Hauskauf : Vertrag ( Deed of absolute sale ) über eine Schwester auf den PHL machen lassen

  • Hallo zusammen


    Bitte explizit nur auf meine Frage antworten , Ich kenne das Haus seit 6 Jahren , habe dort schon mehrmals gewohnt und meine Verlobte ( Nichte der Verkäuferin ) wohnt jetzt in dem Haus das ich auf den Namen meiner Verlobten kaufen will . * Und ich weiß das , das Geld ist für immer weg *


    Frage : Kann die Verkäuferin , sie lebt in der Schweiz , Ihrer Schwester ( Die Lebt auch in diesem Haus ) eine Vollmacht ausstellen und per FEDEX oder ähnlichem auf die PHL senden .

    Danach lässt die Schwester einen deed of absolute sale auf den Namen meiner Verlobten bei einem Anwalt ausstellen , alle involvierten unterschreiben .

    Danach geht das Papier zurück in die Schweiz und die Verkäuferin unterschreibt den deed of absolute sale und sendet den wieder in die PHL .


    Kann das so gehen , oder muss dieser Vertrag von der PHL Botschaft in der Schweiz noch beglaubigt werden .


    Vielen Dank , Grüsse


    Jüge

    "Du musst die Dinge mit dem Auge in deinem Herzen ansehen, nicht mit dem Auge in deinem Kopf.”


    – Lame Deer , Mineconju-Lakota-Sioux -

  • Jüge

    Hat den Titel des Themas von „Hauskauf : Vertrag ( Deed of absolute sale ) über eine Schwester auf den PH machen lassen“ zu „Hauskauf : Vertrag ( Deed of absolute sale ) über eine Schwester auf den PHL machen lassen“ geändert.
  • Du brauchst eine Special Power of Attorney, die sollte vor der phil. Botschaft unterschrieben werden damit die Unterschrift und die Person 'certified" werden.


    Das wäre der einfachste Weg.

    I am multi-talented!

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    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


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  • Kann das so gehen , oder muss dieser Vertrag von der PHL Botschaft in der Schweiz noch beglaubigt werden .

    Ich möchte nur diese Frage beantworten:


    Bei diesem Vertrag handelt es sich um inner philippinisches: Haus, Verkäufer, Käufer.

    Warum sollte denn der Vertrag von der Schweizer Botschaft beglaubigt werden. Das würde nur Sinn machen, wenn der Vertrag auch für Schweizer Behörden rechtsgültig sein soll. Kann ich mir nicht vorstellen, denn selbst im Fall von Rechtsstreitigkeiten müssten die vor philippinischen Gerichten ausgefochten werden.

  • Kann das so gehen , oder muss dieser Vertrag von der PHL Botschaft in der Schweiz noch beglaubigt werden .

    Ich möchte nur diese Frage beantworten:


    Bei diesem Vertrag handelt es sich um inner philippinisches: Haus, Verkäufer, Käufer.

    Warum sollte denn der Vertrag von der Schweizer Botschaft beglaubigt werden. Das würde nur Sinn machen, wenn der Vertrag auch für Schweizer Behörden rechtsgültig sein soll. Kann ich mir nicht vorstellen, denn selbst im Fall von Rechtsstreitigkeiten müssten die vor philippinischen Gerichten ausgefochten werden.

    Richtig lesen, deutlich geschrieben PHL Botschaft in der Schweiz !

    -gogobo-

    Der Sinn des Lebens besteht nicht darin ein Erfolgreicher Mensch zu sein

    sondern ein Wertvoller !


    -Einstein-


  • Richtig lesen, deutlich geschrieben PHL Botschaft in der Schweiz !

    Danke für die Richtigstellung..


    Ich hatte das zwar gelesen, aber hatte angenommen, dass dies falsch ausgedrückt ist, weil es ja überhaupt keinen Sinn macht, dass die phil. Botschaft der Schweiz irgendetwas beglaubigt, was von philippinischen Behörden ausgestellt ist. Wem sollte das diesen? Dazu ist dies auch unmöglich. Eine Botschaft kann nur was beglaubigen, was im Gastland von den dortigen Behörden ausgestellt wurde.

  • Danke für die Antworten.

    Den Weg zum Deed of absolute Sale.

    Verkäuferin lebt in der Schweiz .

    Ich lebe in der Schweiz und finanziere das Haus , das auf meine Verlobte umgeschrieben werden muss.

    1. Ich bezahle der Verkäuferin das Haus in der Schweiz .

    2. Zur Sicherheit mache ich einen Vertrag , so wie eine Quittung , wenn etwas schief gehen würde kann ich die Verkäuferin in der Schweiz betreiben. Dieser Vertrag gilt natürlich nicht auf den Philippinen.

    3. Die Verkäuferin erstellt eine Vollmacht zu gunsten ihrer Schwester die auf den PHL Vorort lebt . Die Vollmacht geht auf dem Postweg zu der Schwester auf den PHL

    Muss diese Vollmacht von der PHL Botschaft in der Schweiz beglaubigt werden?

    4. Die Schwester auf den PHL lässt einen Deed of absolute Sale bei einem Anwalt machen .

    Dieser Deed of absolute sale wird auf dem Postweg in die Schweiz versendet .

    5. Die Verkäuferin unterschreibt diesen Vertrag , dann wieder zurück auf die PHL

    ?? Ist das so möglich ??

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  • Der Fall ist gar nicht ungewöhnlich: Der Verkäufer und Eigentümer lebt nicht in den Philippinen und möchte seinen rechtsmässigen Besitz in den Philippinen verkaufen.


    Ich würde auf dem philippinischen Grundbuchamt nachfragen, wie vorzugehen ist. Vielleicht genügt es sogar, dass die Schwester auf den Philippinen eine Vollmacht über den gesamten Verkauf bekommt und im Namen des Verkäufers den Kaufvertrag und Übertragung abwickeln darf. Dann bräuchte es nur eine Vollmacht, der "deed of absolute sale" muss nicht zur Unterschrift in die Schweiz geschickt werden.


    Ich vermute, dass eine vor einem schweizer Notar vollzogene Vollmacht ausreichen sollte. Der Teufel steckt aber im Detail: ein schweizer Notar wird wohl kaum die philippinischen Anforderungen an eine solche Vollmacht kennen, und angesichts des eher bescheidenen Honorars auch keine Nachforschungen anstellen. Es ist auch nicht jeder Notar bereit, eine englischsprachige Urkunde zu beglaubigen. Vielleicht kann ein philippinischer Notar den Entwurf für die Schweiz aufsetzen. Notare sind in den Philippinen nicht so teuer. :)


    Wenn es nicht so weit zur philippinischen Botschaft in Bern ist, würde ich dort die Vollmacht beglaubigen lassen. Dann kannst Du sicher sein, dass wenigstens formal alles in Ordnung ist.

  • Ganz sicher wäre ich nur, wenn diese Vorgehensweise von einem Notar bestätigt würde.


    Ich habe Bedenken bei Punkt 5:


    Normalerweise sollten bei einem Vertragsabschluss alle beteiligte Personen anwesend sein. Wenn sie nicht selbst anwesend sind, kann natürlich ein bevollmächtigter Vertreter dabei sein.

    Daher habe ich Bedenken, ob die Verkäuferin ohne Anwesenheit eines Notars diese Vertrag in der Schweiz unterschreiben darf...


    Ich frage mich aber auch, warum das nötig sein soll: Die Verkäuferin hat doch ihre Schwester zu allem ermächtigt.

    mE muss sie selbst doch nichts mehr unterschreiben.

  • Meine Erfahrung in dieser Sache, ein Kollege mit Phil. Frau haben eine Liegenschaft auf den Philippinen gekauft von einem

    Norweger mit Phil.Frau. Dieser Verkauf wurde über den Bruder dieser Filipina abgehandelt und dieser Bruder hatte eine Vollmacht

    von ihrer Schwester. Diese Schwester war diese Zeit der Abhandlung nicht anwesend. Zuerst war mein Kollege Skeptisch und hat zuerst

    nicht unterschrieben, er wurde dann von einem Notar aber aufgeklärt und danach hat dieser Kauf problemlos geklappt.

    So also sollte es m.E mit einer Vollmacht an die Schwester auch funktionieren.

    -gogobo-

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  • Wo ist das Problem? So ungewöhnlich ist das nicht. In Deutschland kann man auch eine andere Person mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragen. Die Vollmacht muss notariell beglaubigt sein. Klassischer Fall sind betagte Mitbürger, die nicht mehr selbst reisen können und ihre Immobilie in einer anderen Stadt verkaufen wollen.


    Unabhängig davon, rate ich jedem bei einer Immobilienübertragung persönlich anwesend zu sein und den gesunden Menschenverstand über alles andere zu stellen. Bei einer Transaktion in den Philippinen ist es wichtig zu wissen, dass der vermeintliche Verkäufer wirklich die Verfügungsmacht über das Grundstück hat. Der Titel muss sauber sein. Bei einer Vollmacht würde ich zweimal genau hinsehen.


    Im Fall des Themenstarters bestehen aber keine Zweifel an der Identität der beteiligten Personen.

  • ich verstehe das so daß eine vollmacht des eigentümers der / die in der schweiz lebt nach den phils gesendet wird um die immobilie zu verkaufen , ich würde sicherstellen daß die unterlagen (vertrag titel) im original mit der vollmacht mitgesendet werden falls nicht schon in den phils . .

    dann muss/sollte ein ansässiger notar den kaufvertrag anerkennen .

    ist das notarisiert ist es sicher

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • ein Schweitzer Notar wird auf den Philippinen nicht zugelassen und registriert sein. Eine notarielle Beurkundung durch einen Schweizer Notar dürfte daher auf den Philippinen nicht rechtswirksam sein. Am besten die Phil-Botschaft in der Schweiz kontaktieren wie hier vorzugehen ist. Entweder wird die notarielle Vollmacht von der Botschaft beurkundet oder eine notarielle Vollmacht von einem Schweizer Notar beglaubigt.


    Auf den PH sind Rechtsanwälte in den meisten Fällen auch Notare, Ich würde hier erstmal einen Rechtsanwalt beauftragen den Titel dahingehend zu prüfen ob der Verkäufer alleiniger Eigentümer und zum Verkauf berechtigt ist. ob Eintragungen wie z.B. eine Grundschuld, Ansprüche von Erben etc. bestehen. Weiterhin beim BIR die Auskunft einholen ob alle Steuern bezahlt sind. Bei offener Steuerschuld wird der Transfer of Titel verweigert.


    Lautet der Titel z.B. auf Eheleute und einer ist verstorben treten hier Erben ins Spiel und der Titel muss erstmal korrigiert werden bevor verkauft werden kann.


    Grüße, Bahog Utot

  • Muss diese Vollmacht von der PHL Botschaft in der Schweiz beglaubigt werden?

    Ja.

    4. Die Schwester auf den PHL lässt einen Deed of absolute Sale bei einem Anwalt machen .

    Dieser Deed of absolute sale wird auf dem Postweg in die Schweiz versendet .

    Nein. Die Vollmacht dient dazu, einen Vertrag in Abwesenheit durch eine andere Person zu machen.

    Eine Unterschrift des Vollmachtgebers unter diesen Vertrag ist damit nicht nötig.


    Also nochmal. Notar in Schweiz bei der Botschaft erfragen. Dieser erstellt eine Vollmacht, damit zur Botschaft, stempeln lassen und in Phils schicken.

    Vollmachtnehmer geht zum Notar, macht Deed of Sale, fertig.


    Bei einem Hauskauf von einer Pinay im Ausland ging es bei uns genau so. Es lag eine Vollmacht vor mit Stempel und Beglaubigung der Botschaft/Konsulat der Phils im Ausland.

    Weder haben wir Kontakt zur Verkäuferin gehabt, noch ist ein Document versandt worden.

  • Verkaeufer und Kaefer sind doch beide in der Schweiz. Der rechtsgueltige Kaufvertrag kann bei einem, von der phillipinischen Botschaft anerkannten, Notar unterschrieben werden. Die Phil. Botschaft macht dann die Beglaubigung.


    Eine separate Vollmacht wird fuer die Umschreibung des Titels und diverse Abwickelungen (z.B. BIR wegen CAR) auf den Philippinen benoetigt.


    Bei dem Kauf sollte man beachten, dass eine Capital Gain Tax faellig ist. Falls diese der Verkaeufter traegt, wuerde ich diesen Betrag einbehalten damit der Umschreibung nicht im Wege steht. Das BIR wird keine CAR ausstellen, ohne dass alle Zahlungen getaetig worden sind

    "Eine Expertise ist eine objektive Niederschrift einer subjektiven Meinung"

    "Fakten sind keine Wahrheiten" - Werner Herzog

  • Verkaeufer und Kaefer sind doch beide in der Schweiz.

    Danke, für die Richtigstellung; habe ich bisher auch übersehen.. obwohl ich den Ausgangsthread mehrmals gelesen habe :(

    Der rechtsgueltige Kaufvertrag kann bei einem, von der phillipinischen Botschaft anerkannten, Notar unterschrieben werden. Die Phil. Botschaft macht dann die Beglaubigung.

    Wenn die phil. Botschaft in der Schweiz solche Notardienste übernimmt, sollte das funktionieren.

    Hat die Botschaft in der Schweiz denn "zugelassene" schweizerische Notare? Solch einen Dienst bietet zB die deutsche Botschaft nicht an. Bei der DBM hat das Konsulat selbst Leute, die auch Notarfunktionen übernehmen können. (Zb eidesstattliche Versicherungen..)


    Mir scheint es auf Anhieb für einen Notar in der Schweiz schwierig einzuschätzen, was mit dem lot incl. Haus auf den Philippinen ist.. aber ich lass mich gerne eines besseren belehren. Ich würde es vorziehen, dass alles auf den Philippinen abgewickelt würde mit den entsprechenden Vollmachten. (verkäufer und Käufer)

  • Ich lese:


    Zitat

    und meine Verlobte ( Nichte der Verkäuferin ) wohnt jetzt in dem Haus das ich auf den Namen meiner Verlobten kaufen will .

    Beglaubigt heißt nur, dass ein Notar die Identität der Unterzeichner geprüft hat und bestätigt.

    Das hat mit dem Inhalt des Vertrages nichts zu tun und macht jeder Notar.

    Die phil Botschaft "vertraut" aber nicht jedem Notar und hat daher eine Liste von Notaren, die sie akzeptieren.

    Also Botschaft kontaktieren und fragen.

    In Deutschland macht das jedes phil Konsulat selbst. Vielleicht in der Schweiz ebenfalls.

  • Man merkt doch wie wenig Ahnung manche Leute haben und einfach nur drauf zuschreiben!


    Man kann zur phil. Botschaft gehen und eine SPA vor der Botschaft/Konsular unterschreiben


    Beispiel


    Alles andere sind Hirngespinste, die nicht gehen!

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  • Man kann zur phil. Botschaft gehen und eine SPA vor der Botschaft/Konsular unterschreiben

    Es geht ja nicht (nur) um die Bevollmächtigung. Das ist unbestritten, dass dies mit Hilfe der phil. Botschaft bzw. Notar plus Überbeglaubigung funktioniert.

    Es geht hier darum, ob oder wie ein Vertrag , der im Prinzip ein phil. Objekt betrifft , auch im Ausland aufgesetzt werden und dann für die Philippinen rechtsgültig ist.

  • Man kann zur phil. Botschaft gehen und eine SPA vor der Botschaft/Konsular unterschreiben

    Es geht ja nicht (nur) um die Bevollmächtigung. Das ist unbestritten, dass dies mit Hilfe der phil. Botschaft bzw. Notar plus Überbeglaubigung funktioniert.

    Es geht hier darum, ob oder wie ein Vertrag , der im Prinzip ein phil. Objekt betrifft , auch im Ausland aufgesetzt werden und dann für die Philippinen rechtsgültig ist.

    Das kann hier KEINER beantworten, es sei denn er ist Anwalt!


    ich kann doch einen Vertrag aufsetzen wo ich will solange phil. Recht zur Anwendung kommt!

    Frage : Kann die Verkäuferin , sie lebt in der Schweiz , Ihrer Schwester ( Die Lebt auch in diesem Haus ) eine Vollmacht ausstellen und per FEDEX oder ähnlichem auf die PHL senden .

    Danach lässt die Schwester einen deed of absolute sale auf den Namen meiner Verlobten bei einem Anwalt ausstellen , alle involvierten unterschreiben .

    Danach geht das Papier zurück in die Schweiz und die Verkäuferin unterschreibt den deed of absolute sale und sendet den wieder in die PHL .

    Das ist die Frage und die Antwort had ich hier geschrieben:

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