Kindernachzug Termin: Heiratsurkunde im original?

  • Es hat geklappt. Und zwar ganz ohne HU. Wir hatten einen Tag vor dem Visum noch eine E-Mail von einer freundlichen und hilfsbereiten Botschaftsmitarbeiterin erhalten, die schrieb, dass in unserem Fall keine HU notwendig sei. Die E-Mail sollten ausgedruckt und beim Termin vorgezeigt werden.

    Der Antrag wurde dann auch entgegengenommen, und das Kind sehr ausgiebig und intim (Verhältnis zur Mutter, wann das letzte Mal gesehen, Adresse der Mutter etc.) befragt. Anscheinend (gefühlt) in einer Art und Weise, als wenn das Kind zu einem phil. Staatsangehörigen in D zieht.

    Beim Termin sind auch 2 Dinge geschehen, die uns stutzig machen.

    1. Es musste eine Gebühr in Höhe von 2.150 Peso bezahlt werden, und dies, obwohl auf dem Merkblatt steht, dass diese Gebühr bei Familiennachzug zu EU Bürgern entfällt. Auch hier wurde scheinbar so verfahren, als wenn es sich um einen Kindernachzug zu einem phil. Staatsangehörigen handelt. Die/der Beamte bestand auf die Bezahlung des Betrages.
    Ist dies rechtens?

    2. Der Ausweis des Kindes wurde wieder mitgegeben.

    Soweit ich weiß, wird der Ausweis doch mit angeheftetem 3. Passfoto einbehalten, damit man diesen nach dem ganzen Prozedere mit dem Visum versehen kann. Weiß jemand, weshalb der Ausweis dem Kind wieder mitgegeben wurde? Bedeutet dies, dass der Antrag bereits im Vornherein abgewiesen wurde, so wie meine Frau nun vermutet? Kann eine Beamte am Schalter nach der Befragung und Durchsicht der Unterlagen entscheiden, ob ein Visum zum Familiennachzug zu dt. Staatsangehörigen im Vornherein abgewiesen wird? Eigentlich sind doch sämtliche Punkte erfüllt, die für den Nachzug des Kindes erforderlich sind? Weshalb der Ausweis wieder mitgegeben wurde, aber z.B. die Vollmacht für die begleitende Person einbehalten wurde, erschließt sich uns nicht.

    Grüße

  • 1. Es musste eine Gebühr in Höhe von 2.150 Peso bezahlt werden, und dies, obwohl auf dem Merkblatt steht, dass diese Gebühr bei Familiennachzug zu EU Bürgern entfällt. Auch hier wurde scheinbar so verfahren, als wenn es sich um einen Kindernachzug zu einem phil. Staatsangehörigen handelt. Die/der Beamte bestand auf die Bezahlung des Betrages.
    Ist dies rechtens?

    Eu-Bürger im rechtlichen Sinne bist du nicht, daher kannst du dich darauf nicht berufen.

    (zb. Franzose der in D wohnt).

    Da Zuzug zum deutschen Staatsbürger sollte aber mE hier auch die Gebühr entfallen.. ich muss das aber noch mal checken.

    Bei Ehegatten entfällt die Gebühr jedenfalls.

    Soweit ich weiß, wird der Ausweis doch mit angeheftetem 3. Passfoto einbehalten, damit man diesen nach dem ganzen Prozedere mit dem Visum versehen kann. Weiß jemand, weshalb der Ausweis dem Kind wieder mitgegeben wurde?

    Bei langfristigen Visa, die auch eine längere Bearbeitungszeit haben, wird nie der Pass einbehalten.

  • Nachtrag:


    Laut §46 AufenthV sollten keine Gebühren erhoben werden:


    Zitat

    (1) Die Erhebung von Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Schengen-Visa und Flughafentransitvisa richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 810/2009. Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher sind von den Gebühren befreit.

    .. ich nehme ja nicht an, dass das Kind bereits verheiratet ist :)

  • Vielen Dank für die Infos, hge. Insbesondere das mit dem Ausweis beruhigt doch sehr. Da waren wir wirklich stutzig und unruhig. Dann hoffen wir mal, dass alles glatt geht und nicht zu lange dauert, zumal das Kind late registered ist.
    Aber wenigstens wurde der Antrag angenommen. Dann kann, auch wenns wegen dem late geristered Stempel auf der GU des Kindes evtl- länger dauert, eigentlich ja nichts mehr schiefgehen, da alle Voraussetzungen erfüllt sind.


  • haha, nein, noch lange nicht. Dann wusste anscheinend die Dame/der Herr auf der DBM, die/der den Antrag entgegengenommen hat, nicht, dass es sich hier anders verhält als bei einem Zuzug zu einem phil. Staatsangehörigen. Zum Glück ist der Betrag ja zu verschmerzen. Aber eigentlich muss man die Mitarbeiter auf der DBM mal darauf hinweisen, dass es auch diesbezüglich Unterschiede gibt.

  • Aber eigentlich muss man die Mitarbeiter auf der DBM mal darauf hinweisen, dass es auch diesbezüglich Unterschiede gibt.

    Ich nehme an, dass dies dem Visumsentscheider schon selbst auffallen wird.

    Wird der Visums-Entscheider bereits (wie beim Besuchervisum) von der/dem Mitarbeiter/in, die das Interview geführt hat, einen Daumen hoch oder runter als Entscheidungshilfe bekommen? Eigentlich sind doch alle Voraussetzungen für die Erteilung des Visums erfüllt:

    Voraussetzungen: Kindesnachzug zu deutschem Elternteil

    beim deutschen Elternteil

    • Deutsche Staatsangehörigkeit
    • Wohnsitz in Deutschland
    • Sorgerecht für das Kind
    • tatsächliches Eltern-Kind-Verhältnis

    beim Kind

    • Pass oder Passersatz
    • Abstammung vom Elternteil (Geburtsurkunde)
    • minderjährig (unter 18)
    • ledig (unverheiratet)
    • kein Aufenthaltsverbot (beispielsweise Sperrwirkung)
    • kein Ausweisungsinteresse – sonst Ermessensentscheidung.

    All das trifft zu. Nur das late registered kommt da noch als die große Unbekannte vor, aber da könnte es doch auch nur noch sein, dass man einen Agenten entsendet, und somit das Prozedere in die Länge gezogen wird. Zumindest ist das ja bei einer Heirat mit einer Filipina der Fall, wenn sie late registered ist.
    Aber ist es nicht so, dass dem Visum rein rechtlich gesehen nichts im Wege stehen sollte, wenn die o.g. Punkte erfüllt sind? Falls dem Visum nicht stattgegeben wird, bliebe dann ja nur noch der Weg, gegen die Entscheidung zu klagen... :(

  • Wird der Visums-Entscheider bereits (wie beim Besuchervisum) von der/dem Mitarbeiter/in, die das Interview geführt hat, einen Daumen hoch oder runter als Entscheidungshilfe bekommen? Eigentlich sind doch alle Voraussetzungen für die Erteilung des Visums erfüllt:

    Auch wenn ein 100%tiger Anspruch besteht, durchläuft ein solcher Vorgang immer dasselbe Prozedere:

    Antrag entgegennehmen - Antrag prüfen - Antrag entscheiden - Visum erteilen.


    In dem Fall kann aber der Entscheider der DBM nicht alleine entscheiden, er braucht auf jeden Fall die Zustimmung der zuständigen ABH. Ohne die dürfte er kein Visum erteilen .. selbst wenn ein 100%tiger Anspruch gegeben wäre.