S12/Vorehe mit Filipina, geschieden in Spanien möchte wieder heiraten, hat Scheidungspapiere aus Spanien hat auf den Philippinen nichts veranlasst

  • Kompliziert Kompizierter und noch Komplizierter



    Auch wenn es noch Dauern kann immer noch Hochzeit in Hongkong geplant. Da sich wahrscheinlich alles andere mehr als noch Komplizierter wird und sicher auch mind. Jahre in Anspruch nehmen wird.



    Er Mehrfach geschieden zu Letzt in Spanien wo er einen ersten Wohnsitz hat, das letzte Mal von einer Philippinin.


    Die Eheschließung war auf auch in Hong Kong .


    Seine Ehe ist nicht im Deutschen Eheregister verzeichnet aber er hat in seinem Pass verheiratet stehen.


    Das wird aber erledigt indem er mit dem Spanischen Scheidungsurteil zur spanischen Botschaft geht.



    Auf den Philippinen wurde nichts veranlasst.




    Sie Anulment 2 Kinder Spät registriert. Hat Ihr Cemar.



    Mit diesen Papieren ist eine Hochzeit in Hong Kong möglich.



    Für eine Hochzeit in Spanien brauchen wir ein Deutsches EFZ also zu fast 100% Urkundenprüfung.



    Jetzt aber die nächste Frage.


    Und das betrifft Egal ob Ehe in Spanien oder Hongkong.



    Wir brauchen dann für die Anerkennung und die Erwirkung eines Aufenthaltstitels , ein Cemar von Ihr.


    Egal ob wir über die Botschaft der Philippinen Madrid gehen müssen oder über die Botschaft in Hongkong, nach der Hochzeit in Hongkong , wenn Sie wieder Möglich wäre , beantragen müssen.



    Sorry das es so lang wurde ich hoffe es wenigstens klar.



    Kann es Schwierigkeiten bei der Erstellung des Cemar`s geben, weil er ja auf den Philippinen aller Wahrscheinlichkeit noch ein Cemar hat?

  • Also den Titel würde ich nochmals überarbeiten!! Mit Komma setzen und auch verständlicher formulieren!

    Auch den Text würde ich nochmals überarbeiten! Ich sehe keine einzige Frage da!!

    Alles wirr geschrieben.

  • Bevor wir hier weiter sprechen, sollte der Sachverhalt geklärt werden.


    Ich versuche mal zu vereinfachen:


    . Deine letzte Ehe mit einer Filipina wurde in HK geschlossen;

    . diese Ehe wurde in Spanien geschieden;

    . diese letzte Scheidung wurde nicht auf den Philippinen im PSA registriert


    . jetzt möchtest du wieder neu eine Filipina heiraten

    . diese Filipina hat ein annulment hinter sich und 2 Kinder

    . neue Heirat soll in HK stattfinden

    . dein Wohnsitz ist Spanien


    So richtig?

  • Der s12 spricht von "Er" und "Seiner", also kann es nicht er selber sein!


    Ist alles ein bisschen wirr!

  • Hallo HGE


    Sorry wenn ich es zu kompliziert dargestellt habe.


    Ja es geht erst einmal um eine 3. Person wird mich aber vielleicht auch mal betreffen.


    ja der Sachveralt ist so richtig.

    vielleicht noch hinzu Sie spät regestriert. Was ja nach den Erfahrunge hier fast immer eine Urkundenprüfung nach sich ziehen würde.

  • Sie hat ein Anullment und ein Cemar? Meinst du ein Cenomar? Certificate of no marriage?


    Du hast deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien (Erster Wohnsitz). Hast du einen weiteren in D?



    Wenn du als Deutscher in Spanien lebst, dann würde ich auch irgendwo außerhalb der EU heiraten wo du kein EFZ benötigst.


    Bei der Einreise nach Spanien gilt für deine dann verheiratet Frau und die Kinder ggf. das EU Freizügigkeitsrecht und es kann nur ein Einreisevisum gefordert werden mit einfachen Nachweisen. Eine apostillierte HU von HK wäre da i.d.R. ausreichend. Als Identitätsnachweis sollte eigentlich ein Reisepass ausreichend sein.


    Was die Spanier mit der late registrated der Kinder machen entzieht sich meiner Kenntnis. Würde mich zunächst erkundigen ob die Spanier die Apostille der Phils anerkennen und/ oder ob es da als ehemalige Kolonie noch besondere Vereinbarungen gibt. Dann könnten die GU´s der Kids einfach auf den Phils überbeglaubigt werden und werden so in Spanien anerkannt.


    Dann ggf. nach Spanien ziehen, dort einen AT erwerben insbesondere wenn ihr dort leben wollt. Oder mit dem AT Titel dann einfacher einen in D bekommen. Aber der langfristige Titel wird erst in ein paar Jahren erworben.


    LU Sicherung musst du schon nachweisen für die Frau und die Kids. Beim nationalen AT nach dem deutschen AufenthG zumindest für die Frau nicht. Bei den Kindern, denke das weiss hge besser.


    Wenn du in D leben möchtest, könnte für euch auch Art 20AEUV greifen, so dass auch EU Recht greifen könnte. (Du sprichst ja von 1. Wohnsitz in Spanien) . Auch da gilt der einfache Nachweis des Verwandschaftsverhältnisses und eine beschleunigte Ausstellung eines Einreisevisums. Ob hier wie im nationalen AufenthG von LU Sicherung bei der Frau abgesehen werden kann glaube ich jetzt nicht. Bei den Kindern wird die LU Sicherung in beiden Ländern verlangt. Stellt sich nur die Frage welchen Betrag man in Spanien benötigt und welchen Wohnraum. Ob dann ggf. Zahlungsverpflichtungen für die Ex in Spanien auch einberechnet werden?


    Als Summe dürfte das Verfahren mit Heirat in HK und Leben in Spanien die geringeren Hürden mit sich bringen - da EU Recht.

  • Hallo Danke erst einmal,


    Natürlich sie hat ein Cenomar.


    Bisher wurde hier bei einer Hochzeit in Hong Kong


    nur Verlangt das wir die Eheurkunde Apostolisiert.
    Einen Nachweis das die Deutsche Botschaft damit Deutschland Kentnis von der Hochzeit hat. Dazu hat bei mir und bei Ihm ein einfaches Schreiben von der Botschaft in Hong Kong gereicht.


    Aber der Harken ist es wird für den Aufenthaltstitel ein Cemar von Ihr benötigt. Daher ja meine Bedenken das es bei der Austellung des Cemars Schwierigkeiten geben kann.


    Er und ich wollen, wenn es irgend geht in Spanien leben bleiben. Dann ist jeweils angedacht so schnell wie möglich eine Spanischen Pass zu beantragen.


    Danke S1

  • nur Verlangt das wir die Eheurkunde Apostolisiert.

    Wenn ihr in HK heiratet, kann die Eheurkunde apostilliert werden. (Bei einer HK-Behörde)

    Trotzdem muss der Report of Marriage im philippinischen Konsulat von HK gemacht werden.

    Einen Nachweis das die Deutsche Botschaft damit Deutschland Kentnis von der Hochzeit hat. Dazu hat bei mir und bei Ihm ein einfaches Schreiben von der Botschaft in Hong Kong gereicht.

    Ich weiß zwar nicht, warum die Spanier (?) solch einen Nachweis sehen wollen; aber wenn es so klappt, kannst du es ja dann auch so machen.


    Ansonsten stimme ich Franky zu. Dein Wohnsitz ist in Spanien, also sollte der FZ auch nach EU-Freizügigkeit funktionieren.

    Dein Einkommen muss sicherlich in der Lage sein, die gesamt Familie zu ernähren- Wie hoch das sein muss, musst du bei der spanischen Behörde erfragen, die die Visa bearbeiten wird.


    Deine Frage im Ausgangspost bezüglich Scheidung von der ersten Filipina: Für eure neue Hochzeit ist es egal, ob die EX-Frau diese Scheidung auf den Philippinen registrieren ließ. Allerdings deine neue Frau muss vorweisen, dass ihr Anullment sauber durchgezogen und im PSA eingetragen ist. Soviel ich weiß, gibt es dann auch ein CEMAR, jedoch ist darauf vermerkt, dass die vorige Ehe anulliert ist.

  • Sie hat die Papiere von der PSA und Ihr Cemar mit dem Vermerk das die Vorehe Anuliert ist.

    Also meinst für die Ausstellung eines neuen Cemar`S ist es kein Hinderungsgrund das die Scheidung in Spanien nicht auf den Philippinen regestriert ist.


    Er und auch Ich mußten beide bei dem Report of Mariage unsere Vorehen oder Vorehe angeben und unsere Scheidungsunterlagen vorlegen.


    Sie verlangen es. Eine Botschaftsmitarbeiterin hat sich ein wenig raus gehängt als ich mit Ihr gesprochen habe. die hat gesagt Sie haben leider erlebt das Philippinas oder Deutsche die nicht registriert oder die Jeweilige Botschaft in Kenntnis gesetzt haben und dann in dem jeweiligen Land wieder geheiratet haben das wollen Sie damit ausschließen.

  • Sie verlangen es. Eine Botschaftsmitarbeiterin hat sich ein wenig raus gehängt als ich mit Ihr gesprochen habe. die hat gesagt Sie haben leider erlebt das Philippinas oder Deutsche die nicht registriert oder die Jeweilige Botschaft in Kenntnis gesetzt haben und dann in dem jeweiligen Land wieder geheiratet haben das wollen Sie damit ausschließen.

    Ach so.. ja das ist ja richtig-

    Die philippinischen Gesetze verlangen daher, dass jede Ehe mit einer pinay, die im Ausland geschlossen wird, auch im entsprechenden Konsulat gemeldet wird (Report of Marriage). Diese Regel gilt für die Philippinen aber nicht für D; D hat keine Registrierungspflicht. Wie es in Spanien ist, weiß ich nicht.

    Um auszuschließen, dass man verheiratet ist, können die deutschen Konsulate im Ausland im Prinzip nichts bescheinigen, weil sie keine Unterlagen darüber haben. Das könnten nur die Standesämter in D.. daher kann ein Konsulat solch eine Bescheinigung prinzipiell nur gegen Vorlage eine EFZ eines deutschen Standesamtes ausstellen. Aber offenbar geht es der deutschen Botschaft ja nur darum sicherzustellen, dass die HU im PSA registriert- Das sollte ja in eurem Fall nach einer Hochzeit in HK möglich sein.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Vorehe mit Philippine, geschieden in Spanien möchte wieder heiraten, hat Scheidungspapiere aus Spanien hat auf den Philippinen nichts veranlasst“ zu „S12/Vorehe mit Filipina, geschieden in Spanien möchte wieder heiraten, hat Scheidungspapiere aus Spanien hat auf den Philippinen nichts veranlasst“ geändert.
  • Sie verlangen es. Eine Botschaftsmitarbeiterin hat sich ein wenig raus gehängt als ich mit Ihr gesprochen habe. die hat gesagt Sie haben leider erlebt das Philippinas oder Deutsche die nicht registriert oder die Jeweilige Botschaft in Kenntnis gesetzt haben und dann in dem jeweiligen Land wieder geheiratet haben das wollen Sie damit ausschließen.

    Ach so.. ja das ist ja richtig-

    Die philippinischen Gesetze verlangen daher, dass jede Ehe mit einer pinay, die im Ausland geschlossen wird, auch im entsprechenden Konsulat gemeldet wird (Report of Marriage). Diese Regel gilt für die Philippinen aber nicht für D; D hat keine Registrierungspflicht. Wie es in Spanien ist, weiß ich nicht.

    Um auszuschließen, dass man verheiratet ist, können die deutschen Konsulate im Ausland im Prinzip nichts bescheinigen, weil sie keine Unterlagen darüber haben. Das könnten nur die Standesämter in D.. daher kann ein Konsulat solch eine Bescheinigung prinzipiell nur gegen Vorlage eine EFZ eines deutschen Standesamtes ausstellen. Aber offenbar geht es der deutschen Botschaft ja nur darum sicherzustellen, dass die HU im PSA registriert- Das sollte ja in eurem Fall nach einer Hochzeit in HK möglich sein.

    Ja ich weiß aber Sie bestehen auf dieses Bestehen auf diese Bescheinigung und ich hoffe das wird bei Ihm gut gehen.


    Aber noch einmal vielleicht hat ja schon einer der vorher mit einer Philippina verheiratet war, eine andere geheiratet.

    Kann es Schwierigkeiten geben, bei dem beantragung des Cemars weil er und ich unsere Scheidung nicht auf die Philippinen gemeldet haben und wir ja danach noch beide ein Cemar dort haben.

  • du sprichst ja immer von 2 unterschiedlichen Fällen.


    Die Philippinin (P A) hat ein Anulment und ein Cemar in dem steht, dass die Ehe aufgelöst ist.

    Der Deutsche hat sich in Spanien von einer Philippinin scheiden lassen und sein Name ist somit noch als Verheiratet mit der Philippinin (P B) auf den Philippinen registriert. Hier wurde kein Anulment durchgeführt?


    In deinem ersten post schreibst du


    "

    Seine Ehe ist nicht im Deutschen Eheregister verzeichnet aber er hat in seinem Pass verheiratet stehen.


    Das wird aber erledigt indem er mit dem Spanischen Scheidungsurteil zur spanischen Botschaft geht.

    "


    Eine spanische Behörde wird sicherlich nicht den deutschen Pass ändern. Da musst du mal bei der dt. Botschaft nachfragen wie das geht. Wenn noch ein deutscher Wohnsitz vorhanden ist, könnte dies ggf. im Zuge der Anerkennung einer ausländischen Scheidung über das zuständige OLG /Kammergericht laufen. Dann sollten deutsche Behörden den deutschen Reisepass auch ändern.



    Für die Behörden in HK, sollte dieses Urteil und die Anerkennung aus D dann Grundlage dafür sein um den Deutschen als nicht verheiratet "einzustufen".

  • Seine Ehe ist nicht im Deutschen Eheregister verzeichnet aber er hat in seinem Pass verheiratet stehen.


    könnte dies ggf. im Zuge der Anerkennung einer ausländischen Scheidung über das zuständige OLG /Kammergericht laufen. Dann sollten deutsche Behörden den deutschen Reisepass auch ändern.

    Seit wann ist der Familienstand im deutschen Reisepass oder Personalausweis vermerkt?

  • Seit wann ist der Familienstand im deutschen Reisepass oder Personalausweis vermerkt?

    Sorry mein Fehler aber ich mußte das zu mindest bei meiner Pass und Perso beantragung mit angeben.

    Denn als ich kurzfristig in Deutschland mich anmelden mußte wußte die Deutsche Behörde davon.


    Aber es geht immer noch da drum wenn ob es Schwierigkeiten geben kann da ja ich oder er sicher für die Philippinen immer noch als Verheiratet gelten und dort noch registriert sind.

  • Aber es geht immer noch da drum wenn ob es Schwierigkeiten geben kann da ja ich oder er sicher für die Philippinen immer noch als Verheiratet gelten und dort noch registriert sind.

    Dazu hast du ja ein Scheidungsurteil aus HK. Dann interessiert nicht, ob du auf den Philippinen noch als verheiratet giltst. (was ohnehin auch nicht der Fall ist; ) nur philippinische Staatsbürger sollten ihre Scheidung auf den Philippinen registrieren lassen.


    Was aber sein kann, dass die spanischen Behörden im Visumsverfahren verlangen, dass die HK-Scheidung in Spanien auch förmlich anerkannt werden muss . Das entzieht sich meiner Kenntnis .

  • ok danke
    Ich weiß von einem Bekannten der eine Scheidung in Hong Kong hinter sich hat das es der Spanischen Behörde reicht wenn das Gerichtsurteil Appostilisiert ist.


    Alles klar wenn ich meine Scheidung nicht auf den Philippinen registrieren muss.


    Ist das eigentlich sehr teuer wenn ich meiner Ex ermögliche diese Scheidung dort übertragen zu lassen? Nur eine Frage der fairness wir sind schon seit 2 Jahren geschieden, nachdem Sie nur 2 mal 2 Monate in Spanien war.