Was zu erst nach Ankunft in Deutschland

  • ich habe meine Frau vor einem Jahr auf den Philippinen in Manila geheiratet und hoffe dass sie jetzt im März oder April endlich nach Deutschland fliegen darf,


    da das Ganze für mich Neuland ist weiß ich langsam nicht mehr was ich zuerst tun soll jeder auf den Ämtern erzählt mir eine andere Story

    Obwohl ich seit einem Jahr verheiratet bin, bin ich in Deutschland immer noch als geschieden bzw ledig registriert

    Aber mein Hauptproblem ist ich weiß nicht was ich als erstes Unternehmen muss nachdem meine Frau in Deutschland eingetroffen ist auf welches Amt muss ich zuerst und was muss ich als allererstes erledigen

    Muss ich erst auf die Ausländerbehörde oder auf das Einwohnermeldeamt oder auf das Standesamt? Ich habe mich schon bei allen Ämtern erkundigt und jeder erzählt mir etwas anderes sodass ich langsam keinen klaren Gedanken mehr fassen kann was nun die Wahrheit ist.

    ich bin mir sicher das viele hier eventuell das gleiche Problem hatten und mir eventuell helfen können in welcher Reihenfolge ich meine Behördengänge erledigen muss und was ich dazu alles benötige oder worauf ich achten und aufpassen muss ich wäre euch sehr dankbar


    Lg

    Wolfgang

  • Lies dich mal hier ein Erste Schritte nach Einreise der Ehefrau in Deutschland ( Behörden... ) ?


    Ich würde diese Reihenfolge machen


    1. Anmeldung Wohnsitz bei der Meldestelle bis 14 Tage nach Einreise

    2. Meldung über Eheschließung, wenn noch nicht erfolgt an Standesamt / Finanzamt...da bekommt sie auch ihre Steuernummer

    2a. KV organisieren

    3. Mit Meldebestätigung und allen Papieren zur ABH und AE beantragem

    4. Träger für Integrationskurs suchen

    5. Pass ändern, wenn noch nicht erfolgt

    6. alles andere



    Was vergessen??? :denken

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ja der Integrationskurs ist Pflicht, genauso wie ein weiterer Sprachkurs bis B1.

    Der Kurseigenanteil beträgt zur Zeit 195,- Euro für je Modul mit 100 Stunden der Kurs ink. "Leben in Deutschland" besteht aus 7 Modulen a 100 Stunden, wenn der Kurs innerhalb von drei Jahren beendet wird besteht die Möglichkeit den Eigenanteil erstattet zu bekommen.

    Der Sprachnachweiß B1 und der Integrationskurs "Leben in Deutschland" sind zwingend notwendig für eine spätere Niederlassungserlaubniß.

  • Wegen dem Integrationskurs würde ich mir jetzt keine Gedanken machen. Die Scheine (Anrecht und Verpflichtung) bekommt Deine Frau automatisch bei der Vorstellung im Ausländeramt. Ob es jetzt wirklich Kurse gibt ist ein anderes Thema.

    Gruß,

    Dirk

  • ich bin dankbar für jeden Tipp und jeden Hinweis vielen Dank an alle

    ich würde auf jeden Fall sehr engen Kontakt zum Standesamt pflegen - welche Unterlagen Du eventuell noch brauchst -

    klingt blöd, aber wenn Du z.B. geschieden bist, brauchst Du da Unterlagen von dem Standesamt wo Du das gemacht hast, ebenso Geburtsurkunde.

    Glaube nicht, dass die Behörden in D vernetzt sind - das darfst Du alles selber erledigen.

    Kostet unter Umständen viel Zeit und Nerven.

    Ebenso mal vorab klären wie lange der Ausweis Deiner Frau noch gültig ist - der Aufenthaltstitel wird nur so lange gewährt wie das Papier gültig ist.

    Hat Sie einen Führerschein ?

    Ansonsten ein paar links mal zum stöbern für Dich -

    Beruf, Ausbildung und soziales Umfeld

    oder

    Erste Schritte nach Einreise der Ehefrau in Deutschland ( Behörden... ) ?

  • Ja der Integrationskurs ist Pflicht, genauso wie ein weiterer Sprachkurs bis B1.

    Der Kurseigenanteil beträgt zur Zeit 195,- Euro für je Modul mit 100 Stunden der Kurs ink. "Leben in Deutschland" besteht aus 7 Modulen a 100 Stunden, wenn der Kurs innerhalb von drei Jahren beendet wird besteht die Möglichkeit den Eigenanteil erstattet zu bekommen.

    Der Sprachnachweiß B1 und der Integrationskurs "Leben in Deutschland" sind zwingend notwendig für eine spätere Niederlassungserlaubniß.

    sorry aber diese aussage von dir stimmt hinten und vorne nicht

    erstens bekommt man nur die hälfte vom eigenanteil zurück wenn man den kurs innerhalb von 2 oder waren es 3 jahren gemacht hat.

    zweitens ist der sprachnachweis b1 und leben in deutschland (LID ) nicht zwingend notwendig für die niederlassungserlaubnis.

    die niederlassungserlaubnis gibt es schon wenn die frau 3 jahre in D gelebt hat..unabhängig davon ob sie b1 und lid gemacht hat.

    der b1 abschluß und lid ist nur nötig und vorgeschrieben,wenn sie die deutsche staatsbürgerschaft beantragen will.

    meine frau war damals nicht zum integrationskurs verpflichtet und hatte nach 3 jahren die NE

    den b1 kurs und lid hat sie dann freiwillig nach über 10 jahren hier in D gemacht,eben um vielleicht die deutsche staatsbürgerschaft annehmen zu können.

    damit will ich nicht sagen,daß es nicht wichtig ist die sprache zu lernen..eben nur nicht zwingend vorgeschrieben für die NE wie du sagst

  • sorry aber diese aussage von dir stimmt hinten und vorne nicht

    Wenn man im Behördenteil schreibt und dann noch andere Member berichtigt, sollte man sich schon etwas auskennen



    weitens ist der sprachnachweis b1 und leben in deutschland (LID ) nicht zwingend notwendig für die niederlassungserlaubnis.

    Das ist falsch..absolut falsch. Zu einer Niederlassungserlaubnis braucht man den Sprachnachweis B1!!!! Fakt


    Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
    § 9 Niederlassungserlaubnis

    2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn


    1.er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
    2.sein Lebensunterhalt gesichert ist,
    3.er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
    4.Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
    5.ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
    6.er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
    7.er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
    8.er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
    9.er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.


    Bei Deutschverheirateten geht es schon nach 3 jahren

    der b1 abschluß und lid ist nur nötig und vorgeschrieben,wenn sie die deutsche staatsbürgerschaft beantragen will.

    Falsch, da ist er natürlich ebenfalls vorgeschrieben...genau so wie zur NE....es gibt zwar Ausnahmen, die greifen hier aber i.d.R. nicht!

    meine frau war damals nicht zum integrationskurs verpflichtet und hatte nach 3 jahren die NE

    Damals...wir reden aber über heute! Bitte das nächste mal informieren, bevor du hier Weißheiten postest und andere "richtige" Aussagen berichtigst

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • sorry aber diese aussage von dir stimmt hinten und vorne nicht

    erstens bekommt man nur die hälfte vom eigenanteil zurück wenn man den kurs innerhalb von 2 oder waren es 3 jahren gemacht hat.

    zweitens ist der sprachnachweis b1 und leben in deutschland (LID ) nicht zwingend notwendig für die niederlassungserlaubnis.

    Da muss ich dir wiedersprechen, wir sind aktuell dabei die NE für meine Frau zu machen ohne B1 und "Leben in Deutschland" keine NE sondern nur die normal Aufenthaltserlaubniss welche max. drei Jahre beträgt.

    Hier ein Zitat vom Merkblatt meine Stadt für die NE

    " Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung."

    Dieses muss mit dem Sparchkurs B1 und "Leben in Deutschland" nachgewiesen werden. Beide Kurse müssen mit Erfolg abgeschlossen sein.


    Mit der Rückerstattung gebe ich dir recht, unser Anteil lag ja bei 50% da hab ich was mit den Zahlen vertauscht.

    Es gibt von dem Eigenanteil nur 50% zurück.

  • Ich habe das mit B1 ja richtig gestellt und bitte das hier nicht weiter zu diskutieren und das Topic zu verwässern...Danke


    PS Weitere Beiträge darüber werden gelöscht

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Obwohl ich seit einem Jahr verheiratet bin, bin ich in Deutschland immer noch als geschieden bzw ledig registriert

    ... ich verstehe das so, dass deine Frau noch auf den Philippinen ist (?).

    Dann ist es zunächst mal egal, ob du hier als geschieden oder ledig giltst. Steuerlich kannst du solange keine Vorteile haben, bis dass deine Frau eingereist ist.


    Du könntest höchstens mit deiner Heiratsurkunde zum Standesamt gehen, und die HU registrieren lassen.

    Aber nötig ist das nicht unbedingt. Dien Familienstand wird spätestens dann geändert, wenn deine Frau eingereist ist und du mit ihr zur Meldebehörde gehst um sie anzumelden. Dann wird auch dein Familienstand geändert.

    Ich verstehe nicht so richtig, wie Deine Frau ein Visum bekommen soll, wenn Du noch nicht beim deutschen Standesamt warst.

    Ich hoffe doch, dass er mit einem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis (durch DBM in LCCC umgeschrieben) geheiratet hat. Sonst könnte es schwierig werden.

    Jetzt für das Visum zum FZ ist im Prinzip kein Kontakt zum StA mehr notwendig.

  • Damals...wir reden aber über heute! Bitte das nächste mal informieren, bevor du hier Weißheiten postest und andere "richtige" Aussagen berichtigst

    ok hast recht..mir war nicht bekannt,daß sich das geändert hat..bin nur von unserem fall ausgegangen und da war das eben nicht so

    sorry

  • Ich verstehe nicht so richtig, wie Deine Frau ein Visum bekommen soll, wenn Du noch nicht beim deutschen Standesamt warst.

    Vielleicht hat hge eine Idee.

    Gruß,

    Dirk

    Ich denke, dass ist eine Fehlinterpretation, dass er noch nicht beim Standesamt war. Er fragt ja nur, was als erstes bei welcher Stelle zu machen ist, wenn sie hier ist.

    Da wurde ja alles schon geschrieben, Standesamt ist nur noch erforderlich, wenn er die Ehe hier in Deutschland registrieren will. Ansonsten braucht es dies nach meinem Kenntnisstand nicht mehr

  • Augrund von Corona haben die allermeisten Behörden Terminvergabe. Wartezeiten vonn mehreren Monaten sind keine Seltenheit. Ausnahmen dürfen nur noch kleine Gemeinden sein. Evtl. heute schon Termin vereinbaren. Absagen kannst Du sie immer noch.

    Erster Gang mit Ihr ist auf jeden Fall das Einwohnermeldeamt. Dort wird dann auch dein Familienstand im Melderegister auf verheiratet geändert. Wichtig auch wegen Steuerklasse. Die Steuer-ID für deine Frau wird innherhalb ein paar Tagen erzeugt und dem Einwohnermeldamt übermittelt. Steuer-ID kann dort erfragt weden oder über https://www.bzst.de/DE/Privatp…r_node.html#js-toc-entry1 angefordert werden.

    Auf die Ausländerbehörde könnt Ihr est wenn Sie in D gemeldet ist.
    Standesamt ist erforderlich wenn Du die Ehe in Deutschland registrieren lassen willst.

  • Das ist falsch..absolut falsch. Zu einer Niederlassungserlaubnis braucht man den Sprachnachweis B1!!!! Fakt

    Seit wann ist das so? Meine Frau hat Ihre NE schon viele Jahre erhalen bevor Sie den B1 Sprachnachweis gemacht hat. Den Test machte Sie erst vor 2 jahren zur Einbürgerung. Gehen die Ausländerbehörden damit unterschiedlich um oder ist die Forderung zum B1 Sprachnachweis jüngeren Datums?

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.