Utang Na Loob - Umgang mit Familienunterstützung

  • Dann ist das ja kein Problem.

    Kann das allerdings dann wohl nicht nutzen.


    Bin zwar verheiratet und sende auch regelmäßig was allerdings läuft die fzv noch und habe noch meine 1er Lohnsteuer Klasse

    Natürlich kannst du Ehegatten Unterhaltszahlungen geltend machen. Nur eben in der entsprechenden Länder Gruppe .

    Bei als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau sind im Rahmen einer bestehenden Ehegemeinschaft weder die Bedürftigkeit noch die sog. Erwerbsobliegenheit der Ehefrau zu prüfen.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Hallo,

    ich bin kein Steuerexperte, aber soweit ich weiß, kann man - wenn man Alleinverdiener ist (bzw. die Ehefrau nur signifikant weniger verdient) - auch in einer bestehenden Ehe (zusammenlebend) nach dem BGB (=Googeln) sich für die Ehefrau einen bestimmten monatlichen Unterhalts-Betrag anrechnen lassen, der sich aus dem Familieneinkommen abzüglich der üblichen mtl. Aufwendungen (Miete ect) und dem verbleibenden Betrag errechnet.

    Ich hatte das, wo ich noch nicht von der Steuer dauerhaft befreit war - beim deutschen Finanzamt Neubrandenburg geltend gemacht und es wurde dem nicht widersprochen.


    Wäre ein Versuch wert.

    MfG.

    Wol23

  • Hallo. Wenn ich es richtig verstehe sind Zahlungen an die Eltern der Ehefrau als außergewöhnliche Ausgaben absetzbar?

    Was muss man außer der vom Barangay unterschriebenen Bescheinigung angeben? Wie viel maximal? Wir schicken ca 200E/Monat

  • Hallo. Wenn ich es richtig verstehe sind Zahlungen an die Eltern der Ehefrau als außergewöhnliche Ausgaben absetzbar?

    Was muss man außer der vom Barangay unterschriebenen Bescheinigung angeben? Wie viel maximal? Wir schicken ca 200E/Monat

    Der Nachweis das das Geld geflossen ist. Kontoauszüge sind am gebräuchlichsten .

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • bin mir sicher diese zahlungen sin einem freibetrag untergeordnet

    Für deren Einkünfte und Bezüge gibt es einen Anrechnungsfreibetrag von 624 Euro im Jahr. Falls der Unterhaltsberechtigte mehr verdient, zieht das Finanzamt den darüberliegenden Betrag vom Unterhaltshöchstbetrag (2022: 10.347 Euro; 2021: 9.744 Euro) ab.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Hallo. Wenn ich es richtig verstehe sind Zahlungen an die Eltern der Ehefrau als außergewöhnliche Ausgaben absetzbar?

    Was muss man außer der vom Barangay unterschriebenen Bescheinigung angeben? Wie viel maximal? Wir schicken ca 200E/Monat

    Nicht nur die Zahlungen an die Eltern der Ehefrau sondern auch wie bei Patrick_NW die Zahlungen an die noch dort lebende Ehefrau und etwaige Kinder. Da aber bei den Finanzämtern unterschiedliche Handhabungen stattfinden sollte sich jeder Betroffene bei seinem zuständigen Sachbearbeiter erkundigen wie die Angelegenheit geregelt wird.


    PS.: immer dumm stellen dann bekommt man meistens vernünftige Auskünfte.


    LG Lotsch

  • Zunächst einmal sind Unterhaltszahlungen an den eigenen (noch) Ehepartner m.W. nur im Fall des dauerhaft getrennt Lebens absetzbar. Insofern, wenn die Ehe nicht mehr geführt wird. Wenn der Ehepartner lediglich überwiegend auf den Philippinen lebt, Du aber in Deutschland aber die Ehe insoweit "intakt" ist, begründet dies - soweit mir bekannt - keine Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen. Das würde insofern auch nichts bringen, weil die Unterhaltszahlung beim Empfänger zu versteuern ist.


    Absetzbar sind indes Unterhaltszahlungenen an bedürftige Verwandte ersten Grades. Normalerweise können das die Eltern oder Großeltern sein. Grundsätzlich aber auch die eigenen Kinder und Enkelkinder, die altersbedingt aber i.d.R. eine gesteigerte eigene Erwerbsobliegenheit trifft, sprich, die müssen schon plausibel erklären können, warum sie sich nicht selbst ernähren können. Geht aber natürlich; klassischer Fall "single mom" oder allgemein Kindererziehung, wenn das erwirtschaftete Haushaltseinkommen nicht ausreicht.


