Online-/ Fernhochzeit in Utah, USA eine option?

  • Guten Tag,

    Durch Recherche bin ich auf die Fernhochzeit in Utah gestoßen. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht oder vertrauenswürdige Berichte gelesen?


    In Utah, USA kann man legal standesamtlich online heiraten. Die Heiratslizenz bekommt man hier:

    http://www.utahcounty.gov/Dept/ClerkAud/Marriage.html

    Dafür braucht man einen Scan vom Passport, ein Selfie und 2 Zeugen, unabhängig von der Herkunft und Nationalität.


    Die Zeremonie kann über eine Videokonferenz stattfinden und das Ehepaar muss nicht an der gleichen physischen Standort sein

    https://www.utahcounty.gov/Dept/ClerkAud/MarrCeremony.html


    Nach der Hochzeit kann man sich die beglaubigte Kopien der Heiratsurkunden mit Apostillen bestellen.

    http://www.utahcounty.gov/dept/clerkaud/CertCopy.html


    Auf der Urkunde und sonst auch nirgendwo steht, dass die Hochzeit Online stattgefunden hat.


    Was haltet ihr davon? Ist das eine Option für Paare die sich länger kennen und auch schon öfter getroffen haben, aber jetzt während der Coronazeit nicht die Möglichkeit haben zu Heiraten?

  • hge

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Danke; ja ich habe es gelesen.


    Das ist mE in D nicht erlaubt bzw wird nicht anerkannt. das habe ich gefunden:




    Zitat

    Eheschließung in Deutschland

    In Deutschland gilt eine Ehe nur dann als geschlossen, wenn:

    • Die Ehe von einem Standesbeamten geschlossen wird.
    • Dem ein Aufgebot vorhergegangen ist (öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigen Eheschließung).
    • Das Paar persönlich und gleichzeitig vor dem Standesbeamten anwesend ist.
    • Beide Verlobten in Gegenwart von Zeugen einzeln und nacheinander gefragt werden, ob sie die Ehe eingehen wollen.

    .. ist zwar nur eine private Seite, scheint mir aber plausibel


    Online heiraten: So funktioniert die Online-Hochzeit

  • In dem Beitrag von http://www.hochzeit.com geht es glaube ich vorallem um den Vergleich von Online Hochzeit in verschiedenen Ländern und nicht um die Annerkennung der Hochzeit in Deutschland.


    Ich habe noch folgendes Gefunden vom Deutsches Generalkonsulat Los Angeles bezüglich Eheschließung in Utah:

    Zitat

    Heiratsurkunde und Gültigkeit der Eheschließung:

    Eine in Utah geschlossene Ehe ist auch in Deutschland gültig. Voraussetzungen sind allerdings, dass a) beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht die Eheschließungsvoraussetzungen erfüllen (d.h. volljährig, ledig bzw. verwitwet bzw. geschieden sind und auch sonst keine Ehehindernisse bestehen) und b) die Ehe formwirksam nach dem Recht von Utah geschlossen wurde.


    https://www.germany.info/us-de…ngeles/heirat-utah/912748

  • Ja und nach deutschen Recht muss ein Standesbeamter und die beiden Heiratenden persönlich anwesend sein. Daher sehe ich nicht, das die Eheschließung in Deutschland anerkannt wird. Ob in den Philippinen weiss ich allerdings nicht

  • Das ist ja die gängige Formulierung: Eine Eheschließung wird auch in D anerkannt, wenn sie nach den lokalen Gesetzen geschlossen wurde. Darf könntest du dich berufen... damit ist aber mE die Anwesenheitsheirat gemeint.


    Ich bin ziemlich sicher, dass weder das deutsche Standesamt, noch das OLG noch die DBM diese Online Hochzeit durchgehen lassen. Auch wenn auf der Heiratsurkunde kein "Online" draufsteht. Ich kann jetzt auf Anhieb kein Gesetz oder Verordnung zitieren, was Fernheirat untersagt, wird es aber sicherlich geben.

    Da die Braut ja aus den Philippinen ist, wird mit ziemlicher Sicherheit eine UP für die Ausstellung des Visums verlangt.

