Termin bei der ABH und Einwohnermeldeamt wurden gemeistert, wenn auch mit Hürden.
So wollte die das Einwohnermeldeamt den Wohnsitz nicht anmelden, wenn nicht vorher die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wurde.
Aber andererseits wollte die ABH diese nicht ausstellen, solange kein Wohnsitz gemeldet wurde....
Irgendwie erinnert mich das schon wieder an Formular A38
Aber nachdem die Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes von mir aufgefordert wurde Ihren Kollegen von der ABH doch mal anzurufen, wegen des korrekten Vorgehens, hat Sie das auch getan........ Wir mussten dann noch 1 Stunde auf den Abteilungsleiter warten um den Vorgang anzuschließen.
In 3 bis 4 Wochen ist der elektronische Aufenthaltstitel dann auch fertig zur Abholung, aber nur für 1 Jahr.
Ist das üblich?