KayTi90/ OLG Frist Beibringung Ehefähigkeitszeugnis

  • Hallo zusammen,


    erst einmal vielen Dank für all die helfenden Beiträge hier, habe es bislang nicht für nötig gehalten einen eigenen großen Beitrag zu verfassen, da mir das Lesen all eurer Beiträge bereits ausreichend geholfen hat den gesamten Prozess größtenteils problemlos abzuwickeln.


    Die einzigen Probleme die auftraten waren Corona-Bedingt, Absage des Termins der Deutschen Botschaft eine Woche, bevor dieser stattfinden sollte. Letztlich fand er dann Ende Juli statt, wegen eines abgekürzten Namens im Cenomar mussten wir das Dokument nochmal neu beschaffen und einreichen, hat wegen sehr langen Versandzeiten leider auch nochmal 4 Wochen gekostet.


    Vor 1,5 Wochen kam dann aber auch endlich die finale Zusage von der Deutschen Botschaft, dass das Visum bewilligt ist und sie ihren Reisepass zusenden kann.

    Der Versand von Mindanao nach Manila hatte 7 Tage gedauert (leider Samstag), daher dann 9 Tage, bis er in der Botschaft ankam.


    Seit einer Woche liegt er nun dort (jedenfalls haben wir keine Versandbenachrichtigung oder ähnliches von der Deutschen Botschaft erhalten).


    Unser Problem ist, dass wir bis zum 14. Oktober geheiratet haben müssen, da bis dahin die Frist vom OLG läuft.

    Nun habe ich natürlich auch bereits vor einigen Wochen bei meinem Standesamt um eine Verlängerung gebeten, also dass diese sich mit dem OLG in Verbindung setzen und das alles begründen mit Corona, was ich ja auch anhand des abgesagten Termins der Deutschen Botschaft und ehrlich gesamt auch dem normalen Menschenverstand begründen kann, dass es nicht selbst verschuldet war.


    Mein Standesamt ist aktuell leider in einem desolaten Zustand, der langjährige Leiter des Standesamt hat aus persönlichen Gründen urplötzlich im April aufgehört, kurz nachdem er Mitte März noch meinen Fall an das OLG geleitet hatte. Dann war die Stelle im Standesamt bis August nicht besetzt und ich hatte schon große Schwierigkeiten mit dem einzigen weiteren Standesbeamten dort einen Termin für meine Hochzeit abzuklären, um das Form 11/121 zu bekommen. Nun war die Stelle seit August wieder neu besetzt, die Mitarbeiterin scheint aber total überfordert zu sein, reagierte nie oder nur seeeehr verspätet auf E-Mail oder Anrufe.


    Sie hat mich dann heute kurz nach meiner Zusendung einer Mail an sie angerufen, dass das OLG Düsseldorf die Verlängerung nicht bewilligt hätte und wenn wir nicht bis zum 14. Oktober geheiratet haben, müssten wir den GESAMTEN Prozess inkl. Dokumentenüberprüfung über Deutsche Botschaft usw. neu beginnen.


    Ich fiel aus allen Wolken, das habe ich hier ja noch nie gehört. Das man vllt. einen neuen Antrag beim OLG mit neuem Cenomar oder so stellt, okay, aber doch nicht wieder ALLES neu.


    Aufgrund der derzeitigen Situation der Standesbeamtin (sie meinte, es wäre ihre letzte Woche hier im Standesamt, wow nach nur zwei Monaten), frag ich mich, ob sie mir wirklich die Wahrheit gesagt hat, oder vllt das OLG gar nicht um eine Verlängerung gebeten hat.


    Ich weiß nicht wann meine Verlobte endlich das Visum mit Reisepass in ihren Händen hält, ob sie es wirklich noch vor dem 14. Oktober schafft und sie müsste ja ggf. auch noch ein paar Tage Quarantäne abwarten.


    Ich will eine Verlängerung vom OLG, wie kann ich diese noch erwirken? Ich habe die Standesbeamtin nach dem Kontakt im OLG gefragt, der das entschieden hat und sie meinte, sie dürfe das nicht rausgeben, der ganze Kontakt wäre nur zwischen Standesamt und OLG gestattet.


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich habe vor einiger zeit bereits gelesen, dass anderen ja auch eine Verlängerung gestattet wurde und in unserem Fall war es ja eindeutig Corona-Bedingt, wodurch wir allein schon mehr als 3,5 Monate an Zeit verloren haben allein durch das Warten auf einen neuen Termin.


    Ich weiß sonst nicht weiter. ;(;(


    Viele Grüße

    KayTi90

  • Wenn sie das Visum kriegt und eingereist ist, wird sich das alles klären.

    Ich vermute auch, dass das OLG Düs überhaupt nicht gefragt wurde.

    Es gibt halt "offiziell" keinen Weg, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen, daher vielleicht diese PC-Antwort des StAs.


    Es kann vorkommen, dass ein Dokument (zB Cenomar) nochmals nachgefordert wird..

    Aber ich habe hier noch keinen Fall erlebt, wo auch in Nicht-Corona-Zeiten der ganze Prozess wiederholt werden muss.

  • KayTi90 das ist Quatsch das du keinen Kontakt zum OLG aufnehmen kannst. Ich war 1998 persönlich im OLG Celle bei der zuständigen Rechtspflegerin. Meine Verlobte war schon in BRD und in freudiger Erwartung und ich wollte sie in die Heilfürsorge haben.=) Ruf da an und stell dich vor. Notfalls Rechtsanwalt beauftragen Fristverlängerung durch Akteneinsicht zu erlangen.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Akteneinsicht geht auch ohne Rechtsanwalt


    Zitat

    Voraussetzungen

    Das Akteneinsichtsrecht besteht für die an einem Verwaltungsverfahren beteiligten Person. Dies sind vor allem:

    • die Antragstellerin oder der Antragsteller
    • die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner
    • die Adressatin oder der Adressat eines Verwaltungsaktes
    • Vertragspartnerin oder Vertragspartner eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

    Das Recht auf Akteneinsicht bezieht sich nur auf die das Verfahren betreffenden Akten und dabei auch nur, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung der rechtlichen Interessen der oder des Beteiligten erforderlich ist.


    https://www.service-bw.de/leis…beantragen-685-leistung-0

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Ich drücke euch die Daumen und bin sehr gespannt was ihr erreichen könnt. Euer Thema wird vermutlich in naher Zukunft auch das meine. Die Unterlagen meiner Verlobten und die Ihres Sohnes sind inzwischen Laut Botschaft in der Dokumentenprüfung. Was mich nervös macht, sind die 4 Monate die es braucht um einen Termin zur Visaabgabe zu bekommen. Ich hatte immer gehofft, dass die 6 Monate die man bis zur Hochzeit hat, erst dann starten, sobald das Visa vorliegt bzw. wenn man nach Deutschland einreist. Alles andere wird extrem zeitkritisch, es sei denn das OLG zieht eine Verlängerung vor. Zumindest habe ich dieses Thema mit meiner Standesbeamtin schon angesprochen, aber sie meinte nur, wir reden darüber wenn es aktuell sei.
    Ich werde zu gegebener Zeit hier im Forum berichten.

  • Hallo zusammen, vielen Dank für die zahlreichen Antworten bereits :)


    Ich habe inzwischen selbst mal beim OLG Düsseldorf angerufen und die haben mir aber leider auch so bestätigt, dass sie keine Verlängerung einräumen können, da die Frist ja so im Gesetz steht (Verweis auf § 1309 Abs. 2 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer).

    Mit der Beantragung einer Akteneinsicht, ist es sicher, dass sich da dann automatisch diese Frist verlängert? Und wie bekommt das Standesamt überhaupt mit, dass sich die Frist dann verlängert hat, wenn ich den Antrag auf Akteneinsicht beim OLG stelle?

  • Ich habe inzwischen selbst mal beim OLG Düsseldorf angerufen und die haben mir aber leider auch so bestätigt, dass sie keine Verlängerung einräumen können, da die Frist ja so im Gesetz steht (Verweis auf § 1309 Abs. 2 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer).

    Diese Antwort war ja erwartbar. Ich hätte dort überhaupt nicht angerufen...

    Wenn das so hart wäre, wie das OLG das darstellt, hätten wir das Problem doch hier andauernd.

    Wie das StA das dann macht, ist seine Sache.. aber Tatsache ist, dass andere Standesämter das Problem geregelt kriegen.

    Wäre ja immerhin denkbar, dass das StA die Papiere fürs Befreiungsverfahren nochmal dem OLG vorlegt. Es hat ja im Prinzip alles zusammen.. dann noch ein frisches Cenomar .... oder das StA einfach trotz der Fristüberschreitung die Eheschließung vornimmt. Ich bezweifle, dass dann die Heirat ungültig sein wird...

  • Hallo Kai, gibt es etwas neues über Euren Prozess. Ich bin eigentlich über die Antwort vom OLG entsetzt und frage mich ob das Auswirkungen auf die Einreise hat. Ich frage mich wirklich wie das alles zeitlich gehen soll, wenn man nach der Erlaubnis des OLG nur 6 Monate Zeit hat und es alleine schon alktuell 4 Monate dauert um einen Termin für die Visaeinreichung zu bekommen. Ein Flugticket muss man ja dann auch noch buchen und die Wohnung kann man ja schließlich auch nicht auf Verdacht hin kündigen. Das scheint mir alles megaknapp zu sein.

  • Hallo zusammen,


    die letzte Woche war vermutlich die stressigste überhaupt, aber wir haben es geschafft.


    Wir hatten ja bereits vor Monaten (für das Form 11/121) einen Termin für den 08. Oktober reserviert. Nachdem meine Frau letzten Freitag endlich ihr Visum von der Post hat zugestellt bekommen, hat sie sich unmittelbar ein Medical Certificate sowie anschließend eine Reiseerlaubnis geholt, um am Sonntag nach Manila reisen zu können. Dort hatte sie dann Nachmittags direkt einen Corona PCR Test gemacht und am nächsten Morgen lag auch glücklicherweise bereits das Ergebnis vor. Somit konnte sie dann am Montag Abend in Manila losfliegen mit Zwischenstopp in Qatar und am Dienstag Morgen war sie dann hier. Da sie innerhalb von 48h nach Durchführung ihres Corona Tests hier ankam, brauchte sie auch keinen weiteren Corona-Test vornehmen. Am Mittwoch konnten wir dann die Hochzeit nochmal offiziell gemeinsam anmelden mit Namenswahl und gestern folgte dann die standesamtliche Hochzeit hier.


    Somit ist das zeitkritische jetzt glücklicherweise doch noch überstanden ohne weitere extreme Zusatzkosten für Anwalt oder OLG oder was auch immer zu verursachen.


    Trotz allem vielen Dank für eure Hilfe und ich denke, es wird auch die kommenden Monate noch für so einige Paare ein Thema sein, dass von Relevanz sein wird, falls sich auch andere Standesämter/OLGs quer stellen mit einzuhaltenden Fristen. Und wegen Corona laufen ja aktuell so einige Prozesse langsamer als normal.

  • da bekommt man ja einen schreck wenn man das liest und kann froh sein schon lange verheiratet zu sein,

    bei uns war das noch richtig einfach..meine frau ist mit visa eingereist,und erst als sie hier war haben wir bzw.das standesamt die befreiung beim OLG beantragt..ich hatte damals auch etwas panik,daß wir es schaffen innerhalb der 90 tage die das visa gültig war zu heiraten,weil das OLG sich richtig zeit gelassen hat.

    meine ABH sagte mir dann aber machen sie sich keine gedanken ihre verlobte muß nicht wieder zurück..wir stellen sollte es nicht ausreichen mit der zeit eine fiktivbescheinigung aus und sie kann hier bleiben,

    letztendlich kam dann die befreiung doch noch rechtzeitig und wir haben geheiratet.

  • Hallo Kai, ich habe eben erst das Happy end eurer Challenge gelesen. Ich freu mich riesig für Euch aber diesen Stress wünscht sich ja niemand.

    Ich frage mich jetzt wie du so schnell dann noch einen Flug bekommen hast. Hat deine Frau den spontan gebucht oder war das auf Risiko so schon länger gebucht. Das mit dem Corona Test hätte ja auch ein Problem werden können wenn ihr Flug früher gegangen wäre bevor das Ergebnis vorlag.


    Ich würde dich gerne nochmal fragen wie lange genau die Dokumentenüberprüfung gedauert hat, bzw. wie lange ihr dann auf das Visa warten musstet. Durch den Schreibfehler im Cenomar durftet ihr ja noch mal zur PSA gehen, aber dennoch würde mich diese Zeiten interessieren.

  • Hallo Kai, ich habe eben erst das Happy end eurer Challenge gelesen. Ich freu mich riesig für Euch aber diesen Stress wünscht sich ja niemand.

    Ich frage mich jetzt wie du so schnell dann noch einen Flug bekommen hast. Hat deine Frau den spontan gebucht oder war das auf Risiko so schon länger gebucht. Das mit dem Corona Test hätte ja auch ein Problem werden können wenn ihr Flug früher gegangen wäre bevor das Ergebnis vorlag.


    Ich würde dich gerne nochmal fragen wie lange genau die Dokumentenüberprüfung gedauert hat, bzw. wie lange ihr dann auf das Visa warten musstet. Durch den Schreibfehler im Cenomar durftet ihr ja noch mal zur PSA gehen, aber dennoch würde mich diese Zeiten interessieren.

    Hallo,

    kurzfristig einen Flug zu buchen war kein Problem, den hatte ich wirklich erst gebucht, als sie das Visum endlich in ihren Händen hielt, also 2 Tage vor Abflug.

    Das mit dem Corona-Test war wirklich ein Risiko, sie hat dem Krankenhaus ihr Flugticket gezeigt und drum gebeten, dass die den Test rechtzeitig auswerten mögen. Die haben dann auch eine Notiz weitergegeben, dass der etwas bevorzugt behandelt werden soll. Hatten dann ja nach 18h das Ergebnis online (und tatsächliche Auswertungszeit war sogar nur 3h nach dem Test). Aber die 18h hatten schon gereicht mir eine recht schlaflose Nacht zu bereiten ^^


    Nochmal zur PSA gehen war leider auch gar nicht so leicht. Sie hätte es wohl noch direkt in Manila machen sollen, als sie dort war zwecks Termin in der Botschaft. Sie ist aber zuerst zurück in ihre Heimat geflogen und obwohl es zuvor hieß, dass wenn sie weniger als 3 Tage weg ist nicht in Quarantäne müsste, wurde ihr dann doch wieder 14 Tage Quarantäne daheim angeordnet. Online-Bestellung hatte ewig lange Versandzeiten.


    Die Dokumentenprüfung hatte ich im September in Gang gesetzt im Standesamt, offiziell gestartet auf den Philippinen wurde diese dann Mitte Oktober, Mitte März war die Prüfung vorbei...


    Und dann kam Corona... ^^

    Nachdem die Dokumentenprüfung Mitte März also rum war, hatte der Standesbeamte es direkt an das OLG weitergegeben, so kam es dann zur Ausstellung des Dokuments zur Befreiung der Beibringung des Ehehfähigkeitszeugnisses Mitte April.

  • hallo zusammen,

    wir könnten das gleiche problem bekommen: alles lief ohne corona prima. dann termin visum im juli abgesagt. olg aber im juni zugesagt, also ende dezember laufen die 6 monate ab.


    nun haben wir anfang november den visumtermin gehabt, sie ist in manila verblieben, jedoch muss wohl immer ein kurierdienst bemüht werden zum transport des passes, obwohl sie 6 strassen entfernt von der botschaft wohnt.


    ich habe die botschaft angeschrieben, höflich und respektvoll, das ehe am 16. stattfinden soll, wie lange bis visumerteilung und transport Pass/visum. Antwort: siehe merkblatt, erteilung könne mehrere monate dauern.


    ich war geschockt von dieser antwort. im merkblatt heisst es: mehrere montate, u.a. urkundenprüfung.

    diese ist aber längst erfolgt, alle dokumente sind sauber.


    ich bin nun einigermassen ratlos.

    was könnte ich tun? die botschaft wieder anschreiben und die dringlichkeit schildern? beim standesamt die befreiung vom ehefähigkeitszeugnis über das olg bereits jetzt wieder neu beantragen, denn sie ist ja jetzt noch in manila und könnte hier dokumente wieder und einfacher beschaffen?


    bitte antwortet mir einmal: wie lange hat es gedauert vom visatermin manila bis ihr das visum in den händen hieltet?

    hat das einer in 5 wochen geschafft?

  • es hängt nun auch zum Teil von deiner zuständigen Ausländerbehörde ab..

    wenn ihr alle Unterlagen vollständig zum Visa-Termin abgegeben habt, werden diese an die ABH geschickt.. die müssen noch ihr okay geben... das dauert schon oft so 2-3 wochen...(definitiv mal anrufen oder ne Mail schreiben...)... wenn das Okay vorliegt wird die Botschaft auffordern den pass einzusenden...innerhalb Manilas sollte das ja flott gehen....


    also ich denke innerhalb von 5 wochen könnte klappen

  • hi,


    manila schreibt, wenden sie sich an die ABH


    ABH angeschrieben.

    Rückmeldung:


    „für visum is laut h § 71 Abs. 2 AufenthG die Botschaft zuständig... Weiterhin liegen uns keine Unterlagen vor. Wenden Sie sich an die Botschaft


    Hat die ABH nun doch nichts mit der Visaentscheidung Heiratsvisum zu tun? Wenn ABH in solche entscheidungen involviert wäre, muesste der sachbearbeiter das nicht wissen?


    Was kann ich denn jetzt noch tun, die Zeit bis zum Ablauf OLG ende Dezember zählt herunter 😔


    danke für eure ideen

  • da die Voraussetzungen für die Erteilung des nationalen Visums die gleichen sind, wie für die Erteilung des Aufenthaltstitels (AE) in D, kann die Botschaft das nationale Visum nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde erteilen (offizielle Sprachregelung)


    Stellt sich die Frage was die AlB hat und nicht hat.

  • „für visum is laut h § 71 Abs. 2 AufenthG die Botschaft zuständig... Weiterhin liegen uns keine Unterlagen vor. Wenden Sie sich an die Botschaft

    d.h. nur, dass das Visum bei der zuständigen Botschaft beantragt werden muss.

    Offenbar hat die ABH aber den Visumsantrag noch nicht vorliegen!

    Hat die ABH nun doch nichts mit der Visaentscheidung Heiratsvisum zu tun? Wenn ABH in solche entscheidungen involviert wäre, muesste der sachbearbeiter das nicht wissen?

    .. doch, die ABH muss dem Antrag zustimmen. Das kann sie aber nur, wenn ihr der Antrag überhaupt vorliegt.

    Was kann ich denn jetzt noch tun, die Zeit bis zum Ablauf OLG ende Dezember zählt herunter

    Bezüglich OLG kannt du erst mal nichts tun.


    Wende dich mal an das Bundesverwaltungsamt:

    BVA - Startseite (bund.de)


    Die können zumindest feststellen, ob der Antrag schon von der DBM zur ABH übermittelt wurde.


    BVA - Visaangelegenheiten (bund.de)

  • hallo,

    wir wären kurz vor dem ziel.


    unterlagen sind komplett.

    ABH liegen diese seit Dienstag vor. 2Mails, ein Telefonat.

    Sie machen es nicht fertig...


    Bis Mittwoch oder Donnerstag müsste die Mail zum Visum in der Mail liegen, sonst werden wir es nicht schaffen vor OLG Ablauf.


    Was können wir tun😔