Ich würde aber empfehlen zur Sicherheit das Standesamt nach den Voraussetzungen zu fragen. Es gibt da wohl Unterschiede mit öffentlich vereidigt oder so keine Ahnung.
Herr Borchert wird ja auch von mir meist empfohlen. Er ist in der "offiziellen Datenbank der deutschen Gerichte" bundesweit als amtlich vereidigter Übersetzer zugelassen für englisch. Dazu kann auch ich selbst nur von bester Arbeit zu günstigen Preisen berichten