Ich hatte das Thema schon einmal kurz bei "Sonstige Behördenanliegen" kurz angschnitten, will den Thread dort aber nicht highjacken, deswegen hier nochmal meine Frage:
Was passiert mit dem Landtitel, der natürlich auf den Namen meiner Frau läuft (mit Erwähnung meiner Wenigkeit), wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, bei gleichzeitiger Ablegung der philippinischen? Sie ist ja dann praktisch Ausländerin, ohne dem Recht Land zu besitzen. Behält sie den Titel? Kann ich mich mit eintragen lassen? Geht er auf meinen Sohn, der Doppelstaatsbürger ist oder auf nächste Verwandte (z.B. Eltern) über? Kurz und gut: was würde diese neue Sachlage (der Staatsbürgerschaft) rechtlich verändern? Danke für erhellende Hinweise.