Allerdings gebe es eine interne Dienstanweisung, insbesondere in Bayern - die aber wohl
bundesweit zur Anwendung kommt, dass, so lange Sprachkenntnisse des Niveaus B1 fehlen,
eine erste Befristung für ein Jahr vorgenommen wird.
So nen Mist habe ich ja lange nicht mehr gelesen:
Wenn diese Dienstanweisung insbesondere für Bayern ist, kann sie ja nicht gleichzeitig bundesweit zur Anwendung kommen.
Denn dann müsste diese Anweisung vom BMI kommen. Warum nennen sie denn nicht exakt die Quelle und Wortlaut der Dienstanweisung? Darüber hinaus stimmt diese "bundesweite Anwendung" nicht, wie hier im thread das Beispiel Berlin zeigt.