Philippinische Staatsbürgerschaft für Kind

  • Hallo zusammen,


    Hat hier jemand schon für sein Kind die Philippinische Staatsbürgerschaft beantragt?


    Wir haben unseren Sohn damals nicht gleich als geboren gemeldet auf den Philippinen, jetzt ist er schon 15 Monate alt. Ich habe auf der Seite des Philippinischen Konsulats in Frankfurt einige Dokumente gefunden um ihn nachzumelden, per Email bekommt man keinerlei Auskunft und telefonisch ist niemand zu erreichen.


    Wir müssten jetzt ein Affidavit ausfüllen, da er spät registriert ist. Es steht dort, falls es per Mail erledigt wird muss man es mit einem Notar vom Landgericht ausfüllen, da unser Sohn schon über 1 Jahr alt ist.

    Wenn wir es jetzt persönlich beim Konsulat machen, füllen wir es dann vor Ort mit dem Beamten aus und müssen keinen Notar dazuziehen?

    Hat das schonmal jemand gemacht?


    Da wir nicht verheiratet sind und unser Sohn meinen Nachnamen trägt (also den der Mutter) und mein Freund noch keine Einbürgerungsurkunde hat, lassen wir diesen Punkt mit Heiratsurkunde im Dokument einfach weg?


    Es steht überall nur etwas falls die Mutter Filipina ist, falls das Kind den Nachnamen des Vater hat... Ist bei uns beides nicht der Fall. Also diesen Punkt auch einfach weglassen??


    Vielleicht kann uns jemand helfen, es hört sich eventuell auch nur etwas komplizierter an als es ist, ich möchte aber trotzdem nichts falsch machen und vom Konsulat bekommt man ja leider keine Hilfe ?(

  • Wenn ich das richtig sehe, ist das Kind hier in D geboren und hat nur die philippinische Staatsangehörigkeit, weil der Vater des Kindes auch kein Deutscher ist (?)

    PS:

    Sorry, jetzt habe ich es kapiert: du bist Deutsche und der Vater des Kindes ist Filipino.

    Wir müssten jetzt ein Affidavit ausfüllen, da er spät registriert ist. Es steht dort, falls es per Mail erledigt wird muss man es mit einem Notar vom Landgericht ausfüllen, da unser Sohn schon über 1 Jahr alt ist.

    Wenn wir es jetzt persönlich beim Konsulat machen, füllen wir es dann vor Ort mit dem Beamten aus und müssen keinen Notar dazuziehen?

    Hat das schonmal jemand gemacht?

    Theoretisch geht das auch, wenn ihr beim philipp. Konsulat persönlich vorstellig werdet.

    So wie ich die HP aber interpretiere, gibt es zur Zeit dort keinen Publikumsverkehr.

    Dann wird es nur über Notar gehen.

    (Dieses affidavit zur Sicherheit vom Landgericht überbeglaubigen lassen; das kann der Notar machen)

    Da wir nicht verheiratet sind und unser Sohn meinen Nachnamen trägt (also den der Mutter) und mein Freund noch keine Einbürgerungsurkunde hat, lassen wir diesen Punkt mit Heiratsurkunde im Dokument einfach weg?

    Was man nicht hat, kann man auch nicht vorlegen.

    Es steht überall nur etwas falls die Mutter Filipina ist, falls das Kind den Nachnamen des Vater hat... Ist bei uns beides nicht der Fall. Also diesen Punkt auch einfach weglassen??

    Ja...

  • Frage an die TE


    Warum will man das machen? Welche Vorteile verspricht man sich davon? Die Staatsbürgerschaft hat er ja eh "qua" Geburt....mein Sohn wurde nie registriert und wird bald 6

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wenn ich das richtig sehe, ist das Kind hier in D geboren und hat nur die philippinische Staatsangehörigkeit, weil der Vater des Kindes auch kein Deutscher ist (?)

    PS:

    Sorry, jetzt habe ich es kapiert: du bist Deutsche und der Vater des Kindes ist Filipino.

    Genau, ich deutsch, er Filipino. Das Kind ist in D geboren.

    Danke schonmal für die Antworten, mal sehen wie wir es dann machen werden..

    Frage an die TE


    Warum will man das machen? Welche Vorteile verspricht man sich davon? Die Staatsbürgerschaft hat er ja eh "qua" Geburt....mein Sohn wurde nie registriert und wird bald 6

    Ich muss sagen, ich habe erst vor kurzem angefangen mich damit auseinanderzusetzen. Ich dachte man besitzt die Staatsbürgerschaft erst wenn man dann auch dort als geboren gemeldet wurde (bitte nicht steinigen, ich kenne mich damit einfach noch nicht so gut aus).


    Wenn mein Sohn die Staatsbürgerschaft durch Geburt jetzt schon besitzt, können wir dann auch einfach einen PH Reisepass für ihn beantragen? Wir fanden es ganz praktisch wenn er beide Pässe besitzt.

