Seedy/Fragen zu Dokumenten bez. UP (Heiratsvisum)

  • Hallo zusammen,


    seit einiger Zeit schaue ich hier schon rum (viel gelernt) und nun ist es auch für uns soweit sich durch den Wusel der Dokumente zu schlagen. Kurz zu unserer Person falls dies benötigt wird, Verlobte 25 Jahre alt, ich 27 Jahre alt. Nie verheiratet.


    Genau genommen handelt es sich um diese Dokumente bei denen ich etwas ratlos bin:


    - eigene eidestattliche Erklärung über den Familienstand (Lt. Standesamt Notariell Beglaubigt)

    Lt. Forum reicht hier ein Public Notary, jedoch fand ich keine passende Vorlage oder ähnliches. Was genau soll dort drinstehen oder gibt es hierzu ein Formblatt? Haben die Notaren dort so etwas schon parat? Verlobte ist single (CENOMAR ist schon ausgestellt, irgendwie eigenartig das dennoch so eine Erklärung benötigt wird aber naja)


    - Zustimmungserklärung im Original unterschrieben

    Hierzu gab mir das Standesamt keine Vorlage, fand aber auf der Seite der Botschaft ein Formblatt mit folgendem Wortlaut: "Consent to the checking of the documents by the document holder"

    Auf dem Formular steht jedoch "The Embassy of the Federal Republic of Germany has received all necessary fees for the processing of this verification. Therefore, NO PERSON, including the bearer of the original of this document is entitled to demand or accept any fees or favors."

    Noch habe ich beim Standesamt kein Geld eingezahlt für die Überprüfung, verstehe ich das richtig das dies jediglich besagt das die etwaige Prüfung von Deutschland aus bezahlt wird? Wird dies also einfach in der Botschaft in Manila ausgefüllt und von denen unterschrieben? Das würde sie dann in einem Rutsch mit der Beglaubigung des Passes und dem Affidavit of singleness machen wenn dies so ist.


    - Vollmacht zur Eheanmeldung

    Dies steht nirgends in den Merkblättern, jedoch geht einer ihrer Bekanntin gerade ähnliches durch und sie wiederrum brauchte dies. Ist sie vllt. einfach schon im nächsten Schritt Heiratsvisum Manila? Wir sind ja erstmal im allerersten Schritt die Dokumente für das StA und OLG nach hier zu bekommen. (Werde dazu dann mal den Übersetzer aus dem Forum hier kontaktieren falls er noch aktiv ist =))


    Das wars erstmal, den Rest bekommen wir denke ich mal hin, falls nicht frage ich hier nochmal nach. Das gute ist das die Überprüfung direkt beim ersten Termin beim STA angefordert wurde, also hoffe ich mal das nicht so viel nachverlangt wird weil die Liste ja schon etwas lang ist.


    Herzlichen Dank für jede Art von Hilfe!


    LG

  • Zitat von seedy

    eigene eidestattliche Erklärung über den Familienstand (Lt. Standesamt Notariell Beglaubigt)

    Lt. Forum reicht hier ein Public Notary, jedoch fand ich keine passende Vorlage oder ähnliches. Was genau soll dort drinstehen oder gibt es hierzu ein Formblatt? Haben die Notaren dort so etwas schon parat? Verlobte ist single (CENOMAR ist schon ausgestellt, irgendwie eigenartig das dennoch so eine Erklärung benötigt wird aber naja)

    hey das wird erst gemacht wenn deine Zukünftige in Deutschland ist laut meinem Standesamt


    lg yberion45

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Zu Punkt 1 hat yberion schon geschrieben. Einfach noch sicherheitshalber dies auch so mit dem Standesbeamten abstimmen.

    Für die UP gibt es ein Merkblatt auf der Seite der DBM. welche Dokumente benötigt werden. Und halt auch entsprechend Vorlagen zur Zustimmung zur UP (ist das Consent to the checking of the documents by the document holder) oder zur Auflistung der Wohnsitze.

    Wenn die UP über dein Standesamt läuft, muss dein Standesamt die UP bei der DBM bezahlen. Dieses Geld holen sie sich natürlich dann von dir. In der Regel musst du vor dem Start einen Betrag X an dein Standesamt überweisen, welches nach der UP ev. je nach Aufwand der UP des verbliebenen Restbetrag wieder zurück erstattet.


    Vollmacht zur Eheanmeldung sagt mir gerade nichts, hab aber auch selbst auf den Philippinen geheiratet.

    Nur soviel: Jedes deutsche Standesamt definiert für sich den Umfang an Unterlagen, die es für die Eheschließung haben will. Insofern kann es durchaus lokale Unterschiede geben.


