Scheidung einer, auf den Philippinen geschlossenen, Ehe nach deutschem Recht

  • Hat jemand Erfahrung mit der Scheidung einer, auf den Philippinen geschlossenen, Ehe nach deutschem Recht in Deutschland, insofern ein Ehepartner deutsch ist?

    Eventuel mit eine Anwaltsempfehlung fuer die Einreichung des Scheidungsantrages in Deutschland?

    "Eine Expertise ist eine objektive Niederschrift einer subjektiven Meinung"

    "Fakten sind keine Wahrheiten" - Werner Herzog

  • Hallo ,

    ich habe die Prozedur schon durchgemacht , hat bei mir 2 Jahre ( ohne Mithilfe der Frau ) gedauert . Sehr geholfen hat mir dabei die Kanzlei Hinterberger in Muenchen , da wuerde ich mich mal unverbindlich beraten lassen ( geht alles online ) . Schaust du mal hier


    Gruss Traeumer

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    • Hilfreich

    Für dich würde ein Recht analog der Deutschen Gütergemeinschaft gelten.


    lies dir mal das Blatt zur Eheschließung durch.


    Nach philippinischem Recht (Art. 80 Family Code) wird philippinisches Ehegüterrecht für Besitz auf den Philippinen angewendet, soweit nicht in einem Ehevertrag eine andere Bestimmung getroffen wurde bzw. beide Ehegatten Ausländer sind. Bei ehelichem Wohnsitz auf den
    Philippinen würde also nach beiden Heimatrechten für das auf den Philippinen gelegene
    Vermögen philippinisches Recht zum Zug kommen (dies kann sich z. B. bei einer Scheidung
    auswirken).
    Gesetzlicher Güterstand ist im philippinischen Recht die 'Absolute Community', also Gütergemeinschaft, d. h. die Vermögensbestandteile beider Ehegatten werden gemeinsames Ei-
    - 4 -
    gentum. Nach philippinischem Recht muss ein anderer Güterstand vor Eheschließung vereinbart werden, nach deutschem Recht ist dies jederzeit möglich.


    Brief-AV (diplo.de)


    Ist kaum Vermögen da, so ist dies nicht von Bedeutung.

    Ehegattenunterhalt würde sich auch nach dem Phil Recht regeln.


    Wenn du z.B. schon von früher Kinder hast, dann könntest du ihnen auch etwas schenken, oder deinen Eltern, ...

    Selbst Sachwerte z.B. in einem Bankschließfach wären zu teilen.


    Umgehen könntest du dies nur, wenn der gemeinsame Lebensmittelpunkt nach D verlagert wird. Dann könnte das Scheidungsrecht von D gelten.

  • Es hat sich 2019 tatsächlich was geändert; ich habe das Merkblatt vor 2019 mal mit dem aktuellen verglichen.

    Teuer wird es also nur noch, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde und es Besitz auf den Philippen gab.

    Diese Situation wurde aber auch ohne diese Änderung meist im philippinischem Sinne geregelt :)

  • So wie ich es mitbekam gilt das auch für das Vermögen weltweit, das ist doch der Sinn der Gütergemeinschaft. Das wird auch ein deutsches Gericht akzeptieren.


    Der Themenstarter sagte ja nichts von einem vor der Ehe geschlossenen Ehevertrag.


    Um zu beurteilen, ob dies überhaupt zu nachhaltigen Verwerfungen führt, müsste man die Vermögens- und Einkommensituation kennen.


    Weiss allerdings nicht wie auf den Phils der Ehegattenunterhalt und der Unterhalt nach der Ehe geregelt ist.


    auch der Fred


    Unterhalt - Leben auf den Philippinen - Philippinenforum Deutschland


    liefert da wenig sachdienliches

  • Die Anzahl der Fragen steigern sich desto mehr man sich in das Thema einliest.


    franky_23 danke fuer den hilfreichen Link


    Wir sind beide "aliens", allerdings als permanent residents. Ob das eine Auswirkung auf "das Recht" hat, wird sich noch herrausstellen.

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    "Fakten sind keine Wahrheiten" - Werner Herzog

  • Wir sind beide "aliens", allerdings als permanent residents. Ob das eine Auswirkung auf "das Recht" hat, wird sich noch herrausstellen.

    Danach würde gelten:


    Zitat

    In Fällen, in denen kein Gericht eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 4
    oder Artikel 5 zuständig ist, oder in anderen als den in diesen Artikeln
    geregelten Fällen sind für Entscheidungen über Fragen des ehelichen
    Güterstands die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig,
    a) in dessen Hoheitsgebiet die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung
    des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder anderenfalls.. beide haben aktuell den Wohnsitz auf den Philippinen, kein Mitgliedsstaat .... also philippinisches Recht.


    Denn die Scheidung kann nicht auf den Philippinen durchgeführt werden sondern nur in D (am praktischsten)..

    und beim philippinischen Recht gilt die "absolute community".

  • Die Anzahl der Fragen steigern sich desto mehr man sich in das Thema einliest.


    franky_23 danke fuer den hilfreichen Link


    Wir sind beide "aliens", allerdings als permanent residents. Ob das eine Auswirkung auf "das Recht" hat, wird sich noch herrausstellen.

    International immer ein Problem.

    Beide seid habt ihr nicht die philippinische Staatsbürgerschaft. Du deutsch und sie?

    Weiss nicht wie ihr miteinander umgeht. Könnte am einfachsten sein gemeinsam den Lebensmittelpunkt zu verlegen, dann ist das relativ einfach. Wenn ihr ein gutes Verhältnis habe, die Vermögensfrage so regeln könnt, keine Kinder vorhanden sind, dann kostet das nicht die Welt.


    In D wird es teuer, wenn mehrere Gerichtstermine anstehen dann steigen die Gebühren für Anwalt und Gericht. Die Einzelgebühr richtet sich nach dem Streitwert.