Naddl/Vaterschafsanerkennung

  • Hi Naddl,


    zunächst einmal willkommen im Forum! :)


    Da meine philippinische Freundin & ich in einer ähnlichen Situation sind, habe ich mich auch mal bzgl. Vaterschaftsanerkennung schlau gemacht:


    Zuallererst: Im Falle einer Schwangerschaft kann Dein Freund mit Dir zusammen nach Deutschland ziehen (Familienzusammenführung), und zwar unabhängig davon, ob er noch verheiratet ist oder nicht. Schwieriger wäre es, wenn Du noch verheiratet wärst (da dann Dein Ehemann der rechtliche Vater des Kindes ist und Dein Freund erst noch die Vaterschaft anfechten müsste).


    Falls ihr schon in Deutschland seid, könnt ihr die Vaterschaft entweder im Standesamt oder im Jugendamt anerkennen lassen. Im Jugendamt könnt ihr auch gleich noch die Sorgerechtserklärung mit abgeben. Hierfür braucht ihr folgende Unterlagen/Angaben einreichen:

    - Personalausweis / Pass Mutter/Vater

    - Geburtsurkunde Mutter/Vater (beglaubigt übersetzt)

    - Mutterpass (bekommst Du vom Frauenarzt)

    - Familienstand, Telefonnummer, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse beider Elternteile (bitte formlos angeben)


    Falls Dein Freund nicht in Deutschland ist, müsste er die Vaterschaft in der Deutschen Botschaft anerkennen lassen. Vermutlich braucht er dafür ähnliche Unterlagen, aber da gibt es hier im Forum sicher noch ein paar hilfreiche Einträge zu.


    Es gibt übrigens noch andere Möglichkeiten, wie Dein Freund für eine längere Zeit nach Deutschland kommen kann (ohne dass ihr gleich ein Kind bekommen müsst):

    - Deutsch-Sprachkurs (bis zu 12 Monate)

    - Au-Pair (kommt auf das Alter Deines Freundes an)

    - Bundesfreiwilligendienst (bis zu 18 Monate)

    - Erwerbstätigkeit (etwas komplizierter)


    Meine Freundin arbeitet auch im Tourismus/Hotellerie-Bereich und hat darüber ein 12-monatiges Sprachkursvisum bekommen (man kann durch die Tätigkeit auf dem Kreuzfahrtschiff sehr gut den Deutsch-Sprachkurs begründen). Im Anschluss hat sie einen Bundesfreiwilligendienst begonnen und inzwischen erwarten wir ein Kind. Bezüglich der Unterlagen und Requirements, die ihr für Sprachkurs oder BFD benötigt, habe ich schon ein paar Einträge hier im Forum geschrieben.


    Die Möglichkeit eines Visums zur Erwerbstätigkeit ist etwas komplizierter, da Dein Freund dafür eine equivalente Ausbildung im Ausland gemacht haben muss, die hier in Deutschland von der IHK FOSA erstmal anerkannt werden muss. Das dauert i.d.R. 9 Monate und ihr bekommt evtl. nur eine teilweise Anerkennung mit Auflagen. Daher würde ich Euch erstmal ein Au Pair oder Sprachkurs empfehlen, dann könnt ihr währenddessen die Scheidung oder Anerkennung durchführen.


    Übrigens: Dein Freund muss sich mind. 12 Monate am Stück in Deutschland aufhalten, dann kann er von Deutschland aus die "Internationale Scheidung" beantragen, da er dann seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hier in Deutschland hat. Die internationale Scheidung ist deutlich günstiger und rechtssicherer als auf den Philippinen und dauert ca. 1-1.5 Jahre, also vermutlich auch schneller als auf den Philippinen.


    Viel Erfolg und alles Gute!


    Liebe Grüße,

    Eddie

  • Die internationale Scheidung ist deutlich günstiger und rechtssicherer als auf den Philippinen und dauert ca. 1-1.5 Jahre, also vermutlich auch schneller als auf den Philippinen.

    .. es fällt mir schwer vorzustellen, dass dies bei einer Ehe zwischen 2 Pinoys anwendbar ist.


    ROMIII sagt :



    Internationales Scheidungsrecht - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)


    solange beide die philipp. Staatsangehörigkeit haben, wird mE eine Scheidung in D nicht gelingen.

    Man könnte höchstens darüber nachdenken, wenn der in D lebende Partner auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

  • Das ist falsch, sobald ein Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt (sprich nach mind. 12 Monaten) in Deutschland besitzt, kann man die internationale Scheidung in D beginnen.


    Ein befreundetes Paar ist in derselben Situation wie wir, dort läuft die Scheidung schon seit ein paar Monaten.


    Fun fact am Rande:

    Das Amtsgericht schickt die Einladung zur Anhörung auf Deutsch zum Ehepartner auf die Philippinen. Falls der Brief nicht zustellbar ist, wird die Einladung ausgedruckt und zwei Wochen lang auf dem schwarzen Brett im Amtsgericht öffentlich ausgehängt. Falls sich daraufhin der philippinische Partner nicht meldet, wird der Termin ohne Anwesenheit des anderen Ehepartners anberaumt.


    Viele Grüße,

    Eddie

  • Das ist falsch, sobald ein Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt (sprich nach mind. 12 Monaten) in Deutschland besitzt, kann man die internationale Scheidung in D beginnen.


    Ein befreundetes Paar ist in derselben Situation wie wir, dort läuft die Scheidung schon seit ein paar Monaten.

    .. dann bitte ich darum, die Einzelheiten (Staatsangehörigkeiten etc, Aufenthaltsstatus ) hier bekannt zu geben. Ich lerne gerne dazu...

  • Ich habe mal weiter eruiert:


    Ausländisches Ehepaar in verschiedenen Ländern lebend (scheidung-online.de)


    Ausländische Ehepaar, einer wohnt im Ausland , einer in D:

    Zitat

    Oder, wenn auch diese Voraussetzung nicht vorliegt, reicht es aus, wenn der in Deutschland wohnende Ehegatte bereits seit mindestens einem Jahr in Deutschland wohnt.

    Beispiel: Die beiden brasilianischen Staatsangehörigen haben zuletzt in Brasilien zusammen gelebt. Nach der Trennung zieht die Ehefrau nach Deutschland. Sie kann in Deutschland die Scheidung einreichen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens einem Jahr hier wohnt.

    .. das wäre ja unserem Fall von 2 pinoys die sich scheiden lassen ähnlich.


    Jetzt kommt aber die Frage, welches Recht anzuwenden ist:

    Zitat

    Falls die Scheidung in Deutschland erfolgen kann: nach welchem Scheidungsrecht richtet sich die Scheidung? Das hängt zunächst einmal davon ab, ob die Eheleute eine gemeinsame Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht. Bei gemeinsamer Staatsangehörigkeit richtet sich die Scheidung nach dem gemeinsamen Heimatrecht der Eheleute.

    .. das ist zunächst schwierig, weil es auf den Philippinen keine Scheidung gibt.


    Aber es gibt noch eine Klausel:


    Zitat

    Liegt der Wegzug des Ehegatten aus dem letzten gemeinsamen Aufenthaltsland bereits mehr als ein Jahr zurück, so ist deutsches Scheidungsrecht anzuwenden.


    .. das entspricht dann deiner These, dass nach mehr als einem Jahr eine Scheidung nach deutschen Recht möglich wäre.


    Falls diese oben verlinkte Seite komplett ist, könnte diese internationale Scheidung funktionieren.

    Doch grau ist alle Theorie; mich würde der konkrete Fall interessieren.


    Man sollte allerdings im Hinterkopf behalten, dass diese Scheidung auf keinen Fall auf den Philippinen anerkannt wird. Mit allen eventuellen Nebenwirkungen.