ChriK/Visa zur FZV im bisherigen Verlauf

  • Termin bei der ABH und Einwohnermeldeamt wurden gemeistert, wenn auch mit Hürden.


    So wollte die das Einwohnermeldeamt den Wohnsitz nicht anmelden, wenn nicht vorher die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wurde.

    Aber andererseits wollte die ABH diese nicht ausstellen, solange kein Wohnsitz gemeldet wurde....


    Irgendwie erinnert mich das schon wieder an Formular A38


    Aber nachdem die Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes von mir aufgefordert wurde Ihren Kollegen von der ABH doch mal anzurufen, wegen des korrekten Vorgehens, hat Sie das auch getan........ Wir mussten dann noch 1 Stunde auf den Abteilungsleiter warten um den Vorgang anzuschließen.

    In 3 bis 4 Wochen ist der elektronische Aufenthaltstitel dann auch fertig zur Abholung, aber nur für 1 Jahr.
    Ist das üblich?

    Ohne Heu kann das beste Pferd nicht furzen


    Pessimisten stehen im Regen,

    Optimisten duschen unter den Wolken

  • So wollte die das Einwohnermeldeamt den Wohnsitz nicht anmelden, wenn nicht vorher die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wurde.

    Aber andererseits wollte die ABH diese nicht ausstellen, solange kein Wohnsitz gemeldet wurde

    Na, das ist eindeutig falsch von der Meldestelle

    Ist das üblich?

    Was habt ihr beantragt? Wenn ihr 3 Jahre beantragt habt, würde ich auch darauf drängen...viele ABH geben erstmal nur 1 Jahr (wollte meine damals auch), aber das muss man dann anfechten, wenn man 3 Jahre beantragt hat

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Was habt ihr beantragt? Wenn ihr 3 Jahre beantragt habt, würde ich auch darauf drängen...viele ABH geben erstmal nur 1 Jahr (wollte meine damals auch), aber das muss man dann anfechten, wenn man 3 Jahre beantragt hat

    Der Mitarbeiter der ABH ging überhaupt nicht auf Dauer der Aufenthaltsgenehmigung ein.
    Auf meinen Einwand, warum denn nur 1 Jahr, meinte der das wäre so üblich.
    So richtig beantragen konnten wir gar keinen Zeitraum.

    Üblicherweise dachte ich daß 3 Jahre genehmigt werden, wenn keine triftigen Gründe vorliegen.


    Lediglich Personalien abgeben, Fragebogen ausfüllen, 14-seitigen Anti-Terrorismus-Fragebogen ausfüllen, da aus den Philippinen.
    Von den meisten verbotenen Gruppierungen und Religionsgemeinschaften hab ich noch nicht einmal was gehört.

    Ohne Heu kann das beste Pferd nicht furzen


    Pessimisten stehen im Regen,

    Optimisten duschen unter den Wolken

  • Auf meinen Einwand, warum denn nur 1 Jahr, meinte der das wäre so üblich.

    Das versuchen sie oft, aber man muss 3 Jahre auch beantragen



    So richtig beantragen konnten wir gar keinen Zeitraum.

    Habt ihr keinen Antrag ausgefüllt? Bei uns war es damals solch ein Antrag https://www.kaiserslautern.de/…haltserlaubnis_antrag.pdf


    und da wurde auf Feld 23 dauerhaft eingetragen und am Ende auf Seite 3 eben 3 Jahre eingetragen



    Zitat

    Ich beantrage, die Aufenthaltserlaubnis bzw. Duldung zu verlängern
    I hereby apply for a prolongation of my residence permit or statutory temporary suspension of deportation (Duldung)/ Je demande de renouveler le permis de séjour
    (Aufenthaltserlaubnis) ou la tolérance (Duldung)/ Oturma izni ve ya oturma müsaadesi hakkında başvuruda bulunmaktayım; oturma izninin verilmesini ve uzatılmasını
    arzederim.
    um / by / de / bana _____3_______ Tage / days / jours / gün Monate / months / mois / ay
    Jahre / years / année


    steht eigentlich auf jedem Antrag zum ende hin...hier auch https://www.kreis-rz.de/media/…327_1390_1.PDF?1107435989

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Das versuchen sie oft, aber man muss 3 Jahre auch beantragen

    Der Antrag enthielt neben den persönlichen Daten, und der Versicherung keiner der unter Punkt 14 aufgeführten Organisationen anzugehören, relevanten Punkte.
    Keine Dauer oder Ähnliches.


    Habt ihr keinen Antrag ausgefüllt?