  • Frage an die TE


    Warum will man das machen? Welche Vorteile verspricht man sich davon? Die Staatsbürgerschaft hat er ja eh "qua" Geburt....mein Sohn wurde nie registriert und wird bald 6

    Nun ja.. im Gegensatz zu D gibt es für Filipinos eine Registrierungspflicht!

    wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass die Philippinen dies hier in D sicherlich nicht durchsetzen können.


    Im Act No 3753 ist sogar die Fine beschrieben:


    Zitat

    Section 17. Failure to report. – Other violations. – Any person whose duty is to report any fact concerning the civil status of persons and who knowingly fails to perform such duty, and any person convicted of having violated any of the provisions of this Act shall be punished by a fine of not less than ten pesos nor more than two hundred.


    Wenn mein Sohn die Staatsbürgerschaft durch Geburt jetzt schon besitzt, können wir dann auch einfach einen PH Reisepass für ihn beantragen? Wir fanden es ganz praktisch wenn er beide Pässe besitz

    Für den PH-Pass braucht man erst die Registrierung der Geburtsurkunde...

  • Wir haben unseren Sohn auch kurz nach der Geburt im philippinischen Konsulat in Frankfurt registrieren lassen und einen Pass beantragt.


    Soweit ich mich erinnere kann man dies aber auch später machen. Man muss dann nur eine zusätzliche Gebühr zahlen.

    Ehrlich gesagt würde ich mir dies unter den aktuellen Umständen nicht antun. Die zusätzlichen Gebühren müsstet Ihr jetzt ohnehin zahlen.


    Der philippinische Pass unseres Sohnes ist mittlerweile ungültig. Ich werde aber keinen neuen beantragen, da man den eh zu nichts gebrauchen kann. Es gibt meiner Meinung nach für Kind keinen praktischen Nutzen.
    Gruss,

    Dirk

  • Na dann registrieren wir ihn doch mal lieber auf jeden Fall :pleased

    Was er hat, hat er und muss es später nicht nachholen.


    Ich dachte auch es gibt dann vielleicht irgendwann mal Schwierigkeiten wenn mein Freund ihm sein Land oder ein Haus überschreiben möchte und er offiziell gar nicht gemeldet ist.


    Da es jetzt zu Corona Zeiten aber eh keine Eile hat, warten wir denke ich einfach bis das Konsulat in Frankfurt wieder öffnet und wir persönlich dort vorstellig werden können.


    Es wurde mir auf jeden Fall schon geholfen =)

  • Wir haben unseren Sohn auch kurz nach der Geburt im philippinischen Konsulat in Frankfurt registrieren lassen und einen Pass beantragt.


    Soweit ich mich erinnere kann man dies aber auch später machen. Man muss dann nur eine zusätzliche Gebühr zahlen.

    Ehrlich gesagt würde ich mir dies unter den aktuellen Umständen nicht antun. Die zusätzlichen Gebühren müsstet Ihr jetzt ohnehin zahlen.


    Der philippinische Pass unseres Sohnes ist mittlerweile ungültig. Ich werde aber keinen neuen beantragen, da man den eh zu nichts gebrauchen kann. Es gibt meiner Meinung nach für Kind keinen praktischen Nutzen.
    Gruss,

    Dirk

    Vielen Dank für die Antwort. =)


    Wir haben uns jetzt auch entschlossen einfach noch abzuwarten, zumindest bis alles wieder etwas normalisiert ist. Jetzt haben wir schon über ein Jahr gewartet da macht es dann wohl nichts noch ein paar Monate oder 1 Jahr länger zu warten.


    Das mit dem Pass stimmt wohl, darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht, das macht für später wohl mal mehr Sinn, das kann er dann ja aber auch selbst entscheiden.

  • Ganz richtig.


    Meine Frau hat unseren Töchtern die Ländereien bereits zu Lebzeiten überschrieben. Wir haben sie damals einfach in der Bundesrepublik registriert (im Alter von 2) und auch einen Pass ausstellen lassen. Nachteile sind uns nicht bekannt. Ganz im Gegenteil. In Vietnam bekam ich als Deutscher ein Visum nur für 14 Tage, Frau und Kinder 30 Tage.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Nun ja.. im Gegensatz zu D gibt es für Filipinos eine Registrierungspflicht!

    wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass die Philippinen dies hier in D sicherlich nicht durchsetzen können.

    Ja, ich weiß....aber das wird ja nie gebraucht! Will er später auf den Philippinen als Pinoy leben, kann er das selbst machen! Wir haben da keinen Sinn drin gesehen...Er wäre ja auch der einzige Filipino in der Familie

    Der philippinische Pass unseres Sohnes ist mittlerweile ungültig. Ich werde aber keinen neuen beantragen, da man den eh zu nichts gebrauchen kann. Es gibt meiner Meinung nach für Kind keinen praktischen Nutzen.

    Sehe ich auch so, deshalb nie beantragt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Will er später auf den Philippinen als Pinoy leben, kann er das selbst machen!

    Alles richtig.. aber ich gebe mal zu Bedenken:


    Im Moment ist die Registrierung der Geb-Urkunde noch relativ einfach, was Papiere etc. angeht.

    Wer weiß denn, ob dies in 10-20 Jahren noch genau so ist?


    Es kann immerhin sein, dass die Art die Dokumente die vorgelegt werden müssen "verschärft" wird oder sogar die Gesetzgebung der Philippinen oder von D sich ändert.


    Daher sollte man überlegen, ob man nicht wenigstens die Registrierung der Geb-Urkunde schon mal machen lässt. Passport braucht man erst mal nicht, dazu gibt es keine Pflicht. (Ich denke auch, dass 80-90% der Filipinos auch keinen Pass haben.)

  • Danke...haben wir alles durchgespielt.

    Da aber der Rest der Familie komplett die deutsche Staatsbürgerschaft hat, mein Sohn keine Philippinische Sprache spricht und wir beide davon ausgehen, dass ein Leben auf den Phills nicht in frage kommt, sahen wir darin nie eine Notwendigkeit!


    Aber ich werde das zu Hause noch mal ansprechen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Nun ja.. im Gegensatz zu D gibt es für Filipinos eine Registrierungspflicht!

    Hoffentlich sehen das die Behörden in D genauso, denn ich möchte nicht irgendwann mein Kind in den Phils wegen falscher Anschuldigungen die (während des Urlaubs "angezeigt" wurden, im Knast sehen,) die von der dt. Botschaft abgewiesen werden, weil man sich in ausländische Angelegenheiten nicht "einmischen" könne, weil das Kind vermeintlich die philippinische Staatsangh. besitzt. Siehe Deniz Yücel (dem ich tatsächlich aber nicht nachweine)


    tbs

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    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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  • ot aber yücel ist mazedonischer Abstammung und hat das Privileg der Doppelstaatsbürgerschaft DE und TR. Normalerweise ist das nur bis zum 18 bzw 21 Geburtstag möglich.


    Er sollte daher nach türkischem Recht gerichtet werden und sich nicht hier verstecken und verhaftet wurde auch nicht wegen Meldepflichten.

  • Hoffentlich sehen das die Behörden in D genauso, denn ich möchte nicht irgendwann mein Kind in den Phils wegen falscher Anschuldigungen die (während des Urlaubs "angezeigt" wurden, im Knast sehen,) die von der dt. Botschaft abgewiesen werden

    Nein, in den Philippinen gilt das Kind dann als "Filipino" und wird auch so behandelt, keine Hilfe durch die DBM zu erwarten. Das war auch der Hauptgrund unseren Sohn nicht zu registrieren

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hoffentlich sehen das die Behörden in D genauso, denn ich möchte nicht irgendwann mein Kind in den Phils wegen falscher Anschuldigungen die (während des Urlaubs "angezeigt" wurden, im Knast sehen,) die von der dt. Botschaft abgewiesen werden, weil man sich in ausländische Angelegenheiten nicht "einmischen" könne, weil das Kind vermeintlich die philippinische Staatsangh. besitzt.

    Das ist ja schon oft hier gesagt worden, dass dies der Nachteil der doppelten Staatsbürgerschaft ist, dass man dann auf den Philippinen wie ein Einheimischer rechtlich behandelt wird. Wobei es auch egal ist, ob man sich registrieren lässt oder nicht; denn die Staatsbürgerschaft wird durch Geburt erworben und nicht durch irgendeinen Verwaltungsakt.

    ot aber yücel ist mazedonischer Abstammung und hat das Privileg der Doppelstaatsbürgerschaft DE und TR. Normalerweise ist das nur bis zum 18 bzw 21 Geburtstag möglich.

    Das habe ich auch nie verstanden, wieso dieser Herr beide Staatsangehörigkeiten hat. Laut wikl sind seine Eltern beide Türken.

    Dass bei seiner Inhaftierung die Medien (vor allen Dingen die links-grünen) von Unrecht, Besuchsverweigerung der Botschaft und Untätigkeit etc. gesprochen haben, war politisch bedingt und hatte nichts mit dem geltenden (konsularischen) Recht zu tun...

  • Wobei es auch egal ist, ob man sich registrieren lässt oder nicht; denn die Staatsbürgerschaft wird durch Geburt erworben und nicht durch irgendeinen Verwaltungsakt.

    Ja gut, aber wer bekommt es raus wenn der 38 jährige "Peter Meier" (Vater Detlef Meier / Mutter Johanna Meier) nur einen deutschen Pass hat und dort festgenommen wird?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • .. das wird wahrscheinlich schwer für die philipp. Behörden.

    Das denke ich auch...zumal unsere Kinder überhaupt nicht asiatisch (sehr zum Ärger meiner Frau :Rolf:Rolf) aussehen. Sollte er dann trotzdem irgendwann mal einen Phill. Pass haben wollen, so muss er sich nachregistrieren und im Notfall eine Strafe zahlen!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi