Erfahrungsbericht

  • Hi,

    ich bin neu in diesem Forum und möchte gerne meine Erfahrungsbericht mitteilen, evtl. ist es ja für den ein oder anderen Interessant.

    Hintergrund: ich war bereits oft in Thailand im Urlaub und habe vor 9 Monaten meine Verlobte kennen gelernet.


    Aktuell ist sie in Amsterdam als Au Pair - sie ist Philippina (ich bin 32 und sie ist 29 Jahre jung). Wir sehen uns aufgrund der sehr netten Außnahmeregelung von NRW (Besuch Lebenensgefährten bis zu 72h ohne Corona Test) jedes Wochenende und telefonieren täglich mehrere Stunden. Jetzt muss sie aber leider Ende Feburar wieder ausreisen :confused1:(:(


    Heute waren wir beim Standesamt um die Urkundenprüfung einzuleiten, habe mich vorher informiert also selbst wenn ich das Standesamt davon abbringen könnte hätte die Botschaft oder das Ausländeramt hier in Bochum dies verlangen können, auch wenn wir z.B. im Ausland geheiratet hätten, von daher machen wir das eben auch wenn es ca. 6 Monate dauert.


    Interessant war dass meine Verlobte es innerhalbh von einem Monat geschaftt hat alle Dokumente zu organisieren welche für die Urkundenprüfung notwendig sind siehe pdf. von der Botschaft.


    So ist unser aktuelle Heiratstermin 21. November geplant was auch ihr 30. Geburtstag ist, hoffentlich klappt das :D.


    Das lustigste an der Sache ist das wir einen Übersetzer benötigen 1) der die Geburtsurkunden und 2 ) das CENOMAr also die Ledigkeitsbescheiniigung übersetzt, den habe ich hier über das Forum gefunden für 110 € und 2) für die Hochzeit benötigen wir jemamdn lt. Standesamt der über 18 ist und Deutsch und Englisch kann.... das verstehe ich nicht warum kann man das nicht auf Englisch machen jeder versteht doch Englisch... aber gut so sind die Regeln :DDD


    Ich halte Euch gerne auf dem Laufenden falls Interesse besteht. Falls Fragen bestenen oder Ihr noch Tipps habt gerne melden :)

  • Das lustigste an der Sache ist das wir einen Übersetzer benötigen 1) der die Geburtsurkunden und 2 ) das CENOMAr also die Ledigkeitsbescheiniigung übersetzt, den habe ich hier über das Forum gefunden für 110 € und 2) für die Hochzeit benötigen wir jemamdn lt. Standesamt der über 18 ist und Deutsch und Englisch kann.... das verstehe ich nicht warum kann man das nicht auf Englisch machen jeder versteht doch Englisch... aber gut so sind die Regeln :DDD

    .. weil die Amtssprache in D nun mal Deutsch ist und nicht Englisch.

    Ansonsten sind die Anforderungen an den Dolmetscher ja auch sehr gering; muss kein Profi sein und ist meist aus dem Bekanntenkreis.

    Es wäre auch eine Filipina denkbar, die einfach ins Tagalog übersetzt.. es muss nicht unbedingt Englisch sein.

    1) A1 Kurs bestehen und

    2) Stempel von der CFO im Reisepass haben

    CFO nur, wenn sie aus den Philippinen mit Heiratsvisum einreisen will; wenn sie direkt von Amsterdam zu dir kommt, wäre das nicht nötig. (wäre auch denkbar, dann wird das Visum in der deutschen Botschaft in den NLD beantragt)..


    A1 Kurs könnte sie ja auch schon während ihrer Zeit hier machen.. falls organisatorisch machbar.



    Heute waren wir beim Standesamt um die Urkundenprüfung einzuleiten, habe mich vorher informiert also selbst wenn ich das Standesamt davon abbringen könnte hätte die Botschaft oder das Ausländeramt hier in Bochum dies verlangen können, auch wenn wir z.B. im Ausland geheiratet hätten, von daher machen wir das eben auch wenn es ca. 6 Monate dauert.

    .. selbst wenn auch die ABH auf eine UP verzichtet hätte: wenn Kinder kommen und deren Geburtsurkunde registriert werden sollen, würden die Standesbeamten meist auf eine UP bestehen... es ist also besser, die UP jetzt schon zu machen.

    Vielleicht kommt irgendwann die DBM wieder mal auf die Legalisation zurück; aber zur Zeit sieht es nicht danach aus.

  • lustig kann mir jemand das hier erklären?


    https://manila.diplo.de/ph-en/…onId=item-2439022-4-panel


    "A1 Certificate from an ALTE-certified language school (Goethe Institut, ÖSD, telc). The certificate is not required if your fiancé is an EU national who does not have the German nationality but who has residence in Germany"


    also wäre ich zB Holländer und würde in Deutschland leben bräuchte meine Verlobte kein A1 Zertifikat?!?!

    Da ich aber Deutscher bin benötigt sie das?! Wir kennen uns über ein halbes Jahr und meine Verlobte ist fast jedes Wochenende

    hier gewesen, kennt alle meine Freunde/Bekannte/Nachbarn und kann sich auf Englisch auch mit allen super verständigen..

    wird aber wohl nichts helfen denke ich?


    Selbst wenn es länger dauert als wenn sie einfach das A1 macht (ist geplant im April) tendiere ich ja fast dazu das vor Gericht klären zu lassen denn ich kann hier keine Sinnhaftigkeit erkennen, oder wie seht ihr das?)

  • ja, schaue mal ob es da schon ein Gerichtsurteil gibt, sonst kannst dich ja da einbringen


    Ist doch interessant, dass der deutsche Staatsbürger in Deutschland schlechter gestellt ist als die EU Bürger die in Deutschland wohnen...

  • also wäre ich zB Holländer und würde in Deutschland leben bräuchte meine Verlobte kein A1 Zertifikat?!?!

    Da ich aber Deutscher bin benötigt sie das?! Wir kennen uns über ein halbes Jahr und meine Verlobte ist fast jedes Wochenende

    hier gewesen, kennt alle meine Freunde/Bekannte/Nachbarn und kann sich auf Englisch auch mit allen super verständigen..

    wird aber wohl nichts helfen denke ich?

    Das ist richtig...dann würde sie auch keine AE für Deutschland erhalten, sondern würde über das EU Freizügigkeitsrecht nach DE kommen. Macht aber keinen Sinn darüber nachzudenken.


    Im Sinne der Freizügigkeit könte deine Freundin auch ihre Eltern mit nach DE bringen, wenn du genug GEld hättest sie lebenslang zu versorgen. Als Deutscher wird das niemals funktionieren, da nur absteigende Verwandschaft (Kinder) zum Familiennachzug berechtigt sind!

    Ist doch interessant, dass der deutsche Staatsbürger in Deutschland schlechter gestellt ist als die EU Bürger die in Deutschland wohnen...

    Nein, das wurde schon "Höchstgerichtlich" geklärt. Inländerdiskriminierung ist erlaubt. Unverständlich für jeden normalen Menschen wie mich, ist aber so!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Selbst wenn es länger dauert als wenn sie einfach das A1 macht (ist geplant im April) tendiere ich ja fast dazu das vor Gericht klären zu lassen denn ich kann hier keine Sinnhaftigkeit erkennen, oder wie seht ihr das?)

    Ich kenne einen, der da mal mit einer Thai versucht hat...nach 2 Jahren und 10k € hat er aufgegeben! Also ich empfehle lieber A1, besser noch B1 zu machen bevor sie einreist! Sie wird es hier brauchen und Zeit ist genug in der Wartezeit auf das Visum

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • danke für Eure Rückmeldungen :)

    mal noch eine andere Frage - wenn wir hier in D geheiratet haben und sie meinen Namen annimmt

    wie geht das dann mit neuen Reisepass? Muss die Ehe dann in den Phils registriert werden?

    Ich finde da irgendwie keine Checkliste - wäre klasse wenn mir da jemand helfen könnte.


    Oder ist es einfacher sie behält ihren Namen?Ich meine im Bezug auf Beantragung der ganzen anderen Sachen wofür sie ihren Pass braucht?

    Die Änderung auf meinen Nachnamen kann man ja theoretisch auch noch Jahre später machen.


    Und wenn es keine Namensänderung gibt wie läuft das dann in den Phils mit der Registrierung der Heirat? Gibt es da Fristen etc?!


    Bezüglich der AE steht auf der Homepage meiner Stadt dass die Bearbeitung aktuell 3 Monate dauert, aber bis dahin ist ja das Visum abgelaufen,

    gilt das dann aufschiebend oder?


    Übrigens danke an das Forum mit dem Tipp der AE dass man die direkt für 3 Jahre beantragen sollte. Bei meiner Stadt gibt es da auch nix im Formular zum auswählen .


    Meine Verlobte ist übrigens gerade im Flieger nach Singapur :blöd muss mal fragen ob sie einen Stempel bekommen hat für die Ausreise in Amsterdam, das könnte ja auch helfen zu beweisen dass sie "zuverlässig ausreist" falls wir vor der Hochzeit nochmal ein Besuchervisum versuchen.

  • oh nein "All documents in German must be accompanied by an official English translation." erst von Englisch auf Deutsch

    jetzt andere Dokumente von Deutsch auf Englisch :yupi:yupiwahnsinn aber gut was muss das muss ^^


    Okay danke das mit 1 Jahr ist gut zu wissen dann haben wir da dann wenigstens keine Eile.

  • mal noch eine andere Frage - wenn wir hier in D geheiratet haben und sie meinen Namen annimmt

    wie geht das dann mit neuen Reisepass? Muss die Ehe dann in den Phils registriert werden?

    Ja, registrierung auf der Phill. Botschaft und neuen Pass beantragen...dazu gibt es Anträge


    http://philippine-embassy.de/w…2021/01/ROM_Form_2021.pdf

    http://philippine-embassy.de/w…rements-17October2019.pdf

    http://philippine-embassy.de/w…_Aff_Delayed_Reg_2021.pdf


    Oder ist es einfacher sie behält ihren Namen?Ich meine im Bezug auf Beantragung der ganzen anderen Sachen wofür sie ihren Pass braucht?

    Nein, man sollte die Ehe eh registrieren lassen...ich würde es sofort machen! Macht einiges leichter! Wenn deine ABH 4 Monate für eine AE braucht, würde ich sofort nach der Hochzeit zur Botschaft gehen und den Pass ändern lassen. Ansonsten muss man die karte wieder kostenpflichtig ändern lassen und es gibt oftmals Probleme mit Kontoeröffnungen usw.


    Bezüglich der AE steht auf der Homepage meiner Stadt dass die Bearbeitung aktuell 3 Monate dauert, aber bis dahin ist ja das Visum abgelaufen,

    gilt das dann aufschiebend oder?

    Ja, aufshiebend

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Klasse vielen Dank für Eure schnellen Rückmeldungen.

    Dann heißt es jetzt erstmal warten bzgl. der UP.

    Sind noch am überlegen wegen Schengen Besuchsvisum, entweder über mich als Verlobter.

    Alternativ hat mir die seit heute ehemalige Au-Pair Familie auch gesagt sie würden sich extrem freuen

    wenn meine verlobte vorher zu besuch kommt. Daher ich denke die werden auch ein Schengen-Visum in den Niederlanden versuchen.


    Dann könnten wir uns auch schon vorher wiedersehen. Wie schon geschrieben die neue Au-Pair war dort von ersten Video-Chat bis Einreise innerhalb von 1 Monat dort :thumb. Scheinbar ist die Botschaft da entspannter.

  • Alternativ hat mir die seit heute ehemalige Au-Pair Familie auch gesagt sie würden sich extrem freuen

    wenn meine verlobte vorher zu besuch kommt. Daher ich denke die werden auch ein Schengen-Visum in den Niederlanden versuchen.


    Dann könnten wir uns auch schon vorher wiedersehen. Wie schon geschrieben die neue Au-Pair war dort von ersten Video-Chat bis Einreise innerhalb von 1 Monat dort :thumb . Scheinbar ist die Botschaft da entspannter.

    Au Pair und Schengenvisum sind 2 verschiedene Dinge!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • das stimmt wohl, ich vermute aufgrund was ich bisher gelesen habe, dass das Au Pair Visum die Ausländerbehörde in Amsterdam entscheidet und Schengen die Botschaft in Manila oder?


    Aber sorry ich habe noch eine andere Frage: Ich dachte mir ich gebe die Verpflichtungserklärung zur Sicherheit jetzt schonmal ab da man bei einigen Ausländerbehörden liest dass sie keine ausstellen aktuell - und wie sich die Situation verändert weis ja niemand.


    Jetzt habe ich einen Termin bei meiner Ausländerbehörge, diese schreibt:


    "

    insofern Sie eine Verpflichtungserklärung zur Eheschließung abgeben möchten, so werden folgende Unterlagen benötigt:



    -          Ausgefüllte Formulare


    -          Aktuelles Ausweisdokument


    -          Lohnabrechnungen (der letzten 3 Monate)


    -          Mietvertrag


    -          Anmeldung Eheschließung (Standesamt)

    "


    ist ja alles easy aber die "Anmeldung Eheschließung" bekomme ich ja erst nach Urkundenprüfung und Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses vom OLG.


    Mein Plan war ja eigentlich sobald ich das habe alles sofort nach Manila zu schicken damit meine Verlobte das Visum beantragen kann. Aktuell

    hat die Ausländerbehörde 1 Monat Wartezeit auf die Termine. Ich könnte natürlich immer wieder mal Termine buchen und sie dann stornieren wenn es zeitlich nicht passt, aber davon hat ja niemand was.


    Meine Erfahrung aktuell bisher mit der Ausländerbehörde ist dass sie eben das machen was sie müssen, damit meine ich habe angerufen sie meinten ja wenn es keine Termine gibt müssen Sie eben warten und um Mitternacht werden Termine in 30 Tagen freigeschaltet...


    Daher meine Frage wie habt ihr das zeitlich organisiert?


    Zusätzlich frage ich mich warum für das Visum zur Hochzeit überhaupt die Verpflichtungserklärung notwendig sein soll? Das steht in der Checkliste von der Botschaft Manila , in der Checkliste von der Botschaft in Bangkok aber nicht .

  • ist ja alles easy aber die "Anmeldung Eheschließung" bekomme ich ja erst nach Urkundenprüfung und Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses vom OLG.

    .. dann musst du dies deiner ABH erklären. Bring das Merkblatt der DBM mit. Ersatzweise bitte dein StA zu bescheinigen, dass die UP für die Eheanmeldung läuft.


    Normalerweise hat die Ausstellung der VE auch nichts mit der Anmeldung der Eheschließung zu tun. Hier soll nur die Bonität geprüft werden. Es machen sich die Ämter in der Zwischenzeit ihre eigenen Regeln.


    Dass die DBM schon bei Antragstellung die VE sehen will, liegt daran, dass sie möglichst alle Papiere, die für die Visumsvergabe wichtig sind auch schon sehr früh sehen will , um nicht dauernd den Papieren hinterherlaufen zu müssen.

    Früher stand auch im Merkblatt , dass die VE auch bei der ABH , die dem Visum zustimmt, selbst vorgelegt werden kann. Das ist auch heute noch gültig, man möchte es aber anders haben.


    Die Antragsabgabe wird aber nicht am Fehlen der VE scheitern. Sowas kann immer nachgereicht werden. Oder man einigt sich mit der DBM darauf, dass der zustimmenden ABH die VE vorgelegt wird. (in den ABHs hat die Abteilung, die die VEs ausstellt meist nichts mit der Abteilung zu tun, die die Visa bearbeiten!)

  • okay vielen Dank für den Hinweis. Hast Du Erfahrung ob es Sinnvoll /möglich ist den VISA Antrag zu starten wenn die Urkundenprüfung erledigt ist,

    aber noch die Prüfung beim OLG läuft?


    Im Merkblatt für das Visum steht jedoch dass man zwingend dieses Formular vom Standesamt benötigt, vlllt. kann ich ihn überzeugen das vorher auszustellen um den OLG und VISA Prozess parallel zu starten? Oder wird das nicht klappen?