    Das vom Barangay oder Municipal (jährlich) zu bestätigende Formular findest Du z.B. hier (ist bundeseinheitlich)


    https://www.lfst-rlp.de/filead…escheinigung_englisch.pdf


    Da eine Anerkennung nur in "gerader Linie" erfolgen kann, sind Unterhaltszahlungen z.B. an Geschwister nicht absetzbar, auch wenn diese bedürftig sind.


    Die geleisteten Unterhaltszahlungen sind nachzuweisen (z.B. mit Überweisungsbelegen). Die Transaktionskosten (Überweisungskosten) zählen nicht zu den Unterhaltsleistungen. Absetzbar ist bereits der ab dem ersten Euro, es gibt allerdings nach Ländergruppen gestaffelte Höchstbeträge. Die Philippinen befinden sich in der Ländergruppe vier, entsprechend liegt der Höchstbetrag pro Person bei 1/4 des Höchstbetrags für Unterhaltszahlungen in Deutschland. Aktuell (für 2021) sind das m.W. 1/4 x 9744,- = 2436,-).


    Zur Ausschöpfung des vollen Betrags ist jedoch erforderlich, dass die Unterhaltszahlung bereits im Januar beginnt, ansonsten ist sie entsprechend zu kürzen. Wenn man also erst im Juli die erste Überweisung tätigt, kann man auch nur die Hälfte des Höchstbetrags absetzen, egal, auch wenn man darüber hinaus geleistet hat. Eine gleichbleibende Unterhaltszahlung pro Monat, wurde indes - zumindest von unserem Finanzamt bisher nicht erwartet.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Super erklärt, danke.

    Allerdings füge ich Mal hinzu das meine Frau jetzt schon Monate auf den Philippinen ist und der Staat die Einreise versagt, klar weil die UP noch nicht fertig ist. Das wird sich ja in den nächsten Wochen ändern.


    Dennoch habe ich mehr kosten und muss sie unterstützen da sie ja vorher in in PH gelebt hat und von daher nun auch kein Einkommen hat.


    Dennoch ist es einen Versuch wert 😉

  • Allerdings füge ich Mal hinzu das meine Frau jetzt schon Monate auf den Philippinen ist und der Staat die Einreise versagt, klar weil die UP noch nicht fertig ist

    Das ist ja DEIN Fehler! Du hast die deutschen Regeln zur Hochzeit mit einem Ausländer nicht beachtet und ohne UP geheiratet! Kannst du dem Staat ja nicht anlasten, wenn er die Gesetze durchsetzt

    Dennoch habe ich mehr kosten und muss sie unterstützen da sie ja vorher in in PH gelebt hat und von daher nun auch kein Einkommen hat.

    Auch hausgemachtes Problem und sie ist doch jetzt immer noch auf den Philippinen, oder?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die UP muss sie so oder so machen. Diese wird halt nicht in Deutschland gemacht. Da wir ja immer halb der EU geheiratet haben ist das auch konform mit allem. Wir hatten ja auch auf den Philippinen heiraten können. Das steht jedem frei. Dennoch möchte ja nur Deutschland die Up haben. Weil ich deutscher bin! Wäre ich Spanier der in Deutschland lebt wäre das kein Problem.


    Wie auch immer müssen das nicht aus diskutieren 😁 wird eh erst nächstes Jahr relevant bei der Steuer und mehr als nein sagen kann das Finanzamt ja nicht.


    Ist halt wie vieles...... Ansichtssache

  • Die UP muss sie so oder so machen. Diese wird halt nicht in Deutschland gemacht. Da wir ja immer halb der EU geheiratet haben ist das auch konform mit allem. Wir hatten ja auch auf den Philippinen heiraten können. Das steht jedem frei. Dennoch möchte ja nur Deutschland die Up haben. Weil ich deutscher bin! Wäre ich Spanier der in Deutschland lebt wäre das kein Problem.


    Wie auch immer müssen das nicht aus diskutieren 😁 wird eh erst nächstes Jahr relevant bei der Steuer und mehr als nein sagen kann das Finanzamt ja nicht.


    Ist halt wie vieles...... Ansichtssache

    Richtig Ansichtssache sprech mit deinem Sachbearbeiter beim FA und schau was sich machen lässt.

    • Hilfreich

    Ist halt wie vieles...... Ansichtssache

    Nein, sind Fakten



    Da wir ja immer halb der EU geheiratet haben ist das auch konform mit allem

    Ja richtig...aber für das FZV braucht es eine UP der GU, weil eben die Urkunden auf den Phills absolut unsicher sind und es Massen an Fakes gibt. Das kann man ja nachlesen und hätte es vorher wissen müssen

    Wir hatten ja auch auf den Philippinen heiraten können. Das steht jedem frei.

