Kindernachzug Termin: Heiratsurkunde im original?

  • Liebe Forenmitglieder,

    es tut mir leid, wenn ich mich noch nicht im gesonderten Faden vorgestellt habe, aber die Zeit drängt sehr und ich würde euch darum bitten, mir eine wichtige Frage zu beantworten.

    Folgendes: meine Frau hat vor einiger Zeit die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und möchte nun ihren 11jährigen Sohn nach D holen. Wegen Corona ist es ihr nicht möglich, zum Termin für die Beantragung des Visums in Manila zu fliegen. Deshalb hat sie einen Verwandten darum gebeten, den sie bevollmächtigt, mit dem Sohn nach Manila zum Termin zu fahren.

    Wir werden die erforderlichen Unterlagen und Kopien nun per Expresspost auf die Philippinen senden.

    Auf der Checkliste unter https://manila.diplo.de/blob/1…035d46bb/mb-fz-d-data.pdf ist unter dem Punkt ZU DEN ELTERN / ZU EINEM ELTERNTEIL folgender Punkt aufgeführt:

    + Ggf. Heiratsurkunde *) der Eltern (falls die Ehe in Deutschland geschlossen wurde, ist die Vorlage in Kopie ausreichend)

    Weiter unten dann die Hinweise: Alle Unterlagen müssen im Original mit zwei Kopien eingereicht werden. Ausländische (nicht-PHL) Personenstandsurkunden müssen mit Apostille oder Legalisation versehen sein.

    Meine Frau war nie mit dem Vater des Jungen verheiratet und ist wie gesagt deutsche Staatsbürgerin. Únsere Heirat hat in Honkong stattgefunden und wir haben dort eine Urkunde mit Apostille bekommen.

    In einer E-Mail von der Botschaft hieß es vor 7-8 Monaten mal, dass sämtliche im Bereich "… ZU DEN ELTERN / EINEM ELTERNTEIL (für Minderjährige):" aufgeführte Punkte nicht nur für Filipinos, sondern auch für deutsche Staatsangehörige gelten. Was wir irgendwie nicht ganz verstehen, da ich als Ehemann in dem gesamten Antrag/Familienzusammenführungsprozess gar keine Rolle spiele ...und es ja auch sein könnte, dass meine Frau nach der Annahme der dt. Staatsbürgerschaft nicht (mehr) verheiratet ist und trotzdem ein Anrecht auf Kindernachzug hätte. In dem Fall KÖNNTE sie doch eh unsere Heiratsurkunde nicht mehr vorlegen. Aber auf diese Diskussion möchten wir uns dort nicht einlassen.

    Deshalb zur Frage an euch: Was meint ihr, muss meine Frau denn trotzdem unsere original Heiratsurkunde auf die Philippinen senden? Uns wäre sehr unwohl dabei. Zumal dieses wichtige Formular jederzeit verloren gehen könnte und wir die Urkunde gewiss noch öfters in unserem Leben benötigen werden. Mal eben so nach HK zu fliegen, um eine verlorengegangene Heiratsurkunde wiederzubeschaffen zu müssen, wäre fatal.

    Könntet ihr uns helfen?

    Danke im Voraus von
    Thomas

  • tbs

    Hat das Thema freigeschaltet
  • In einer E-Mail von der Botschaft hieß es vor 7-8 Monaten mal, dass sämtliche im Bereich "… ZU DEN ELTERN / EINEM ELTERNTEIL (für Minderjährige):" aufgeführte Punkte nicht nur für Filipinos, sondern auch für deutsche Staatsangehörige gelten. Was wir irgendwie nicht ganz verstehen, da ich als Ehemann in dem gesamten Antrag/Familienzusammenführungsprozess gar keine Rolle spiele ...und es ja auch sein könnte, dass meine Frau nach der Annahme der dt. Staatsbürgerschaft nicht (mehr) verheiratet ist und trotzdem ein Anrecht auf Kindernachzug hätte. In dem Fall KÖNNTE sie doch eh unsere Heiratsurkunde nicht mehr vorlegen.

    Eine solche "schwachsinnige" Diskussion kenne ich auch mit einer ABH, wo sich die FZV über mehrere Jahre hinzog. Man wollte ständig die Zustimmung des Vaters, obwohl er als "unbekannt" in der Geburtsurkunde stand. Mittlerweile war das "Kind" über 18 und der Zirkus ging trotzdem weiter. Auf den Hinweis das die Kinder bereits 18j waren und der "unbekannte" Vater keine Rolle mehr spiele, kam dann endlich ein "ja stimmt sie, haben recht" :weia :verbeugen

    Deshalb zur Frage an euch: Was meint ihr, muss meine Frau denn trotzdem unsere original Heiratsurkunde auf die Philippinen senden? Uns wäre sehr unwohl dabei. Zumal dieses wichtige Formular jederzeit verloren gehen könnte und wir die Urkunde gewiss noch öfters in unserem Leben benötigen werden. Mal eben so nach HK zu fliegen, um eine verlorengegangene Heiratsurkunde wiederzubeschaffen zu müssen, wäre fatal.


    niemals Originale schicken. Eine dt. Behörde akzeptiert auch ein beglaubigte Kopie. Notfalls zum Notar gehen und die Dokumente beglaubigen lassen. Dürfte +- 20 EUR kosten.


    tbs

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  • Vielen Dank für deine Antwort.

    Also da meine Frau niemals mit dem Vater der Kinder verheiratet war, würde sie ja zum Glück auch keine Zustimmung des Vaters benötigen. Darüber sind wir schon mal froh.

    Was die Originalurkunde betrifft, haben wir nur Angst, dass man in der DBM darauf besteht und man den Antrag nicht annimmt, wenn die Originalurkunde nicht vorgelegt wird. Zumal ja ausdrücklich auf dem Bogen mit der Checkliste steht: "Alle Unterlagen müssen im Original mit zwei Kopien eingereicht werden. Ausländische (nicht-PHL) Personenstandsurkunden müssen mit Apostille oder Legalisation versehen sein."

    Wir wissen wirklich nicht, was wir diesbezüglich tun sollen. Schicken wir die Urkunde mit, ist das Risiko da, dass sie verloeren geht. Schicken wir sie nicht mit, könnte man dort den lang ersehnten Termin (der erste im April wurde wegen Corona gecancelt) bzw. den Antrag nicht annehmen und meine Frau müsste erneut 4-6 Monate auf den nächsten Termin warten...

    Gruß
    Thomas

  • In einer E-Mail von der Botschaft hieß es vor 7-8 Monaten mal, dass sämtliche im Bereich "… ZU DEN ELTERN / EINEM ELTERNTEIL (für Minderjährige):" aufgeführte Punkte nicht nur für Filipinos, sondern auch für deutsche Staatsangehörige gelten. Was wir irgendwie nicht ganz verstehen, da ich als Ehemann in dem gesamten Antrag/Familienzusammenführungsprozess gar keine Rolle spiele ...und es ja auch sein könnte, dass meine Frau nach der Annahme der dt. Staatsbürgerschaft nicht (mehr) verheiratet ist und trotzdem ein Anrecht auf Kindernachzug hätte. In dem Fall KÖNNTE sie doch eh unsere Heiratsurkunde nicht mehr vorlegen. Aber auf diese Diskussion möchten wir uns dort nicht einlassen.

    Deine Argumentation ist vollkommen richtig. Und diese Diskussion solltest du mit der DBM führen.


    Nochmals zum Visumsleiter eine Mail schicken, deine Argumente vortragen. Hinweis auf unsicheren Postversand.

    Frage ob auch nur bei Antragstellung die Kopie reicht und das Original dann bei der ABH vorgelegt werden kann. (als Kompromiss)


    Die DBM hat schon öfters solche unrichtigen Informationen später berichtigt.

    Merkblätter bilden nur den Standardfall ab, und der ist idR zu philippinischen Elternteilen.

    Daher ist diese erste Antwort der DBM mE einfach falsch!

  • Also da meine Frau niemals mit dem Vater der Kinder verheiratet war, würde sie ja zum Glück auch keine Zustimmung des Vaters benötigen.

    Steht der Vater in der GU? Deine Frau ist ja inzwischen Deutsche und nach deutschen recht hätte der Vater dann "Mitspracherechte"....das könnte zu Problemen führen!


    Wurde damals bei deiner Frau eine UP gemacht (Hochzeit HK)? Wenn nicht wird es jetzt vermutlich eine geben

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Steht der Vater in der GU? Deine Frau ist ja inzwischen Deutsche und nach deutschen recht hätte der Vater dann "Mitspracherechte"....das könnte zu Problemen führen!

    ... ich denke, das wäre doch schon bei der ersten Mail der DBM angesprochen worden. Denn er hatte ja wohl darauf hingewiesen, dass seine Frau jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit hat.


    Ob jetzt nach deutschem Recht vorgegangen werden kann oder nach philippinischem Recht, kann ich juristisch nicht entscheiden.

    Aus der Sicht der deutschen Frau ja, aus der Sicht philipp. Vaters nein... das könnte nur ein RA mit Kenntnissen über beide Rechtssysteme entscheiden. Aus deutscher Sicht reicht ja auch dann nicht eine einfache Unterschrift des Vaters sondern es müsste mE dann gerichtlich entschieden werden. Fragen über Fragen ....

    Wurde damals bei deiner Frau eine UP gemacht (Hochzeit HK)? Wenn nicht wird es jetzt vermutlich eine geben

    Denke ich nicht.. denn das wäre schon fällig gewesen, als die Frau die deutsche Staatsangehörigkeit annahm. Dass jetzt noch nachzufordern, wäre nicht plausibel.

  • Vielen Dank euch beiden für die Antworten.
    Der Vater des Jungen steht mit in der GU, aber er war niemals mit meiner Frau verheiratet. Insofern hätte er nach phil. Recht auch kein Mitspracherecht. Ich hoffe, dass die dt. Behörden hier keine Probleme wegen dt. Recht bereitet.
    Nach unserer Heirat in HK wurde keine Urkundenprüfung gemacht. Auch keine Prüfung der GU meiner Frau. Das ging alles recht flott vonstatten.
    Danke auch für den Hinweis, dass das Merkblatt eigentlich nur für phil. Staatsangehörige gilt. Das sehe ich auch so, da z.B. auch die Info mit dem C1 Zertifikat bei Ü16 jährigen falsch sein sollte. Lt. Gesetz haben dt. Staatsangehörige doch ein Recht auf Kindernachzug bis zum Ende des 17. Lebensjahres der Kinder.
    Da die Zeit sehr drängt, werden heute beim Versand der Unterlagen wohl ohne vorherige weitere Diskussion mit der DBM eine beglaubigte Kopie der HU und 2 normale Kopien mit senden. Wir hatten damals in HK ein original und eine beglaubigte Kopie erhalten. Das Original werden wir wie von euch erwähnt, aus den genannten Gründen nicht mit senden und hoffen, dass die DBM beim Termin nicht auf den Gedanken kommt, den Antrag komplett abzulehnen.

    Beste Grüße

  • Denke ich nicht.. denn das wäre schon fällig gewesen, als die Frau die deutsche Staatsangehörigkeit annahm. Dass jetzt noch nachzufordern, wäre nicht plausibel.


    Nach unserer Heirat in HK wurde keine Urkundenprüfung gemacht.

    Gehe mal davon aus, dass es eine UP der GU gibt....denn das ist ja ein neuer Fall, damit plausibel und es gab bisher keine UP von Frau und Kind!


    Insofern hätte er nach phil. Recht auch kein Mitspracherecht. Ich hoffe, dass die dt. Behörden hier keine Probleme wegen dt. Recht bereitet.

    Ja, die Frage ist nun welches Recht die DBM hier ansetzt...ich hoffe auf das Phil!!!

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  • Gehe mal davon aus, dass es eine UP der GU gibt....denn das ist ja ein neuer Fall, damit plausibel und es gab bisher keine UP von Frau und Kind!

    Die Geburtsurkunde muss ja auch bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorgelegt werden. Da hat sich die Einbürgerungsbehörde offenbar entschieden, dass die ohne UP durchging. Mit dem deutschen Pass ( Identität ist eindeutig klar) und der HU aus HK mit Apostille, gibt es keine UP.


    Da ich auch annehme, dass bei Antragstellung der Frau (FZ zum Ehemann) das Kind im Antrag erwähnt wurde, sehe ich keinen Anlass, jetzt noch UP zu machen. Ansonsten könnte man leicht unterstellen, dass das Kind "untergeschoben" werden soll.

    Na warten wir mal ab, was die DBM / ABH sagen.

  • Die Geburtsurkunde muss ja auch bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorgelegt werden.

    Die GU des Kindes?

    Da hat sich die Einbürgerungsbehörde offenbar entschieden, dass die ohne UP durchging. Mit dem deutschen Pass ( Identität ist eindeutig klar) und der HU aus HK mit Apostille, gibt es keine UP.

    wir reden hier aber von einem "neuen" Fall...es geht um die UP der GU des Kindes, nicht der Mutter! Hier sehe ich eine UP als eher warscheinlich an! Das Kind ist 11 Jahre alt und das Visum der Mutter dürfte schon eine Weile her sein (Einbürgerung)...deshalb ist "keine Up" kein selbstläufer

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  • Das Kind wurde sowohl bei der Familienzusammenführung (Frau nach D) als auch immer bei behördlichen Angelegenheiten in D angegeben. Z.B. bei der Beantragung der dt. Staatsbürgerschaft. Das ist also immer in den Akten vermerkt gewesen.


    Das mit dem Vater und dr. phil. Recht wird spannend. Bei einer Freundin meiner Frau ging es so durch s.h. da war das Einverständnis des Vaters des Kindes wegen Unverheiratetheit nicht erforderlich.


    Wenn eine Urkundenprüfung der HU jetzt noch stattfinden soll, dann würden wir natürlich einen Fehler begehen, die original HU jetzt nicht mitzusenden. Aber wie gesagt: ich hätte einfach ein sehr mulmiges Gefühl, diese wichtige HU im Original auf die Philippinen zu senden. Wenn die abhanden kommt, wäre es fatal, da Ehe in HK geschlossen.


    Mir ist bei dem einen (nur beglaubigte Kopie mitschicken) wie auch dem anderen (Original mitschicken) nicht wohl. Aber wir werden wohl wie oben beschrieben das Risiko eingehen und die Beglaubigung mitsenden und hoffen, dass der ansonsten vollständige Antrag zumindest erst mal angenommen wird.

  • Die GU des Kindes?


    wir reden hier aber von einem "neuen" Fall...es geht um die UP der GU des Kindes, nicht der Mutter! Hier sehe ich eine UP als eher warscheinlich an!


    Meine Argumentation:


    Wenn die Identität der Mutter fest steht (deutscher Pass, GU ist insofern uninteressant) und das Kind damals namentlich im FZ-Antrag der Mutter erwähnt wurde, sollte sich eine UP erübrigen. Mir ist klar, dass weder GU der Mutter noch des Kindes jemals geprüft wurden. Aber wenn die Mutter nun durch die deutsche Staatsangehörigkeit als identitätsmäßig geprüft gilt, dann reicht die damalige Angabe, dass sie dieses Kind hat. Das Kind selbst muss ja nicht bezüglich Vorehen etc überprüft werden.

    Natürlich kann man sich jetzt auch noch Szenarien ausdenken, wo man irgendwie betrügen könnte, aber ist doch unwahrscheinlich.

  • Einfach Nachtrag ins deutsche Eherigister machen lassen, also ne deutsche Heiratsurkunde ausstellen lassen, und alles ist gut. Kannst dann das Original verschicken, wenns verloren geht, einfach ne neue ausstellen lassen.

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  • Vielen Dank noch einmal für die Hilfestellung. Das sind super Tipps. Wir waren heute Vormittag noch bei einem Notar und der hat die HU samt Apostille beglaubigt. Danach haben wir alles wie gefordert doppelt kopiert und versendet.


    Aber der Tipp mit der Registrierung ins dt. Register ist gut. Das könnte man noch nachträglich machen und notfalls per dhl easyexpress hinterher schicken.

  • Kurze Info zur Registrierung der HU ins dt. Register. Leider sind die Wartezeiten beim hiesigen Standesamt laut Auskunft derzeit sehr lang, sodass wir die Registrierung und das nachträgliche Versenden der dt. Urkunde nicht mehr bis zum Visatermin hinbekommen...

  • Eure Heiratsurkunde wurde bestimmt bei der Familienzusammenführung schon mal akzeptiert. Bei der Dokumenten-Sammelwut der deutschen Botschaft in Manila müsste die noch vorliegen. Beglaubigte Urkunde für 25€ sollte reichen.

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  • Richtig, die HU wurde bereits damals vorgelegt.
    Die Beglaubigung kostete beim Notar sogar nur 12 Euro.

    Ich bin etwas überrascht!

    Denn mir hat unser Bürgerbüro gesagt, dass in D beglaubigte Kopien von Personenstandsurkunden nur noch von den ursprünglich ausstellenden Stellen vorgenommen dürfen. d.h. eine beglaubigte Kopie hätte es bei Euch nur in HK geben dürfen.


    Warum für Notare dieses Verbot nicht gelten soll, weiß ich nicht. Dann kann man dieses Verbot ja ziemlich einfach umgehen.

  • Also wir sind ohne Termin in ein Notariat gegangen und hatten 20 Minuten später eine Kopie von HU und Apostille samt notarieller Beglaubigung in der Hand.


    Über Personenstandsurkunde und die Sache mit der ursprünglich ausstellenden Stelle etc. wurde gar nicht diskutiert. Nicht mal unsere Ausweise mussten wir vorlegen.


    Da haben wir scheinbar großes Glück gehabt.

  • Eine Ap

    ostille bekommt man normalerweise vom Landgericht.

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