Hallo,
am 10.08.2020 hat das Bundesministerium wohl einen Erlass veröffentlicht der hier zu finden ist:
https://www.bmi.bund.de/Shared…nverheirateter-paare.html
Auf der HP steht: "... Für die Einreiseerleichterungen müssen die Paare einen Nachweis erbringen, dass die Partnerschaft auf Dauer angelegt ist. Das kann ein bereits stattgefundenes persönliches Treffen in Deutschland oder ein ehemaliger gemeinsamer Wohnsitz im Ausland sein...."
Unterlagen, die unverheiratete Partnerinnen und Partner für eine Einreiseerlaubnis zusätzlich vorlegen müssen:
- eine Einladung der Partnerin oder des Partners, der in Deutschland wohnt
- eine gemeinsam unterschriebene Erklärung, dass die Beziehung besteht (die Erklärung kann hier heruntergeladen werden)
- und Nachweise der vorherigen Treffen durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets.
Hat dies jemand schon einmal benutzt bzw. ist dies überhaupt bekannt?
Viele Grüße
Bernie