Erfahrungsbericht

  • okay vielen Dank für den Hinweis. Hast Du Erfahrung ob es Sinnvoll /möglich ist den VISA Antrag zu starten wenn die Urkundenprüfung erledigt ist,

    aber noch die Prüfung beim OLG läuft?

    Man sollte sich rechtzeitig um einen Termin für das Visum kümmern...OLG dauert i.d.R. nicht so lange (2-4 Wochen)

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • okay perfekt vielen Dank :)

    dann schaue ich ca. 2 Monate bevor vorr. die UP fertig sein wird wie die Wartezeiten sind aktuell. Zur Not muss eben was nachgereicht werden.


    Leider habe ich noch eine Frage - entschuldigt bitte, irgendwie bin ich wohl zu blöd dafür :DD


    Bezüglich Beitrittserklärung:

    https://formulardienst.bochum.…cid=3&areashortname=Amt11


    Aktuell:

    Mein Name:

    Vorname: Markus

    Nachname: Müller


    Ihr Name:

    Vorname: Desiree

    Mittelname: Antonie

    Nachname: Talde


    NEU nach Hochzeit:

    Mein Name: bleibt gleich


    Ihr Name:

    Vorname: Desiree

    Mittelname: Talde

    Nachname: Müller


    geht das so? Und wie soll ich da dann das Formular ausfüllen. Sie möchte dass ihr aktueller Nachname dann ihr Mittelname wird

    und wir dann einen gemeinsamen Nachnamen haben.


    (das sind nicht unsere Echten Namen wollte die nur nicht komplett öffentlich posten).


    Besten Dank euch :)

  • hr Name:

    Vorname: Desiree

    Mittelname: Antonie

    Nachname: Talde

    Vor der hochzeit:

    Da es hier keinen Mittelnamen gibt, kannst du im Formular nur so eintragen:

    Vornamen: Desiree Antonie ; Nachname: Talde


    (man darf eben kein Namensteil auslassen, und muss Antonie in den Vornamen setzen.



    Nach der Hochzeit wird dann auf der HU da stehen:

    Vorname: Desiree Antonie Nachname: Müller


    Die philipp. Botschaft wird aber in ihrem philipp. Pass eintragen:

    Vorname: Desiree

    Mittelname: Talde

    Nachname: Müller

    .. also sie wird nach philipp. Namensrecht vorgehen.


    Fazit:

    In deutschen Urkunden hätte sie dann immer diesen alten Namensteil Antonie im Vornamen; meine Frau ist dies bei der Einbürgerung losgeworden.


    So ist meines Wissens nach der Standard. Du kannst aber gerne mal dein StA fragen, ob man jetzt auch andere Möglichkeiten hat.

  • sorry habe Deine Antwort nochmal gelesen (daher EDIT). Also bekommen wir lt. Deinen Infos ihren bisherigen Nachnamen nicht in den "Middle Name" oder in den Vornamen?

    Also auf ihren Deutschen Ausweisdokumenten bekommen wir es nicht hin dass " Desiree Talde Müller " steht?


    Habe im Internet recherchiert dort habe ich herausgefunden dass man zw. Phil oder Deutschen Namenrecht entscheiden könnte,

    aber ich kenne das Phil Recht nicht daher wollte ich hier fragen.


    Im Moment läuft die UP und unser Standesbeamte ist echt super cool und ich will ihn nicht jede Woche mit neuen Fragen bombardieren ;)

    daher war meine Idee hier zu fragen - was evtl. ja auch anderen helfen kann :)

  • Also auf ihren Deutschen Ausweisdokumenten bekommen wir es nicht hin dass " Desiree Talde Müller " steht?


    Habe im Internet recherchiert dort habe ich herausgefunden dass man zw. Phil oder Deutschen Namenrecht entscheiden könnte,

    aber ich kenne das Phil Recht nicht daher wollte ich hier fragen.

    Beim einfachen und mE gebräuchlichen Weg bekommt man das nicht hin, dass auf deutschen Dokumenten "Desiree Talde Müller" steht.

    Mein StA (Großstadt) hat das jedenfalls damals nicht geschafft.


    Es war uns aber egal, denn: ihr philippinischer Pass ist ja mit dem "richtigen" Namen ausgestattet. Weil hier philipp. Namensrecht angewendet wird. Die einzige "deutsche" Dokument das sie bekommt, ist ja der eAT und die HU.

    Jedenfalls wir sind mit diesem "Makel" damals durchs Leben gekommen und bei der Einbürgerung wurde dann dieser ehemalige Middelname weggelassen.


    Sie könnte sich mE noch dafür entscheiden, dass sie "Talde-Müller" in den Nachnamen bekommet; also ein Doppelname.

    Dann wäre das Antonie aber immer noch nicht aus dem Vornamen getilgt.

    Wenn man Doppelnamen liebt, könnte man das so machen. Dann muss man natürlich aufpassen, dass die philipp. Botschaft das Talde nicht 2mal einsetzt; einmal als Mittelname und einmal als Bestandteil des Nachnamens.


    Problem ist, dass es bei uns keinen Mittelnamen gibt, daher hat man in jedem Fall ein sogenanntes "hinkendes Namensrecht".

    Im Moment läuft die UP und unser Standesbeamte ist echt super cool und ich will ihn nicht jede Woche mit neuen Fragen bombardieren ;)

    daher war meine Idee hier zu fragen - was evtl. ja auch anderen helfen kann

    Na, das wird dein StA ja aushalten. Solche Regeln ändern sich ja von Zeit zu Zeit. Und möglicherweise gibt es heutzutage eine neue Lösung.


    Problem bei unserem StA war, dass sie darauf bestanden, dass bei dem Namen vor der Hochzeit alle Namens-Bestandteile übernommen werden mussten. Und da es in D keinen Mittelname gibt, landete der im Vorname. Da der Vorname nach der Hochzeit bleibt, stand der immer auch noch nach der Hochzeit drin. Wie gesagt, nach der Einbürgerung war wieder alles okay..

  • hge, auch wenn man so nachliest gilt grundsätzlich das deutsche Recht nur für Deutsche. Man kann aber muss keine Rechtsangleichung vornehmen.

    Vermtulich ist sogar das Recht der Phils wählbar.




    Wieso löst ihr dies nicht einfach mit Doppelnamen?


    Ihr wählt den Familiennamen Müller auch für eure Kinder und sie nimmt den Namen


    Müller-Talde oder Talde-Müller



    siehe hier.


    Zitat

    Doppelnamen nach Heirat: Was ist zu beachten?

    Der Name des Ehepartners, welcher nicht als Ehenamen genommen wird, kann seitens seines Trägers dem Ehenamen vorangestellt oder an diesen angehängt werden. Einigen sich Helga Meier und Erwin Schmidt darauf, dass sie „Schmidt als Ehenamen führen möchten, so kann Helga entweder nur Schmidt heißen, oder aber „Meier-Schmidt“ oder „Schmidt-Meier“ als Doppelnamen führen. Einigen sie sich hingegen auf „Meier“ als Ehenamen, so kann Erwin entweder diesen Namen alleine tragen, oder sich „Meier-Schmidt“ oder „Schmidt-Meier“ nennen.


    Tipps zum Doppelnamen bei Heirat (juraforum.de)


    Wie ihr euch dann im Privaten gegenüber anderen vorstellt ist sekundär. Selbst auf normalen Formularen achtet kaum jemand auf den Doppelnamen.

  • Ganz kurz:

    Ich halte die Praxis, wie es jetzt (meist) gemacht wird, für akzeptabel.

    Wenn man beim Standesamt durchsetzen könnte, dass die alte Mittelname nicht in den Vornamen übernommen wird, ist man ziemlich nah an dem, was der TS will.


    Wenn dann seine Frau einen Doppelnamen annehmen will, wird das hier in D ohne weiteres gehen. (Die Namensregelung in D ist ja auch viel variabler als die philipp. Namensregelung).

    Man sollte aber beachten, dass sie zunächst philipp. Staatsbürgerin bleibt, und ihr Haupt-identifaktionsdokument bleibt der philippinische Pass. Und was dort eingetragen wird, bestimmen die philipp. Behörden nach ihren Regeln. Falls im deutschen StA ein Doppelname gewählt wird, sollte man darauf achten (oder vorab klären), dass dieser nicht im Nachnamen des philipp. Pass erscheint.

    Ansonsten sähe das so aus:

    Vorname: Desiree

    Mittelname: Talde

    Nachname: Talde-Müller


    Ich glaube nicht, dass das gewollt ist ???

  • Also ich weiss nicht so recht was im Namensrecht steht aber bei meiner Frau steht im Perso


    Müller

    geb. Antonie Talde


    geburtsort: irgendwo/Phillipinnes

  • Also ich weiss nicht so recht was im Namensrecht steht aber bei meiner Frau steht im Perso

    Wenn du vom Perso(nalausweis) sprichst, dann ist deine Frau offenbar schon eingebürgert.

    Bei der Einbürgerung kann man eh die Namen wieder neu "sortieren". Bei meiner Frau haben wir das "Antonie" - also den uralten Mittelnamen - weggelassen. Kann man aber machen wie man will.

  • sorry dachte das ganze wäre klar geregelt und ich wollte jetzt keine große Diskussion auslösen :D


    Also nochmal ihr jetziger Nachname soll ihr Mittelname werden. Sie meint auf den Phils ist das auch so übilch.



    Die Frage ist nun auf den Deutschen Dokumenten. Geht das dann als 2. Vorname oder garnicht?

    unser Plan ist "Nachname" soll nur meier sein aber ihr früherer Nachname sollte auch möglichst auf dem Ausweis stehen.



    Mir geht es aktuell auch nicht um Einbürgerung etc. ,aktueller Plan ist eben Hochzeit im November. Und dann

    hat sich ja auf jeden Fall für ein paar Jahre ihren phil Pass und die AE,.

  • Also nochmal ihr jetziger Nachname soll ihr Mittelname werden. Sie meint auf den Phils ist das auch so übilch.

    Um es einfach zu sagen: wenn du nichts machst, wird das so in ihrem philippinischen Pass stehen.

    Das ist - wie sie selbst sagst - der Standard..

    Die Frage ist nun auf den Deutschen Dokumenten. Geht das dann als 2. Vorname oder garnicht?

    unser Plan ist "Nachname" soll nur meier sein aber ihr früherer Nachname sollte auch möglichst auf dem Ausweis stehen.

    .. auf ihrem Ausweis (der einzig offizielle ist der philipp. Reisepass) wird das ja auch so stehen.


    Lediglich auf den deutschen Dokumenten (HU, eAT) wird es standardmäßig nicht so stehen. (da steht der alte Mittelname im Vornamen).


    Wie schon gesagt: sie kann sich nach deutschem Namensrecht dazu entscheiden, im Familienname "Talde-Müller" einzutragen. Dann ist aber das Antonie aus dem Vornamen nicht weg. Dazu solltest du mit der philipp. Botschaft klären, ob die nicht dann den gesamten Familienname (Talde-Müller) in den Nachnamen übernimmt; dann wäre der Mittelname (Talde) nämlich 2mal vorhanden. Im Mittelname und als Teil des Doppelnamens im Nachnamen.


    Nochmal: ich halte den standardmässigen Umgang der Standesämter mit dem Problem "Mittelname" für akzeptabel.

    Lediglich HU und eAT können etwas "verhunzt" aussehen. Aber im offiziellen Dokument (Reisepass) steht es so wie sie es sich wünscht.

    Danach richtet sich ja später die Ausstellung von Tickets, Zeugnissen und anderen Dokumenten...


    Nochmal der Tipp: Bitte dein Standesamt zu prüfen, ob sie den alten Mittelnamen nicht in den Vornamen übernehmen. Ich kann mich dunkel erinnern, dass es dazu Urteile von Verwaltungsgerichten gab. Bin da aber nicht mehr ganz sicher.

  • Geht das dann als 2. Vorname oder garnicht?

    unser Plan ist "Nachname" soll nur meier sein aber ihr früherer Nachname sollte auch möglichst auf dem Ausweis stehen.


    Nein, das geht nach deutschem Namensrecht nicht als 2. Vorname! Ich würde auch eher raten keine solchen versuche zu wagen...wenn auf den Deutschen Papieren wie "AE" und Philippinischem Pass etwas anderes steht gibt es später nur Probleme mit Behörden und Banken!


    Wenn Sie deinen Namen führen soll, würde ich das auch so eintragen lassen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Irgendwie komplizierter als Gedacht.

    Ich habe jetzt das hier gefunden:


    Zitat siehe unten


    daher wie im letzten Teil beschrieben ihr jetziger Mittelname entfällt und ihr aktueller Nachname wird neuer Mittelname.


    Die Frage wäre dann die wird dann der AT ausgestellt? Vllt sollte ich das vorher mit denen abklären sowie mit Standesamt mit o.g. Zitat?


    Wie war es denn bei Euch nach der Hochzeit bzgl. Mittelname?'Ist ja recht gebräuchlich in den Phils.


    @Hege: habe mir Dein Post nochmal durchgelesen, was mich da nur irritiert Du schreibst "alter Mittelname". Dieser soll

    ja mit der Hochzeit neu ihr alter Familienname sein, daher bin ich noch etwas irritiert. Bzw. warum sollte ihr alter MIttelname im Vornamen steht,

    wenn der im Pass garnicht drin steht dann?




    5 Namensführung der Ehegatten (Art. 370, 373 CC)



    Der Ehemann behält seinen Namen.



    Nach der Entscheidung des philippinischen Obersten Gerichtshofs vom 5.3.2010 G.R. Nr. 16920223 hat die Ehefrau neben den in Art. 370 CC genannten Fällen der Namensführung auch die Möglichkeit, ihren »maiden name«, d.h. ihren Familien- oder Geburtsnamen, beizubehalten. Eine Frau kann demnach in der Ehe:

    ‒ihren Vor- und ihren Familiennamen (d.i. Mädchenname) führen,

    ‒ihrem Vor- und ihrem Familiennamen den Familiennamen des Mannes anfügen,

    ‒ihren Vornamen und den Familiennamen des Mannes führen oder

    ‒den Vor- und Familiennamen des Mannes unter Voranstellung eines Wortes führen, das sie als Ehefrau erkennen lässt (z.B. Mrs.).



    Die gebräuchlichste Form ist die oben im zweiten Spiegelstrich genannte Möglichkeit. Wenn in diesem Fall eine Frau vor der Eheschließung auch einen Mittelnamen führt (das kann z.B. der Familienname ihrer Mutter sein), fällt dieser Mittelname weg, der bisherige Familienname der Frau (d.i. der Mädchenname der Frau) wird zum neuen Mittelnamen und der Familienname des Ehemanns wird an den neuen Mittelnamen angefügt. Diese Namen werden nicht durch Bindestriche verbunden (siehe auch nächster Absatz). Die Namen der Frau werden nach der Eheschließung beispielsweise in den philippinischen Pass in folgender Reihenfolge eingetragen:

    ‒Vorname (unverändert)

    ‒neuer Mittelname (d.i. der Mädchenname der Frau)

    ‒neuer Familienname (d.i. der Familienname des Mannes).




  • Irgendwie komplizierter als Gedacht.

    Nein überhaupt nicht.


    Das Problem ist doch einfach, dass die Filipinos einen Mittelnamen haben und die Deutschen nicht.


    Wenn du aber in D heiratest, richtet sich hier alles nur nach deutschem Namensrecht.


    Bei der Heiratsurkunde gibt es die Rubrik vor der Heirat und nach der Heirat.


    Der Standesbeamte in D hat nun die undankbare Aufgabe, den Mittelnamen in die Feld Vor- und Nachnamen unter zubringen.


    Vorname: Desiree

    Mittelname: Antonie

    Nachname: Talde


    Geht ins deutsch nur mit:

    Vorname: Desiree Antonie

    Nachname: Talde


    Nach der Heirat gibt es im Deutschen eben keinen Mittelnamen mehr:


    Also


    Vorname: Desiree Antonie

    Nachname: Müller (es sei denn sie wählt einen Doppelnamen: Talde-Müller)


    Das philipp. Konsulat wird philippinisches Namensrecht anwenden; also kommt in den Pass:


    Vorname: Desiree

    Mittelname: Talde

    Nachname:Müller


    (ganz normal wie du im Zitat beschreiben hast)


    der eAT richtet sich später nur nach dem Pass; da wird dann stehen: Müller, Desiree (vielleicht schreibt der Sachbearbeiter auch den Mittelnamen dazu, das ist unterschiedlich)

    Die ABH könnte hier auch dazu schreiben: trägt den deutschen Namen: Desiree Antonie Müller. Macht sie aber nicht immer.

    Der eAT ist auch rechtlich kein Passersatz; er wird über Passnummer mit dem Pass verknüpft und dient nur dazu, den AT zu dokumentieren. Daher ist hier der Name von sekundärer Bedeutung.











    @Hege: habe mir Dein Post nochmal durchgelesen, was mich da nur irritiert Du schreibst "alter Mittelname". Dieser soll

    ja mit der Hochzeit neu ihr alter Familienname sein, daher bin ich noch etwas irritiert. Bzw. warum sollte ihr alter MIttelname im Vornamen steht,

    wenn der im Pass garnicht drin steht dann?

    Wieso:


    Ihr Mittelname als Mädchen (vor der Hochzeit) lautete Antonie; das meinte ich mit "altem" Mittelname. Dieser verschwindet nach philippinischem Recht nach der Hochzeit.

    Im deutschen geht das aber nicht, weil dieser Name in den Vornamen geschoben wird.

  • Hi,

    vielen Dank Dir nochmal, jetzt habe ich glaube ich auch Deine früheren Post verstanden.

    Das Ziel ist ja auch das der alte Mittelname nicht im Vornamen auftaucht, daher das müsste dann der Standesbeamte ggf. machen bzw. Du hast ja geschireben bist Dir nicht sicher, kann da dann auch nochmal recherchieren.


    Jetzt verstehe ich auch was Du meint hast mit "Mittelname nicht in den Vornamen schieben"


    Das ihr alter Mittelname jetzt in den Vornamen kommt will ich ja auf keinen Fall wenn möglich.

  • Das ihr alter Mittelname jetzt in den Vornamen kommt will ich ja auf keinen Fall wenn möglich.

    Na dann muss er wegfallen! Macht es auch am einfachsten für spätere Behörden / Banken!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Guten Abend,

    nochmals Danke für die tolle Unterstützung hier.


    Ich habe noch eine Frage bzgl. Timing des Termins bei der DBM für das Visum.


    In den pdf https://manila.diplo.de/blob/1…eheschliessung-d-data.pdf

    steht direkt auf der ersten Seite "Anmeldung der Eheschließung".." ohne Nachweis dieser Vorsprache muss der Antrag sofort abgelehnt werden...


    Was genau ist mit dieser Vorsprache gemeint? Ich dachte bisher es ist das Form 11/121 gemeint, aber das steht im "fetten" Satz auf der ersten Seite so nicht. Und auf der Checkliste steht auch nicht wie bei A1 der Vermerk "Eine Nachreichung ist nicht möglich".


    Wenn nicht das 11/121 gemeint ist und dies nachgereicht werden könnte wäre natürlich das Timing erheblich einfacher für den VISA Termin :)


    Könnt ihr mir dazu was sagen?

  • Was genau ist mit dieser Vorsprache gemeint? Ich dachte bisher es ist das Form 11/121 gemeint, aber das steht im "fetten" Satz auf der ersten Seite so nicht. Und auf der Checkliste steht auch nicht wie bei A1 der Vermerk "Eine Nachreichung ist nicht möglich".

    Wenn du das Form 11/121 hast, ist es ja der beste Beweis, dass du beim StA warst und "vorgesprochen" hast.


    Wenn aber es noch nicht möglich war, das Form 11/121 zu bekommen, weil zB noch das Befreiungsverfahren lief, musst du irgendwie sonst nachweisen, dass beim Standesamt alles eingeleitet wurde. Am besten sollte dir dein StA dann einen 2-Zeiler geben, indem der Status der Anmeldung bestätigt wird.


    Die DBM will mit diesem Satz sagen, dass sie es nicht möchte, dass man schon bei der DBM einen Antrag stellen will, ohne überhaupt jemals mit dem zuständigen Standesamt gesprochen zu haben. Das war bis ca. 2016 möglich. DAs hatte den Nachteil, dass der Antrag dann monatelang bei der DBM nicht weiterbearbeitet werden konnte. Teilweise waren die deutschen Ehepartner in spe noch nicht geschieden...

  • Wie schon gesagt: sie kann sich nach deutschem Namensrecht dazu entscheiden, im Familienname "Talde-Müller" einzutragen. Dann ist aber das Antonie aus dem Vornamen nicht weg. Dazu solltest du mit der philipp. Botschaft klären, ob die nicht dann den gesamten Familienname (Talde-Müller) in den Nachnamen übernimmt; dann wäre der Mittelname (Talde) nämlich 2mal vorhanden. Im Mittelname und als Teil des Doppelnamens im Nachnamen.

    Das mit der Doppelung des Namens dürfte Unwahrscheinlich sein. Denn es gibt Urteile, dass der Name klar eindeutig und Kurz ist. (Bezog sich jedoch immer auf den Doppelnamen)

    Deshalb ist nur noch in Altfällen der Doppelname ein Familienname.

    Auch damals galt schon immer, dass ein/e Meyer die ein/e Meyer-Müller heiratet nicht zu einem Meyer-Meyer-Müller wurde.


    Beim Eintrag in den Vornamen wäre dies ja die verkappte Version, die dem Sinn der Gesetzgebung zuwiderläuft.