@ hge, ich denke, dass die Verwaltungshinweise in Berlin auch wegen der Versicherungsproblematik auf mind. 13 Monate abstellen.
Ja, so wird es sein, dass die ABH Berlin diese seltsamen 13 Monate wegen der GKV sich zu eigen gemacht hat.
Insgesamt stellt sich bei dieser Problematik die Frage:
Es gibt Anweisungen des BMI (hier schon öfter zitiert) und es gibt offenbar Anweisungen der Bundesländer oder sogar einer einzelnen ABH zum Aufenthaltsrecht. Wer "gewinnt" denn bei widersprüchlichen Angaben? Das BMI oder mehr die lokalen Anweisungen?
Fest steht, dass bei Klagen vor einem Verwaltungsgericht das VG sich die Anweisungen nicht ansieht, denn sie sind eben kein Gesetzestext. Das Gericht berücksichtigt nur das Gesetz und ggfs. andere richterliche (Vor)Entscheidungen. d.h. aus einem Verfahren vor Gericht kann wieder was ganz anderes rauskommen. Deswegen ist das mit einem Widerspruch/Klage so eine Sache. Und wenn ich mir §8 (3) AufenthG so anschaue, dann ist es keineswegs so klar definiert, dass eine Verlängerung 3 Jahre betragen muss!