Hallo zusammen,
nachdem im Forum schon einige Rückfragen kamen, möchte ich hier mal meine Erfahrungen und den derzeitigen Stand im Bezug auf die internationale Scheidung meiner philippinischen Freundin teilen:
Meine Freundin ist noch mit einem philippinischen Mann verheiratet und nachdem die Annulierung der Ehe auf den Philippinen jahrelang nicht vorangegangen ist, haben wir beschlossen, ihre Ehe von D aus scheiden zu lassen (internationale Scheidung).
Grundvoraussetzung hierfür ist, dass meine Freundin schon mindestens 1 Jahr in Deutschland gelebt haben muss, also in D ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" besitzen muss. Da meine Freundin hier für 12 Monate einen Intensivsprachkurs gemacht hat und jetzt ihren Bundesfreiwilligendienst antreten konnte, ist diese Voraussetzung also gegeben.
Vom Ablauf her lief es bei uns wie folgt ab: Mitte Dezember letzten Jahres hatten wir ein Erstgespräch mit unserer Anwältin (Fachanwalt internationales Familienrecht), dort wurden wir über den Prozess aufgeklärt. Als Unterlagen wurden hierfür benötigt:
- Kopie Reisepass
- Kopie Aufenthaltstitel
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde, beglaubigt übersetzt
- Geburtsurkunde Ehefrau, beglaubigt übersetzt
- Geburtsurkunde von Kinder, beglaubigt übersetzt
Anschließend erstellt die Anwältin einen Scheidungsantrag und schickt diesen an das Amtsgericht raus. Zunächst muss das Gericht die Zuständigkeit prüfen, wobei dies i.d.R. kein Problem ist, falls der gewöhnliche Aufenthalt vorliegt. Nachdem die Zuständigkeit geregelt wurde, flattert eine Verfahrenskostenrechnung vom Amtsgericht ins Haus (bei uns 322€), nach Überweisung des Geldes beginnt das offizielle Verfahren.
Nun muss das Gericht den Noch-Ehemann über das Verfahren informieren. Dafür wird die Vorladung entweder einem bevollmächtigten Anwalt direkt in Deutschland zugestellt oder beglaubigt übersetzt auf die Philippinen zum Noch-Ehemann geschickt. In unserem Fall ist der Kontakt zum Noch-Ehemann abgebrochen und er wird sich ziemlich sicher keinen deutschen Anwalt leisten/holen können/wollen. Insofern erfolgt jetzt (Mitte März) die Zustellung der Unterlagen auf die Philippinen, was das ganze Verfahren natürlich weiter verzögert.
Der Ehemann hat dann eine Frist, innerhalb derer er sich beim Gericht zurückmelden kann. Sobald diese Frist verstreicht, wird ein Gerichtstermin in Abwesenheit des Noch-Ehemanns angesetzt und die Ehe geschieden. Falls der Ehemann nicht auffindbar bzw. die Unterlagen nicht zustellbar sind, muss zunächst der Aufenthaltsort des Noch-Ehemanns auffindbar gemacht werden, was das ganze Verfahren auch nochmal weiter verzögert.
Alles in allem schätze ich, dass die Scheidung ca. 1 - 1.5 Jahre dauern wird, was im Vergleich zu den Philippinen immer noch sehr schnell wäre. Ich weiß jedoch noch nicht, ob die Scheidung auch auf den Philippinen anerkannt werden kann, zum Heiraten in D reicht es aber allemal.
Übrigens: Da meine Freundin und ich derzeit ein Kind erwarten, kam die Frage auf, ob sie über das Kind ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen kann. Dies ist NICHT der Fall, da der rechtliche Vater (trotz DNA-Test) laut Gesetz immer der Noch-Ehemann ist. Die internationale Scheidung hat darauf erstmal keinen direkten Einfluss. Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Vaterschaft des Kindes zurückzubekommen:
1. Vaterschaftsanerkennung & Sorgerechtserklärung im Jugendamt stellen, diese ist zunächst unwirksam. Die Unwirksamkeit kann jedoch aufgehoben werden, wenn der Scheidungsantrag vor Geburt eingegangen ist (Check) UND der Noch-Ehemann vor der DBM oder einem Notar bestätigt, dass das Baby nicht von ihm ist (sehr unwahrscheinlich/schwierig zu bekommen). Nur mit der Bestätigung des Noch-Ehemanns wird auch die VA wirksam.
2. Die zweite Option ist umständlicher, länger und teurer. Falls die 1. Option nicht klappt, muss man die Vaterschaft des Noch-Ehemanns gerichtlich in D anfechten. Dies ist nochmal ein eigenes Gerichtsverfahren, welches unabhängig von der internationalen Scheidung ist und auch ca. 1 - 1.5 Jahre in Anspruch nimmt. Während dieser Zeit hat die Mutter theoretisch kein Aufenthaltsstatus in D und man muss ggü. der ABH eine Duldung erwirken. Aber das ist wieder ein Thema für einen weiteren Thread...
Sobald sich wieder etwas Neues in Bezug auf die internationale Scheidung ergibt, halte ich euch hier auf dem Laufenden.
Viele Grüße,
Eddie