Mesclat/Visa für Kinder die mit ihrer Mutter in die BRD einreisen und dauerhaft bleiben wollen

  • meine Verlobte und ich befinden uns aktuell, wie bereits an anderer Stelle berichtet, in der Dokumentenprüfung im Rahmen der Heiratsgenehmigung. Diese Prüfung schliesst die Überprüfung des 7-jährigen Sohnes meiner Verlobten mit ein. Das lief nicht von alleine, sondern das hiesige Standesamt hat darum gebeten.
    Nun bin ich am Überlegen welche Art von Visa wir für ihn beantragen müssen. Meine Verlobte kommt mit dem Hochzeitsvisum aber für den Jungen gäbe es aus meiner Sicht nur ein Visa zur Familienzusammenführung. Dabei geht es aber meist um Nachzug. Ich vermute, das es einen Antrag geben muss, bei dem auch aus Sorgerechtlichen Gründen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden müssen. Ich werde dazu auch die DBM anschreiben, habe aber auch noch andere Fragen die ich zuerst stellen möchte. Vielleicht kann mir hier im Forum bei meiner Frage helfen.

  • Visa zur Familienzusammenführung. Dabei geht es aber meist um Nachzug. Ich vermute, das es einen Antrag geben muss, bei dem auch aus Sorgerechtlichen Gründen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden müssen

    Nein, das ist schon das richtige Visum....auch der gleichzeitige Zuzug gilt als Familienzusammenführung! Siehe 2. Seite recht weit unten https://manila.diplo.de/blob/1…035d46bb/mb-fz-d-data.pdf


    Dazu muss i.d.R. eine VE von dir ausgefüllt werden, weil das Kind ja zu einem Ausländer nachzieht

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Visa für Kinder die mit ihrer Mutter in die BRD einreisen und dauerhaft bleiben wollen“ zu „Mesclat/Visa für Kinder die mit ihrer Mutter in die BRD einreisen und dauerhaft bleiben wollen“ geändert.
  • Ich werde dazu auch die DBM anschreiben, habe aber auch noch andere Fragen die ich zuerst stellen möchte. Vielleicht kann mir hier im Forum bei meiner Frage helfen.

    Wie gesagt, der Zuzug einer ausländischen Minderjährigen zur philippinischen Mutter ist im Merkblatt genau beschrieben.

    Das Kind darf mit der Mutter gemeinsam einreisen, auch wenn ihr zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet seid.

    Für Mutter und Kind muss jeweils separat ein Antrag gestellt werden! (wird manchmal missverstanden)

    Bevor du die Fragen ans DBM stellst, erst mal hier einstellen. Wenn wir es nicht genau wissen, werden wir dir schon empfehlen, die DBM anzuschreiben.

  • Nein, das ist schon das richtige Visum....auch der gleichzeitige Zuzug gilt als Familienzusammenführung! Siehe 2. Seite recht weit unten https://manila.diplo.de/blob/1…035d46bb/mb-fz-d-data.pdf


    Dazu muss i.d.R. eine VE von dir ausgefüllt werden, weil das Kind ja zu einem Ausländer nachzieht


    Vielen Dank für eure Ratschläge. Das ist wirklich klasse.


    Leider muss ich noch mal Nachfragen. Ich bin dem link gefolgt und verstehe es so, das ich die beiden Listen sofern relevant für uns abarbeiten muss. Habe sie in 1 und 2 unterteilt. Hoffe es ist nicht zu nervig´, dass ich hier ins Detail gehe. Es hängt halt zu viel davon ab und bevor wir etwas übersehen oder falsch machen, frage ich lieber noch mal. Danke schon mal im Voraus für eure Unterstützung.
    Meine Kommentare, bzw. meine Gedanken habe ich fett geschrieben.


    1.ALLE ANTRAGSTELLENDE müssen folgende Unterlagen einreichen/vorlegen (Papierformat A4)


    -Zwei (2) Antragsformulare, vollständig ausgefüllt !! das ist klar

    -Drei (3) aktuelle Passbilder (Format siehe Foto-Mustertafel), zwei (2) müssen auf die Antragsformulare geklebt

    werden, das Extrafoto muss mit einer Büroklammer am Reisepass befestigt werden (bitte NICHT anheften!).

    Antragsteller müssen ihren kompletten Namen und Geburtsdatum auf die Rückseite des Fotos schreiben;!! auch klar, haben wir zwar schon mit dem Antrag zur Hochzeitserlaubnis geschickt


    - Gültiger Reisepass, mit dem Sie nach Deutschland reisen wollen !! auch klar

    - Geburtsurkunde des Antragstellers !! auch klar


    Jetzt kommt meine Dokumente. !! das ist klar

    - 2 Fotokopien des Bundespersonalausweises (Vorder- und Rückseite) ODER Reisepass und Meldebescheinigung

    der Referenzperson in Deutschland und, wo zutreffend, Kopie des derzeit gültigen Aufenthaltstitels in Deutschland;

    - Formloses Einladungsschreiben der in Deutschland lebenden Person, zu der der Nachzug begehrt wird, dass

    beabsichtigt ist, die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen

    - 2 Fotokopien aller Originalunterlagen (außer Antragsformular und Erklärung; Reisepass: nur Datenseite)


    - Visagebühr €75 (Antragstellende unter 18 Jahren: €30) zu zahlen in bar in philippinischen Pesos zum

    aktuellen Umrechnungskurs (die Gebühr entfällt für Ehepartnern von deutschen Staatsangehörigen und

    Eltern von deutschen minderjährigen Kindern sowie Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen). !! Also dann 105,00€


    2.… ZUR EHEPARTNERIN / EHEPARTNER

    - Heiratsurkunde *) der antragstellenden Person (falls Eheschließung in Deutschland stattfand: deutsche
    Heiratsurkunde, ausreichend als Fotokopie oder per Fax) !! ist bereits in 1. enthalten

    - PSA-Index-Bescheinigung *) CRS Form No. 4 (CENOMAR) oder PSA CRS Form No. 5 Advisory on Marriages
    über das Erscheinen des Namens der antragstellenden Person in den nationalen Heiratsregistern (National Indices
    of Marriages); dieses Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein. Bei Eheschließung außerhalb der Philippinen soll
    ein „Report of Marriage“ (ebenfalls PSA) beim zuständigen PHL Konsulat beantragt werden.!! ist bereits in 1. enthalten
    - Nachweis von Grundkenntnissen der dt. Sprache (entsprechend Niveau „A1“ des Gemeinsamen Europäischen
    Referenzrahmens GER) durch ein aktuelles Zertifikat eines ALTE-zertifizierten Anbieters. Eine Nachreichung ist Adresse:!! das ist klar



    3. … ZU DEN ELTERN / EINEM ELTERNTEIL (für Minderjährige): !! Das ist für den Jungen denke ich


    - Geburtsurkunde *) des phil. Elternteils der Antragstellerin oder des Antragstellers !! ist bereits in 1. enthalten

    - PSA-Index-Bescheinigung *) CRS Form No. 4 (CENOMAR) oder CRS Form No. 5 Advisory on Marriages des

    phil. Elternteils, zu dem die antragstellende Person ziehen möchte; dieses Dokument darf nicht älter als 6 Monate

    sein !! ist bereits in 1. enthalten

    - Ggf. Heiratsurkunde *) der Eltern (falls die Ehe in Deutschland geschlossen wurde, ist die Vorlage in Kopie

    ausreichend)

    - Für Minderjährige bei denen die Ehe der Eltern aufgelöst/annulliert/geschieden wurde: Sorgerechtsbeschluss

    - Persönliche Vorsprache der sorgeberechtigten Elternteile bei Visumbeantragung (sofern auf den Philippinen wohnhaft)

    ODER Vorlage einer Vollmacht durch gesetzlichen Vertreter bei DEU Auslandsvertretung (falls Eltern im Ausland sind) !! Das macht die Mutter im persönlichen Gespräch beim Termin der Visaabgabe?


    - Für Antragstellende, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben und nicht zusammen mit den sorgeberechtigten

    Elternteilen ein Visum beantragen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (entsprechend „C1“

    emeinsamer Europäischen Referenzrahmen

    - Nachweis zur Krankenversicherung in DEU !! Ich sehe nicht, dass ich das für meine Verlobte auch vorlegen muss, obwohl das ja ohne Krankenversicherung keinen Sinn macht. Und mir fehlt die Info für wie lange ich diese Versicherung für den Jungen bzw. für meine "dann erst noch Verlobte" abschliessen muss.


    Ich hoffe hoffe sehr ich bin nicht zu sehr ins Detail gegangen.


    Grüße Thomas


  • Nachweis zur Krankenversicherung in DEU !! Ich sehe nicht, dass ich das für meine Verlobte auch vorlegen muss, obwohl das ja ohne Krankenversicherung keinen Sinn macht. Und mir fehlt die Info für wie lange ich diese Versicherung für den Jungen bzw. für meine "dann erst noch Verlobte" abschliessen muss

    Die KV brauchst du für beide und zwar vom Tage der geplanten Einreise bis zum Ende des Visums (also 90 Tage) bzw. zur Hochzeit / Beantragung der AE!

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Ich glaube, du liest teilweise im falschen Merkblatt. (denn Cemar und Heiratsurkunde gibts bei euch ja noch garnicht)


    Für deine Verlobte wird ein Heiratsvisum beantragt; das richtige Merkblatt ist dieses hier:

    https://manila.diplo.de/blob/1…eheschliessung-d-data.pdf


    Für deren Sohn muss du dieses Merkblatt nehmen (FZ):

    https://manila.diplo.de/blob/1…035d46bb/mb-fz-d-data.pdf


    .. in diesem Merkblatt nur den allgemeinen Teil (oben) beachten und "zu einem Elternteil"

    • Hilfreich

    Nachweis zur Krankenversicherung in DEU !! Ich sehe nicht, dass ich das für meine Verlobte auch vorlegen muss, obwohl das ja ohne Krankenversicherung keinen Sinn macht. Und mir fehlt die Info für wie lange ich diese Versicherung für den Jungen bzw. für meine "dann erst noch Verlobte" abschliessen muss

    Die KV brauchst du für beide und zwar vom Tage der geplanten Einreise bis zum Ende des Visums (also 90 Tage) bzw. zur Hochzeit / Beantragung der AE!

    Noch eine Anmerkung dazu. Wie Handyman geschrieben hat, brauchst du die KV für beide bis zum Ende des Visums für die 90 Tage (bis zum geplanten Hochzeitsdatum reicht nicht). Allerdings kannst du die Beiträge für die Zeit ab der Hochzeit wieder zurückfordern.

  • Habt ihr einen Anbieter den ihr mir empfehlen könnt, oder liegen die alle ähnlich. Ich denke ich brauche keine Haftplicht, weil ich ich meine Privathaftpflichtversicherung vorher informieren werde und beide aufnehmen lasse,

    Danke auch für die tolle Unterstützung.

  • Habt ihr einen Anbieter den ihr mir empfehlen könnt, oder liegen die alle ähnlich. Ich denke ich brauche keine Haftplicht, weil ich ich meine Privathaftpflichtversicherung vorher informieren werde und beide aufnehmen lasse,

    Danke auch für die tolle Unterstützung.

    ADAC und HanseMerkur sind die meist genommenen. Ich würde auch eine Hftpflicht für die 90 Tage abschließen, kostet nicht die Welt und deine Versicherung nimmt sie erst nach Hochzeit / Wohnsitznahme auf!

    So schnell kann irgend etwas passieren, dass viel Geld kostet wenn man keine Haftpflicht hat!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Habt ihr einen Anbieter den ihr mir empfehlen könnt, oder liegen die alle ähnlich. Ich denke ich brauche keine Haftplicht, weil ich ich meine Privathaftpflichtversicherung vorher informieren werde und beide aufnehmen lasse,

    Danke auch für die tolle Unterstützung.

    Ich habe immer über Care Concept abgeschlossen. Dahinter verbirgt sich auch HanseMerkur. War absolut problemlos und auch keine Probleme gehabt als meine Freundin (jetzt Frau) ins Krankenhaus musste.

  • Weiß jemand wie meine Verlobte der deutschen Botschaft im Rahmen des Visantrags nachweisen kann, dass nur sie das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn hat. Sie versteht leider diesen Begriff nicht, weil der Vater noch nie im Leben auch nur einen Cent für seinen Sohn gezahlt hat. Sie ist der Meinung sie müsste schon deshalb das alleinige Sorgerecht haben. Aber ich denke da müsste ja irgendwo dazu etwas geschrieben stehen. Wir haben eine Taufurkunde in der steht kein Vater und eine Geburtsurkunde da hat die Oma den leiblichen Vater namentlich eintragen lassen. Der Vater kennt auch den Jungen, aber er hat eine andere Frau und Kinder und hat sich deshalb nie mit ihm befasst. Aber diese Erklärung wird der DBM beim Visa als Beweis des alleinigen Sorgerechts vermutlich nicht reichen. :denken

  • Aber diese Erklärung wird der DBM beim Visa als Beweis des alleinigen Sorgerechts vermutlich nicht reichen.

    Einfach den Familycode angeben...da steht alles geschrieben. Wie alt ist das Kind?


    Zitat

    Art. 176. Illegitimate children shall use the surname and shall be under the parental authority of their mother, and shall be entitled to support in conformity with this Code. The legitime of each illegitimate child shall consist of one-half of the legitime of a legitimate child. Except for this modification, all other provisions in the Civil Code governing successional rights shall remain in force.


    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • "Sie versteht leider diesen Begriff nicht"? Nennt sich "sole custody" auf englisch...


    Wie auch immer, der Nachweis ist i.d.R. nicht nötig, da es sich um (allg. ziemlich bekanntes) philippinisches Recht handelt, siehe Artikel 176 im Family Code of the Philippines:

    "Art. 176. Illegitimate children shall use the surname and shall be under the parental authority of their mother, ...". Illegitimate = unverheiratet, d.h. ein CENOMAR sollte als Nachweis reichen.


    Family code:
    https://www.officialgazette.go…tive-order-no-209-s-1987/


    Der Mensch kann nicht gut genug vom Menschen denken - Kant

  • die mutter hat automatisch das sorgerecht bei unverheirateten , bei verheirateten pinoys könnte der vater einklagen wenn er ihr irgendwelche schwerwiegenden gesetzwidrigkeiten nachweisen kann . ein unverheirateter deutscher hat keinerlei rechte an seinen kindern hier in den phils , auch wenn der name gleich ist , unter pinoys kann ein kind mit 8 jahren bestimmen ob es bei v oder m leben möchte

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Wieso nicht das ganze in den Behoerdenteil verschieben? TanduayIce Das hier ist der Smalltalk.

    Ich kann mir vorstellen das es ausfuehrlichere Auskunft im Behoerdenteil gibt. Zudem kann es sein das er noch mehr Fragen zu der Thematik hat.


    bernd f von unverheiratet lese ich da nichts. Und nur weil die Mutter das nicht erwaehnt, heisst das nicht das die nicht evtl. doch mal verheiratet waren.

    Bigamie ist hier nicht selten. Bei meiner Ex war der Mann am Ende mit drei Frauen verheiratet und mit jeder hatte er Kinder.


    Ein Cenomar kann uebrigens auch fehlerhaft sein und wenn dann bei der Urkundenueberpruefung heraus kommt das es ne Ehe gab, dann bedeutet das nur weiteres Chaos.


    Zudem, wenn der Vater mitbekommt das da ne Langnase im Spiel ist...


    Ich persoenlich haette da keinen Bock mehr auf solchen Hikhak. Das sieht doch schon wieder nach kostenpflichtigen Pflegefall aus.

  • bernd f von unverheiratet lese ich da nichts. Und nur weil die Mutter das nicht erwaehnt, heisst das nicht das die nicht evtl. doch mal verheiratet waren.

    aber auch nicht das gegenteil , das war eine information und keine behauptung , habe ja beide erwähnt

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Ich danke euch allen. Sehr hilfreich alles :-). Das Cenomar ist gerade noch in der Dokumentenüberprüfung aber das dürfte kein Thema sein.
    Falls jemand diesen Beitrag in den Behördenteil verschieben könnte , sehr gern.

    Ich weiß leider noch nicht wie das geht,

  • Falls jemand diesen Beitrag in den Behördenteil verschieben könnte , sehr gern.

    Ich weiß leider noch nicht wie das geht,

    Habe das mal verschoben...du kannst das selbst nicht machen :D

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi