Steuer auf Rente aus DACH

  • Wenn man auf den Philippinen lebt, muss man dann Renten, die man aus DACH bezieht in DACH versteuern?

    Also du wirst in D auf Renten die du aus D beziehst auch Steuern zahlen müssen abhängig von der Höhe deiner Rente und vom Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung. Auch wenn wenn du auf den Phillis keine Steuern auf ausländische Einkommen zahlen musst.

    Leider ist es in D so das Einkommen das in D erzielt wird (egal auf welche Art) auch in D Steuern zu zahlen sind unabhängig vom Aufenthaltsort oder Wohnort.

  • Hallo,

    Kleine Anmerkung fuer den Bezug Deutscher Renten auf den Philippinen:

    Seit es das Deutsch-Philippinische Doppelbesteuerungsabkommen (2015) gibt, brauchen keiner "Betriebsrenten" mehr vesteuert werden nur noch die Renten der "Deutschen Rentenversicherung (Bund)."

    MfG.

    Wol23

  • Seit es das Deutsch-Philippinische Doppelbesteuerungsabkommen (2015) gibt, brauchen keiner "Betriebsrenten" mehr vesteuert werden nur noch die Renten der "Deutschen Rentenversicherung (Bund)."

    Wo steht das?


    Das kann ich mir nicht vorstellen... unser user kaunlaran wird sicherlich die Hintergründe zum DBA D - RP erklären können, sobald er den Post hier sieht.

  • Hallo HGE,

    Ich bin zwar kein Steuer-Experte aber die 3 Dateien, die ich noch auf dem Stick hatte sind eigentlich ziemlich deutlich. Ausserdem hatte mir das Finanzamt Neubrandenburg auch per Text mehrfach mitgeteilt, dass die Betriebsrenten ab 2015 nicht mehr versteuert werden muessen!

    MfG.

    Wol23

  • Ausserdem hatte mir das Finanzamt Neubrandenburg auch per Text mehrfach mitgeteilt, dass die Betriebsrenten ab 2015 nicht mehr versteuert werden muessen!

    Ich bin auch kein Steuerexperte; kann aber aus deinem angepinnten text nicht unbedingt ersehen, dass Betriebsrenten steuerlich freigestellt sind. Ich denke kaunlaran , der sich mit dem DBA beschäftigt hat, wird es uns erklären.

  • Im zweiten angehängten Dokument, dem Abkommen, steht unter Artikel 18 dass Renten und gleiche Einkünfte nur im Wohnland versteuert werden können, nicht aber im Land aus dem die Rente stammt, in welchem der Empfänger der Rente aber nicht (mehr) wohnt. Dort steht auch, dass nur eine Art von Rente davon ausgenommen ist: Nämlich die aus der gesetzlichen Rentenversicherung.


    Das lese ich so, dass ein Deutscher, der auf die Philippinen auswandert, also nur Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland versteuern muss. Da die Renten der Versorgungswerke eine Art Ersatz der gesetzlichen Rentenversicherung sind, vermute ich, dass für sie das gleiche gilt wie für die gesetzliche Rentenversicherung. Aber ich lese es so, dass Betriebsrenten gemäss dem Abkommen tatsächlich nicht versteuert werden müssen.

  • Wenn man auf den Philippinen lebt, muss man dann Renten, die man aus DACH bezieht in DACH versteuern?

    Moin, ganz entscheident ist der Wohnsitz, siehe Art. 4 DBA!!!! Wenn man noch irgendwo in D gemeldet ist, dann wird alles in D versteuert!

    Art. 18 Abs 1: z.B. Betriebsrente wird auf den PH versteuert; Abs 2: 'normale Rente' wird in D versteuert. << So verstehe ich das!

    Wenn man SRRV hat verzichtet PH auf die Versteuerung. Interessant bei Dividenden und Zinsen., siehe Art. 10 und 11.

    A und CH haben bestimmt eigene DBA mit den PH abgeschlossen; die kenne ich nicht. Meistens sind die aber ganz ähnlich. Trotzdem lesen!


    Fast vergessen: Bei Wohnsitz im Ausland fallen die 'normalen' Freibeträge weg, oder haben andere Grenzen. Daher evtl. Antrag auf „unbeschränkte Steuerpflicht“,stellen. Noch besser einen Steuerberater konsultieren!

    Life is all about choices!

  • Es ist tatsächlich so, daß NUR die Sozialversicherungsrenten aus D von Personen, die auf den PH ihren Wohnsitz haben, in D. steuerpflichtig sind.

    Art. 18 Abs 1 legt fest, daß bei Ruhegehältern und ähnlichen Vergütungen die PH grundsätzlich das Besteuerungsrecht haben. In Art. 18 Abs. 2 wird als Ausnahme allerdings bei der Besteuerung von Renten aus der Sozialversicherung bestimmt, daß hier D. das Besteuerungsrecht zusteht. Sofern Renten also keine Renten aus der Sozialversicherung sind, sind sie praktisch steuerfrei, denn das Besteuerungsrecht haben die PH und die besteuern nun einmal keine ausl. Einkünfte von Ausländern, wie hier schon mehrfach geschrieben wurde.

    Staaten sind in der Aushandlung von DBAs frei und D. wird darauf gedrungen haben, bei Sozialversicherungsrenten das Besteuerungsrecht zu erhalten. Da läßt sich die Steuerpflicht einfach kontrollieren und durchsetzen - leider.

    Bei Betriebs- oder Versicherungsrenten ist das weitaus schwieriger bis unmöglich.

  • Danke für die Erläuterungen..


    Es ist also umgekehrt wie ich dachte: Generell für Ruhegehälter liegt die Steuerpflicht beim, Wohnsitzstaat (also hier bei den Philippinen), Ausnahme ist die DRV .. einfach gesagt.


    Ob das aber dann wegen der beschränkten Steuerpflicht günstiger wird ??.. kommt sicherlich auf die Höhe der Renten an.

    Bei Betriebs- oder Versicherungsrenten ist das weitaus schwieriger bis unmöglich.

    .. warum sollte das schwierig sein? ich bekomme 2 Betriebsrenten. Für eine wird sogar ein Lohnsteuerbescheinigung erstellt; das FA weiß meine Jahresbezüge bevor ich sie weiß :) .. die andere hat meine Steuer-ID.. die hat das Finanzamt direkt auf dem Schirm.

  • Ob das aber dann wegen der beschränkten Steuerpflicht günstiger wird ??

    Der Begriff 'der beschränkten Steuerpflicht' ist mit Vorsicht zu sehen, denn das heißt das der Steuerfreibetrag entfällt! Daher nach Möglichkeit einen Antrag

    auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, wenn das möglich ist. Auch hier wieder>> Steuerberater hinzuziehen!


    Außerdem gibt es auch Länder die die Besteuerung der deutschen Rente 'übernehmen', u.a. z.B: Malta.

    Man muß sich diese DBA's wirklich genau anschauen und sich fachlichen Rat holen. Unbedingt!

    Life is all about choices!

  • Hallo,

    Ich bin zwar kein Experte - moechte aber eine Anmerkung machen:

    Ich hatte jedes Jahr einen Antrag auf "Behandlung als unbeschraenkt Steuerpflichtig" gestellt, der auch immer genehmigt wurde. Ich konnte dann sowohl meine 80% (E.-Minderg.) als auch die mtl. Zahlungen an die Schwiegermutter absetzen!


    Den Anteil der "Unterhalts-Unterstuetzung des Ehepartner" nach & 1360 des BGB (= grob gesagt: Beide Einkommen minus Lebenshaltungskosten minus (-) das `geringere Einkommen meiner Frau`

    = Verbleibender Rest ist ca. die monatliche Summe, die meine Frau als "Ehegatten-Unterhalt" erhaelt. Diese Berechnung wurde anscheinend a n e r k a n n t (trotz Behandlung nach "u n b e s c h r a e n k t e r S t e u e r - P f l i c h t)!"


    MfG.

    Wol23

  • Wenn ich mir das so anschaue, ist es doch für einige steuerlich günstiger, wenn man den Wohnsitz auf den Philippinen hat.

    Keine Steuern auf Betriebsrenten und sonstige Einkommen (zB Mieten aus D) , trotzdem unbeschränkt steuerpflichtig wenn man mehr als 90% einkommen aus D erzielt (wiki). Es gibt nur kein Ehegattensplitting. Zusätzlich kann man sich aus der GKV abmelden, was bei Betriebsrenten ja ein erheblicher Vorteil ist, trotz des Freibetrags der vor einiger Zeit eingeführt wurde.


    Nur Ehegattensplitting kann nicht angewendet werden.

  • Wenn ich mir das so anschaue, ist es doch für einige steuerlich günstiger, wenn man den Wohnsitz auf den Philippinen hat.

    Keine Steuern auf Betriebsrenten und sonstige Einkommen (zB Mieten aus D) , trotzdem unbeschränkt steuerpflichtig wenn man mehr als 90% einkommen aus D erzielt (wiki). Es gibt nur kein Ehegattensplitting. Zusätzlich kann man sich aus der GKV abmelden, was bei Betriebsrenten ja ein erheblicher Vorteil ist, trotz des Freibetrags der vor einiger Zeit eingeführt wurde.


    Nur Ehegattensplitting kann nicht angewendet werden.

    Bist du sicher das deutsche Mieteinnahmen nicht in D versteuert werden müssen?

    Abmeldung aus D spart bei der Rente die Abgaben auf KV und Pflegevers. nicht nur bei Betriebsrenten.

  • Bist du sicher das deutsche Mieteinnahmen nicht in D versteuert werden müssen?

    Nein, da lag ich falsch:



    Zitat

    1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte

    aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert

    werden.



    Ich habe hier das "andere" falsch interpretiert.




    Abmeldung aus D spart bei der Rente die Abgaben auf KV und Pflegevers. nicht nur bei Betriebsrenten.

    Ja; ich meinte damit, dass man bei den Betriebsrenten bei Abmeldung mehr spart, da ja dort der volle Beitragssatz erhoben wird. In der Zwischenzeit ist da aber ein kleiner Freibetrag von 164,50 eingeführt worden. Für Bezieher großer Betriebsrenten ist das eher eine nur kleine Ersparnis.

  • Ist zwar OT, nur zu diesem kleinen Thema:

    Wenn ich mir das so anschaue, ist es doch für einige steuerlich günstiger, wenn man den Wohnsitz auf den Philippinen hat.

    Keine Steuern auf Betriebsrenten

    Wer das neuen Wahlprogramm der Grünen durchliest (ich weiß, das tut niemand :) ) , der findet folgenden Satz


    ". Zusätzlich zur bestehenden Steuerpflicht nach dem Wohnsitz wird eine Steuerpflicht auch nach der Nationalität eingeführt, um rein steuerlich motivierte Wohnsitzwechsel zu verhindern"


    2021_Wahlprogrammentwurf.pdf (gruene.de)


    .. würde also auch für Deutsche auf den Philippinen gelten. Das heißt, niemand kann sich mehr steuerlich auf den Philippinen "verstecken".


    Wie gesagt.. hier OT .. gerne irgendwo anders darüber diskutieren

  • Halte ich für Augenwischerei.

    Dafür müßten alle Doppelbesteuerungsabkommen geändert werden. Man kann ja nicht, wenn ein Abkommen besagt, daß das Land PH das Besteuerungsrecht hat, einfach sagen: "Wir auch"...

  • Wird dann eventuell so ähnlich wie in den USA.


    Top Sache, sollten wir sofort einführen nach der Änderung der Kapitalertragssteuer und sobald Amazon Steuern zahlt ;)

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi