ChriK/Visa zur FZV im bisherigen Verlauf

  • Hallo zusammen,

    Ich bin nun ja schon seit einiger Zeit hier angemeldet, nicht so der große Schreiber, aber aufmerksamer Leser. Ich habe hier vieles Interessantes und Hilfreiches finden dürfen.

    Zum Hintergrund.

    Geheiratet haben wir Mitte Juni 2019 in Hong Kong, da sie als OFW in Taiwan seit über 6 Jahren gearbeitet hat und Cititzen Rights, oder sowas ähnliches, hätte beantragen können.
    Da war unser erster Gedanke in Taiwan zu heiraten, aber aufgrund von sehr umfangreichen Dokumenten, die auch alle noch übersetzt werden mussten, haben wir uns dann eben für Hong Kong entschieden.

    Zumindest den Visa Antrag wollten wir in Taiwan stellen, wegen schnellerer Terminvergabe. Tage anstatt Monate wie in Manila. Alles Easy, dachten wir.

    Das war alles noch im Januar 2019.

    Dann kam ein besonderer Termin im Februar selbigen Jahres.
    Gynekologe. Glückwunsch. Wir wurden Eltern.
    Damit waren unsere Pläne nun dahin.
    Denn arbeiten durfte sie nur bis zum 5. Monat. Den neuen 3 Jahre Arbeitsvertrag hatte Sie gerade erst in der Tasche. Eine Kündigung war da nicht so einfach.

    Sie dürfe aber bis zur Geburt und darüber hinaus im Land bleiben.

    Nur war es seitens der Immigration Taiwan's nicht erlaubt mal eben schnell nach Hong Kong zu fliegen um dort zu heiraten ohne gültiges Arbeitspapier.

    Also ging es dann nach 4 monatiger Kündigungsfrist zurück nach Hause in die Provinz Davao del Sur.
    Und die Vorbereitungen für den Hochzeitstermin in 6 Wochen gingen los.

    Nur leider war Sie nicht davon zu überzeugen bereits im Juni oder Juli einen Termin bei der DBM zu buchen. Obwohl es zu dieser Zeit 6 Monate Wartezeit waren.
    Filipinos planen nun mal nicht weit voraus.

    Nun war es Mitte September 2019, die Geburt stand an.

    Daß uns die Geburtsurkunde noch Probleme machen sollte ahnten wir nicht.
    Die PSA hatte auch noch 4 Monaten noch keine Digitale Version davon, trotz des Eilantrages bei Registrierung des Certifacate of Live Birth.
    Also ging es Anfang Februar 2020 zum PSA Office in Davao. Geburtsurkunde wurde ausgestellt.

    Und endlich, Oktober 2019 wurde ein Termin im Vergabesystem beantragt.
    Wochen später kam die ersehnte zweite Mail der DBM.
    Termin für den Antrag zur FZV am 23. März 2020, Passtermin war die Woche vorher.
    Was daraus wurde wissen wir ja alle.

    Nach vielen vielen Mail in den nächsten Monaten mit der DBM bekamen wir dann einen neuen Termin.
    18. August 2020
    Auch hier wissen wir wieder was daraus wurde.

    Doch es geschehen noch Wunder als ich nach einer neuerlichen Mail an die DBM die überraschende Nachricht bekam, dass der Termin nun auf den 14. September 2020 verschoben wurde.

    Auch der Passtermin konnte unkompliziert gebucht werden. Dank an Herrn Bausewitz von der DBM.


    Nun war also am 10. September der Passtermin. Unkompliziert.
    Und heute war es dann soweit, Visatermin. Alles vollständig, soweit. Nur in Ausfertigung vom Cemar war beim Namen des Vaters ein Buchstabendreher, also neues besorgen. Nicht so schlimm.


    Der Hammer ist aber dieser, dass die DBM, bzw die Interviewerin (Filipina) und deren Vorgesetzte(r), auf ein A1 Sprachzertifikat bestehen, obwohl das FZV zum Deutschen Kind beantragt wurde. Und in dieser Konstellation ein A1 vor der Einreise nicht erforderlich ist, aber je nach ABH dann nach Einreise verlangt wird.
    Auch nach vehementen Hinweisen meiner Frau auf diese Regelung wich die Interviewerin nicht von Ihrem Standpunkt ab "Alle Visa ausser Schengen brauchen ein A1 Zertifikat"
    Jetzt hat meine Frau nun Zeit bis 14. Oktober dieses nachzureichen. Danach würde der Antrag abgelehnt.

    Nun habe ich heute bei meiner ABH nachgefragt und die waren doch sehr überrascht dass die DBM so etwas verlangt. Da es ja ganz klar im AufenthG geregelt ist.

    Nun ist meine Frau am Boden zerstört. Nicht nur wegen dem A1, sondern auch weil diese Woche mal wieder alle Flüge nach Davao gestrichen sind.
    Andere Filipinas die dort waren, und sich im Anschluß mit Ihr unterhielten, sind in einer identischen Situation, FZV zum Deutschen Kind, die brauchten aber alle kein A1, sondern nur meine Frau.


    Ich werde noch auf die Rückantwort der Sachbearbeiterin der ABH warten welche die Visumsanträge bearbeitet bevor ich bei der DMB mit der eMail in's Haus falle.

    Dateien

    • DBM.jpg

      (78,46 kB, 33 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    Ohne Heu kann das beste Pferd nicht furzen


    Pessimisten stehen im Regen,

    Optimisten duschen unter den Wolken

  • Der Hammer ist aber dieser, dass die DBM, bzw die Interviewerin (Filipina) und deren Vorgesetzte(r), auf ein A1 Sprachzertifikat bestehen, obwohl das FZV zum Deutschen Kind beantragt wurde. Und in dieser Konstellation ein A1 vor der Einreise nicht erforderlich ist, aber je nach ABH dann nach Einreise verlangt wird.
    Auch nach vehementen Hinweisen meiner Frau auf diese Regelung wich die Interviewerin nicht von Ihrem Standpunkt ab "Alle Visa ausser Schengen brauchen ein A1 Zertifikat"
    Jetzt hat meine Frau nun Zeit bis 14. Oktober dieses nachzureichen. Danach würde der Antrag abgelehnt.

    Ist mit Sicherheit ein Falschinformation. Egal ob Antrag zu Dir oder zum Kind: sie hat ein deutsches Kind, daher ist A1 nicht Pflicht!!


    Einfach eine Mail an den Visaleiter der DBM schicken; der wird das schon richtig stellen.


    Zur Not an den Bürgerservice des AA:


    https://www.auswaertiges-amt.d…uergerservice-faq-kontakt

  • Zitat

    Der Hammer ist aber dieser, dass die DBM, bzw die Interviewerin (Filipina) und deren Vorgesetzte(r), auf ein A1 Sprachzertifikat bestehen,

    Zitat

    Einfach eine Mail an den Visaleiter der DBM schicken; der wird das schon richtig stellen.

    Alles sehr traurig

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Formular falsch ausgefüllt? Auf dem geposteten Scan steht rechts oben "Family reunion to spouse" (also zum *Ehepartner* und nicht zum *Kind*). Das ist ja nun der entscheidende Unterschied bzgl. A1.


    Wobei ich denke: egal, wer da einen Fehler gemacht hat, das sollte sich doch mit einer freundlichen aber bestimmten Nachricht an die DBM korrigieren lassen?!?


    Der Mensch kann nicht gut genug vom Menschen denken - Kant

  • Formular falsch ausgefüllt? Auf dem geposteten Scan steht rechts oben "Family reunion to spouse" (also zum *Ehepartner* und nicht zum *Kind*). Das ist ja nun der entscheidende Unterschied bzgl. A1.

    .. das ist egal; die Botschaft/ABH ist immer verpflichtet die günstigste Variante rauszusuchen.

    Die Familiy reunion to spouse ist ja deswegen nicht falsch. Es geht einzig und allein darum, dass sie ein deutsches Kind hat, dafür hat die Mutter die Personensorge und daher darf sie ohne den Nachweis von A1 einreisen.


    PS:

    Auf dem Videx antrag kann man nur "Familiennachzug"/"Family Reunion" auswählen.

    Zudem nehme ich an, dass die Antragstellerin laut Darstellung des TS auf diesen Umstand hingewiesen hat.

  • Das sehe ich und die ABH genauso.


    Formular falsch ausgefüllt? Auf dem geposteten Scan steht rechts oben "Family reunion to spouse" (also zum *Ehepartner* und nicht zum *Kind*). Das ist ja nun der entscheidende Unterschied bzgl. A1.


    Wobei ich denke: egal, wer da einen Fehler gemacht hat, das sollte sich doch mit einer freundlichen aber bestimmten Nachricht an die DBM korrigieren lassen?!?

    Das Formular habe ich ausgefüllt, nachdem ich mich beim Bürgerservice des AA nochmals rück gefragt hatte ob ich gleich die entsprechenden Paragraphen mit angeben soll. Dies wurde aber verneint und mir mitgeteilt einfach "Family Reunion" anzukreuzen und bei Sonstiges dazu schreiben "Family Reunion to the German Child".


    Warum und weshalb auf dem DMB Papier nun Spouse steht entzieht sich meiner Kenntnis.

    Ich kann nur ein fehlerhaftes Vorgehen der Sachbearbeiterin vermuten. Diese hatte noch extra Rücksprache gehalten, ist aber dabei geblieben. Kein A1, kein Visum.


    Aber das wird sich schon noch aufklären. Und wenn ich die Rechtsabteilung mit einbeziehen muss.

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  • Ist mit Sicherheit ein Falschinformation. Egal ob Antrag zu Dir oder zum Kind: sie hat ein deutsches Kind, daher ist A1 nicht Pflicht!!


    Einfach eine Mail an den Visaleiter der DBM schicken; der wird das schon richtig stellen.

    Ist die eMail Adresse bekannt?

    Oder einfach an visa@mani.diplo.de ?

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  • Sieht dann ja nach einem sehr offensichtlichen Fehler (ähem... Versehen) aus. Ich wäre da optimistisch, dass die Angelegenheit unproblematisch geklärt werden kann, ohne "Rechtsabteilung".


    Der Mensch kann nicht gut genug vom Menschen denken - Kant

  • Da wird dir geholfen, bzw., da kannst du dich beschweren.


    Alles öffentliche Email-Adressen


    vw-1@mani.auswaertiges-amt.de

    ( Leiter der Verwaltung/Sachgebietsleiter Rechts-und Konsularbereich )

    rk-1@mani.auswaertiges-amt.de

    Visastelle (Boss)


    509-50@auswaertiges-amt.de


    (Die ist schlau, weiß alles, und kann etwas bewegen, wenn die deutsche Botschaft in Manila das zulässt)



    https://manila.diplo.de/ph-de/botschaft/kontakt-formular


    Da kannst du die Frau Botschafterin direkt anschreiben

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  • Die Adresse ist richtig..


    Dann in der Einleitung: An den Leiter der Abteilung Visum der Botschaft Manila

    eMail ist raus. Höflich und Sachlich.


    Mal sehen was die antworten...

    Bisher hat das immer 1 bis 1,5 Tage gedauert bis eine Antwort kam.

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  • Das ging schnell. Gerade kam die Antwort.



    Sehr geehrter ChriK,


    Danke für Ihre Zuschrift.


    Hier handelt es sich wohl um ein Büroversehen.

    Für ein FZV zum minderjährigen deutschen Kind ist in der Tat kein A1 Sprachnachweis notwendig.


    Vielen Dank



    Und schon sieht die Welt wieder etwas besser aus.

    Das neue, auf Schreibfehler geprüfte, Cemar ist auch schon auf dem Weg zur DBM und wird morgen dort eintreffen.


    Dann heisst es jetzt 4 - 6 Wochen warten bis der Antrag dann hier bei der ABH vorliegt.

    Vielleicht wird es ja doch noch was dieses Jahr.


    Wie läuft das mit dem CFO Sticker?

    Schon vor Wochen wurde sich für ein Online bzw. Telefonisches Seminar angemeldet, nur getan hat sich bislang nichts.

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  • Heute kam, überraschend, das Schreiben der Ausländerbehörde mit Bitte zur Terminvereinbarung und Beibringung zusätzlicher Unterlagen.


    • gültiges Ausweisdokument - hab ich
    • Mietvertrag/Notarvertrag - hab ich beides nicht. Ich wohne Mietfrei im Haus meiner Mutter. Als Mietersatz bezahle ich die ganzen Sanierung- & Renovierungskosten.
    • Arbeitsvertrag/letzten 3 Gehaltsnachweise - kann ich nur bedingt nachkommen. Ich bin Selbstständig, habe einen zusätzlichen Minijob und beziehe Erwerbsmindurngsrente
    • Krankenversicherungsnachweis - Da ich noch Privatversichert bin, gibt es da natürlich keine Familienversicherung. Der Wechsel in die GKV ist eigentlich schon länger in Arbeit. Verzögert sich nur etwas.


    11 Tage nach dem Interview schon die Aufforderung der ABH im Briefkasten.

    Geht das immer so schnell?

    Wie sind da Eure Erfahrungen so?

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  • Schriftsatz mit Unterschrift der Mutter, dass du Kostenfrei wohnen darfst. Beteiligung an den Unterhaltungskosten, diese beliefen sich im Jahr 2017 auf .... Euro, im Jahr 2018 auf .... Euro, im Jahr 2019 auf .... Euro, im Jahr 2020 voraussichtlich auf .... Euro.


    Rentennachweis ist gleichbedeutend mit dem Gehaltsnachweis. Da steht ja meist, seit wann du die Rente beziehst. Wenn nicht einfach Kontoauszug von den letzten Jahren.

    Abrechnung vom Minijob, ...


    Wenn dies ausreicht, einfach die Selbstständigkeit weglassen. Du musst nicht dein Vermögen oder gesamten Einkünfte offenlegen sondern nur nachweisen, dass es ausreichend ist.


    Frage bei deiner PKV nach einem Angebot für sie und das Kind. Die müssen sie in den ersten paar Monaten ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.


    Ansonsten ein Angebot von der AOK für die freiwillige Mitgliedschaft bei 0 Einkommen einholen.

  • Bekommt man eigentlich die Original Dokumente, in diesem Fall die Heiratsurkunde, von der DBM wieder zurück?

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  • Natürlich, schon bei der Abgabe, deswegen immer 2 Kopien mit einreichen.

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