    Im Grunde ist es so:

    Für die UP definiert die DBM in Ihrem Merkblatt, welche Unterlagen und in welcher Form sie sehen will.

    Für den Ehefähigkeitszeugnis definiert das Standesamt, welche Dinge es in welcher Form haben will (CENOMAR, birth certificate, Prüfbericht DBM zu den Dokumenten, ...)

  • hey das wird erst gemacht wenn deine Zukünftige in Deutschland ist laut meinem Standesamt


    lg yberion45

    Dann werd ich mal morgen bei meinem Standesamt anrufen, danke!


    Jetzt versteh ich warum es so unterschiedliche Informationen dazu gibt, scheint dann wohl tatsächlich pro Standesamt zu variieren.


    Gut, das hört sich für mich an als müsste ich nachfragen wie genau und was das Standesamt hier meint mit den genannten Punkten, vielen Dank für die super schnelle Antworten! Jetzt versteh ich zumidest ein Stück mehr.


    LG

  • Hey


    ich habe 330€ bezahlt für die UP. An dem Tag wo ich die Dokumente meiner Frau abgegeben habe, habe ich es vor Ort bezahlt.


    Eine Warnung:

    Mein Standesamt hat nur Bar oder EC Karte akzeptiert, da ich nur Kreditkarte habe und keine EC Karte, musste ich Geld abheben gehen.


    lg yberion45

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Vollmacht zur Eheanmeldung

    Die muss deine Zukünftige im Vorfeld ausfüllen und im Beisein des Botschaftsangehörigen unterschreiben...suche mal im Netz nach Beitrittserklärung...jedes Standesamt (Land) hat da meist eigene Formulare...wenn nicht einfach googeln


    http://fhh1.hamburg.de/Dibis/form/pdf/ST-Sonder5f.pdf

    https://www.witten.de/fileadmi…Beitrittserkl_manuell.pdf


    Du bezahlst die UP im Vorfeld als Vorschuss in BAr oder per EC bei deinem Standesamt...bei den Dokumenten genau an die geforderten Dokumente der DBM + der die dein Standesamt eventuell noch extra fordert halten

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Vollmacht zur Eheanmeldung

    Dies steht nirgends in den Merkblättern, jedoch geht einer ihrer Bekanntin gerade ähnliches durch und sie wiederrum brauchte dies. Ist sie vllt. einfach schon im nächsten Schritt Heiratsvisum Manila? Wir sind ja erstmal im allerersten Schritt die Dokumente für das StA und OLG nach hier zu bekommen.

    Genau, für das Heiratsvisum brauchst du das Formular 11/121 (Bescheinigung, dass die Eheschließung beim Standesamt angemeldet worden ist). Damit dir das Standesamt dieses ausstellt, muss deine Verlobte die Anmeldung unterschreiben. Da dies in den meisten Fällen nicht möglich ist, brauchst du die Bevollmächtigung, dass du deine Verlobte zur Eheschließung anmelden darfst. Und diese Vollmacht füllt sie in der Botschaft aus, im Beisein des Mitarbeiters.

  • Hey


    ich habe 330€ bezahlt für die UP. An dem Tag wo ich die Dokumente meiner Frau abgegeben habe, habe ich es vor Ort bezahlt.


    Eine Warnung:

    Mein Standesamt hat nur Bar oder EC Karte akzeptiert, da ich nur Kreditkarte habe und keine EC Karte, musste ich Geld abheben gehen.


    lg yberion45


    Gleiche Info von meinem StA! War nur etwas verwirrt über den Text in der Zustimmungserklärung aber das klärt sich ja dann. Vielen Dank!



    Super, vielen dank für die Links, hab für unser zuständiges StA das Formular gefunden.


    Genau, für das Heiratsvisum brauchst du das Formular 11/121 (Bescheinigung, dass die Eheschließung beim Standesamt angemeldet worden ist). Damit dir das Standesamt dieses ausstellt, muss deine Verlobte die Anmeldung unterschreiben. Da dies in den meisten Fällen nicht möglich ist, brauchst du die Bevollmächtigung, dass du deine Verlobte zur Eheschließung anmelden darfst. Und diese Vollmacht füllt sie in der Botschaft aus, im Beisein des Mitarbeiters.

    Das macht die ganze Sache noch mal verständlicher. Auch dir vielen Dank! Puh, ich dachte es wird schlimmer aber es scheint sich ja im Rahmen zu halten außer die viele Lauferei in PH und dem anstehenden Vertrauensanwalt.


    Bin froh schon letztes Jahr hier recherchiert zu haben, hat einiges an Stress vermieden und im jetzigen Fall erneut. Echt klasse.


    LG

  • Dann unterscheidet sich das je nach Standesamt? Meine Meinte das passiert erst, wenn sie hier ist 🧐


    lg yberion45

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Dann unterscheidet sich das je nach Standesamt? Meine Meinte das passiert erst, wenn sie hier ist 🧐

    Nein, das ist falsch. Da irrt deine Standesbeamtin...unbedingt nachfragen! Das brauchst du im Vorfeld...die eidesstattliche Versicherung macht man kurz vor der Hochzeit in der Vorbesprechung.

    Dafür klären, ob ein Übersetzer vor Ort sein muss..ein Teil der Standesämter fordert auch schon in der Vorbesprechung einen Dolmetscher...meist aber zur Ehezeremonie. ...also im Vorfeld klären

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Dann unterscheidet sich das je nach Standesamt? Meine Meinte das passiert erst, wenn sie hier ist 🧐

    Nein, das ist falsch. Da irrt deine Standesbeamtin...unbedingt nachfragen! Das brauchst du im Vorfeld...die eidesstattliche Versicherung macht man kurz vor der Hochzeit in der Vorbesprechung.

    Dafür klären, ob ein Übersetzer vor Ort sein muss..ein Teil der Standesämter fordert auch schon in der Vorbesprechung einen Dolmetscher...meist aber zur Ehezeremonie. ...also im Vorfeld klären

    aber wenn sie in Deutschland ist?


    Anerkanntein Übersetzer habe ich, ist Familienfreund


    Wenn du aber jetzt sagst, ich brauche das für das Visum wird es ein Problem

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • aber wenn sie in Deutschland ist?

    Nein, ohne Beitrittserklärung kannst du keine Eheschließung anmelden...denn hier müssen beide Partner der Eheschließung im Vorfeld zustimmen. Die Zustimmung der Pinay ist die "Beitrittserklärung"

    Ohne diese gibt es keine Eheschließung...d.h. keinen Hochzeitstermin und dadurch auch kein Visum


    Wenn du aber jetzt sagst, ich brauche das für das Visum wird es ein Problem

    Ja, dann musst du das Problem jetzt fixen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Fragen zu Dokumenten bez. UP (Heiratsvisum)“ zu „Seedy/Fragen zu Dokumenten bez. UP (Heiratsvisum)“ geändert.
  • - eigene eidestattliche Erklärung über den Familienstand (Lt. Standesamt Notariell Beglaubigt)

    Lt. Forum reicht hier ein Public Notary, jedoch fand ich keine passende Vorlage oder ähnliches.

    Das wird tatsächlich von StA zu StA anders gehandhabt!


    Manche Standesämter machen dies erst nach Einreise selbst; bei anderen muss diese Erklärung vor der Botschaft (oder HK) abgegeben werden; oder es kann vor einem philippinischen Notar abgegeben werden und wieder andere machen eine Mischung aus allem...


    Wenn bei dir "notariell beglaubigt" steht, dann kläre mit deinem StA, ob eine einfache Beglaubigung durch einen philippinischen Notar reicht. Oder ob diese Beglaubigung dann überbeglaubigt werden muss durch RTC und DFA.

    Im Übrigen weiß jeder philipp. Notar , was dort drin stehen muss. Die machen dies sehr oft.

    Wenn es nur eine einfache Beglaubigung des Notars sein soll, dann ist dies am einfachsten. Notary Publics sind in jeder Stadt zu Hauf zu finden.


  • Dann heißt die Devise - Anrufen und nachfragen, werde das morgen dann machen. Ich dachte schon ich verstehe alles falsch in der Hinsicht aber es scheint wohl dann doch durch die Autonomie der Standesämter zu begründen sein.


    Gut zu wissen das mit den Notaren dort!


    PS Hong Kong hätte ich letztes Jahr dann doch bevorzugt! Lach. Aber halb so schlimm.

  • Die Befreiung muss ja vom Oberlandesgericht oder vergleichbares in deinem Bundesland erfolgen. Die haben Vorgangen und die kupfert der Standesbeamte ab. Teils sind die Formulierungen widersprüchlich. So nach dem Motto ... persönlich vor dem Standesbeamten ... , gleichzeitig ist dies jedoch die Voraussetzung für die Erteilung des Visums.

    wie andere schon sagten, einfach beim StA nachfragen und am besten einfach fragen, ob in diesem Fall eine beglaubigte Abschrift vor einem phil. Notar reicht. Falls nicht bittest du um eine andere, praktikable und möglichst wenig aufwändige Lösung.

  • Update nach Anruf:


    - Eidesstattliche Erklärung zum Familienstand = Public Notary reicht aus in unserem Fall

    - Zustimmungserklärung im Original unterschrieben = Soll einfach in der Botschaft unterschrieben werden, die Kosten werden dann von hier aus gezahlt (Die Erklärung das dies schon geschehen sei hatte mich verwirrt)

    - Vollmacht zur Eheanmeldung = Vorab! Dies wurde anscheinend im Erstgespräch vergessen, dies muss lt. dem Standesamt hier absolut im Vorfeld von dem ausländischen Partner unterschrieben werden, also im Zuge der ganzen verlangten Dokumente muss dies mit beiliegen.


    Die Befreiung muss ja vom Oberlandesgericht oder vergleichbares in deinem Bundesland erfolgen. Die haben Vorgangen und die kupfert der Standesbeamte ab. Teils sind die Formulierungen widersprüchlich. So nach dem Motto ... persönlich vor dem Standesbeamten ... , gleichzeitig ist dies jedoch die Voraussetzung für die Erteilung des Visums.

    wie andere schon sagten, einfach beim StA nachfragen und am besten einfach fragen, ob in diesem Fall eine beglaubigte Abschrift vor einem phil. Notar reicht. Falls nicht bittest du um eine andere, praktikable und möglichst wenig aufwändige Lösung.

    Jap, von daher kann man jeden eigentlich nur raten immer nachzufragen, um Missverständnisse zu vermeiden.


    Nochmals vielen Dank für jegliche Informationen und Hilfsbereitschaft von allen hier.


    LG

  • - Eidesstattliche Erklärung zum Familienstand = Public Notary reicht aus in unserem Fall

    Klasse.. ist am einfachsten .. nur später übersetzen lassen.

    - Zustimmungserklärung im Original unterschrieben = Soll einfach in der Botschaft unterschrieben werden, die Kosten werden dann von hier aus gezahlt (Die Erklärung das dies schon geschehen sei hatte mich verwirrt)

    Du meinst die Zustimmungserklärung zur UP; das ist richtig.. ist Teil der UP, die Kosten werden bei deinem StA beglichen.

    - Vollmacht zur Eheanmeldung = Vorab! Dies wurde anscheinend im Erstgespräch vergessen, dies muss lt. dem Standesamt hier absolut im Vorfeld von dem ausländischen Partner unterschrieben werden, also im Zuge der ganzen verlangten Dokumente muss dies mit beiliegen.

    .. aber muss auch die Unterschrift deiner Verlobten beglaubigt werden? idR muss das sein und meist muss diese Beglaubigung bei der DBM oder dem Honorarkonsul Cebu gemacht werden.

  • Klasse.. ist am einfachsten .. nur später übersetzen lassen.

    Jap, werde dann versuchen den Übersetzer hier im Forum zu kontaktieren sobald ich alle Dokumente erhalten habe.


    .. aber muss auch die Unterschrift deiner Verlobten beglaubigt werden? idR muss das sein und meist muss diese Beglaubigung bei der DBM oder dem Honorarkonsul Cebu gemacht werden.


    Habe gerade nochmal kurz angerufen, eine Beglaubigung ist nicht notwendig, die Dame sagte die werden einfach die Unterschrift mit dem Pass abgleichen! Dennoch danke für die Info, es sind ja echt die kleinen Dinge die am Ende für Probleme sorgen könnten.

  • Statusupdate: Alle Dokumente sind nun hier vor Ort und nun zur Übersetzung der Dokumente.


    Dazu meine Frage, werde dazu morgen auch das Standesamt anrufen aber vllt. wissen hier ja welche Vorab ob mein Gedankengang richtig oder falsch ist.


    Auf dem Laufzettel des Standesamtes werden ja nur einige Dokumente angefragt, mit dem Vermerk das alles übersetzt werden muss.


    Dazu gibt es dann den Zettel der DBM für die UP mit den ganzen anderen Dokumenten, dort aber ohne Vermerk zum Übersetzen.


    Versteh ich das richtig das nur die Dokumente welche vom Standesamt angefordert werden übersetzt werde müssen oder müssen tatsächlich alle ausländlichen Dokumente (einschl. die angeforderten Dokumente für die UP der DBM) übersetzt werden?


    Empfehlung von einem freundlichen Herrn außerhalb dieses Forums war erst mal nur die Dokumente für das Standesamt übersetzen zu lassen. Vielleicht gibt es hier ja einige mit Erfahrungen dazu!


    PS Ja, ich ruf morgen dennoch beim Standesamt an, ich habe nur leicht das Gefühl das die Dame ihr erstes Jahr hat und nicht wirklich ein Urgestein in solchen Sachen ist, von daher müsste ich vielleicht mit dem og. UP Argument ankommen um meine Sicht zu rechtfertigen, sowie diese denn überhaupt stimmt.


    Viele Grüße