ChriK/Visa zur FZV im bisherigen Verlauf

  • Allerdings gebe es eine interne Dienstanweisung, insbesondere in Bayern - die aber wohl

    bundesweit zur Anwendung kommt, dass, so lange Sprachkenntnisse des Niveaus B1 fehlen,

    eine erste Befristung für ein Jahr vorgenommen wird.

    So nen Mist habe ich ja lange nicht mehr gelesen:


    Wenn diese Dienstanweisung insbesondere für Bayern ist, kann sie ja nicht gleichzeitig bundesweit zur Anwendung kommen.

    Denn dann müsste diese Anweisung vom BMI kommen. Warum nennen sie denn nicht exakt die Quelle und Wortlaut der Dienstanweisung? Darüber hinaus stimmt diese "bundesweite Anwendung" nicht, wie hier im thread das Beispiel Berlin zeigt.

  • Meine Frau hat im Frühjahr 2019 ohne wenn und aber und ohne unserem Zutun von unserer ABH (Kleinstadt in Ba-Wü) aus die 3jährige Aufenthaltserlaubnis bekommen. Und auch für Bayern werden sich, so meine Einschätzung, auch Bespiele finden, wo diese Anweisung nicht zur Anwendung kommt ...

    Ich habe an dieser Darstellung massive Zweifel

  • Sollte die erste Befristung nicht dann erst bei der ersten Verlängerung zu Geltung kommen?

    So zumindest hat es unsere ABH erklärt.

    ================================================================================


    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

  • Einen Job bekommt Sie leider nicht so einfach, da die Deutsch Kenntnisse noch nicht so gut sind und die AE nur noch knappe 9 Monate gültig ist, lehnten bisher alle Arbeitgeber ab.

    Hat sie da etwas schriftlich? Das aufgrund kürze des AT sie bei der Jobvergabe nicht berücksichtigt wird. Ggf. kann man einen Arbeitgeber bitten das in die Ablehnung zu schreiben. Dann der ABH vorlegen. Ich weiss nicht wiviel du verdienst ich würde dann mal bei der aBH etwas von ALG II brummeln. Wenn der Staat nämlich bezahlen muss wird er mit den AT IMHO plötzlich großzügig.


    Andererseits bestätigt die selbe ABH aber die Verlängerung des AT um 2 Jahre mit Ablauf des jetzigen Titels.

    ISt das mündlich? Dann ist es nichts wert. Die ABh kann jederzeit einen AT verlängern, wenn sie nur will. Habt Ihr einen Antrag gestellt der nun entschieden werden muss?

  • Sollte die erste Befristung nicht dann erst bei der ersten Verlängerung zu Geltung kommen?

    So sollte es sein.
    3 Jahre AT, dann eine 2 jährige Verlängerung, oder jeweils nur 1 Jahr wenn die Sprachfortschritte zu gering sind. Mit anderen Faktoren wie den Test Leben in Deutschland.


    Hat sie da etwas schriftlich?

    Nein, das war nur mündlich.
    Wäre eine Putzstelle im Gewerbegebiet nahe unserer Bleibe gewesen. 3x die Woche, 1,5 Std abends.


    Ich weiss nicht wiviel du verdienst ich würde dann mal bei der aBH etwas von ALG II brummeln.

    Selbstständig, Teil-verrentet, Minijob

    ISt das mündlich? Dann ist es nichts wert. Die ABh kann jederzeit einen AT verlängern, wenn sie nur will. Habt Ihr einen Antrag gestellt der nun entschieden werden muss?

    Das ist sogar schriftlich.
    Das Schreiben ist ein paar Posts weiter oben, #133

    Ohne Heu kann das beste Pferd nicht furzen


    Pessimisten stehen im Regen,

    Optimisten duschen unter den Wolken

  • So sollte es sein.
    3 Jahre AT, dann eine 2 jährige Verlängerung, oder jeweils nur 1 Jahr wenn die Sprachfortschritte zu gering sind. Mit anderen Faktoren wie den Test Leben in Deutschland.

    Nein, 3 Jahre dann nur noch 1 Jährige Verlängerung, wenn kein Integrationskurs bestanden wurde...wenn dieser bestanden wurde, dann entsprechend länger


    Euer Problem ist vermutlich, dass es keinen Familienzuzug zu dir dem Ehemann gab, sondern zum Kind und da kann man auch immer nur 1 Jährige geben, bis Bedingungen erfüllt sind. Hat deine Frau überhaupt ein Deutschzertifikat A1 (habe jetzt keine Lust den ganzen Thread zu lesen)?

    Nein, das war nur mündlich.
    Wäre eine Putzstelle im Gewerbegebiet nahe unserer Bleibe gewesen. 3x die Woche, 1,5 Std abends.

    Warum macht sie nicht den Integrationskurs...in 1 Jahr sollte der doch bestanden sein und dann gibt es keine Probleme mehr?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Euer Problem ist vermutlich, dass es keinen Familienzuzug zu dir dem Ehemann gab, sondern zum Kind und da kann man auch immer nur 1 Jährige geben, bis Bedingungen erfüllt sind. Hat deine Frau überhaupt ein Deutschzertifikat A1 (habe jetzt keine Lust den ganzen Thread zu lesen)?

    Nein, hat sie nicht. Auch wenn wir fleißig lernen.

    Warum macht sie nicht den Integrationskurs...in 1 Jahr sollte der doch bestanden sein und dann gibt es keine Probleme mehr?

    Im Idealfall ja.
    Kurse werden erst wieder seit kurzen angeboten, nur online.

    Der BAMF A1.1 an der VHS war aber schon lange ausgebucht und bei anderen Anbietern gibt es momentan noch keine.

    Nach Pfingsten soll es dann wohl auch den nächsten A1 geben.
    Aber mit Kind auch nicht so einfach. Man kann sich nicht wirklich konzentrieren wenn der Krümel ständig Aufmerksamkeit will. Und leider niemand da der auf die kleine aufpassen kann.

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    Optimisten duschen unter den Wolken

  • Aber mit Kind auch nicht so einfach. Man kann sich nicht wirklich konzentrieren wenn der Krümel ständig Aufmerksamkeit will. Und leider niemand da der auf die kleine aufpassen kann.

    Dann wird man entweder mit 1 jährigen AE leben müssen oder eben klagen, wobei ich hier wenig Chancen sehe!

    Wäre eine Putzstelle im Gewerbegebiet nahe unserer Bleibe gewesen. 3x die Woche, 1,5 Std abends.

    Wenn sie arbeiten gehen kann, sollte sich auch ein Immigrationskurs machen lassen. Immigration ist doch hauptsächlich Bringeschuld des Migranten!

    Und ein Onlinekurs sollte sich ja jederzeit realisieren lassen, auch mit Kind. Meine Frau hat im "Babyjahr" C1 gemacht und du bist ja auch noch da :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Euer Problem ist vermutlich, dass es keinen Familienzuzug zu dir dem Ehemann gab, sondern zum Kind und da kann man auch immer nur 1 Jährige geben, bis Bedingungen erfüllt sind.

    Umgekehrt: bei FZF zum Ehepartner kann die ABH Zweifel an der Schutzwürdigkeit der Ehe geltend machen und damit bei Ersterteilung die Befristung auf 1 Jahr begründen. Bei FZF zum Kind kann sie das nicht.


    Wenn die Mutter länger als 12 Monate braucht wegen der GKV, dann sollte sie auf keinen Fall die Frist für die Klage gegen den Bescheid verstreichen lassen.

  • Dann wird man entweder mit 1 jährigen AE leben müssen oder eben klagen, wobei ich hier wenig Chancen sehe!

    Kommt darauf an. Verteilt die gleiche ABH bei ähnlicher Konstellation unterschiedliche Dauer, ggg. nach Gusto des Sachbearbeters, so kann man auf Gleichbehandlung klagen. Die 3 Jahre der AVwV kann man nicht einklagen. Man könnte aber ggf. mal eine Fachaufsichtsbeschwerde schreiben, warum die ABH xy die VwV nicht einhält. Die schriftliche Antwort muss ja auch jemand schreiben und man hat dann mal eine offizielle Antowort die man ggf. vor Gericht verwenden kann.


    Anonsten ist das eine bekannte Gängelei der ABH. Bei Mütter minderjährigen deutschen Kind oder Ehegatten DEU hat die ABH defakto keine Möglichkeit einen AT zu entziehen, Also gängelt man.

  • Umgekehrt: bei FZF zum Ehepartner kann die ABH Zweifel an der Schutzwürdigkeit der Ehe geltend machen und damit bei Ersterteilung die Befristung auf 1 Jahr begründen. Bei FZF zum Kind kann sie das nicht.

    Genau so ist es... der RA sollte mal in die Gänge kommen.


    Genaugenommen geht es ja nur um einen Monat. Das SGB verlangt ja nur, dass ein AT > 12 Monate ausgestellt sein muss.

    Wo ist denn da die vielgerühmte Verhältnismäßigkeit. ?


    Das Schreiben der ABH sieht ja auch nicht besonders "rechtskomform" aus.. kein Verweis auf Gesetze oder Verordnungen.

    Als wenn es von einem Amateur geschrieben worden wäre..

  • Kommt darauf an. Verteilt die gleiche ABH bei ähnlicher Konstellation unterschiedliche Dauer, ggg. nach Gusto des Sachbearbeters, so kann man auf Gleichbehandlung klagen. Die 3 Jahre der AVwV kann man nicht einklagen.

    Wie will man dieses beweisen? Es sind ja immer andere Fälle und an Daten wird man kaum kommen



    Wenn sie arbeiten gehen kann, sollte sich auch ein Immigrationskurs machen lassen. Immigration ist doch hauptsächlich Bringeschuld des Migranten!

    Und ein Onlinekurs sollte sich ja jederzeit realisieren lassen, auch mit Kind. Meine Frau hat im "Babyjahr" C1 gemacht und du bist ja auch noch da :floet

    Das verstehe ich auch nicht ganz. Die Zeit zum arbeiten ist da, aber einen Onlinekurs kann man nicht machen? Oder will man nicht?

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Neues vom Anwalt, bzw. Stadtverwaltung.


    Letztere will sich keinen Millimeter bewegen.
    Keine Verlängerung auf 3 Jahre, oder wenigstens auf 13 Monate.

    Genaugenommen geht es ja nur um einen Monat. Das SGB verlangt ja nur, dass ein AT > 12 Monate ausgestellt sein muss.

    Wo ist denn da die vielgerühmte Verhältnismäßigkeit. ?

    Auf das Thema Verhältnismäßigkeit wurde vehement hingewiesen, aber die ABH bleibt stur bei ihrer Internen Anweisung.

    Das Schreiben der ABH sieht ja auch nicht besonders "rechtskomform" aus.. kein Verweis auf Gesetze oder Verordnungen.

    Als wenn es von einem Amateur geschrieben worden wäre..

    Nicht einmal der Anwalt bekommt genauere Informationen. Sehr unkooperativ die Verwaltung, und unglaublich Stur.


    Das einzige was jetzt noch bleibt ist Klage einreichen.


    Aaaber.... bis diese zur Verhandlung kommt, vergehen 6 - 9 Monate.

    Mittlerweile habe ich bei 12 gesetzlichen Krankenkassen einen Antrag gestellt. Und wie es scheint will die BKK Firmus meine Frau und Tochter freiwillig versichern, auch mit einem AT von 12 Monaten (der voraussichtlich um 2 Jahre verlängert wird).
    Das wären ja mal gute Nachrichten.


    Das verstehe ich auch nicht ganz. Die Zeit zum arbeiten ist da, aber einen Onlinekurs kann man nicht machen? Oder will man nicht?

    Die Putzstelle wäre abends gewesen, wenn ich wieder zuhause wäre.
    Der Online Kurs ist Vormittags.

    Ich glaube wir sind uns alle einig, dass Online Lernen über Videochat eher suboptimal ist.

    Und wenn dazu noch ein fast 2 jähriges Kind die Aufmerksamkeit einfordert, funktioniert das nicht so gut mit Online Kursen.

    Wenn sie arbeiten gehen kann, sollte sich auch ein Immigrationskurs machen lassen. Immigration ist doch hauptsächlich Bringeschuld des Migranten!

    Und ein Onlinekurs sollte sich ja jederzeit realisieren lassen, auch mit Kind. Meine Frau hat im "Babyjahr" C1 gemacht und du bist ja auch noch da :floet

    Das möchte Sie ja auch.

    Ich werfe sie ja ohnehin oft ins Kalte Wasser um Dinge selbst zu machen.
    Das Hauptsächliche Problem momentan ist, Ihr die Grammatik zu erklären. Aber dafür bin ich der falsche. Ich kann sie da nicht lehren.

    Vokabeln und so kein Problem, aber der Rest :dontknow

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    Pessimisten stehen im Regen,

    Optimisten duschen unter den Wolken

  • Nicht einmal der Anwalt bekommt genauere Informationen. Sehr unkooperativ die Verwaltung, und unglaublich Stur.

    Na ja, der Anwalt könnte ja mal die Ausländerakte deiner Ehefrau zur Einsicht anfordern und sehen welche Begründung für die 12 Monate da eingetragen ist.

  • Dr. Walter GmbH ist ein Versicherungsmakler über den wir schon mehrfach Policen erworben haben. Einmal gab es einen Versicherungsfall (Zahnarzt) und der wurde kulant abgewickelt.


    http://www.auslaender-reisever….com/private-besuche.html

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Nach langem mal wieder ein Update. Ich war leider fürchterlich beschäftigt, alles neben meinen Jobs zu organisieren, damit alles läuft.

    Ende Mai 2022 hat meine Holde nun, den im September 2021 angefangenen Integrationskurs mit B1 abgeschlossen.
    Und das trotz vieler Zweifel und Verwirrungen recht erfolgreich. Bin Stolz auf Sie :yupi.

    Januar 2022 wurde daher auch Ihr Aufenthaltstitel um 2 Jahre verlängert.
    Aber nur nachdem der Kursträger auch schriftlich versichert hatte, daß meine Frau diesen auch erfolgreich (bzw. überhaupt) besucht.
    Dazu wurden Kopien der einzelnen Tests angefordert.
    Sehr ungewöhnliche Maßnahme, wie auch die Schule dies entsprechend kommentierte.

    Aber Ende gut, alles Gut.
    Ich habe keine Energie übrig um mich darüber noch aufzuregen.

    Seit nunmehr 3 Wochen hat Sie nun eine Arbeitsstelle angetreten.
    Der Arbeitgeber ist der gleiche, der uns so viele Steine in den Weg gelegt hatte. Die Stadtverwaltung.

    Dateien

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  • Januar 2022 wurde daher auch Ihr Aufenthaltstitel um 2 Jahre verlängert.


    Aber nur nachdem der Kursträger auch schriftlich versichert hatte, daß meine Frau diesen auch erfolgreich (bzw. überhaupt) besucht.
    Dazu wurden Kopien der einzelnen Tests angefordert.
    Sehr ungewöhnliche Maßnahme, wie auch die Schule dies entsprechend kommentierte.

    .. offenbar hat diese ABH es mit öfters mit "I-Kurs-Verweigerern" zu tun, sodass sie über diesen Kontrollmechanismus (erst 1 Jahr, dann 2 Jahre) dies steuern will. Ist jedenfalls nicht die normale Vorgehensweise...