Steuerliche Absetzbarkeit bei Familienunterstützung

  • Es wird immer strenger gehandhabt, mit der steuerlichen Absetzbarkeit bei Familienunterstützung der Angehörigen.

    Beim letzten für die Steuer 2017 mal wollten die noch einfache Quittungen mit Unterschriften haben. Da hat das Finanzamt das noch akzeptiert.


    Jetzt für 2018 reicht das denen auch nicht mehr. Siehe Anhang. Die Regelung scheint es ja schon länger zu geben, aber da hat man noch nicht so genau drauf geschaut. Jetzt wird mein Steuergeld anderweitig benötigt.


    Die dezent angedrohten strafrechtlichen Andeutungen habe ich gelb unterlegt.

    Also für alle die 2019 ff. noch vor sich haben, bitte gleich richtig belegen.


    tbs

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    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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  • Es gibt schon seit längerem ein offizielles Formular des Bundesministers der Finanzen.

    Ich habe das schon seit 2006 so benutzt, kenne es gar nicht anders mehr. (siehe Anhang).


    Bei den Überweisungen muss man aufpassen, dass sie auch "regelmäßig" gemacht werden.

    Ich hatte einmal die erste Überweisung eines Jahres im Februar gemacht. Dann sollten prompt nur 11/12 des max. absetzbaren Betrags absetzbar sein. Die Sachbearbeiterin sagte mir, das Zusammenfassungen von Zahlungen bis zu 2 Monaten okay wären, jedoch müsste mindestens eine Zahlung im Januar und eine im Dezember sein.. Und natürlich "nachweisbar"; daher nütze ich seit längeren WR; die Belege kann man gut ausdrucken und beilegen; bisher kein Problem.


    .. ich habe bisher noch nie einen Einspruch gemacht; aber dass man mit einem Bußgeld bedroht wird, wenn man den nicht zurücknimmt, habe ich bisher auch noch nicht gewusst. Warum wird der Einspruch nicht einfach abgelehnt ?

  • Hallo,

    dieses Dokument " Unterhalterklärung07" haben wir immer für die Steuererklärung benutzt.


    Der Nachweis der Überweisung auf eine Prepaid Karte, einer in Deutschland registrierten Bank, welche wir oder die Schwiegermutter auf den Phills nutzen, wird nicht anerkannt. Auf den Abrechnungsunterlagen der Bank ist auch der Ort und Zeitpunkt der Abhehung genau registriert.

    Das Finanzamt verlangte die Vorlage der Flugtickets welche wir benutzt haben, um die monatliche Zahlung der Familienunterstützung zu belegen. Ich glaube die wissen nicht mal wo die Phills sind.


    Bei soviel Dummheit fällt einem nichts mehr ein. Das Finanzamt hat es geschafft, dass wir diese Kosten nicht mehr bei der Steuererklärung angeben.

    So wie es aussieht, macht es jede Behörde in den Bundesländern wie sie wollen.

    A.

  • Es gibt schon seit längerem ein offizielles Formular des Bundesministers der Finanzen.

    Ich habe das schon seit 2006 so benutzt, kenne es gar nicht anders mehr. (siehe Anhang).

    ja das hatten wir bis 2017 auch immer benutzt. Doch plötzlich haben die gebockt und dann hat es 8 Monate gedauert, bis man uns gesagt hat, welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden. Das waren dann die Quittungen bei der Geldübergabe. Da die Eltern kein eigenes Konto haben, haben wir es treuhänderisch überwiesen.

    Für 2018 hatte ich dann dein Formular07 erst gar nicht mehr verwendet. Jetzt plötzlich wollen sie das auf der Quittung auch noch die Adresse, der Übergabezeitpunkt etc. angegeben wird.

    .. ich habe bisher noch nie einen Einspruch gemacht; aber dass man mit einem Bußgeld bedroht wird, wenn man den nicht zurücknimmt, habe ich bisher auch noch nicht gewusst.

    Vermutlich soll mit der rechtlichen Drohung angedeutet werden, das man im Nachhinein diese Quittungen erst gar nicht mehr abzuliefern braucht, weil davon auszugehen ist, das diese dann nachträglich angefertigt wurden.


    Warum wird der Einspruch nicht einfach abgelehnt ?

    Für den Fall das vielleicht doch noch wie aus geisterhand die richtigen Quittungen auftauchen. :dontknow


    Was ich aus dem Schreiben des FA herauslese, wäre es das Beste für die entsprechenden Angehörigen einfach ein Bankkonto zu eröffnen und zusätzlich eine Person dort als Berechtigte eintragen, damit diese dann das Geld abholen kann. Ich kann ja keinem 90 jährigen zumuten, das er jeden Monat eine 120km Reise zur Bank antritt.:blöd


    tbs

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  • Reisenachweise werden immer benötigt wenn Bargeld übergeben wurde. Wie will man das sonst glaubhaft machen das man da war? Wenn man dort war gibt es Nachweise. Z.b. Einreisestempel oder Ticket.


    Meine Frau und ich haben seit 20 Jahren keine Probleme mit dem Finanzamt. Termin machen und vom Sachbearbeiter beraten lassen wie die Handhabung gewünscht wird. Wird von den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Und wie tbs in der Zwischenzeit schrieb ist der Geldfluss von Bank zu Bank problemlos. Aber auch diese Western Union und Co werden vom Finanzamt anerkannt, samt der Kosten. Es muss jedoch so adressiert werden wie später in der Steuererkläung.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Ich bin ja mal gespannt...hatten ja bisher noch nie etwas gezahlt, aber 2019 einen Teil der Beerdigungskosten übernommen und bar überbracht! Mal sehen, ob es angerechnet wird!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Aber auch diese Western Union und Co werden vom Finanzamt anerkannt, samt der Kosten.

    .. Anerkennung der Kosten? das wäre mir neu!


    In einem Merkblatt dazu heißt es:


    Zitat

    Post- und Bankbelege

    10 Überweisungen sind grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege (Buchungsbestätigung oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Durch solche Unterlagen wird in der Regel in hinreichendem Maße bewiesen, wann und wie viel Geld aus dem Vermögensbereich des Unterhaltsleistenden abgeflossen ist, und es kann im Allgemeinen unterstellt werden, dass diese Beträge auch in den Verfügungsbereich des Ad-ressaten gelangt, nämlich auf dessen Bankkonto im Ausland verbucht bzw. von der Post bar ausgehändigt worden sind (BFH-Urteil vom 14. Mai 1982, BStBl II Seite 772). Für den Geldtransfer anfallende Aufwendungen (Porto, Spesen und Bearbeitungsgebühren) sind keine Unterhaltsaufwendungen.

    .. es fällt meist (wie bei uns) nicht auf, weil wir doch über dem absetzungsberechtigten Betrag liegen.


  • Nun, meine Frau hat ein Konto extra zu diesem Zwecke nach Rücksprache mit dem örtlichen Finanzamt eingerichtet. Sie druckt die Kontoauszüge und legt sie der Steuererklärung bei. Die Kontoauszüger werden addiert und die Summe einschließlich der Gebühren als Betrag der Unterhalts Aufwendungen geltend gemacht. Da macht sich doch kein Sachbearbeiter sich die Mühe die Peanuts rauszurechnen. Unsere einfache Steuererklärung wird ohnehin maschinell bearbeitet.


    Im Übrigen glaube ich nicht das dein Zitat, Post- und Bankbelege, noch der geltenden Rechtsprechung entspricht. Es gibt keinen kostenlosen Geldtransfer. Und wenn die Finanzverwaltung auf Geldtransfer besteht sind auch die Kosten für diesen angemessen und steuerlich berücksichtigungsfähig. Wie schon beschrieben, seit einem Gespräch im dunklen und sehr einfachem Büroraum unseres Finanzamtes keine Probleme mehr.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Ausdrucke der Überweisungen auf Bankkonto mit Western Union oder Azimo wurde immer anerkannt. 2018 wurden 1024 Euro anerkannt.


    Die Steuererklärung muss wie jede andere Erklärung einer Behörde gegenüber wahrheitsgemäß sein und belegt werden können.

    Beispiel bei der Einreise Zoll. Wenn die Frage haben Sie verzollende Güter dabei mit Ja beantwortet wird ist Einführzoll fällig. wird mit nein geantwortet aber der Zoll findet etwas wird neben dem Einfuhrzoll noch eine Strafe fällig.

    Das gleiche gilt für die Steuererklärung. In dem Fall werden die vorgelegten Nachweise vermutlich zu Recht nicht vom Finanzamt akzeptiert. Das Sie die Jahre vorher akzeptiert wurden lag vielleicht an einer großzügigeren Auslegung der Regeln.

    Also frägt das Finanzamt nach ob es den keine den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Unterlagen gibt.

    Besteht der Antragsteller nun darauf den Unterhalt weiterhin anzugeben kann aber nicht die entsprechenden Nachweise liefern dann ist das (versuchte) Steuerhinterziehung.

    Diese Drohung ist nichts weiter als ein Hinweis welche Folgen es haben könnte wenn er den Einspruch nicht zurücknimmt ohne eben entsprechende Nachweise zu liefern.

  • Die Kontoauszüger werden addiert und die Summe einschließlich der Gebühren als Betrag der Unterhalts Aufwendungen geltend gemacht. Da macht sich doch kein Sachbearbeiter sich die Mühe die Peanuts rauszurechnen. Unsere einfache Steuererklärung wird ohnehin maschinell bearbeitet.

    .. Sag ich doch: wenn man ca. 3000 ,- überweist, wird niemand mehr versuchen, die Transaktionskosten rauszurechnen.

    Das wäre nur der Fall, wenn man unterhalb von 2.292,- (für 2019) landen würde (1 Person). Dann könnte der Sachb versuchen, die Transaktionskosten rauszurechnen. Auf den Belegen ist das ja sichtbar (jedenfalls die Belege die ich dem FA vorlege , von WR)

    Im Übrigen gibt es zig Finanzämter und Finanzsachb und irgendwie sind sie natürlich unterschiedlich.

    Als ich in der Großstadt wohnte, war das FA ziemlich pingelig; hier auf dem Lande winken sie fast alles durch. Selbst eine Spende an meine frühere amerikanische Schule, die ich letztes Jahr einfach mal angegeben habe in der Erwartung, dass sie nicht berücksichtigt wird :)


    Das Merkblatt was ich vom BMF habe , ist von 2010; ich werde mal nachsehen, ob es ein neueres gibt.


    PS:


    Bereits gefunden:


    https://esth.bundesfinanzminis…e/Anhang-03/I/inhalt.html


    (siehe Punkt 5, Nachweis von Aufwendungen ...)