Es wird immer strenger gehandhabt, mit der steuerlichen Absetzbarkeit bei Familienunterstützung der Angehörigen.
Beim letzten für die Steuer 2017 mal wollten die noch einfache Quittungen mit Unterschriften haben. Da hat das Finanzamt das noch akzeptiert.
Jetzt für 2018 reicht das denen auch nicht mehr. Siehe Anhang. Die Regelung scheint es ja schon länger zu geben, aber da hat man noch nicht so genau drauf geschaut. Jetzt wird mein Steuergeld anderweitig benötigt.
Die dezent angedrohten strafrechtlichen Andeutungen habe ich gelb unterlegt.
Also für alle die 2019 ff. noch vor sich haben, bitte gleich richtig belegen.
tbs