richard40/Familiennachzug

  • Hallo Liebes Forum


    Ich habe ein Problem und keiner kann mir helfen wäre super wenn ich hier Hilfe oder Tips bekommen könnte


    es geht um


    folgendes am 10.07.2020


    wurde mein Sohn auf den Philippinen geboren er lebt mit meiner Freundin dort sie ist


    Philippine. Meine Freundin und ich können kein Familienzusammenführungsvisum stellen


    Da die Deutsche Botschaft denkt ihr Ex-Mann ist der Vater von meinem Sohn aber das ist nicht so


    Meine Freundin lebte seit 6 Jahren getrennt von ihrem EX-Mann und dieser EX-Mann Verstrab


    am 16.10.2019.Ich Flog am 17.10.2019 zu meiner Freundin auf die Philippinen wie jedes Jahr


    da ich ja in Deutschland lebe und Arbeite sowie Wohne.Ich kehrte am 09.11.2019 nach Deutschland


    zurück in dieser zeit wurde unser Sohn gezeugt der Arzt bestätigte den Ei Sprung 25-27.10.19


    Meine Freundin ihr Ex-Mann wurde am 22.10.2019 beigesetzt.Ich machte in Grünstadt bei der VG


    eine Vaterschatsanerkennung die VG schickte die Anerkennung zur


    Deutschen Botschaft nach Manilla.Die Botschaft schrieb mir per Mail zurück das ich nicht der


    Vater sei da meine Freundin zu diesem Zeitpunkt noch Verheiratet war nach § 1592 und § 1593


    BGB.Ich schrieb zurück der Deutschen Botschaft und sagte das ich der Vater sei der Ex-Mann


    ist ja am 16.10.2019 gestorben bevor ich auf den Philippinen gelandet bin.Wie soll der Mann


    die Vaterschaft aberkennen?Darauf schrieb mir die Deutsche Botschaft ich sollte einen


    Vaterschaftstest machen.Aber ist schwierig durch die Pandemie ich kann nicht auf die


    Philippinen einreisen da Visum stop ist.Die Deutsche Botschaft schrieb mir zurück ich sollte


    mich an ein Deutsches Gericht wenden.


    Darauf wendete ich mich ans Auswärtige Amt in Berlin die schickten das zur DBM das kam heute zurück



    Ihre anliegende Mail wurde der Botschaft vom Bürgerservice des Auswärtigen Amts zuständigkeitshalber weitergeleitet.




    Ich kann Ihre Frustration verstehen, aber an der Gesetzeslage leider nichts ändern. Darum bitte ich um Ihr Verständnis.


    Frau xxx hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, wonach der verstorbene Ehemann Ihrer Freundin rechtlicher Vater des Kindes ist.




    Selbst mit Beurkundung der Zustimmungserklärung würde Ihre Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam werden, bis die rechtliche Vaterschaft des Ehemannes durch ein Anfechtungsverfahren beseitigt ist. Damit sind Sie nicht rechtlicher Vater des Kindes, das damit auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Somit ist auch Ihre Freundin nicht Mutter eines deutschen Kindes und hat keinen aufenthaltsrechtlichen Anspruch auf Familienzusammenführung zum deutschen Kind.




    Ich rate Ihnen dringend, sich um die Vaterschaftsanfechtung zu bemühen, damit nicht eventuelle Fristen verstreichen.



    was soll ich da noch tun?

    Vaterschatstest machen wird wohl das beste sein

    Typisch deutschland:(:(:(:(:(:(:(:(:(

  • hmmm. das ist wirklich eine blöde Situation.


    Der wedlock dauert eben 300 Tage; das heißt die Frist wäre im August 2020 gewesen (16.10.19 + 300 Tage).


    Im philippinischen Recht wäre es noch möglich gewesen, wenn ihr 180 Tage nach dem Tode vom Ex-Mann geheiratet hättet.

    Also nach dem 10.4.2020 .. dies ist aber jetzt zu spät. (Wegen Corona wahrscheinlich auch gar nicht möglich gewesen)


    Dass die Frau seit 6 Jahren eben keinen Kontakt mehr zum Ex hatte, spielt hierbei keine Rolle. Es zählt nur der Gesetzestext.


    Ich vermute niemand - auch nicht die DBM - wird bezweifeln, dass du der leibliche Vater bist.

    Man kann hier leider kein "Entgegenkommen" erwarten, weil die Gesetze so sind, wie sie sind.


    Es sei denn, du machst hier in D einen guten Anwalt ausfindig, der humanitäre Gründe aufzeigen kann, damit das Kind und Mutter einreisen können. Wird aber sehr schwer sein.


    Ansonsten ist dem Rat der DBM nichts hinzuzufügen.

    Auf den Philippinen einen Anwalt ausfindig machen, der die Vaterschaft des Ex-Mannes anfechtet.


    (Vaterschaftstest allein hilft nicht, dass kann oder wird dann im Anfechtungsverfahren eine Rolle spielen)

  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Familiennachzug“ zu „richard40/Familiennachzug“ geändert.
  • Hier wird immer vom Ex-Mann geschrieben. Also geschieden. Oder doch nur verstorbener Ehemann? Das macht schon einen Unterschied.


    Meine Freundin lebte seit 6 Jahren getrennt von ihrem EX-Mann

    Wenn sie geschieden wäre, hätte er ja erwähnt "sie ist seit dem xx.xx.xxxx geschieden" und nicht "lebte getrennt".


    Du kannst davon ausgehen, dass die DBM es schon berücksichtigt hätte, wenn es ein Anullment oder Scheidung gegeben hätte.

  • Richard, die DBM schrieb dir ja, dass du dich an ein Gericht wenden sollst. Dann hast du wieder die gleiche Behörde kontaktiert in dem du dich an das AA gewandt hast.


    Frag doch einfach mal nach ob man nicht z.B. ein Haar von dir senden kann und dann einen Vergleichstest machen kann. Das ist aber wiederum nicht Aufgabe einer Behörde sondern eines Labors, das einen rechtssicheren Weg aufzeigt. Dieser Test müsste vermutlich zunächst auf den Phils bei einem Gericht anerkannt werden.

    Da sollte ein RA auf den Phils dies einfach mal mit einem dortigen Gericht klären.


    Parallel kannst du dich ja mal an einen Rechtspfleger deines lokalen Gericht wenden und ihn mal bitten zu fragen was ggf. in D machbar ist um ein für ein Deutsches Gericht ausreichendes Testergebnis zu bekommen.

  • Das ist mir aufgefallen:

    Die Deutsche Botschaft schrieb mir zurück ich sollte


    mich an ein Deutsches Gericht wenden.

    .. du solltest mal von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Anfechtung der Vaterschaft hier in D gemacht werden kann.

    Mir kommt das komisch vor, aber da die DBM dies schreibt, solltest du dem mal nachgehen.

    Wäre unter Umständen einfacher, als dies auf den Philippinen machen zu llassen.

  • Leider wirst du um eine Klage bei einem Philippinischen und / oder zusätzlich deutschem Gericht nicht herumkommen. Ein langwieriger Prozess bis Frau & Kind dann irgendwann möglicherweise einreisen können!

    Die DBM schreibt die Rechtslage komplett richtig!


    Viel erfolg

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Leider wirst du um eine Klage bei einem Philippinischen und / oder zusätzlich deutschem Gericht nicht herumkommen. Ein langwieriger Prozess bis Frau & Kind dann irgendwann möglicherweise einreisen können!

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    Ein Freund von mir hatte eine ähnliche Lage und es dauerte 6 Jahre!!!!!!!! bis alles geregelt war und das Kind endlich einen deutsch Pass bekam.


    Die Eltern mussten DNA Tests machen, Gerichtsurteile in D und in den Philippinen etc. Wenn ich mich richtig erinnere waren die Kosten in der Groessenordnung von ca. EUR 15,000!

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Ich kenne ein ähnliches Verfahren, das läuft noch (seit über 4 Jahren)...Kosten könnten auch hinkommen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ein Freund von mir hatte eine ähnliche Lage und es dauerte 6 Jahre!!!!!!!! bis alles geregelt war und das Kind endlich einen deutsch Pass bekam.


    Die Eltern mussten DNA Tests machen, Gerichtsurteile in D und in den Philippinen etc. Wenn ich mich richtig erinnere waren die Kosten in der Groessenordnung von ca. EUR 15,000!

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    So etwas nennt man den "Supergau" in einer Relationship!

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  • Ein langwieriger Prozess bis Frau & Kind dann irgendwann möglicherweise einreisen können!

    1. Wäre es nicht einfacher die erleichterte Einreisemöglichkeit der dt. Botschaft zu nutzen? Somit könnte die Frau mit dem Kind doch einreisen ohne das sie verheiratet sind.


    2. Falls 1. so nicht geht, würde ich die Heirat in Betracht ziehen und Frau mit Kind kommen lassen. Danach würde ich mit 3. weiterverfahren


    3. könnte Richard das Kind nicht adoptieren?


    tbs

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    Diskussionen zu meinen Beiträgen sind explizit gewünscht........

  • Ich kenne ein ähnliches Verfahren, das läuft noch (seit über 4 Jahren)...Kosten könnten auch hinkommen

    So etwas nennt man den "Supergau" in einer Relationship!

    Aber hier ist ja der Vater gemäß ph. Recht verstorben. Wären da nicht andere Wege pragmatischer? Die Mutter zu heiraten, und dann Familienzusammenführung.

    Kann er dann nicht als Ehemann die Vaterschaft übernehmen über das Kind, also die Vaterschaft nachträglich anerkennen lassen über ganz normale Wege und ohne Gerichtstandam?

    Oder bringt es überhaupt irgendwelchen Benefit, wenn er als leiblicher Vater quasi in der Geburtsurkunde steht?

  • So etwas nennt man den "Supergau" in einer Relationship!

    Aber hier ist ja der Vater gemäß ph. Recht verstorben. Wären da nicht andere Wege pragmatischer? Die Mutter zu heiraten, und dann Familienzusammenführung.

    Kann er dann nicht als Ehemann die Vaterschaft übernehmen über das Kind, also die Vaterschaft nachträglich anerkennen lassen über ganz normale Wege und ohne Gerichtstandam?

    Oder bringt es überhaupt irgendwelchen Benefit, wenn er als leiblicher Vater quasi in der Geburtsurkunde steht?

    Das Kind ist innerhalb der 300 Tage Frist geboren und somit dem Vater, mit dem die Mutter am Tag der Zeugung noch verheiratet war und lebendig war, der rechtliche Vater.


    Ab jetzt entscheiden nur noch Gerichte das das Recht ist hart!

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  • Aber hier ist ja der Vater gemäß ph. Recht verstorben. Wären da nicht andere Wege pragmatischer? Die Mutter zu heiraten, und dann Familienzusammenführung.

    Kann er dann nicht als Ehemann die Vaterschaft übernehmen über das Kind, also die Vaterschaft nachträglich anerkennen lassen über ganz normale Wege und ohne Gerichtstandam?

    Oder bringt es überhaupt irgendwelchen Benefit, wenn er als leiblicher Vater quasi in der Geburtsurkunde steht?

    Das wäre eine Idee....


    Zunächst heiraten und das Kind zunächst als Stiefkind nach D holen... dann oder parallel die Vaterschaftsanfechtung betreiben.

    Würde ich aber durch die DBM absichern lassen; sonst könnte eventuell das Argument kommen, dass die Deutschen-Eigenschaft des Kindes nicht feststeht und das Kind solange bis nach der Vaterschaftsanfechtung kein Anspruch auf ein Visum hat.

  • Mag alles stimmen: Man kann den Berg angehen, aus dem Weg räumen oder darüber klettern ...

    Aber wie auch tbs schrieb: Vielleicht gibt es die Möglichkeit, den Berg zu umgehen, was am Ende deutlich weniger Aufwand ist, und nahezu das gleiche Resultat hat.

    Es gibt ja genug Forenmember, die auch eine ph. Partnerin mit Kinder aus der vorheriger Beziehung haben, und die Frau dann mitsamt Kindern nach Deutschland im Rahmen des Familiennachzugs oder zum Heiraten kamen. Um es mal so zu sagen: Der nach ph. Recht in der Geburtsurkunde eingetragene Vater wird sich einem Umzug von der Frau und dem Kind nach Deutschland nicht (mehr) in den Weg stellen.


    Zunächst heiraten und das Kind zunächst als Stiefkind nach D holen... dann oder parallel die Vaterschaftsanfechtung betreiben.

    Würde ich aber durch die DBM absichern lassen; sonst könnte eventuell das Argument kommen, dass die Deutschen-Eigenschaft des Kindes nicht feststeht und das Kind solange bis nach der Vaterschaftsanfechtung kein Anspruch auf ein Visum hat.

    Hm gut, mit den Formalien bin ich nicht vertraut, von daher sind dies alles nur Anregungen, die dann der TS selbst klären muss was und wie möglich ist.

    Ich würde mich erst einmal komplett lösen von der Sache wer den der Vater ist. So wie ich es verstanden habe, ist es nach ph. Recht ein inzwischen verstorbener Mann. Wenn seine Witwe jetzt ein neuen Mann heiraten will, und mit dem Kind zu ihm ziehen will, sollte dies doch möglich sein in dem jetzigen formalen Status Mutter mit Kind von einem anderen Mann. Das gab es ja schon zuhauf hier.

    Rein formal ist dann das Kind sein Stiefkind, obwohl er eigentlich der Vater ist. Natürlich kann er jetzt versuchen oder nach dem Zuzug nach Deutschland, die leibliche Vaterschaft durchzuboxen. Da habe ich keine Ahnung, ob und mit welchen Konsequenzen das ablaufen würde.

    Da würde ich mich vorher schlau machen, was es für eine rechtliche Relevanz hat, ob es jetzt formal nur sein Stiefkind ist oder er offiziell der leibliche Vater ist (spontan fällt mir hier nur das Bleiberecht ein im Falle der Trennung von der ph. Frau bzw. wenn der TS versterben sollte, da es dann ja kein deutsches Kind ist und ein weiteres Bleiberecht aus dem Grund begründen würde).

    Der zweite Punkt ist, wie tbs schon schrieb, ob man das ganze nicht Umgehen könnte mit einer Adaption oder ähnlichem, wenn sie in Deutschland sind.

    Also nicht den Berg Vaterschaftsanerkennung erklimmen, sondern versuchen, über anderem Wege ein rechtlich gleichwertigen Status zu schaffen.

    Wie gesagt, keine Ahnung was möglich ist, und was eventuelle Probleme sind. Im Zweifel muss dies mit Fachleuten erörtert werden

  • Die Frage ist immer: Will man einen "Schleichweg" gehen, der dann in die Sackgasse führt u.U. oder will man durch den sicheren legalen Weg gehen, der u.U. länger dauert aber dafür zum Erfolg führt?

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  • Die Frage ist immer: Will man einen "Schleichweg" gehen, der dann in die Sackgasse führt u.U. oder will man durch den sicheren legalen Weg gehen, der u.U. länger dauert aber dafür zum Erfolg führt?

    Naja, es ist ja nicht verboten die Mutter zu heiraten und die Mutter kann dann ihr Kind nach Deutschland mitnehmen ; wobei das Kind zunächst noch als juristischen Vater den verstorbenen Vater hätte.


    Man sollte nur klären ob eine parallel betriebene Vaterschaftanfechtung nicht schädlich für das Visumsverfahren ist. Denn da gibt es Fristen, die bei Überschreitung später dazu führen könnten, dass die juristische Vaterschaft nicht mehr geändert werden kann. Ich finde es schon schon wichtig für die Zukunft des Kindes, dass dies sauber geklärt würde.

  • (spontan fällt mir hier nur das Bleiberecht ein im Falle der Trennung von der ph. Frau bzw. wenn der TS versterben sollte, da es dann ja kein deutsches Kind ist und ein weiteres Bleiberecht aus dem Grund begründen würde).

    ich lese hier mit und der satz ist mir nicht ganz klar

    wenn das kind mit seiner mutter sagen wir mal 10 jahre in D gelebt hat und der TS würde dann versterben,wieso hätte das kind dann kein bleiberecht mehr???

    interessiert mich ,deshalb frage ich oder meinst du wenn das kind gerade erst gekommen ist nach D?