Erfahrungsbericht

  • Falls es jemand interessiert habe Mal bei Dr. Walter Provisit angefragt wie es mit Verlängerung aussieht falls die nach 3 Monaten wegen Flug Ausfall oder Entry Ban nicht zurück kann, und ob Behandlungen WG Imofung übernommen werden:


    Über Ihre Frage:



    1.     Normalerweise eine Verlängerung ist immer möglich, aber da Sie mit IBAN zahlen können. Dann am liebsten verlängern Sie die Versicherung für Frau ***** noch 3 Monaten, und verlangen Sie zur der monatlich Zahlung wechseln, ab dem 20.10.2021. Und Sie können die Versicherung immer früher kündigen, nach Ihrem Wunsch.


    2.     Falls die Frau ****", nach der Impfung, wegen der Nebenwirkung zum Arzt muss, diese Behandlungskost können von uns übernehmen. Aber die Covid-19 Impfungstoff wird nicht von uns erstatten.



    Wünsche Ihnen einen angenehmeren Tag!

  • so ADAC Reiseversicherung hat auch geantwortet, nachdem ich nett gefragt hatte ob man sich denn nicht "per Kulanz" einvernehmlich einigen kann da ich die Versicherung niemals in Anspruch nehmen würde kam wieder ein "förmliches" Schreiben man will alle Seiten des Reisepassess ohne Einreisestempel...


    Immerhin eine Forderung die ich durchaus erfüllen kann ^^. Verstehe trotzdem nicht was das soll.

    Mir kommt die Kommunikation da schlimmer vor als mit einer Behörde hier.. will gar nicht wissen wie das im Schadensfall abläuft.


    . vllt hat hier jemand Erfahrung und kann es teilen? Will ja niemand (keine Company) Madig machen ;)

  • ich habe mal eine Frage zum Integrationskurs der mir nicht ganz klar ist.

    So wie ich jetzt recherchiert habe muss sie diesen Absolvieren wenn sie bei Erteilung der AT kein B1 Deutsch hat richtig?

    Mal angenommen bei Erteilung der ersten AT für 1 Jahr hat sie noch kein B1, sie meldet sich nicht an aber lernt selber Deutsch

    und nach 1 Jahr hat sie B1 bestanden selber, würde das auch ausreichen? Und wenn sie nach 1 Jahr noch kein B1 bzw. diesen Kurs hat, kann dann die AT Verlängerung abgelehnt werden? wir wären ja verheiratet...


    Mir geht es darum sicherlich macht der Kurs vllt Sinn, aber sicher können wir schneller B1 lernen selber als 1 Jahr diesen Kurs zu besuchen.

    Dann gibt es ja wohl noch den Test "Leben in Deutschland" mit rund 300 Fragen, die kann man ja einfach auswendig lernen da würde ich auch kein wirkliches Problem sehen.

  • Mal angenommen bei Erteilung der ersten AT für 1 Jahr hat sie noch kein B1, sie meldet sich nicht an aber lernt selber Deutsch

    und nach 1 Jahr hat sie B1 bestanden selber, würde das auch ausreichen?

    Im Prinzip richtig.. dann fehlt aber noch der Orientierungskurs; der gehört zum I-Kurs dazu.

    Sie wird aber - wenn sie B1 noch nicht hat - idR zum I-Kurs verpflichtet. Und dadurch hat sie ja Anrecht auf finanzielle Unterstützung, die der Staat übernimmt. Für mich macht es daher wenig Sinn, das alles privat machen zu wollen.

  • hge danke habe nochmal geschaut auch in den Gesetzen und online

    https://www.123recht.de/forum/…me-am-Kurs-__f572963.html


    wahrscheinlich muss ich das mit meiner Ausländerbehörde aushandeln ;). Naja mir geht es eher um die Zeit dass meine Frau dann

    fast "Halbtags" in einer Schulklasse sitzt 1 Jahr lang um offensichtlich B1 zu erreichen, ich finde das irgendwie Zeitverschwendung.


    A1 hat sie auch schnell selber hinbekommen ohne offiziellen Kurs besucht zu haben mit ein paar Wochen Privatunterricht über Video Call.


    Vllt. wäre die Frage besser gestellt: Wie habt ihr das gemacht? Ich weis die Beste Lösung wäre direkt B1 bei Erteilung der ersten AT, das bekommen wir aber nicht hin zeitlich.


    EDIT: https://service.duesseldorf.de…l/dienstleistung/149/show

    hier liest es sich ja recht einfach AT 3 mal verlängert und B1.. aber ich glaube ich muss mich da nochmal mehr informieren.

    Einen Deutschen Pass ist nicht das Ziel nur die unbefristete Niederlassungserlaubnis bei uns.


    Hier noch ein Tipp falls ihr mit eurer Freundin/Verlobten mal TV schauen wollt wir fanden die Videos echt cool gemacht und haben uns kaputt gelacht :D

    https://learngerman.dw.com/de/berufsberatung/l-38462985

  • hier liest es sich ja recht einfach AT 3 mal verlängert und B1.. aber ich glaube ich muss mich da nochmal mehr informieren.

    Einen Deutschen Pass ist nicht das Ziel nur die unbefristete Niederlassungserlaubnis bei uns.

    Das ist ja eine andere Frage:


    Für die NE ist laut §28 nur der Sprachkurs entscheidend:


    Zitat

    (2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.



    Ein I-Kurs ist dann erfolgreich, wenn beide Bestandteile erfolgreich absolviert sind: B1 und Orientierungskurs.

    Für Einbürgerung ist auch der Orientierungskurs relevant; wenn man den nicht hat, muss man den Einbürgerungstest machen.

    (das musste meine frau, da es anfangs noch keinen AbschlussTest beim Orientierungskurs gab, sondern nur eine Teilnahmepflicht).

  • hge das würde bedeuten, die AT muss ja erteilt werden "solange die familäre Lebengsgemeinschaft besteht", aber die Frage ist ja wenn sie zum Kurs verpflichtet wird den aber nicht macht kann das auch Auswirkungen auf die Erteilung der AT haben?


    Also bisher hatte ich es so verstanden sie mach keinerlei Kurs, die AT wird jedes Jahr um 1 Jahr verlängert, nach 3 Jahren hat sie B1 und wir können die Niederlassungserlaubnis beantragen? Oder klappt das nicht weil es Probleme gibt wegen einer "Verpflichtung" den Kurs zu besuchen?

  • Zitat

    Für Einbürgerung ist auch der Orientierungskurs relevant; wenn man den nicht hat, muss man den Einbürgerungstest machen.

    okay das klingt doch gut :) der Einbürgerunstest sind doch die rund 300 Fragen oder? Das ist ja machbar finde ich


    EDIT: Aber Einbürgerung ist ja wieder was anders oder? Ich will eig. nur erstmal vermeiden dass sie zu den "Halbtagskurs" mit anderen muss - und Ziel ist dasss sie nach 3 Jahren eine unbefristete AT bekommt damit man nicht jedes Jahr den Antrag stellen muss und 110 € zahlen.

  • Also bisher hatte ich es so verstanden sie mach keinerlei Kurs, die AT wird jedes Jahr um 1 Jahr verlängert, nach 3 Jahren hat sie B1 und wir können die Niederlassungserlaubnis beantragen? Oder klappt das nicht weil es Probleme gibt wegen einer "Verpflichtung" den Kurs zu besuchen?

    Wenn sie nach 3 Jahren B1 vorweisen kann, gibt es auch die NE.. egal wie sie den erworben hat.


    Normalerweise sollte am Anfang auch 3 Jahre AE gegeben wird. In der Zeit sollte dann auch das B1 hinzukriegen sein.

    Wenn nach den 3 Jahren der B1 nicht vorgelegt wird, gibt es nur einjährige AEs.. (aber wir hatten ja auch hier schon User, deren ABHs das anders handhaben und generell nur einjährige AEs erteilen).

    Auch wenn sie zum I-Kurs verpflichtet wird, kann sie ja privat lernen; das steht dem ja nicht entgegen. Ich denke, man kann sich gegen die Verpflichtung auch nicht wehren..

    Bei uns war es so, dass die ABH ab und zu nachgefragt hat, wie der Stand des Lernens ist.. ich habe dann immer die letzten Zertifikate oder Teilnahmebestätigungen hingeschickt und gut wars..

  • Genau das hatte ich auch gelesen, auch dass es teilweise Probleme mit der Familienversicherung gab weil dir AT nur genau für 1 Jahr ausgestellt wurde ... Da das Standesamt hier in der Großstadt direkt neben der Ausländerbehörde ist der Standesbeamte meinte er hat schon viele aus den Phils betreut denke ich wird kein Problem geben hoffe ich , würde dann auf der AT Antrag vermerken 3 Jahre zur Sicherheit und am Besten kommt sie dann mit und ich lasse sie Deutsch sprechen mit der Sachbearbeiterin damit sie möglichst nicht zum Kurs verpflichtet wird , denke das ist das Beste vorgehen oder ?

  • und am Besten kommt sie dann mit und ich lasse sie Deutsch sprechen mit der Sachbearbeiterin damit sie möglichst nicht zum Kurs verpflichtet wird , denke das ist das Beste vorgehen oder ?

    Sie wird sowieso persönlich vorstellig werden müssen.

    Ich würde mich nicht gegen die Verpflichtung wehren, ich sehe keinen großen Nachteil darin.

    Auch wenn sie später privat und im Eiltempo lernt, stört doch diese Verpflichtung nicht.


    mE könnte man die Verpflichtung auch nur "abwehren" wenn sie schon auf B1-Niveau wäre, was sie ja wahrscheinlich nicht ist.

  • Also bisher hatte ich es so verstanden sie mach keinerlei Kurs, die AT wird jedes Jahr um 1 Jahr verlängert, nach 3 Jahren hat sie B1 und wir können die Niederlassungserlaubnis beantragen? Oder klappt das nicht weil es Probleme gibt wegen einer "Verpflichtung" den Kurs zu besuchen?

    Wenn sie zum I-kurs verpflichtet wird (was zu 99,8% zutrifft), muss sie auch teilnehmen... die Frau wurde zu einer "Teilnahme" verpflichtet und nicht zu einer "Prüfung".Integrationskurse sollen schließlich nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch ein praktischer Schritt auf dem Weg zur Integration sein, z.B. durch Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts.
    Durch Zuhause-Lernen gibt es jedoch eine Möglichkeit, die Zahl der erforderlichen Unterrichtsstunden zu reduzieren. Die Behörden wollen oft Teilnahmelisten (die meist täglich unterschrieben werden müssen) sehen! Besteht sie die Prüfung nicht gibt es immer nur einjährige AE

    § 44a Abs. 3 Satz 1 AufenthG

    Zitat


    Kommt ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nach oder legt er den Abschlusstest nicht erfolgreich ab, weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen seines Handelns (§ 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 8, § 9a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 dieses Gesetzes, § 10 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) hin. 2Die Ausländerbehörde kann den Ausländer mit Mitteln des Verwaltungszwangs zur Erfüllung seiner Teilnahmepflicht anhalten

    Zitat

    Wie wird die Teilnahme kontrolliert und was passiert, wenn Teilnehmende nicht zum Integrationskurs erscheinen?

    Die Träger führen Anwesenheits- und Unterschriftenlisten. Die Anwesenheit wird täglich bestätigt. Die Kurse werden nur auf der Grundlage von vollständigen und ordnungsgemäß ausgefüllten Unterlagen abgerechnet.

    Zur Integrationskursteilnahme Verpflichtete müssen am Integrationskurs teilnehmen. Die Behörden, die zur Teilnahme verpflichtet haben, müssen die ausgesprochenen Verpflichtungen nachhalten und ggf. Sanktionen aussprechen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst kann Personen weder zur Teilnahme verpflichten noch Sanktionen aussprechen. Hierfür sind die Ausländerbehörden, die Träger der Grundsicherung und die Träger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig

    https://www.bmi.bund.de/Shared…ationskurs-faq-liste.html

    Zitat


    Wenn Sie nicht ordnungsgemäß und regelmäßig an einem Integrationskurs teilnehmen, kann die Verletzung der Teilnahmepflicht mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Wenn Sie öffentliche Leistungen beziehen, können bei einem unentschuldigten Fehlen im Integrationskurs auch Ihre Leistungen gekürzt werden

    Zitat


    Verpflichtung zur Teilnahme

    Neuzuwanderer sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können. Die Verpflichtung zur Teilnahme stellt die Ausländerbehörde fest

    https://www.bamf.de/DE/Themen/…auslaender.html?nn=282656

    EDIT: Aber Einbürgerung ist ja wieder was anders oder? Ich will eig. nur erstmal vermeiden dass sie zu den "Halbtagskurs" mit anderen muss - und Ziel ist dasss sie nach 3 Jahren eine unbefristete AT bekommt damit man nicht jedes Jahr den Antrag stellen muss und 110 € zahlen.

    Würde eher die Einbürgerung machen, als die NE...sind nahezu die gleichen...um das ganze zu umgehen, hättet ihr auf den Philippinen oder vor der beantragung der 1. AE schon B1 machen sollen. Da wäre das Beste

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Danke für eure Rückmeldungen :) die machen für mein Verständnis auch total Sinn wenn man. Z.b. von Flüchtlingen ausgeht aber doch nicht bei unserer Situation , naja werde das dann mit der Ausländerbehörde abklären bisher habe ich zumindest mit der Visa Stelle gute Erfahrungen. Vllt kann man sich einigen nach 1 Jahr B1 wäre OK hoffe ich Mal .



    Goose danke für den Beitrag und den Zitaten war ja auch Aufwand für Dich :) . Ich weiß B1 wie gesagt direkt wäre besser aber das schaffen wir nicht zeitlich .

  • Wenn sie zum I-kurs verpflichtet wird (was zu 99,8% zutrifft), muss sie auch teilnehmen... die Frau wurde zu einer "Teilnahme" verpflichtet und nicht zu einer "Prüfung".Integrationskurse sollen schließlich nicht nur Wissen vermitteln,

    Ich bin nicht der Überzeugung, dass sie unbedingt an Kursen in der Gruppe teilnehmen muss. Letztendlich zählt, dass das B1-Zertifikat vorgelegt wird, egal wie es erreicht wird. Die direkte Teilnahme am Unterricht und Bescheinigungen darüber sind nur nötig, wenn nach einer gewissen Zeit kein B1 vorgelegt werden kann. Durch die Nicht-Teilnahme kann die ABH annehmen, dass kein Interesse am Sprachstudium vorliegt und Sanktionen einleiten.


    Beim Zu-Hause-Lernen mag die ABH gewisse Schwierigkeiten haben, den Fortgang des Sprachstudiums zu kontrollieren. Aber wenn man dann die Zwischenprüfungen (A2 ) vorlegt und eventuell zur ABH geht und seine Sprachstand prüfen lässt bzw denen zeigt, wie man lernt, sehen ich nicht ein, dass etwas dagegen spricht.

  • hge danke genau der Plan jetzt ist B1 nach 1 Jahr dann kann ja die Behörde beurteilen.. wie gesagt ich will nur diesen komischen Kurs umgehen wo sie dann mit 20 Flüchtlinge in einer Klasse sitzt .. das macht doch keinen Sinn meiner Meinung nach .


    Selbst wenn wir die ersten Jahre die AT verlängern müssen für 110 Euro wäre ja auch okay ich verstehe das nur halt mit der "Verpflichtung zur Teilnahme" nicht und. Was die Konsequenz wäre wenn sie nicht teilnimmt . Strafe max 1000 Euro wäre ja auch noch verschmerzbsr solange die AT verlängert wird und nach 3 Jahren kann sie ja die unbefristete beantragen oder übersehe ich was ?


    Wie gesagt ich sehe da überhaupt kein Problem nach 1 Jahr B1 bei ihr zu erreichen , ich sehe es ja auch wenn ich mit Freunden auf Deutsch spreche und wie sie es versucht zu verstehen

  • Ich bin nicht der Überzeugung, dass sie unbedingt an Kursen in der Gruppe teilnehmen muss. Letztendlich zählt, dass das B1-Zertifikat vorgelegt wird, egal wie es erreicht wird

    Lies die Texte des BAMF..genau so hat es die ABH in meiner ehemaligen Umgebung durchgesetzt. Teilnahmeverpflichtung heißt teilnehmen!

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • danke genau der Plan jetzt ist B1 nach 1 Jahr dann kann ja die Behörde beurteilen.. wie gesagt ich will nur diesen komischen Kurs umgehen wo sie dann mit 20 Flüchtlinge in einer Klasse sitzt .. das macht doch keinen Sinn meiner Meinung nach .

    .. meine Frau hat auch mit Migranten in der Klasse gesessen. Das war jetzt keine negative Erfahrung. Mit einigen hat sie nach Jahren heute noch Kontakt. Aber sie hatte Glück, dass alle in der Klasse wirklich am Lernen interessiert waren. Und einige waren wirklich sehr gut, die lernten im rasanten Tempo; Inder, Senegalesen.. jedenfalls das würde ich nicht als Ausschlusskriterium sehen.


    Wenn sie nicht am Unterricht teilnimmt, wird sie ja irgendwann die Prüfung machen müssen. Und persönlich habe ich immer die Erfahrung gemacht, dass die Lehrer in der Klasse (ungefähr) wissen, was beim Abschlusstest nötig ist und sie darauf optimal vorbereiten. Das weiß man als Außenstehender beim Lernen Zu Hause nicht so genau.

  • Was hat deine Zukünftige für eine Vorbildung? oder für einen Berufabschluss. 29 und Au Pair, da muss sie ja vorher schon was gemacht haben. Könnte ggf. geringer Integrationsbedarf in Frage kommen?

    z.B. wenn sie ein Studium absolviert hat. Sie kennt ja schon die Mitteleuropäischen Lebensverhältnisse durch das Au Pair Jahr, ...

  • Lies die Texte des BAMF..genau so hat es die ABH in meiner ehemaligen Umgebung durchgesetzt. Teilnahmeverpflichtung heißt teilnehmen!

    .. das mag so in den texten stehen. Das gebe ich ja zu..


    Aber gesetzt den Fall: Sie wird verpflichtet und nach 3 Monaten legt sie ein B1-Zertifikat vor. (Talentierte können das B1 in 3 Monaten schaffen, und vorher fragt die ABH ohnehin nicht nach)).

    Glaubst du die ABH wird dann sagen: "Dass B1 können wir nicht anerkennen, weil sie nicht an Kursen teilgenommen hat". ? Das würde jedes VG der ABH um die Ohren hauen...


    Daher meine ich, dass nur das Ergebnis zählt und nicht der Weg dahin.


    Wie gesagt: Beim eigenen Lernen kann es schwierig sein, den Lernerfolg binnen eines Jahres nachzuweisen.

    Aber gilt nicht Gleiches auch bei offiziellen Kursen? Ob ein Migrant wirklich im Unterricht was lernt, kann man durch Teilnahmebestätigungen nicht nachweisen. Das Erwachen der ABH kommt dann erst nach 3 Jahren, wenn immer noch kein B1 vorliegt.

  • Er muss das mit seiner ABH klären...die Texte sind eindeutig und wenn seine ABH Abweichungen zulässt, ist es gut für ihn! Wenn nicht, muss man sich fügen oder klagen!


    Ich erinnere mich dunkel, dass die Frau von TI, obwohl mit B1 eingereist, zur Teilnahme an den 3 Wochen "Leben in Deutschland" verpflichtet wurde...nicht am Test...um das Zertifikat zu bekommen. Aber es kommt auf die ABH an...im ländlichen wird man es durchsetzen, in Berlin / Bremen eher nicht

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon