Erben meine Kinder

  • Hallo zusammen!

    Meine philippinische Frau und ich kaufen uns ein 500 qm großes Grundstück. Ich bezahle.

    Da ich der ältere bin, gehe ich auch davon aus, dass ich zuerst sterbe.

    Meine Frau hat keine Kinder, ich hebe welche.

    Gibt es eine Möglichkeit sicher zu stellen, dass meine Kinder nach dem Tod meiner Frau das Grundstück (vielleicht dann auch ein Haus) erben?

  • Gibt es eine Möglichkeit sicher zu stellen, dass meine Kinder nach dem Tod meiner Frau das Grundstück (vielleicht dann auch ein Haus) erben?

    Deine Kinder haben die deutsche Staatsbürgerschaft? Dann sieht es schlecht aus.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Gibt es eine Möglichkeit sicher zu stellen, dass meine Kinder nach dem Tod meiner Frau das Grundstück (vielleicht dann auch ein Haus) erben?

    Deine Kinder haben die deutsche Staatsbürgerschaft? Dann sieht es schlecht aus.

    Diese Antwort ist absoluter Quatsch. Weder phillippinisches noch deutsches Erbrecht macht die gesetzliche Erfolge von der Nationalitaet der Erben abhaengig. Zudem kann man natuerlich ein Testament verfassen, das den letzten Willen regelt.


    Bezueglich der gesetzlichen Erfolge fuer den vorliegenden Fall muesste man mehr Informationen haben.

  • Hallo zusammen!

    Meine philippinische Frau und ich kaufen uns ein 500 qm großes Grundstück. Ich bezahle.

    Da ich der ältere bin, gehe ich auch davon aus, dass ich zuerst sterbe.

    Meine Frau hat keine Kinder, ich hebe welche.

    Gibt es eine Möglichkeit sicher zu stellen, dass meine Kinder nach dem Tod meiner Frau das Grundstück (vielleicht dann auch ein Haus) erben?

    Ihr kauft zwar das Grundstück gemeinsam aber deine Frau ist als Eigentümerin eingetragen. Sollte deine Frau vor dir sterben erbst du das Grundstück.

    Solltest du vor Ihr sterben geht das Grundstück nach ihrem Ableben in der Erbfolge an die Verwandtschaft deiner Frau

    Deine Kinder sind nur „Stiefkinder“ zu deiner Frau und wenn das Erbrecht in den Philippinen ähnlich dem in Deutschland ist sind sie nicht erbberechtigt.

  • Du erbst das Grundstueck, musst es aber in einem bestimmten Zeitraum verkaufen, da Du als Auslaender kein Grundstueck besitzen darfst. Der Zeitraum ist nicht immer gleich, ich kenne Leute denen hat man 6 Monate Zeit gegeben und Andere 12 Monate.

  • Wo lebt denn das Ehepaar? Hauptsaechlich auf den Philippinen? Sodass die Ehe unter philippinischem Recht gefuehrt wird? Oder in Deutschland?


    Wenn das Ehepaar hauptsaechlich auf den Philippinen lebt, und es keine weitere Vereinbarung, kein Testament oder sonst etwas gibt, also die gesetzliche Erbfolge gilt, dann ist das oben zitierte falsch. Denn das Haus und Grundstueck gehoert zum "conjugal property" des Ehepaares. Lass uns fuer Diskussionzwecke absolut vereinfacht annehmen, dass das Ehepaar nur das besagte Haus und Grundstueck besitzt. Und sonst nichts.


    Der deutsche Ehemann stirbt. Seine Erbmasse ist die haelfte des "conjugal property", in diesem Falle also nur das Haus und Grundstueck. Von der Erbmasse erbt die Ehefrau die Haelfte, also weitere 25% des Hauses und Grundstueckes. Die andere Haelfte wird gleichmaessig unter den Kindern verteilt. Der der Themenstarter nicht sagte, wie viele Kinder er hat, nehme ich mal zwei an. Also erbt jedes Kind 12.5%. Nach dem der Erbfall (Estate) geregelt ist, gibt es die folgenden Haus und Grundstueckseigentuemer:

    • 75% Ehefrau (= 50% + 25%)
    • 12,5% Kind 1
    • 12,5% Kind 2

    Sind Kind 1 und/oder Kind 2 keine Philippiner, haben sie genau ein Jahr Zeit, ihren Anteil zu veraeussern.


    Mit einem Testament und / oder gueltigem Ehevertrag kann dieses Szenario natuerlich ganz anders aussehen. Ich schlage daher dringend vor, einen Anwalt hinzuzuziehen. Und sich nicht auf ein paar verrueckte Internetaussagen von Unwissenden zu verlassen.

  • Gibt es eine Möglichkeit sicher zu stellen, dass meine Kinder nach dem Tod meiner Frau das Grundstück (vielleicht dann auch ein Haus) erben?

    dass deine Kinder das Haus nicht behalten dürfen, ist ja bereits klar


    kann man nicht eine Grundschuld zugunsten der Kinder oder etwas Derartiges auf das Grundstück eintragen, sodass, wenn es den Eigentümer wechselt die Kinder etwas davon bekommen?


    keine Ahnung wie leicht/schwierig das später durchzusetzen ist, aber das ist ja auch eine andere Sache


    die Frage ist sicher auch der Wert generell, reden wir über P 1M oder P 15 M oder P 20 M. Bei 1 M ist sicherlich der Aufwand höher als was dabei rumkommt, bei 15 M ist das schon was anderes, selbst wenn nur die Hälfte übrig bleibt ist das immerhin noch ein 6-stelliger Eurobetrag

  • kann man nicht eine Grundschuld zugunsten der Kinder oder etwas Derartiges auf das Grundstück eintragen, sodass, wenn es den Eigentümer wechselt die Kinder etwas davon bekommen?

    Ja, die waere unter Umstaenden eine Moeglichkeit.


    Gibt es eine Möglichkeit sicher zu stellen, dass meine Kinder nach dem Tod meiner Frau das Grundstück (vielleicht dann auch ein Haus) erben?

    Geht es nur darum dass sie nach dem Ableben Deiner Frau Geld sehen sollen oder haben die Kinder eine Beziehung zu dem Grundstueck, sind also z.B. immer mal wieder zu Besuch/machen Urlaub dort?


    Im letzteren Fall bestuende noch die Moeglichkeit dass die Kinder fuer 2 x 25 Jahre das Grundstueck/Haus anmieten. Dafuer muss dann aber natuerlich auch Deine Frau unterschreiben.


    die Frage ist sicher auch der Wert generell, reden wir über P 1M oder P 15 M oder P 20 M. Bei 1 M ist sicherlich der Aufwand höher als was dabei rumkommt, bei 15 M ist das schon was anderes, selbst wenn nur die Hälfte übrig bleibt ist das immerhin noch ein 6-stelliger Eurobetrag


    Ansonsten sehe ich es wie Schokoprinz. Es macht nur Sinn sich darueber Gedanken zu machen wenn Grundstueck und evtl. Haus einen auch fuer Deutsche Verhaeltnisse hohen Wert darstellen. Bei einem 500 qm Grundstueck irgendwo in der Pampa mit einem kleinen Haeuschen darauf sicherlich nicht!



    LG Carabao

  • Hallo zusammen!

    Meine philippinische Frau und ich kaufen uns ein 500 qm großes Grundstück. Ich bezahle.

    Da ich der ältere bin, gehe ich auch davon aus, dass ich zuerst sterbe.

    Meine Frau hat keine Kinder, ich hebe welche.

    Gibt es eine Möglichkeit sicher zu stellen, dass meine Kinder nach dem Tod meiner Frau das Grundstück (vielleicht dann auch ein Haus) erben?

    Ich sehe es so, dass wenn das Grundstück gekauft wird deine Kinder als Teilhaber oder Mitbesitzer des Grundstückes im Grundbuch eingetragen sind. ich würde mich bei einem vertrauenswürdigen Notar in den Philippinen erkundigen und die Erbrechte sichern lassen. Eine andere Möglichkeit wäre deine Kinder sind die eingetragene Geldgeber und haben den Anspruch auf Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages. Oder man lässt für sie auf Haus und Grundstück ein Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen.

    MFG
    Soderfla alias Alfredos

  • ....

    kann man nicht eine Grundschuld zugunsten der Kinder oder etwas Derartiges auf das Grundstück eintragen, sodass, wenn es den Eigentümer wechselt die Kinder etwas davon bekommen?

    ....


    Ich sehe es so, dass wenn das Grundstück gekauft wird deine Kinder als Teilhaber oder Mitbesitzer des Grundstückes im Grundbuch eingetragen sind. ....

    Grundschuld = encumbrance oder auch liens.


    Soetwas ist unmoeglich. Auch ein liens zum Vorteil eines Auslaenders verstoesst gegen die Verfassung. Der liens muesste ja schon vor dem Erbfall in den Titel eingetragen werden. Aber die Verfassung sagt ja ganz klar, dass nur im Erbfall selbst ueberhaupt "... save in cases of hereditary succcession..." eine Ausnahme fuer Auslaender besteht.


    1987 CONSTITUTION OF THE REPUBLIC OF THE PHILIPPINES

    ...

    ARTICLE XII NATIONAL ECONOMY AND PATRIMONY


    ... Section 7. Save in cases of hereditary succession, no private lands shall be transferred or conveyed except to individuals, corporations, or associations qualified to acquire or hold lands of the public domain. ...

    https://publicofficialsfinanci…_Constitution_1987_en.pdf


    Ein Landsmann aus Hamburg ist bis vor den Supreme Court gegangen. Und hat klaeglich verloren. Auslaender koennen kein Eigentum ueber philippinisches Land gewinnen. Unmoeglich. Hoffnungslos. No way.

    https://lawphil.net/judjuris/j…g2006/gr_149615_2006.html

  • Leasing Verträge können nach einer Heirat nicht mehr mit der Ehefrau abgeschlossen werden.

    https://www.philippinedestiny.…pouse-in-philippines.html

    Wenn die Ehefrau stirbt erbt der Foreign Ehemann das Grundstueck, je nach Situation gibt es aber noch andere Erbberechtigte.


    Der Ausländer kann nur erben, wenn es kein Testament gibt. Wenn die Ehefrau ein Testament zu Gunsten des Ehemann bezüglich des Grundstück macht, ist alles ungültig.


    Allzu oft machen Ausländer oder ehemalige philippinische Staatsbürger ein Testament, in dem sie einem ihrer Kinder Land vererben. Jedoch - ein Ausländer kann kein philippinisches Land durch ein Testament erben. Ein Ausländer kann nur dann philippinisches Land erben, wenn es kein Testament gibt.


  • Wie verstehe ich das jetzt ? hweisst das dass wenn die Ehefrau stirbt und kein Testament vorliegt dass so der Ausländer allein Erbe wäre ? Kann so der Ausländer dieses Land bis zum Tode sein Eigen nennen oder muss er es zu einer vorgegeben Frist verkaufen.

    Einmal heisst es, ein Ausländer kann nur und nur dann das Land erben wenn die Ehefrau ihm das Testamentarisch verschrieben hat, und jetzt wieder: nur wenn kein Testament vorliegt.

    ok vielleicht habe ich etwas falsch verstanden.

    -gogobo-

    Der Sinn des Lebens besteht nicht darin ein Erfolgreicher Mensch zu sein

    sondern ein Wertvoller !


    -Einstein-


  • Hallo,

    Ich bin zwar kein Experte in philipp. Erbrecht aber nach meinem Kenntnisstand ist es genau umgekehrt:


    Wenn z. B. Im Ausland (zB. in Deutschland) ein Testament (nach "Deutschem Recht"- dazu wuerde m.E. sogar ein "Berliner Testament dazugehoeren-) ... gemacht wurde (dann bitte auch die neuen EU-Richtlinien beachten, dass angegeben werden muss nach welchem Recht = Deutsches) Wohnsitz- V erfahren werden soll)- kann das dann dieses "Auslaendische Testament" auf den Philippinen durchaus (gerichtlich) anerkannt werden.


    Das kann man ziemlich leicht in der Law-Datenbank Das Lawphil Project - Arellano Law-Foundation-Datenbank: https://www.lawphil.net)

    an Hand von vielen Beispielen studieren/nachlesen!


    In verschiedenen Beispielen wird der auslaendische Ehegatte wohl zwar "angehalten" das Grundstueck in einer "angemessenen Zeit" zu verkaufen!


    Meines Wissens gibt es/gab es jedoch Faelle wo sich diese angemessene Frist "sehr lange hingezogen hat!"

    MfG.

    Wol23

  • Auch wenn man es schafft, dass nach dem Tod der phil. Witwe die deutschen Kinder erben, wie gross sind die Chancen, dass sie ihr Erbe auch antreten können? Wie verhindern, dass sich die phil. Verwandtschaft des Hauses annimmt?

    Güte ist ein Bumerang

  • Auch wenn man es schafft, dass nach dem Tod der phil. Witwe die deutschen Kinder erben, wie gross sind die Chancen, dass sie ihr Erbe auch antreten können? Wie verhindern, dass sich die phil. Verwandtschaft des Hauses annimmt?

    Durchaus eine berechtigte Frage. Daher ist es sinnvoll, einige Fragen schon zu Lebzeiten zu klären. Carabao hatte ja schon angemerkt, dass man klären sollte, ob die Kinder überhaupt irgendeinen Bezug zu dem Haus/Grundstück haben und ob es in finanzieller Hinsicht Sinn macht, sich überhaupt darüber Gedanken zu machen.

    Daher werden wir unsere Grundstücke (bzw. die meiner Frau) schon in den nächsten Jahren auf meine Tochter überschreiben (OK, der Fall liegt anders, da Doppelstaatlerin).

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Hallo zusammen!

    Meine philippinische Frau und ich kaufen uns ein 500 qm großes Grundstück. Ich bezahle.

    Da ich der ältere bin, gehe ich auch davon aus, dass ich zuerst sterbe.

    Meine Frau hat keine Kinder, ich hebe welche.

    Gibt es eine Möglichkeit sicher zu stellen, dass meine Kinder nach dem Tod meiner Frau das Grundstück (vielleicht dann auch ein Haus) erben?

    Hier fragst du fast ausschließlich Laien.


    Wo lebt ihr im Moment? Wenn in D, dann gibt es ggf. Berliner Testament mit Schlusserben Regelung, ggf. dass ein Erbanteil nach Deutschen Recht erst nach Ableben aufgeteilt werden kann und solange für die Ehefrau ein Niesbrauchrecht besteht. Inwieweit dies dann mit der Veräußerungspflicht in Einklang zu bringen ist, da hier internationales mit nationalem Recht kollidiert dürfte dir fast kaum jemand verlässlich sagen können. Ob es Konstruktionen gibt bei dem der zu veräußernde Teil, im Erbfall der Kinder, dann als unverzinsliches oder verzinsliches unkündbares, ggf. auf Dauer nicht zu tilgendes Darlehen zu gewähren ist und mit einem entsprechenden erstrangigen Titel abgesichert werden soll/muss, kann auch niemand auf die Schnelle vorhersagen.


    Für solche Konstrukte sollte man sich einen Spezialisten suchen.


    Dass beim Erben ohne Kinder auch die Eltern der Frau eingebunden sind, ..... einfach mal googlen. Das Erbrecht ist vom spanischen Erbrecht stark geprägt.


    Ist aber in D ähnlich in der gesetzlichen Erbfolge. Inwieweit dann die Geschwister zumindest testamentarisch formal oder über Konstrukte ausgeschlossen werden können sollte auch ein Fachmann klären.


    Auch wenn es formal z.B. keine Option gibt eine Grundstück zu erben, so könnte es ggf. Konstellationen geben, dass ein einzusetzender Nachlassverwalter das Objekt innerhalb von 6 Monaten in einer öffentlichen Auktion zu veräußern hat und die Erlöse dann an die Personen xyz gehen. Da kann wieder das Noterbrecht (Pflichtteil) dagegenstehen, dass das Erbe zu 100 % an die Kinder geht. ......