Steuerfreibetrag

  • Ich habe noch eine Ergänzung:


    Für Rentner gibt es zwei Freibeträge:


    Als Rentner hast Du wenn Du unbeschränkt steuerpflichtig bist den Grundfreibetrag von 2019: 9.168 Euro, diesen Betrag kannst Du von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen (für verheiratete ist er doppelt so hoch.)


    Als Rentner hast Du weiterhin den Rentenfreibetrag, bei dem kommt es drauf an in welchen Jahr Du in die Rente gegangen bist. 2019 beträgt er für Dich 22 %, das heist Du mußt 78 % Deiner Rente versteuern. Die 22 % bleiben für Dich steuerfrei, immer gleich, auch wenn Dein zu versteuerndes Einkommen im Laufe der Jahre ansteigen sollte.

  • Dein Freibetrag ist umgekehrt der Erwerbsanteil einer Rente was oben beschrieben wurde.


    Wenn du wie im Beispiel im Ausland leben willst und der Partner nicht Deutsch ist, dann wirst du große Probleme bekommen diesen auch in D als unbeschränkt steuerpflichtig eingeordnet zu bekommen, geschweige denn ein Ehegattensplitting hinzubekommen.


    Das mit den 22 % ist falsch wie oben beschrieben. Denn die Rentenerhöhungen werden voll versteuert.

  • Lies einfach mal den ganzen Treat durch, da sind auch die entsprechenden Link da. Wenn du 1000.-- Euro bekommst ist der Erwerbsanteil 22 %. nur wenn du im nächsten Jahr 1 % mehr bekommst wird da nicht mehr der Erwerbsteil angesetzt. So zumindest meine Kenntnis.

  • Stimmt sagen wir die 1000€ Rente sind dann 220€ Steuerfrei. Dies bleibt auch so immer 220€ sind steuerfrei. Sollte deine Rente irgendwann dann auf 1500€ klettern kriegst immer noch 220€ steuerfrei oder dann halt 14,6%.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Stimmt sagen wir die 1000€ Rente sind dann 220€ Steuerfrei.

    Stimmt so, richtig, 22 Prozent sind für Leute die in 2019 in Rente gegangen sind steuerfrei, lebenslang...


    Leute die in 2020 in Rente gehen haben lebenslang nur 20 Prozent steuerfrei ihrer Rente, 2021 sind es nur 19 Prozent, u. so. w.


    Ab 2040 haben dann alle die, die in dem Jahr in Rente gehen diese zu 100 Prozent zu versteuern...

  • Dein Freibetrag ist umgekehrt der Erwerbsanteil einer Rente was oben beschrieben wurde.


    Wenn du wie im Beispiel im Ausland leben willst und der Partner nicht Deutsch ist, dann wirst du große Probleme bekommen diesen auch in D als unbeschränkt steuerpflichtig eingeordnet zu bekommen, geschweige denn ein Ehegattensplitting hinzubekommen.


    Das mit den 22 % ist falsch wie oben beschrieben. Denn die Rentenerhöhungen werden voll versteuert.

    Ich weiß nur das eine,wenn ich in D abgemeldet bin werde ich sowieso in Steuerklasse 1 geführt. Was hat das nun mit meiner Frau zu tun? Meiner Meinung nach nichts. Ehegatten Splitting fällt bei Steuerklasse 1sowieso weg.

    LG bonbon

  • Allgemein, ist jemand verheiratet und sie haben den gewöhnlichen Aufenthalt in D (EU Zeiten gehen glaube ich auch), dann haben beide die Steuerfreibeträge und das Ehegattensplitting würde greifen.


    Sorry du lebst mit deiner Frau dort. Welchen Aufenthaltstitel hatte sie in D?

  • Allgemein, ist jemand verheiratet und sie haben den gewöhnlichen Aufenthalt in D (EU Zeiten gehen glaube ich auch), dann haben beide die Steuerfreibeträge und das Ehegattensplitting würde greifen.


    Sorry du lebst mit deiner Frau dort. Welchen Aufenthaltstitel hatte sie in D?

    Meine Frau hat die Unbefristete Auenthaltserlaubnis. Und soviel ich weiß, wenn mein Welteinkommen mindestens zu 90% aus D kommt kann ich den Antrag auf Unbeschränkt stellen.

    LG bonbon

  • Die Frage ist ob ihr ggf. noch die Option eines Wohnsitzes in D habt, dann würde deine Frau ggf. auch noch den Freibetrag bekommen. Das sollte dir dann ein evt. spezialisierter Steuerberater sagen können.


    Ob es da dann auch den überwiegenden Aufenthalt gibt. Wenn sie eigene Rentenansprüche hat, wie es da ausschaut.


    Das sind Feinheiten wo ich mir kein Urteil anmaße

  • Die Frage ist ob ihr ggf. noch die Option eines Wohnsitzes in D habt, dann würde deine Frau ggf. auch noch den Freibetrag bekommen. Das sollte dir dann ein evt. spezialisierter Steuerberater sagen können.


    Ob es da dann auch den überwiegenden Aufenthalt gibt. Wenn sie eigene Rentenansprüche hat, wie es da ausschaut.


    Das sind Feinheiten wo ich mir kein Urteil anmaße

    Sind ja in D Abgemeldet, laut Gesetz mussten wir das ja machen. Unser Plan ist ja nach 4 Jahren PH.nächstes Jahr zurück nach D zu gehen. Rentenanschprüche hat sie keine. Was meinst du mit Option,die hat man ja eigentlich immer.

    LG bonbon

  • Weiss nicht ob dann bei einem Wohnsitz ohne gewöhnlichen Aufenthalt für deine Familie das Ehegattensplitting greift.

    Du kannst doch jederzeit auch einen Wohnsitz in D behalten. Ist nur die Frage ob es der gewöhnliche Aufenthalt ist und wie es mit der KV ausschaut.

  • Weiss nicht ob dann bei einem Wohnsitz ohne gewöhnlichen Aufenthalt für deine Familie das Ehegattensplitting greift.

    Du kannst doch jederzeit auch einen Wohnsitz in D behalten. Ist nur die Frage ob es der gewöhnliche Aufenthalt ist und wie es mit der KV ausschaut.

    Wenn es Corona zulässt,,und wir nächstes Jahr wieder in D sind,werden wir auch dort bleiben bis ich den Löffel abgebe. Mein Arbeitgeber hat mich bei der KV abgemeldet,und wenn wir zurück sind melde ich mich bzw. uns wieder an. Bis dahin muss ich auch keine KV zahlen.

    LG bonbon

  • Der Thread ist zwar schon etwas älter, aber ich habe noch keine abschießende richtige Antwort auf die Frage des TS gelesen.


    Da bei mir die Verlegung des Lebensmittelpunkts auf die Phils ansteht, habe ich mich mit dem Thema auseinandersetzen müssen.


    Hier nun die Fakten:


    Wer sich aus Deutschland dauerhaft (mehr als 183 Tage im Ausland aufhält) abmeldet und mind. 90 % seines Welteinkommens in Deutschland generiert, dem wird Hauptwohnsitz im Ausland unterstellt und unterliegt damit der beschränkten Steuerpflicht, wenn bestimmte Einkünfte gemäß § 49 EStG vorhanden sind. Dazu gehört auch die Rente/Einkünfte aus Vermietung usw...


    Dies bedeutet, dass du deinen Freibetrag (sowie ggf. das Ehegattensplitting) verlierst und du ab dem 1. € steuerpflichtig bist. :Kotz

    Man sollte beim Finanzamt Neubrandenburg Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Damit bekommt man seinen Freibetrag wieder eingeräumt. Allerdings nach der aktuellen Ländergruppeneinteilung der Bundesfinanzministeriums. Dort findet ihr die Phils unter 1/4, was bedeutet, dass dort der 4. Teil des Steuerfreibetrags Anwendung findet. Für 2022 statt knapp 10.000 steuerfreie € also nur knapp 2.500 €. Damit lag der Freund des TS schon relativ nahe bei z. Zt. gültigen Rechtsprechung.


    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=1


    Das ggf. gewährte Ehegattensplitting entfällt auf jeden Fall. Du bist nicht mehr Krankenversicherungspflichtig nach dem deutschen Gesetz. Der Rest, wie die Kohortenbesteuerung ist so wie vorher beschrieben. Werbungskosten, Vorsorgekosten usw. sind auch nicht mehr absetzbar. Also eine RIESENSAUEREI!!!


    Wie man leicht erkennt, möchte der deutsche Staat also seine Rentner schön im eigenen Land behalten, damit sie hier das Steuersäckerl, was wiederum zur Rentenfinanzierung beiträgt, schön wieder auffüllen. :clapping


    Man sollte sich also vorher überlegen, einen ersten Wohnsitz hier in Deutschland zu halten und nicht jeweils länger als ein halbes Jahr auf den Phils zu leben.


    Jetzt meine Frage: Wie kontrollieren die eigentlich, ob man länger als die 183 Tage im Ausland war? Werden die Daten mit dem Scan des Passports bei Aus- und Einreise an die Behörden weitergeleitet?

    Sei schlau, stell dich dumm! :D

  • ... Also eine RIESENSAUEREI!!!


    ...


    Jetzt meine Frage: Wie kontrollieren die eigentlich, ob man länger als die 183 Tage im Ausland war? Werden die Daten mit dem Scan des Passports bei Aus- und Einreise an die Behörden weitergeleitet?

    Wie mir die Frau vom Finanzamt Mitte sagt wird es schwierig mit der Kontrolle. Da man sich in der EU aufhalten kann wo man will. Man kann auch von Helsinki nach Manila reisen. Erfährt das Finanzamt nie.


    Wie sie sagt einfach nichts mitteilen, angemeldet bleiben und eine Postanschrift haben. Leider bleibt man Krankenversicherungspflichtig.

    Ulla Schmidt (SPD) hast du es zu danken. Damals war Karl, die Zahnfee ihr Berater. :D

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Wäre eine Sauerei wenn es anders wäre.

    Das Spielchen treiben wir schon paarmal so.

    Raus aus Teutonien, Krankenkasse abmelden.

    Auf den Phils oder sonstwo die kostengünstige einjährige Auslandsreisekrankenversicherung nutzen.

    Das kontrolliert keine Sau in Deutschland, ob man das auch tatsächlich im Zeitrahmen so handhabt.

    Wie auch, die kriegens doch nicht einmal mehr hin, Falschparkern einen Strafzettel zu verpassen.


    Fiamt weiß ich derzeit nicht, sind steuerbefreit mangels Einnahmen.

    Kann da erst wieder mitreden, wenn ich irgendwann mal staatliche Rente bekomme, wenn die bis dahin nicht eh ganz abgeschafft wurde.

    Gruß Mangojo


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    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

  • Bis jetzt habe ich noch keine Antwort, speziell von Rentner die in D. Abgemeldet und auf den Philippinen leben. Wird Abgezogen oder nicht war ja meine Frage. Meine Steuererklärung läuft für das Jahr 2020 mal Schauen was passiert. Schön wäre es ja wenn der eine oder andere Rentner sich dazu äußern würde. Tony sagt,er bekommt nichts Abgezogen, auch unser Steuerexperte kaunlaran sagt es wird nichts Abgezogen.

    LG bonbon

  • Bis jetzt habe ich noch keine Antwort, speziell von Rentner die in D. Abgemeldet und auf den Philippinen leben. Wird Abgezogen oder nicht war ja meine Frage. Meine Steuererklärung läuft für das Jahr 2020 mal Schauen was passiert. Schön wäre es ja wenn der eine oder andere Rentner sich dazu äußern würde. Tony sagt,er bekommt nichts Abgezogen, auch unser Steuerexperte kaunlaran sagt es wird nichts Abgezogen.

    Wenn man im Ausland lebt und abgemeldet ist, hat man keinen Freibetrag...jedenfalls war es bei mir so. Ich war als Pensionär ja knapp 10 Jahre auf den Phills

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Wie sie sagt einfach nichts mitteilen, angemeldet bleiben und eine Postanschrift haben. Leider bleibt man Krankenversicherungspflichtig.

    Stimmt so nicht.

    Als GKV versicherter, kannst du dich in Deutschland jederzeit bei der Krankenkasse abmelden, wenn du Deutschland verlässt.

    Indem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt "vorübergehend" ins Ausland verlegst.

    Das klappt bis zu einem Jahr.

    Haben wir schon oft so gemacht.

    Gruß Mangojo


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    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/