Witwe oder Witwer und Rente aus DACH

  • Hallo aus dem Covid befallenen DACH Europas,


    hoffe es geht den Umständen allen gut.


    Da ich im Rentenalter bin, wäre eine Verlegung des Lebensinhaltes in Cebu oder LapuLapu jetzt möglich.


    wie sieht es aus mit der Weiterzahlung der Rente vom DACH auf die Philippinen nach dem Verschieden des Partners oder Partnerin aus?


    Wird die Rente weiter bezahlt?

    Hat jemand darüber Erfahrung oder Wissen?


    Danke für Euere Hilfe.

    Wird sehr geschätzt.


    Wünsche Euch allen einen schönen Sonntag.


    Gruss vom DACH der Welt

    Hier ist sehr kalt und es schneit nicht richtig sondern es fallen Wasser kristallisierte Tropfen vom Himmel. Darum ist das warme Wetter für mich gesünder.


    Johann

  • Die Rente wird aus eigener Erfahrung weiter bezahlt. Musst nur deine neue Adresse und eventuell Bankverbindung angeben.

    Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben, an denen du nichts ändern kann: gestern und morgen. (Dalai Lama)

  • Meine Rentenversicherung wollte die neue Adresse und ein Eurokonto um die Rente zu überweisen und wenn du dich in Deutschland abmeldest beim Bürgeramt, dann wird die Rente ohne Abzug von Krankenvers. und Pflegevers. auf dein Konto überwiesen.


    Was meinst du mit dem verschieden des Partners meinst du eine bestehende Witwer oder Witwenrente oder geht es um eine W-rente nach deinem Ableben?


    Da wird es wohl ähnlich wie in DACH funktionieren aber um für diesen Fall genaue und wichtige Infos für den Hinterbliebenen zu haben solltest du dich mit der zuständigen Rentenkasse in Verbindung setzen !


    LG Lotsch

  • Denke, er meint das so: Er und seine Frau wandern auf die Philippinen aus. Er wird wahrscheinlich eher sterben als sie. So ist nun mal die Statistik und wenn dann noch ein Altersunterschied dazu kommt, wird es wahrscheinlicher dass es so kommen wird. Die Frage ist dann, wie sieht es mit der Hinterbliebenenrente aus? Kennt jemand Fälle und kann berichten wie das läuft. Das Thema mit dieser Fragestellung würde mich auch interessieren

    VG Jan

  • Denke, er meint das so: Er und seine Frau wandern auf die Philippinen aus. Er wird wahrscheinlich eher sterben als sie.

    So habe ich das auch verstanden.

    Jeder Mensch hat zwei Leben. Das zweite beginnt in dem Augenblick, in dem dir bewusst wird, dass du nur e i n Leben hast.

  • Der Hinterbliebene (in dem Fall die Frau) muss sich mit dem Rententräger in Verbindung setzen. Die sagen Ihr, was sie für Belege brauchen. Und wenn das genehmigt ist (kleine oder große Witwenrente), muss sie jedes Jahr eine Lebensbescheinigung nach D schicken.

  • Ich rede von der Schweiz, beim Rententräger gibt es eine Webseite und da ist alles die ganze Vorgehensweise beschrieben, es gibt die ganzen Formulare dazu zum ausdrucken.

    Denke so eine Webseite wird es auch in D.Ö. geben.

    -gogobo-

    Der Sinn des Lebens besteht nicht darin ein Erfolgreicher Mensch zu sein

    sondern ein Wertvoller !


    -Einstein-


  • Denke, er meint das so: Er und seine Frau wandern auf die Philippinen aus. Er wird wahrscheinlich eher sterben als sie. So ist nun mal die Statistik und wenn dann noch ein Altersunterschied dazu kommt, wird es wahrscheinlicher dass es so kommen wird. Die Frage ist dann, wie sieht es mit der Hinterbliebenenrente aus? Kennt jemand Fälle und kann berichten wie das läuft. Das Thema mit dieser Fragestellung würde mich auch interessieren

    VG Jan

    Ich schreib mal wie die Vorgehensweise in Deutschland ist


    Wenn eine Person verstirbt werden die bekannten Angehörigen benachrichtigt,

    diese müssen dann einen Bestatter beauftragen,

    der Bestatter braucht dann von den Angehörigen entweder das Stammbuch oder die Heiratsurkunde,

    dann wird er in der Stadt wo der Tod eingetreten ist zum Standesamt gehen um den Tod beurkunden zu lassen,

    das Standesamt stellt dann folgende Urkunden aus; 1 für die Bestattung, 3 Urkunden für die Sozialversicherung diese sind Kostenlos weitere Urkunden für die Angehörigen sind Kostenpflichtig.


    von den Urkunden für die Sozialversicherung geht 1 an die Krankenkasse und 1 an den Postrentenservice, nach dem Tod wird für drei Monate die normale Rente weitergezahlt.

    mit der 3.ten Urkunde muss der Ehegatte dann bei der Rentenkasse seine Witwen(r)rente beantragen.



    Lotsch

  • Auf den Philipinnen hatte ich bis jetzt noch nichts in der Art, allerdings gibt es dort ja auch Bestatter die sollten euch sagen können was ihr tun müsst um an die entsprechenden Urkunden zu kommen. Diese müssen dann vermutlich bei der DBM entweder nur gemeldet oder aber beglaubigt werden und dann von der DBM an den Rentenversicherer weitergeleitet werden.

    Für die Witwen(r)rente muss der Ehegatte sich selbst an die Rentenversicherung wenden.(mit einer Sterbeurkunde evtll übersetzt)


    Vor dem Ernstfall sollte der genaue Ablauf vom Rentenversicherer schriftlich eingeholt werden und dem Ehegatten am besten eine schriftliche Anweisung (im Falle einer Pinay am besten in Englisch) übergeben werden.

    Damit nicht aus Unwissenheit und vor lauter Trauer etwas falsch gemacht wird. Vor allem auch auf die Einhaltung von Fristen achten.


    Damit der Ehegatte keine Probleme wegen der Rentennummer hat solltet ihr eine Kopie vom letzten Bescheid zur Rentenerhöhung dazugeben.


    Da jeder Rentenbezieher einmal im Jahr eine Lebensbescheinigungan an den Rentenversicherer schicken muss sollte man daran denken, das wenn der Sterbefall nicht gemeldet wurde und keine Lebensbescheinigung kommt die Rentenzahlung eingestellt wird.



    LG Lotsch

  • Der Hinterbliebene (in dem Fall die Frau) muss sich mit dem Rententräger in Verbindung setzen. Die sagen Ihr, was sie für Belege brauchen. Und wenn das genehmigt ist (kleine oder große Witwenrente), muss sie jedes Jahr eine Lebensbescheinigung nach D schicken.

    Da die vorausgesetzte Frau im Falle eines verstorbenen Ehegatten vor lauter Trauer nicht weiss wo ihr der Kopf steht und sie unter Umständen nicht mehr klar denken kann, rate ich dazu vorher alles schriftlich festzuhalten und einem Freund oder Verwandten mitzuteilen wo diese Schriftsachen sich befinden um dann Hilfestellung zu geben.


    LG Lotsch

  • "rate ich dazu vorher alles schriftlich festzuhalten und einem Freund oder Verwandten mitzuteilen wo diese Schriftsachen sich befinden um dann Hilfestellung zu geben."


    :Bye Na hoffentlich findet sie den Zettel wieder ? Das Cellphone schon!




    Lasst mal den Bestatter weg in euren Plänen.


    Aus eigener Erfahrung:

    der Gatte verstirbt auf Mindanao. Geheiratet wurde in diesem Fall auf den Philippinen. Der Verstorbene lebte dauerhaft dort. Der verstorbene war in diesem Fall 48, was aber auf den Ablauf keinen Einfluss hatte.

    Mit dem Totenschein (vom Spital) Meldung an die Deutsche Botschaft. Diese leitet den Tod amtlich weiter. Irgend wann kommt dann eine Sterbeurkunde aus Deutschland. In diesem Fall stand bis zum Tode keiner der Ehegatten im Rentenbezug. Antrag auf Witwen Rente bei der Deutschen Rentenversicherung. Gegebenenfalls ( falls noch minderjährige Kinder) Anträge für Halbweisenrente stellen. Ob es die große oder kleine Witwenrente wird ist vom Zeitpunkt der Eheschließung abhängig.


    Analog zu diesem Ablauf hat meine Frau folgenden Laufzettel:

    1 Totenschein einscannen

    2 Melung bei der Botschaft

    3 Meldung bei meiner Pensionskasse mit Totenschein und Todesanzeige bei der Botschaft.

    4 Sterbegeld des Landes Niedersachsen beantragen (Sonderregelung)

    5 Meldung bei unserer privaten Krankenversicherung

    6 Antrag auf große Witwenversorgung stellen


    Natürlich sind alle Dokumente in ihre Cloud hoch zu laden.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Unsere Bekannten - beide hatten die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen - sind nach dem Ende ihres Berufslebens auf die PH zurückgekehrt. Die Ehefrau war Krankenschwester, gehörte zum ersten Trupp, der Anfang der 70'iger Jahre nach D. kam und hat sich die Rente auszahlen lassen. Der Ehemann war in der Gesetzlichen versichert.

    Nach dem Tod des Ehemannes ging die Frau zur Deutschen Botschaft (wohnt in Alabang) und meldete den Tod ihres Mannes. Sie bekam sofort die Formulare der Rentenversicherung, um ihre Witwenrente zu beantragen. Das hat sie wohl versäumt, jedenfalls stellte nach ein paar Monaten (3?) die RV die Zahlungen ein. Da war das Geschrei natürlich groß.


    Man muß also schon ein wenig aufpassen und sich kümmern. Ein Blick auf die Seite der Rentenversicherung schadet auch nicht.


    https://www.deutsche-rentenver…-hinterbliebene_node.html

  • Rentenversicherung. Gegebenenfalls ( falls noch minderjährige Kinder) Anträge für Halbweisenrente stellen. Ob es die große oder kleine Witwenrente wird ist vom Zeitpunkt der Eheschließung abhängig.

    Vom Zeitpunkt der Eheschliessung hängt ab ob überhaupt eine Witwenrente gezahlt wird (Versorgungsheirat)


    Ob Grosse oder kleine Witwenrente hängt davon ab ob Kinder vorhanden sind, dann gibts die Grosse.

    Wenn keine Kinder dann vom Alter der Witwe bis 54 Jahre gibt es die Kleine ab 55 Jahre die Grosse Witwenrente.


    Lotsch

  • Einstellung der Rente hatte ich bereits geschrieben aber nochmal nach dem Tode eines Rentners wird für 3 Monate die Rente weiter gezahlt, wenn dann nicht zeitig die Witwenrente beantragt wird stellt die Rentenversicherung die Zahlung ein.

    Sobald die RV vom Todeszeitpunkt erfährt wird der Zeitpunkt der Renteneinstellung des Verstorbenen festgelegt. ;(


    Deshalb mein Hinweis auf Einhaltung der Fristen. :confused1:denken

  • Ich sehe gerade das sich Änderungen ergeben haben:


    Große Witwen- oder Witwerrente

    Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie 47 Jahre oder älter sind, erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Ist das Kind behindert und kann nicht selbst für sich sorgen, bekommen Sie diese Rente unabhängig vom Alter des Kindes. Verstirbt Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin vor dem 31.12.2028, wird die große Witwenrente bereits früher gezahlt, bei einem Todesfall im Jahr 2020 zum Beispiel ab 45 Jahren und 9 Monaten.

    Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Haben Sie vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner/Lebenspartner oder eine Ehepartnerin/Lebenspartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt für Sie das „alte Recht“ und Ihre große Witwen- oder Witwerrente beträgt 60 statt 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

    Ab welchem Zeitpunkt besteht Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente?

    Erhielt Ihr verstorbener Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin bereits eine eigene Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwen- oder Witwerrente frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat wird noch die volle Rente gezahlt. Bekam Ihr verstorbener Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin noch keine eigene Rente, beginnt Ihre Witwen- oder Witwerrente bereits mit dem Todestag.

    Hinweis zu den Fristen

    Was ist das „Sterbevierteljahr“

    „Sterbevierteljahr“ nennt man die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen. In dieser Zeit erhalten Sie die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe des Rentenanspruchs Ihres verstorbenen Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer verstorbenen Ehepartnerin/Lebenspartnerin. In dieser Zeit wird Ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet. Mit dieser Leistung unterstützen wir Sie dabei, sich nach dem Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin auf die veränderten Lebensverhältnisse einzustellen.

  • Ich sehe gerade das sich Änderungen ergeben

    Deswegen erst informieren dann posten :rolleyes:


    Rechtslage


    Obacht:

    Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Haben Sie vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner/Lebenspartner oder eine Ehepartnerin/Lebenspartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt für Sie das „alte Recht“ und Ihre große Witwen- oder Witwerrente beträgt 60 statt 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.


    Das ist der entscheidende Faktor! Da sind die Kinder außen vor.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Es kommt noch eins dazu, laut Auskunft meiner Sachbearbeiterin bei der Rentenversicherung. Du musst 2 Jahre verheiratet sein, neben dem Alter und diesem für die große Witwenrente.


    Ich kann nur nochmals wiederholen, wenn es passiert, als erstes die Rentenversicherung anrufen, welche Papiere benötigt werden. Jeder Fall kann anders sein und die Gesetze ändern sich auch dauernd. Beispiel bei mir: Seit über 35 Jahren nicht mehr in D gemeldet und in HKG geheiratet. Da werden sicher andere Papiere verlangt als wenn man in D ist bzw. gemeldet ist. Auch was dann an Übersetzungen verlangt wird, ist "Lesen in der Glaskugel". Ich habe von meiner Sachbearbeiterin die Telefon-Nummer und das meiner Meinung nach das Wichtigste.

  • Jeder Fall kann anders sein und die Gesetze ändern sich auch dauernd. Beispiel bei mir: Seit über 35 Jahren nicht mehr in D gemeldet und in HKG geheiratet.

    Bist du freiwillig Rentenversichert, oder woher soll sich ein Anspruch ergeben?

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Siehe mein Alter! :D Aber gut: Die ersten 10 Jahre meines Berufslebens war ich in der Rentenversichrung. Nachdem ich mich selbstständig gemacht hatte, habe ich ich freiwillig den Mindestbeitrag weiter bezahlt. Bis ich meine Anwartschaft erreicht hatte.

  • Da werden sicher andere Papiere verlangt als wenn man in D ist bzw. gemeldet ist. Auch was dann an Übersetzungen verlangt wird, ist "Lesen in der Glaskugel". Ich habe von meiner Sachbearbeiterin die Telefon-Nummer und das meiner Meinung nach das Wichtigste.

    Es wurden 2006 keine anderen Papiere verlangt als die Standards.

    Die Anträge habe ich ich für die Witwe auf Deutsch ausgefüllt. Da die beiden nach Philippinischem Recht verheiratet waren wurde dies von der Botschaft nach Deutschland so gemeldet und tauchte ebenso in der Sterbeurkunde auf. Der Verstorbene bezog ja bei seiner Ermordung keine Rente (49). Die Hinterbliebenen Versorgung wurde auf ein gewöhnliches BDO Konto überwiesen und in Peso gutgeschrieben. Pünktlich wie ein Uhrwerk.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.