en.pdf



    Darum frage ich euch mal. Wie habt ihr das gemacht. Hat eure Frau euren Namen angenommen? Oder habt ihr das dann erst gemacht als sie in Deutschland war.

    Frau hat meinen Namen angenommen.

    Da wir in D geheiratet haben, ging es Namensänderung natürlich nur in D. bzw. war am einfachsten.


    Das Umlautproblem hatten wir nicht.

    Aber vielleicht meldet sich jemand, der auch einen Umlaut im Nachnamen hat.

  • Update mit glücklichem Ende.


    Es ist vollbracht. Gerade sitzt meine Frau neben mir auf der Couch. Am Samstag ist sie am Flughafen Hamburg gelandet :D


    Im Grunde verlief unserAntrag zum FZV relativ einfach und problemlos.Die philippinische HU habe ich in Deutschland ins Eheregister eintragen lassen. Dafür brauchte ich sämtliche Dokumente, die auch die DBM für das FZV verlangt. Diese hatten wir vorsorglich schon organisiert. Auf eine UP hat das Standesamt verzichtet. Die anfangs erwähnten Schreibfehler meines Namens und des Geburtsortes in der philippinischen HU brachten meine Standesbeamtin nur zu schmunzeln.


    Wie schon erwähnt, lebte und arbeitete meine Frau in Taiwan. Somit war die Deutsche Botschaft in Taipeh zuständig. Vom Antrag bis zur Erteilung des Visas vergingen nur 8 Wochen.


    Heute waren wir auf der Meldebehörde und Mitte Juli haben wir nen Termin auf der Ausländerbehörde.


    In diesem Sinne


    Sonniges Wochenende

  • Auf eine UP hat das Standesamt verzichtet.

    Ich würde trotzdem empfehlen eine UP zu machen, falls ihr Kinder haben wollt...sonst kommt die irgendwann, wenn es überhaupt nicht passt pasaway/Bürgerbüro fordert zur Anmeldung nach FZF eine von der DBM legalisierte Geburtsurkunde. Ist aber nicht möglich

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich würde trotzdem empfehlen eine UP zu machen, falls ihr Kinder haben wollt..

    Nur mal interessehalber, wurde das mit der UP irgendwann verschärft? Meine Frau ist ohne UP nach Deutschland gekommen (2000), wir waren allerdings schon verheiratet (1999), ihre beiden Söhne kamen 2003 auch nach Deutschland, auch ohne UP. Damals hieß es, UP nur wenn es Vermutungen gibt, dass mit den Papieren irgendwas nicht i.O. ist. Meine Frau wurde vor drei Jahren eingebürgert, da hat niemand danach gefragt, ob es jemals eine UP gegeben hat.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Zitat

    Ich würde trotzdem empfehlen eine UP zu machen, falls ihr Kinder haben wollt...sonst kommt die irgendwann, wenn es überhaupt nicht passt pasaway/Bürgerbüro fordert zur Anmeldung nach FZF eine von der DBM legalisierte Geburtsurkunde. Ist aber nicht möglich


    Mein Kind würde doch bei Geburt in Deutschland automatisch eine deutsche Geburtsurkunde bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.


    Bei den Link geht es doch um das Kind der philippinischen Ehefrau, das auf den Philippinen geboren wurde. Oder sehe ich das falsch.?

  • Nur mal interessehalber, wurde das mit der UP irgendwann verschärft? Meine Frau ist ohne UP nach Deutschland gekommen (2000), wir waren allerdings schon verheiratet (1999), ihre beiden Söhne kamen 2003 auch nach Deutschland, auch ohne UP. Damals hieß es, UP nur wenn es Vermutungen gibt, dass mit den Papieren irgendwas nicht i.O. ist. Meine Frau wurde vor drei Jahren eingebürgert, da hat niemand danach gefragt, ob es jemals eine UP gegeben hat.

    Die UP wurde erst 2001 eingeführt; daher gab es bei deiner Frau vermutlich noch eine Legalisierung der Geburtsurkunde; als dann deine Kinder geboren wurden, konnte deine Frau eben die legalisierte Urkunde vorlegen und alles war paletti.

  • Mein Kind würde doch bei Geburt in Deutschland automatisch eine deutsche Geburtsurkunde bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

    Aber die Mutter müsste bei der Registrierung der Geb-Urkunde des Kindes ihre eigene vorlegen. Falls die nicht up-geprüft ist, kann das StA eine UP verlangen.

    Na, das warten wir dann erst mal ab. Eine UP kann ich selbst ja sowieso nicht anstoßen.

  • Hmm..

    Meine Frau sagt, das sie nach philippinischen Recht meinen Namen annehmen muss und einen neuen Reisepass benötigt. ...

    Stimmt zum Teil, ganz ohne Namensübername geht es auf den Philippinen nicht:

    Civil Code of the Philippines
    ...
    ARTICLE 370. A married woman may use:

    (1) Her maiden first name and surname and add her husband’s surname, or

    (2) Her maiden first name and her husband’s surname, or

    (3) Her husband’s full name, but prefixing a word indicating that she is his wife, such as “Mrs.”

    ...

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer