Internationale Scheidung meiner Filipina

  • Hallo zusammen,


    nachdem im Forum schon einige Rückfragen kamen, möchte ich hier mal meine Erfahrungen und den derzeitigen Stand im Bezug auf die internationale Scheidung meiner philippinischen Freundin teilen:


    Meine Freundin ist noch mit einem philippinischen Mann verheiratet und nachdem die Annulierung der Ehe auf den Philippinen jahrelang nicht vorangegangen ist, haben wir beschlossen, ihre Ehe von D aus scheiden zu lassen (internationale Scheidung).


    Grundvoraussetzung hierfür ist, dass meine Freundin schon mindestens 1 Jahr in Deutschland gelebt haben muss, also in D ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" besitzen muss. Da meine Freundin hier für 12 Monate einen Intensivsprachkurs gemacht hat und jetzt ihren Bundesfreiwilligendienst antreten konnte, ist diese Voraussetzung also gegeben.


    Vom Ablauf her lief es bei uns wie folgt ab: Mitte Dezember letzten Jahres hatten wir ein Erstgespräch mit unserer Anwältin (Fachanwalt internationales Familienrecht), dort wurden wir über den Prozess aufgeklärt. Als Unterlagen wurden hierfür benötigt:


    - Kopie Reisepass

    - Kopie Aufenthaltstitel

    - Aktuelle Meldebescheinigung

    - Heiratsurkunde, beglaubigt übersetzt

    - Geburtsurkunde Ehefrau, beglaubigt übersetzt

    - Geburtsurkunde von Kinder, beglaubigt übersetzt


    Anschließend erstellt die Anwältin einen Scheidungsantrag und schickt diesen an das Amtsgericht raus. Zunächst muss das Gericht die Zuständigkeit prüfen, wobei dies i.d.R. kein Problem ist, falls der gewöhnliche Aufenthalt vorliegt. Nachdem die Zuständigkeit geregelt wurde, flattert eine Verfahrenskostenrechnung vom Amtsgericht ins Haus (bei uns 322€), nach Überweisung des Geldes beginnt das offizielle Verfahren.


    Nun muss das Gericht den Noch-Ehemann über das Verfahren informieren. Dafür wird die Vorladung entweder einem bevollmächtigten Anwalt direkt in Deutschland zugestellt oder beglaubigt übersetzt auf die Philippinen zum Noch-Ehemann geschickt. In unserem Fall ist der Kontakt zum Noch-Ehemann abgebrochen und er wird sich ziemlich sicher keinen deutschen Anwalt leisten/holen können/wollen. Insofern erfolgt jetzt (Mitte März) die Zustellung der Unterlagen auf die Philippinen, was das ganze Verfahren natürlich weiter verzögert.


    Der Ehemann hat dann eine Frist, innerhalb derer er sich beim Gericht zurückmelden kann. Sobald diese Frist verstreicht, wird ein Gerichtstermin in Abwesenheit des Noch-Ehemanns angesetzt und die Ehe geschieden. Falls der Ehemann nicht auffindbar bzw. die Unterlagen nicht zustellbar sind, muss zunächst der Aufenthaltsort des Noch-Ehemanns auffindbar gemacht werden, was das ganze Verfahren auch nochmal weiter verzögert.


    Alles in allem schätze ich, dass die Scheidung ca. 1 - 1.5 Jahre dauern wird, was im Vergleich zu den Philippinen immer noch sehr schnell wäre. Ich weiß jedoch noch nicht, ob die Scheidung auch auf den Philippinen anerkannt werden kann, zum Heiraten in D reicht es aber allemal.


    Übrigens: Da meine Freundin und ich derzeit ein Kind erwarten, kam die Frage auf, ob sie über das Kind ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen kann. Dies ist NICHT der Fall, da der rechtliche Vater (trotz DNA-Test) laut Gesetz immer der Noch-Ehemann ist. Die internationale Scheidung hat darauf erstmal keinen direkten Einfluss. Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Vaterschaft des Kindes zurückzubekommen:

    1. Vaterschaftsanerkennung & Sorgerechtserklärung im Jugendamt stellen, diese ist zunächst unwirksam. Die Unwirksamkeit kann jedoch aufgehoben werden, wenn der Scheidungsantrag vor Geburt eingegangen ist (Check) UND der Noch-Ehemann vor der DBM oder einem Notar bestätigt, dass das Baby nicht von ihm ist (sehr unwahrscheinlich/schwierig zu bekommen). Nur mit der Bestätigung des Noch-Ehemanns wird auch die VA wirksam.

    2. Die zweite Option ist umständlicher, länger und teurer. Falls die 1. Option nicht klappt, muss man die Vaterschaft des Noch-Ehemanns gerichtlich in D anfechten. Dies ist nochmal ein eigenes Gerichtsverfahren, welches unabhängig von der internationalen Scheidung ist und auch ca. 1 - 1.5 Jahre in Anspruch nimmt. Während dieser Zeit hat die Mutter theoretisch kein Aufenthaltsstatus in D und man muss ggü. der ABH eine Duldung erwirken. Aber das ist wieder ein Thema für einen weiteren Thread...


    Sobald sich wieder etwas Neues in Bezug auf die internationale Scheidung ergibt, halte ich euch hier auf dem Laufenden.


    Viele Grüße,

    Eddie

  • Ich weiß jedoch noch nicht, ob die Scheidung auch auf den Philippinen anerkannt werden kann,

    Nein, die wird mit ziemlicher Sicherheit dort nicht anerkannt. Bei 2 philippinischen Staatsbürgern, egal ob sie im Inland oder Ausland wohnen, ist immer ein Annulment erforderlich.

    Was dies für zukünftige Besuche auf den Philippinen rechtlich bedeutet, kann ich nicht sagen. Möglicherweise wäre dort der Tatbestand der Bigamie erfüllt. Da sollte sich mal ein Jurist aus den Philippinen drüber auslassen ..


    Der Fall des TS ist aber kaum als Blaupause zu betrachten, da es ja für den meisten kaum gelingen wird, ihre noch verheiratete Freundin nach D zu bringen und einen längeren AT zu erhalten. Das wäre höchstens der Fall, wenn eine deutsche Frau ein Kind von einem philippinischen Mann bekommt oder erwartet.. daher wäre es interessant zu wissen, wie der Fall des TS wirklich ausgeht. Denn noch ist sie nicht geschieden.. und auf hoher See und vor Gericht .... aber es ist ja schon bemerkenswert, dass die Klage ja überhaupt vom Gericht angenommen wurde.

  • Interessante Vorgehensweise.


    Ich frage mich allerdings, wie das mit dem Phil Gesetz vereinbar werden wird, und was geschieht, wenn Deine zukünftige Frau, nach der Scheidung und Wiederheirat dann in den Phils einreist ?


    Es sei denn, ihr heiratet nicht ... 🤔


    LG Alf


    p.s. ich gehe davon aus, dass die Scheidung in den Phils NICHT anerkannt wird, und sie bei Wiederheirat in D doppelt verheiratet ist, und sich in den Phils straffällig macht ?

    - Habe stets Respekt vor dir selbst, Respekt vor anderen und übernimm Verantwortung für deine Taten. - Dalai Lama


    - Meine Philippinenbilder

  • Das wirft bei mir die Frage auf, ob bei Heirat dies dann wiederum nicht damit umgangen werden könnte, wenn die Frau die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen würde, sobald möglich. Keine Ahnung, ob der Straftatbestand damit verfallen würde

  • ..... und wer wäre dann der Vater wenn ein Kind auf die Welt kommt, denn automatisch ist derjenige der Vater wer mit der Dame zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist....

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • ..... und wer wäre dann der Vater wenn ein Kind auf die Welt kommt, denn automatisch ist derjenige der Vater wer mit der Dame zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist....

    .. das hat der TS ja beantwortet; zunächst der Ehemann auf den Philippinen; das kann aber nach der Scheidung angefochten werden.


    Selbst wenn dann aus deutscher Sicht der deutsche Ehemann als Vater feststeht, wäre die Fragestellung interessant,

    wer dann aus philippinischer Sicht der Vater des Kindes ist. Denn mE existiert diese Ehe bis zum Anullment (oder Tod).

    Es ist zwar schön, dass es eine solche internationale Scheidung gibt, aber eine "saubere" Lösung ist das mE nicht.

  • Selbst wenn dann aus deutscher Sicht der deutsche Ehemann als Vater feststeht, wäre die Fragestellung interessant,

    wer dann aus philippinischer Sicht der Vater des Kindes ist. Denn mE existiert diese Ehe bis zum Anullment (oder Tod).

    Es ist zwar schön, dass es eine solche internationale Scheidung gibt, aber eine "saubere" Lösung ist das mE nicht.

    Genau das meinte ich. Ein Kind und zwei Väter...

    bf5fe70ac048075f879e1511db3252bf.jpg


    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Super Initiative, Eddie91, viel Erfolg!


    Vaterschaftsanfechtung kann gleich nach Geburt starten, man braucht nicht bis zur Scheidung zu warten.


    editiert und Tipps den Staat (Steuerzahler) für sich zahlen zu lassen gelöscht...TanduayIce

  • Hallo zusammen,


    ein kurzes Update zu unserer Situation:


    Nächste Woche ist der Gerichtstermin für die Internationale Scheidung im Amtsgericht München. Danach ist meine phil. Freundin nach deutschem Recht von ihrem phil. Ehemann geschieden! Der Grund warum das Verfahren so schnell (1,5 Jahre) lief ist, dass wir im Gericht eine öffentliche Zustellung beantragt und bewilligt bekommen haben, so dass nicht alle Unterlagen übersetzt und auf die Philippinen geschickt werden müssen. Damit haben wir uns ca. 2 Jahre gespart.


    Unsere Tochter ist jetzt ein Jahr alt und vor kurzem haben wir die gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft erfolgreich vollbracht, ebenfalls mittels öffentlicher Zustellung. Wir müssen jetzt noch eine Frist von 30 Tagen abwarten, danach ist meine Tochter auch "offiziell" meine Tochter und wir können mich als Vater im Geburtenregister & der Geburtsurkunde eintragen. Damit bekommt unsere Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit und wir können unabhängig von der Heirat für meine phil. Freundin einen Antrag auf FZV stellen :)


    Die Frage, die sich mir noch stellt ist wie es nach der internationalen Scheidung weitergeht. Wir möchten langfristig natürlich heiraten und in der Zwischenzeit habe ich gelesen, dass wir evtl. doch noch eine philippinische Ledigkeitsbescheinigung benötigen, das deutsche Scheidungsurteil alleine also nicht ausreicht. Kennt ihr einen solchen Fall, bzw. kann mir jemand sagen, ob man nach einer Scheidung nach deutschem Recht tatsächlich noch eine Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland benötigt?


    In diesem Fall müssten wir ja die internationale Scheidung wieder auf den Philippinen anerkennen lassen und das könnte zu erheblichen Problemen führen... 🙄 Falls jemand einmal eine internationale Scheidung zweier Filipinos im Heimatland anerkannt hat, schreibt mir gerne eine Nachricht 👍


    Es sieht also danach aus als würde bis zu unserer Hochzeit noch einige Zeit vergehen, aber warten wir Mal ab was die kommenden Jahre noch so bringen. Aufgrund der FZV hat meine Freundin ja demnächst sowieso einen deutschen Aufenthaltstitel, da können wir uns bis zur Hochzeit noch gedulden.


    Viele Grüße,

    Eddie

  • Die Frage, die sich mir noch stellt ist wie es nach der internationalen Scheidung weitergeht. Wir möchten langfristig natürlich heiraten und in der Zwischenzeit habe ich gelesen, dass wir evtl. doch noch eine philippinische Ledigkeitsbescheinigung benötigen, das deutsche Scheidungsurteil alleine also nicht ausreicht. Kennt ihr einen solchen Fall, bzw. kann mir jemand sagen, ob man nach einer Scheidung nach deutschem Recht tatsächlich noch eine Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland benötigt?

    wo hast du das denn gelesen?


    Im Befreiungsverfahren (falls die Hochzeit in D stattfinden soll) muss darüber das OLG entscheiden.

    Es wäre ja widersinnig, wenn man eine internationale scheidung anstrebt, wenn eine Scheidung auf den Philippinen möglich gewesen wäre .. oder die Scheidung auf den Philippinen anerkannt würde.


    Das sagt ja auch der Leitfaden zB vom OLG Köln:Punkt 5b


    Zitat

    Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile im Heimatland:
    Entfällt, da eine Ehescheidung nach philippinischem Recht nicht möglich ist

    Zitat ende



    Präsident des Oberlandesgerichts Köln – Dezernat 7 - (nrw.de)

  • Danke für den Hinweis auf den Leitfaden, hge .


    Ein Bekannter von mir ist in einer ähnlichen Situation und hat nach der internationalen Scheidung tatsächlich das Problem, das dass Standesamt eine Anerkennung der Scheidung auf den Philippinen verlangt.


    Wir werden mit unserer Standesbeamtin Kontakt aufnehmen und sie direkt darauf ansprechen, evtl. können wir damit schon vorab unnötigen Aufwand vermeiden.

  • Ein Bekannter von mir ist in einer ähnlichen Situation und hat nach der internationalen Scheidung tatsächlich das Problem, das dass Standesamt eine Anerkennung der Scheidung auf den Philippinen verlangt.

    Es gab hier einen ähnlichen Fall, wo das OLG Dresden das verlangt hat. Allerdings bei einem Deutschen, der mit einer Filipina verheiratet war. Soweit ich mich erinnere hat das OLG dann die Befreiung nach einigem Hick-Hack auch ohne die Anerkennung zugestimmt.

    Diogenes kann auch von einem ähnlichen Fall berichten...

    Ich meine aber, dass dies alles Fälle waren, wo ein Ausländer in der Ehe beteiligt war.

    Da kann man sich noch theoretisch eine Anerkennung der Scheidung vorstellen, weil ja das philipp. Eherecht dies zulässt. Aber bei rein philipp. Ehepartnern ist dies mE undenkbar.

  • Hallo Eddie91 ,


    wir haben dieselbe Situation wie Sie es beschrieben haben. Und wir leben auch nicht weit von München entfernt. Wir würden gerne auch den Anwalt in Anspruch nehmen, wenn Sie es erlauben.


    Gerne können Sie mich anschreiben Tobias.Humann@gmx.de


    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße


    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias und Erlin

  • hge


    Der Fall von dem ich berichten kann betraf in der Tat ausschließlich Beteiligte mit philippinischer Staatsangehörigkeit. Der Mann war in Deutschland geschieden und die Frau auf den Philippinen nach der dortigen Sonderregelung für muslimisch geschlossene Ehen.


    Ein "pfiffiger" Anwalt hatte den beiden dann gesagt, sie könnten ohne weiteres sofor heiraten und hat auch ein Standesamt aufgetan, welches die beiden getraut hat.


    Hinterher gab es dann allerdings Probleme beim Familienzusammenführungs Visa und die Anerkennung der deutschen Scheidung wurde nachgeholt und auch die Scheidung nach muslimischem Recht noch einmal von einem höheren Scharia-Gericht bestätigt. Daneben wurde seitens der Deutschen Botschaft noch moniert, dass der Standesbeamte beim Familienstand vor der Eheschließung in den "marriage contract" bei beiden "single" statt "divorced" eingetragen hatte.


    Die Anerkennung der deutschen Scheidung wurde "nachgeholt", was jedoch ein riesen Akt war. Den marriage Kontrakt hat man in fünf Jahren nicht korroigiert bekommen, jedoch hatte die DBM irgendwann ein Einsehen, weil die Eheschließung an sich ganz offensichtlich von keiner philippinischen Behörde zu irgend einem Zeitpunkt in Frage gestellt wurde.


    "It is more Fun in the Philippines" - Ich kann insofern jedoch nur davor warnen, sich auf irgendwelche "Abenteuer" einzulassen, ganz egal, was ein finddiger philippinischer Anwalt einem auch erzählen mag...

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Hi Tobias,


    na klar, ich hab Dir eine Mail geschrieben. Meld Dich einfach bei mir.


    Viele Grüße,

    Eddie91