    Natürlich...
    Aber dieser enthielt keine Angabe zur Dauer.
    Nur eine Zahlungsaufforderung von 100€

    Ohne Heu kann das beste Pferd nicht furzen


    Pessimisten stehen im Regen,

    Optimisten duschen unter den Wolken

  • Der Antrag enthielt neben den persönlichen Daten, und der Versicherung keiner der unter Punkt 14 aufgeführten Organisationen anzugehören, relevanten Punkte.

    Komisch, ich kenne auch nur solche von Goose verlinkten Anträge. Man muss doch eine Chance haben etwas zu beantragen. Bist du sicher?

    Nur eine Zahlungsaufforderung von 100€

    Das ist dann für die 1 Jährige, die 3 Jährige kostet wohl 110€! Also werdet ihr nach 1 Jahr dann wieder hin müssen und dann 110€ bezahlen müssen! Normalerweise kann man 3 Jahre verlangen beim 1. Mal...allerdings kann die ABH davon abweichen, muss das aber begründen!...Aber wenn ihr keine 3 Jahre beantragt habt :denken


    die AVV zu §28 sagt


    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilungi. d. R. auf drei Jahre zu befristen. Hiervon ab-weichend ist eine Befristung auf nur ein Jahrangezeigt, wenn Restzweifel bestehen (unter-halb der eine Ablehnung des Antrags recht-fertigenden Schwelle), ob die Eheschließungnur zum Zweck der Aufenthaltssicherung desausländischen Ehegatten geschlossen wurde (sogenannte Scheinehe, siehe hierzu Nummer27.1a.1.1.2 f.). Soweit entsprechende Zweifel amVorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraus-setzung bestehen oder Obdachlosigkeit droht,ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächstnur für ein Jahr zu erteilen.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Schon ungewöhnlich, wenn im Antrag die Dauer nicht angegeben werden kann.


    Wie lange ist ihr Pass noch gültig? Denn die AE kann nicht länger als die Gültigkeitsdauer des Passes ausgestellt werden.


    Es sind i.d.R. 3 Jahre bei der Erstgewährung nach §28. Wenn danach z.B. bei Verpflichtung zum Integrationskurs dieser nicht erfolgreich abgelegt ist, dann kann z.B. immer nur in 1 Jahresschritten verlängert werden


    siehe

    In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis für eine Dauer von längstens drei Jahren erteilt

    Wann bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis? - Anwalt.org

  • Das ist dann für die 1 Jährige, die 3 Jährige kostet wohl 110€! Also werdet ihr nach 1 Jahr dann wieder hin müssen und dann 110€ bezahlen müssen! Normalerweise kann man 3 Jahre verlangen beim 1. Mal...allerdings kann die ABH davon abweichen, muss das aber begründen!...Aber wenn ihr keine 3 Jahre beantragt habt :denken

    Es konnte keine Dauer angegeben werden bei Antragstellung.
    Ich ging davon aus dass es dann 3 Jahre wären beim ersten Mal.

    Bei dem Verdacht einer Scheinehe hätte ja wohl schon die DBM Zweifel geäußert.
    Verheiratet sind wir jetzt seit 1 1/2 Jahren. Die Ehe ist in Deutschland auch eingetragen und das Standesamt, bzw. ABH hat auch eine beglaubigte Übersetzung von der Urkunde samt Apostille aus HK

    Wie lange ist ihr Pass noch gültig? Denn die AE kann nicht länger als die Gültigkeitsdauer des Passes ausgestellt werden.

    Der ist ganz neu. Gilt noch bis 2030.

    Es sind i.d.R. 3 Jahre bei der Erstgewährung nach §28. Wenn danach z.B. bei Verpflichtung zum Integrationskurs dieser nicht erfolgreich abgelegt ist, dann kann z.B. immer nur in 1 Jahresschritten verlängert werden

    So ist mein Wissensstand auch.
    Näher erklären konnte mir das die Mitarbeiterin bei der ABH auch nicht.
    Ich werde beim nächsten Termin definitiv um Aufklärung bitten, und gegebenenfalls einer schriftlichen Begründung weshalb nur 1 Jahr gewährt wurde.

    Ohne Heu kann das beste Pferd nicht furzen


    Pessimisten stehen im Regen,

    Optimisten duschen unter den Wolken

  • Durch die 1 jährige AE ist es natürlich möglich Druck aufzubauen den Integrationskurs zeitnah abzulegen. Denke dazu wurde sie verpflichtet.


    Ich würde nicht direkt Widerspruch schreiben, das ist bei einem Nichtrechtsanwalt auch als Wortwahl so nicht nötig.


    Schreibt doch einfach.


    Sehr geehrte(r) Frau, Herr!


    Ich habe mich im erweiterten Bekanntenkreis umgehört. Dort wurde auf folgende Aussage verwiesen


    In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis für eine Dauer von längstens drei Jahren erteilt.


    Wann bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis? - Anwalt.org


    Höchstwahrscheinlich liegt hier eine Verwechselung mit Asylsuchenden oder anderen Schutzberechtigten vor, denn da ist folgendes zu finden


    Asylberechtigte erhalten von ihrer Ausländerbehörde zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, die danach verlängert werden kann


    Subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis mit einjähriger Gültigkeit, die für jeweils zwei Jahre verlängert werden kann




    BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis


    Nicht ersichtlich, weshalb bei einem faktischen Anspruch auf Aufenthalt nach § 28 AufenthG hier lediglich eine Zeitspanne wie bei subsidiär Schutzberechtigten gewählt wird.


    Noch ungewöhnlicher, da bei weiterhin bestehender Pandemielage in ca. (10 Monaten - einfach so 2-3 Monate vor Ablauf ehmen) ein erneuter Behördengang erforderlich sein würde, jenseits von zusätzlichen Kosten, da der dreijährige Titel nur unwesentlich teurer ist und auch mehr Verwaltungsaufwand nach sich zieht.


    Auch dürfte es auf Grund der aktuell nicht stattfindenden Integrationskurse nicht möglich sein bis zu diesem Zeitpunkt einen Integrationskurs erfolgreich abzuschließen.


    Gerne bin ich bereit die Differenz für den längeren AT zu zahlen und hoffe auf ihr Wohlwollen und zeitnahe Abänderung der Gültigkeitsdauer.


    mit freundlichen Grüßen

  • So ist mein Wissensstand auch.
    Näher erklären konnte mir das die Mitarbeiterin bei der ABH auch nicht.
    Ich werde beim nächsten Termin definitiv um Aufklärung bitten, und gegebenenfalls einer schriftlichen Begründung weshalb nur 1 Jahr gewährt wurde.

    Da würde ich auf alle Fälle oponieren und bei weiterer Weigerung auf einen schriftlichen Bescheid dringen (müssen sie ja nach Widerspruch machen)...da fällt die ABH hinten runter, denn Scheinehevderdacht ist das einzige Argument und das muss die ABH beweisen...jeder Anwalt zerflückt dir das im Notfall...ist ja erstens eine Geldfrage und zweitens eine Aufwandsfrage

    Hier ist der Antrag.

    komischer Antrag...aber man lernt immer wieder dazu

    Durch die 1 jährige AE ist es natürlich möglich Druck aufzubauen den Integrationskurs zeitnah abzulegen.

    Richtig, aber unzulässig und das muss man der ABh auch so erklären...ein wenig Wissen über die Gesetze (oder wir) helfen hier...die 1 Jährige gibt es immer nur dann, wenn nach der 1. Dreijährigen noch kein Integrationskurs positiv beendet wurde

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Durch die 1 jährige AE ist es natürlich möglich Druck aufzubauen den Integrationskurs zeitnah abzulegen. Denke dazu wurde sie verpflichtet.


    Ich würde nicht direkt Widerspruch schreiben, das ist bei einem Nichtrechtsanwalt auch als Wortwahl so nicht nötig.

    Auf den Sprachkurs wurde auch nur oberflächlich eingegangen, "Das besprechen wir wenn Sie den eAt abholen."


    Da würde ich auf alle Fälle oponieren und bei weiterer Weigerung auf einen schriftlichen Bescheid dringen (müssen sie ja nach Widerspruch machen)...da fällt die ABH hinten runter, denn Scheinehevderdacht ist das einzige Argument und das muss die ABH beweisen...jeder Anwalt zerflückt dir das im Notfall...ist ja erstens eine Geldfrage und zweitens eine Aufwandsfrage

    Das werde wir, bzw. ich, machen.

    Der nächste Termin dürfte in 2 bis 3 Wochen sein. Dann werden wir wohl alle etwas schlauer sein, hoffentlich.

    Ohne Heu kann das beste Pferd nicht furzen


    Pessimisten stehen im Regen,

    Optimisten duschen unter den Wolken

  • @ Tanduayice, so sehe ich es auch


    Auch die Verwaltungsvorschriften aus dem Jahre 2009 besagen


    28.1.6 Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung
    i. d. R. auf drei Jahre zu befristen. Hiervon abweichend ist eine Befristung auf nur ein Jahr
    angezeigt, wenn Restzweifel bestehen (unterhalb der eine Ablehnung des Antrags rechtfertigenden Schwelle), ob die Eheschließung
    nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des
    ausländischen Ehegatten geschlossen wurde (so
    genannte Scheinehe, siehe hierzu Nummer
    27.1a.1.1.2 f.).



    untitled (verwaltungsvorschriften-im-internet.de)



    Bei den Berliner Verwaltungshinweisen findet sich folgendes auf Seite 306


    Sind Mütter oder Väter von minderjährigen deutschen Kindern ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, wird die
    Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 aufgrund ihrer besonderen Integrationsbedürftigkeit grundsätzlich lediglich
    für 13 Monate, bei Kindern unter sechs Monaten für 18 Monate und unter Verpflichtung zur Teilnahme an einem
    Integrationskurs erteilt.


    Unsere Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin - Berlin.de


    Da ja lediglich dort steht ist in den anderen Fällen auch von einer längeren Zeit auszugehen.


    Habe gerade nochmals vorgeblättert, bei euch ist es ja 28.1.3 Familiennachzug zum Deutschen Kind.

  • Habe gerade nochmals vorgeblättert, bei euch ist es ja 28.1.3 Familiennachzug zum Deutschen Kind.

    Genau.

    Das FZV wurde auch als Zusammenführung zum deutschen Kind beantragt.

    Ohne Heu kann das beste Pferd nicht furzen


    Pessimisten stehen im Regen,

    Optimisten duschen unter den Wolken

  • Genau.

    Das FZV wurde auch als Zusammenführung zum deutschen Kind beantragt.

    In meinen Augen kannst du einfach nachfragen und auf die besondere Situation von Corona hinweisen,. .... Aber wenn sie dann auch noch rumzicken, dann lass es gut sein. Der Ärger lohnt nicht.


    Denn das BVerwG hat in zwei Urteilen im Juli 2015??? argumentiert, dass der Titel nach 28.1.3 ein Daueraufenthaltsrechtsgleicher Titel ist. Somit ist diese Auslegung ein bisschen blöde, aber man kann der Mutter eines deutschen Kindes nicht einfach sagen, so und nun geh dahin wo du hergekommen bist, da geht nicht.

  • Hast du die Verwaltungshinweise von Berlin gelesen?

    Wenn es damit mit dieser Begründung abgelehnt wird, was dann?

    Klagen? Wie lange dauert das?

    Zwischenzeitlich steht die Verlängerung an.

    Somit könnte es sein, dass bei einem Neubescheid die Sache sich ja erledigt hat.


    Denke, dass kein Gericht hier vorläufigen Rechtsschutz gewährt und bei der Begründung besonderer Integrationsbedarf zwangsläufig der Klägerin recht gibt.

  • Ich denke, wir sind uns einig, dass im Prinzip 3 Jahre AE zu gewähren sind.


    Ich hatte hier im Bekanntenkreis auch den Fall, dass nur 1 Jahr gegeben wurde . Allerdings es war FZ zum Ehemann, wo man theoretisch noch 1 Jahr bei Zweifeln begründen könnte. Ich habe den Bekannten auf die 3 Jahre Regel hingewiesen, und er hat die ABH kontaktiert (kleine Kreisstadt) , die wiederum hat geantwortet, dass dies in ihrer Behörde generell so gehandhabt würde.


    Ein Jahr später hat er dann bei Antragstellung drauf geachtet und 3 Jahre beantragt ... und auch bekommen. Deswegen würde ich persönlich nicht "nachkarten".. aber das muss jeder selbst entscheiden.


    Allerdings:

    Es gab schon mal Probleme bei der Aufnahme in die Familienversicherung, wenn nur 1 Jahr AE im Pass war.

    Wenn das Problem auftauchen sollte, dann würde ich doch die ABH kontaktieren und eine längerfristige AE beantragen.

  • Ich hatte hier im Bekanntenkreis auch den Fall, dass nur 1 Jahr gegeben wurde .

    Wir hatten das damals ja auch, ebenfalls kleine ABH....haben dann Widerspruch eingelegt, ein wenig diskutiert mit dem SB der auch sagte "wir machen das generell so", dann mit dem Leiter und bekamen die 3 Jahre, nachdem wir eine schriftliche Ablehnung mit Rechtsbehelsbelehrung verlangt haben..

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Braucht es da überhaupt eine schriftliche Ablehnung? Die Karte wäre doch Beleg genug. Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung drin ist, dann ist die Einspruchsfrist 1 Jahr.



    Probieren klar, aber es wird die Frage sein, klagt man wegen sowas, was Zeit, Nerven und Geld kostet oder, ...


    @ hge, ich denke, dass die Verwaltungshinweise in Berlin auch wegen der Versicherungsproblematik auf mind. 13 Monate abstellen.