    Richtig, aber dann eben mit EFZ und dafür wird dann im Vorfeld die UP gemacht...genau wie bei der Hochzeit in Deutschland. Ihr habt euch nichtd daran gehalten und holt das jetzt nach. Also selbst verschuldet

    Dennoch möchte ja nur Deutschland die Up haben. Weil ich deutscher bin!

    Nicht weil du Deutscher bist, sondern weil in Deutschland, aufgrund unsicheren Urkundenwesens, keine ungeprüften Urkaunden anerkannt werden! War dir doch vorher bekannt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das ist doch auch nicht das Problem und wusste das "natürlich" dank des Forums alles vorher.


    Es geht nur darum das ich dem Staat nichts schenken muss wenn er es mir freiwillig gibt und es dafür eine Möglichkeit gibt. Das ist alles!


    Über UP hin oder her können wir lange schreiben. Hatten wir auch schon. Bin da einfach andere Meinung und ist von der gleich Behandlung weit entfernt.

  • Deutschland, Österreich und Finnland agieren bei PH Urkunden so sensibel. Andere Länder inklusive EU Länder tun dies nicht und akzeptieren auch die PH Apostille.


    Die Haltung hat daher mehr mit Politik zu tun als mit einem angeblich unsicheren Urkundenwesen. Falls letzteres der Fall wäre würde man es EU weit einheitlich umsetzen wie es mit Pakistan oder Bangladesch getan wird.

  • Die Haltung hat daher mehr mit Politik zu tun als mit einem angeblich unsicheren Urkundenwesen

    Falsch...schau dich in Manila um. Da gibt es eine ganze Straße (Recto) wo man nahezu perfekt gefälschte GU, Führerscheine, Universitätsdiplome billig und offen kaufen kann.

    Anderen EU Ländern ist es manchmal egal, weil sie selbst eine lockeren Umgang mit Dokumenten pflegen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die Haltung hat daher mehr mit Politik zu tun als mit einem angeblich unsicheren Urkundenwesen

    Falsch...schau dich in Manila um. Da gibt es eine ganze Straße (Recto) wo man nahezu perfekt gefälschte GU, Führerscheine, Universitätsdiplome billig und offen kaufen kann.

    Anderen EU Ländern ist es manchmal egal, weil sie selbst eine lockeren Umgang mit Dokumenten pflegen

    Diese Fälschungen sind leicht zu erkennen.

    Das alle EU Länder und auch andere Industriestaaten auf Grund von "Lockerheit" im Gegensatz zu Deutschland die Apostille anerkennen, halte ich für eine falsche aber sehr sportliche Theorie. 🙂😄


    Meinst du solche Meisterstücke?


  • Als meine Frau mit Schengen Visum ausgereist ist war ihr bei der Immi ein paar Mädels mit gefälschten AOS. Sie konnten wohl glaubhaft machen dass sie dachten es sei echt und ihre Visa Agentur sie betrogen hatten. Wollten glaube ich nach Saudia... So ist wohl nicht weiter passiert als dass sie eben nicht ausreisen durften.


    Meine Frau meinte auch es gibt schon auch gute Fälschungen. Nur nicht ganz so offen auf der Strasse, wird wohl sein wie z.b. Thailand wo die "guten" Rolex fälschungen auch nicht offen angepriesen werden muss man halt jemand ansprechen ;).


    Was mir allerdings unklar ist warum die UP so kompliziert ist . Die dbm kann doch einfach selber von PSA die Dokumente holen. Oder kann man bei der PSA auch fäkschungen reinbringen ?

  • Was Kosten und Zeitaufwand für die Urkundenüberprüfung betrifft, ist es heutzutage völlig egal, wo Du heiratest.


    Heiratest Du in Deutschland, wird die Urkundenüberprüfung halt im Rahmen des Hochzeitsvisums fällig, heiratest Du auf den Philippinen, in Dänemark, Las Vegas oder sonstwo halt im Rahmen des Fmilienzusammenführungsvisums.


    Und das Unterhaltszahlungen nur im Rahmen des sog. Trennungs- (im Fall der "dauerhaften Trennung") oder Geschiedenenunterhalts als besondere Belastung absetzbar sind, erscheint mir auch nachvollziehbar. Der normale eheliche Unterhalt ist hingegen eine "Belastung", die eben daraus resultiert, dass man geheiratet hat und damit wechselseitig "Beistandspflichten" eingegangen ist.

    Daran ändert auch nichts, dass die Aufwendungen nun aufgrund des "erzwungenen" Philippinenaufenthalts höher sind. Sie sind jedenfalls sachlogisch auch nicht höher, als wenn man seine Verlobte oder seinen Verlobten unterstützt, während sie/er auf die UP für ein Heiratsvisum wartet und da gibt es auch keine Chance irgend etwas abzusetzen.


    Just my two coins...

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer