Manuel79/Wie lange braucht die DBM für ein Visa

  • hge danke für die Rückmeldung . Genau deswegen versteh ich nicht warum er sich an den Amtsleiter wenden soll ? Er kann doch die VE ausstellen lassen erstmal und wenn da wirklich 5 Jahre drin steht ( was wir ja beide nicht glauben ) dann kann er sich ja immernoch beschweren oder ? Warum im Vorraus "Stress" machen ? :)


    Also was Grund zur Beschwerde wäre wenn wirklich eingetragen wäre "gilt 5 Jahre und erlischt nicht durch Eheschließung" würde ich sagen oder ? Selbst wenn drin steht gilt 5 Jahre als Bemerkung fände ich das immernoch okay wenn es Hart auf Hart kommt kann man ja sagen klar steht ja so im Gesetz aber sie ist ja durch die Hochzeit erloschen. .

  • Genau deswegen versteh ich nicht warum er sich an den Amtsleiter wenden soll ?

    Ich habe das so verstanden, dass es irgendwelche Schwierigkeiten mit der Ausstellung der VE seitens der ABH gibt:

    Das habe ich möglicherweise falsch verstanden (?)


    Ansonsten wäre es mir egal, ob die ABH 5 Jahre oder 3 Monate reinschreibt. Hauptsache, er bekommt diese VE

  • er hat ja gefragt wegen den 3 Monaten . Meine Vermutung ist das er im Telefonat immer diese 3 Monate Gültigkeit erwähnt hat - die Sachbearbeiterin aber meinte 5 Jahre und man sich nicht einig geworden ist . Und sie dann keine Lust mehr gehabt haben .. aber nur meine pers. Vermutung .


    Deswegen ja meine Idee nochmal anrufen sagen 5 Jahre okay Gib mir einen Termin .

  • wir hatten vor kurzem auch einen anderen User der angeblich keine VE und keinen Antwort bekommt auf E-Mails von der ABH . Habe aus Spass Mal eine Mail gesendet das ich dort wohne und eine VE abgeben möchte . Innerhalb eines Tages kam eine Mail mit Answeisungen ...


    Daher ist meine Erkentnis bisher die ABH nicht unnötig 'stressen' ich denke die Abgabe einer VE ist auch nicht deren Hauptaufgabe in der Regel . Das ja bis auf die Bonitätsprüfung alles gesetzlich geregelt also einfach sagen VE abgeben und fertig .


    Also ich Versuche mich möglichst gut zu stellen mit meiner ABH denn wenn der Aufenthaltstitel gemacht werden muss ist diese ja auch wieder involviert bzw sogar bei Genehmigung des Visums für die Hochzeit schon .

  • hge danke für die Rückmeldung . Genau deswegen versteh ich nicht warum er sich an den Amtsleiter wenden soll ? Er kann doch die VE ausstellen lassen erstmal und wenn da wirklich 5 Jahre drin steht ( was wir ja beide nicht glauben ) dann kann er sich ja immernoch beschweren oder ? Warum im Vorraus "Stress" machen ? :)


    Also was Grund zur Beschwerde wäre wenn wirklich eingetragen wäre "gilt 5 Jahre und erlischt nicht durch Eheschließung" würde ich sagen oder ? Selbst wenn drin steht gilt 5 Jahre als Bemerkung fände ich das immernoch okay wenn es Hart auf Hart kommt kann man ja sagen klar steht ja so im Gesetz aber sie ist ja durch die Hochzeit erloschen. .

    Ich muss mich an den Amtsleiter werden weil Niemann mehr dafür zuständig ist überhaupt eine VE auszustellen.

    Ich werde nur von einer Sachbearbeiterin zur anderen verwiesen.

    Beide wollen nicht zuständig sein.


    Die 5 Jahre sind im Moment zweitrangig.

    Erst mal muss sich dort jemand zuständig fühlen.


    Ich will überhaupt keinen Stress dort machen .

    Nur die Dame die mir die VE für das Shengen Visum gemacht hatte sagt dass sie nur VE für kurzzeitige Aufenthalte macht.

    Die Dame die für mich aufgrund des Namens zuständig ist sagt sie macht keine VE.


    Aber ihr habt recht damit dass ich da keinen Stress machen sollte.

    Ich denke ich werde denen eine Email schicken.

    Einfach reinschreiben dass ich einen Termin für eine VE brauche. Keine weiteren Infos und auch kein Telefonat.

    Ich denke dann bekomme ich einen Termin und dort sehe ich dann weiter.


    Vielleicht hatte jemand einen schlechten Tag oder wir haben aneinander vorbei geredet.

  • ok

    Ich bin mit der Abh weitergekommen.

    Aber die Antwort verwundert mich doch sehr.


    Sachbearbeiterin Nr 4 hat mir jetzt erklärt dass eine VE für eine Hochzeit nicht dasselbe ist wie für einen Besuch.


    Ich muss der Abh das 11/121 vorlegen, ein Nachweis der Krankenversicherung,

    3 Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Grundbuchauszug , Kontoauszug auf dem die Grundsteuer zu sehen ist.


    Auf meine Email wegen Termin kam die Rückfrage nach dem Zweck der VE.


    Dass bedeutet ich muss warten bis das OLG fertig ist.

    Erst dann kann ich einen Termin machen.


    Zuerst sagte sie zu mir dass ich die VE erst abgeben kann wenn sie den Vorgang von Manila auf dem Schreibtisch hat.

    Mein Einwand war dann dass ich ohne VE kein Visum beantragen kann.


    Daraufhin dann die Sache dass sie auf jeden Fall 11/121 braucht .


    Dass klang bei den meisten hier etwas einfacher.

  • ich musste:

    -6 Monate gültigen Arbeitsvertrag

    -3 Lohnabrechnungen

    - 3 Konto Auszüge


    warte aber auch noch auf Antwort


    LG

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Sachbearbeiterin Nr 4 hat mir jetzt erklärt dass eine VE für eine Hochzeit nicht dasselbe ist wie für einen Besuch.

    ... jedes ABH macht hier wohl ihre eigenen Regeln.


    Diese Auffassung, dass man Besuch anders prüfen muss als Hochzeit liegt die Vorstellung zu Grunde, dass sichergestellt werden muss, dass der deutsche Partner für seine zukünftige Ehefrau auch "sorgen" kann. Jedoch ist explizit geregelt. dass bei einem Zuzug zu einem Deutschen der LU nicht nachgewiesen werden muss. (Etwas anderes wäre es, wenn der Zuzug zu einem Ausländer erfolgen würde).


    Was die geforderte Vorlage des Form 11/121 angeht, halte ich dies auch für Unsinn. Das beweist ja höchstens, dass der Antragsteller heiraten will. Und ob dieses Heiratswilligkeit durch einfache Erklärung oder durch Vorlage des Form11/121 unterlegt wird, ist völlig schnuppe. Auf die Art der Prüfung wird das keinen Einfluss haben. Nun ja, man muss mit den Sachbearbeitern leben, die man antrifft.

  • Jedoch ist explizit geregelt. dass bei einem Zuzug zu einem Deutschen der LU nicht nachgewiesen werden muss. (Etwas anderes wäre es, wenn der Zuzug zu einem Ausländer erfolgen würde).

    Aber doch nur, wenn bereits verheiratet. Ansonsten muss doch der LU gesichert sein

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Aber doch nur, wenn bereits verheiratet. Ansonsten muss doch der LU gesichert sein

    Wenn vor der Einreise schon verheiratet, muss kein LU nachgewiesen werden und somit auch keine VE abgegeben werden.


    Bei einem Hochzeitsvisum muss für die Zeit nach der Hochzeit auch kein LU nachgewiesen werden.

    Hier geht es aber bei der VE nur drum, die Zeit zwischen Einreise und Hochzeit abzudecken. Danach ist der ausländische Partner demjenigen, der vor der Einreise geheiratet hat, gleichgestellt. Wäre ja auch ungerecht, wenn das nicht der Fall wäre.

  • Was mir jetzt nicht passt ist dass ich warten muss bis dass OLG Karlsruhe fertig ist.

    Eigentlich wollte ich bis dahin alles vorbereiten.

    Wieder 2 bis 4 Wochen verloren.

    Dass heißt wohl dass es mit demTermin Mitte Juni in Manila nix wird.

    Schade

  • Dass heißt wohl dass es mit demTermin Mitte Juni in Manila nix wird.

    Den Termin würde ich nicht absagen.

    Selbst wenn die VE dann noch nicht verfügbar ist und sonst alles komplett ist, wird der Antrag angenommen. Da bin ich sicher.


    Die VE kann dann entweder nachgelifert werden oder später der ABH vorgelegt werden.. der Abteilung,die dem Antrag auf das Visum zustimmen muss. Das war übrigens bis vor einige Zeit gängige Praxis.. und die Vorlage bei der ABH ist genauso rechtens, wie bei der DBM.

  • Dass wäre super . Würde uns viel Zeit ersparen.

    Dann lass ich dass alles mal laufen.

    Und hoffe dass es so akzeptiert wird.


    Ich will im September heiraten und hab nicht mehr viel Hoffnung .

  • Wird schon ich habe schon sehr viel hge gelesen Respekt :) ich Versuche auch hier etwas beizutragen auch wenn mir noch die Erfahrung fehlt .


    Ich bin sehr optimistisch Ende des Jahres sind wir alle verheiratet 🙈😊😊 also zumindest wird es aufgrund des Forums nicht an den Formalitäten scheitern :)


    Und man muss ja sehen wie ich recherchiert habe hge vor 2 Jahren z.b. war noch die Wartezeit auf einen Termin bei der DBM viel länger als jetzt also ist doch eigentlich im Endeffekt alles ähnlich wie vor Corona oder übersehe ich was ?

  • Komisch, das mit der VE war z.B. für mich hier in Brandenburg überhaupt kein Problem. Alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen, einen Termin mit der ABH vereinbart und eine Woche später saß ich im Büro des Bearbeiters. Das war Mitte Februar etwa. Das Ganze hat 30min gedauert und ich hatte das begehrte grüne Formular. Ich wurde sogar noch gefragt, für welchen Zeitraum (6 Monate) die VE gültig sein soll. Ich habe mich dann ab dem Monat April entschieden, um einen zeitlichen Puffer zu haben. Die UP wird Ende Mai abgeschlossen sein.

  • Baluna ich denke es hängt wirklich von der ABH ab. Bei mir in Bochum wie schon geschrieben war das auch super easy.

    Die Sachbearbeiterin machte auch einen sehr kompetenten Eindruck und nach ca. 15 Minuten war ich mit der VE wieder weg.

    Vlllt gibt es ABH welche sowas nicht oft haben und Angst haben was falschen auszustellen keine Ahnung ;D

  • Heute hab ich die Nachricht bekommen dass die Befreiung vom Efz da ist.

    Glücklich dass ein weiterer Schritt getan ist habe ich dann bei der Ausländerbehörde angerufen um einen Termin zu vereinbaren.


    Dann hatte ich wegen ein paar Details nachgefragt und eine unschöne Antwort bekommen.


    Da ich Corona bedingt in Kurzarbeit bin ist die Dame sich nicht sicher ob überhaupt eine VE erteilt werden kann.

    Sie muss mit ihrer Vorgesetzen reden um dass zu klären.


    Jetzt mache ich mir ernsthaft Sorgen.

    Sie konnte mir auch nicht sagen wieviel ich mindestens verdienen muss für die VE.


    Durch die Kurzarbeit hatte ich in den letzten 3 Monaten 1x 1800 1x 1950 und 1x2050 Netto.


    Habt ihr eine Ahnung ob dass reicht?


    Bin gerade echt besorgt

  • also meine ALB hat mir erklärt Harz4 Regelsatz + Wammiete + 150 Euro Puffer rechnet sie für das FZF Visum.

    Leider scheint es das keine einheitliche Regelung zu geben.


    Wenn ich mir das so ausrechne sollte das theoretisch reichen allerdings weiss ich nicht wieviel Warmmiete Du zahlst, das wäre noch wichtig für die Einschätzung.

  • Leider wird das hier keiner genau für dich beantworten können, da es keine einheitlichen genauen Werte gibt, ABH vor Ort entscheidet. Es hängt auch davon ab, wiehoch deine Mietkosten sind, und ob du für irgendwen unterhaltspflichtig bist. Lebst du in Eigentum, erscheint das Gehalt wahrscheinlich ausreichend.


    Ansonsten könnte auch ein Dritter die VE machen in der Regel, falls du jemanden findest, der das kann und das Risiko für dich eingeht.