Liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe es ist okey, dass ich hierzu einen neuen Thread erstelle, da nun der zweite Teil unseres Kindernachzugs ansteht.
Nach der Beantragung des Familienzusammenführungsvisum (Kindernachzug zu meiner phil. Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit) in der DBM haben wir nun eine E-Mail von der deutschen Behörde erhalten, die vorab unter anderem folgendes mit einer 3-wöchigen Frist anfordert:
Von einem öffentlich bestellten und allgemein vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzter Sorgerechtsbeschluss, bzw., sofern dieser nach dem jeweils geltendem Landesrecht nicht beigebracht werden kann, zumindest eine (ins Deutsche übersetzte) Einwilligungserklärung der leiblichen Mutter/des leiblichen Vaters, dass von seiner/ihrer Seite keine Einwände gegen den dauerhaften Aufenthalt des Kindes beim Vater/bei der Mutter im Bundesgebiet bestehen (nur Kopie)
Da meine Frau wie oben gesagt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und niemals mit dem Vater der Kinder verheiratet war, ist laut phil. Recht kein Sorgerechtsbeschluss/Einwilligungserklärung o.ä. notwendig. Wisst ihr, weshalb hier nun ein solcher angefordert wird oder wie wir uns in diesem Falle verhalten sollen? Es wäre wohl möglich, mit dem Vater des Kindes in Kontakt zu treten und ihn darum zu bitten, eine Einwilligungserklärung in engl. Sprache zu verfassen, die er uns danach nach per Express nach D sendet, damit wir die Original-Einwilligungserklärung übersetzen lassen können. Aber ist dies überhaupt notwendig? Gibt es vielleicht einen Paragrafen, den man der dt. Behörde nennen kann oder irgendetwas etwas ähnliches, was für für einen konfliktlosen Hinweis nehmen könnten?
Ebenfalls möchte die Behörde eine von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzte Geburtsurkunde des Kindes haben. Die GU ist handschriftlich verfasst worden, für mich sind viele Worte kaum entzifferbar. Aber was soll's. Wat mut dat mut. Kennt ihr evtl. ein vereidigtes Übersetzungsbüro, das nicht so teuer ist und mit dem man über das Internet alles abhandeln kann?
Ganz verstehen tue ich auch die dem Schreiben beigefügte Erklärung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht. Ich dachte immer, dass dies bei einem Zuzug zu einem dt. Staatsangehörigen nicht vonnöten ist.
Ich wäre jedem dankbar, der uns helfen und Auskunft geben könnte...