    Dann würde ja an Hand der Stempel im Reisepass ziemlich schnell auffallen, dass sie nie in USA war.. was in Corona Zeiten ohnehin nicht ging.

  • Das ist ja die gängige Formulierung: Eine Eheschließung wird auch in D anerkannt, wenn sie nach den lokalen Gesetzen geschlossen wurde. Darf könntest du dich berufen... damit ist aber mE die Anwesenheitsheirat gemeint.


    Ich bin ziemlich sicher, dass weder das deutsche Standesamt, noch das OLG noch die DBM diese Online Hochzeit durchgehen lassen. Auch wenn auf der Heiratsurkunde kein "Online" draufsteht. Ich kann jetzt auf Anhieb kein Gesetz oder Verordnung zitieren, was Fernheirat untersagt, wird es aber sicherlich geben.

    Ich sehe das anders. Bei Ehvoraussetzungen ist das nationale Recht der Beteiligten einzuhalten, be der Eheschließung gilt das Ortsrecht und nicht deutsches Recht. Anonsten wären Ehen von Ländern ohne Zivilehe (wie Israel) ,in DEU nicht anerkennungsfähig. Die werden aber anerkannt obwohl es in DEU nur die Zivilehe gibt.



    Ich würde es trotzdem nicht machen warum, ohne das vorher schriftlich von DEU Behörden abgesegnet zu haben.

    1) Das deutsche Standesamt. Was man nicht kennt wird erstmal abgelehnt und ausgesessen. GGf. musst du dann um die Anerkennung vor Gericht. Da das Thema grundsätzliche Bedeutung hat, ggf. auch in die höheren Instanzen und das dauert Jahre.

    2) DBM, das gleich mit Visum, wenn die mitkriegen das hier eine Fernehe vorliegt. Und über die UP werden sie das rauskriegen.


    Wenn du die Ehevorbereitungen beginnst weise doch den DEU Standesbeamten auf die Ehe in Utha hin (Nimm das Merkblatt des Konsulates LA mit) und erbitte eine schriftliche Stellungnahme (weiss ggf. auf die Standesamtaufsicht hin). Weigert sich der Standesbeamte, dann schreib deine Frage schriftlch an die Standesamtaufsicht mit dem Hinweis, das das Standesamt dir die Frage nicht beantworten will und erbitte eine schriftliche Antwort.

  • Zitat

    Anonsten wären Ehen von Ländern ohne Zivilehe (wie Israel) ,in DEU nicht anerkennungsfähig. Die werden aber anerkannt obwohl es in DEU nur die Zivilehe gibt.

    Das ist kein guter Vergleich; denn das sind alles "Präsenz-Trauungen". Und in diesen Ländern ist das eben das lokale Recht.

    (Auch auf den Philippinen darf ja ein geistlicher trauen. )


    Ich würde es trotzdem nicht machen warum, ohne das vorher schriftlich von DEU Behörden abgesegnet zu haben.

    1) Das deutsche Standesamt. Was man nicht kennt wird erstmal abgelehnt und ausgesessen. GGf. musst du dann um die Anerkennung vor Gericht. Da das Thema grundsätzliche Bedeutung hat, ggf. auch in die höheren Instanzen und das dauert Jahre.

    2) DBM, das gleich mit Visum, wenn die mitkriegen das hier eine Fernehe vorliegt. Und über die UP werden sie das rauskriegen.


    Wenn du die Ehevorbereitungen beginnst weise doch den DEU Standesbeamten auf die Ehe in Utha hin (Nimm das Merkblatt des Konsulates LA mit) und erbitte eine schriftliche Stellungnahme (weiss ggf. auf die Standesamtaufsicht hin). Weigert sich der Standesbeamte, dann schreib deine Frage schriftlch an die Standesamtaufsicht mit dem Hinweis, das das Standesamt dir die Frage nicht beantworten will und erbitte eine schriftliche Antwort.



    Ich bin sicher, dass weder der deutsche Standesbeamte noch eine andere deutsche Behörde sich verbindlich zu dieser Frage äußern werden. Letzten Endes wird das eine Frage sein, die nur ein deutsches Gericht klären könnte.

    Die Aussage des Konsulates in UTAH ist ja nur in einem Merkblatt, und hat demnach keinen rechtsverbindlichen Charakter. Merkblätter bilden immer nur den "Standardfall" ab. Ich denke, dass das Konsulat mit ihrem Statement keine Fernhochzeit gemeint haben.

    Das könnte man aber leicht rauskriegen, wenn man dieses Konsulat anschreibt. Ich bin sicher, dass das Konsulat dann diese Aussage hinsichtlich der Ferntrauung relativiert oder den Rat gibt, sich zwecks Anerkennung an deutsche Behörden zu wenden. Und somit wird diese Aussage dann keinen "Beweischarakter" mehr haben.


    Der größte Einwand wird zudem der sein, dass ja Ehen in Drittländern immer auch im jeweiligen Heimatland der Partner anerkannt sein.. Es wird schon schwer genug nachzuweisen, dass für D diese Ferntrauung rechtens ist; wie will man denn von einer philipp. Behörde eine verbindliche Aussage darüber bekommen?

    Klar man könnte die Ehe versuchen zu registrieren und dabei hoffen, dass die Ferntrauung nicht bemerkt wird. Das wäre mir aber zu gefährlich. Denn irgendwann kann das immer auffliegen und die Ehe für nichtig erklärt werden...

  • "Standardfall" ab. Und ich bin sicher, dass die mit ihrem Statement keine Fernhochzeit gemeint haben.

    Das könnte man aber leicht rauskriegen, wenn man dieses Konsulat anschreibt. Ich bin sicher, dass das Konsulat dann diese Aussage hinsichtlich der Ferntrauung relativiert oder den Rat gibt, sich zwecks Anerkennung an deutsche Behörden zu wenden. Und somit wird diese Aussage dann keinen "Beweischarakter" mehr haben.

    Das Konsulat wird ganz vorsichtig sein, irgendwie zu behaupten eine in den USA geschlossene Ehe wird von DEU nicht anerkannt. Solche Dinge sind ja auf Gegenseitigkeit basierend und das Konsulat wird da im Zweifelsfall gar nichts schreiben. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, das eine in den USA geschlossene Fernehe zweier US-Staatsbürger nicht anerkannt wird. Selbst wenn der eine deutsch-amerikaner ist und dann mit dem Ehepartner nach DEU umziehen will.


    Der hießige Fall, das beide Bürger nicht aus den USA kommen ist ja nun mal speziell.

  • Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, das eine in den USA geschlossene Fernehe zweier US-Staatsbürger nicht anerkannt wird.

    .. bei zwei US-Bürgern bleibt das "Problem" ja mehr oder weniger im eigenen Land.


    Generell ist ja auch eine Hochzeit international sofort gültig. Egal nach welchen Riten oder Gesetzen sie durchgeführt wird.


    Ein Scheich kann mit seinen 4 Frauen aus Saudi-Arabien hier einreisen. Niemand wird Ehefrau 2-4 verbieten, Deutschland zu besuchen, weil die polygame Hochzeit hier in D nicht anerkannt wird. Jedoch wird der Scheich Probleme bekommen, wenn er mit seinen 4 Frauen hier in D sesshaft werden will und um H4 bittet. (Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass die Grünlinken dies aus kultureller "Toleranz" in den letzten Jahren torpedieren)

  • Es wird hier eine solche Ferntrauung nicht anerkannt und auch in den AVV steht das es dafür / damit später kein Visum gibt!


    Zitat

    Wird eine Konsenserklärung in Deutschlanddurch einen Dritten abgegeben, scheitert einewirksame Eheschließung bereits an Artikel 13Absatz 3 Satz 1 EGBGB, soweit keine Aus-nahme nach Artikel 13 Absatz 3 Satz 2 EGBGBvorliegt. Ferntrauungen sind allenfalls in Not-situationen anzuerkennen

    Eine Notsituation liegt ja nicht vor...

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ja und die Philipina hat danach kein Cenomar mehr, wenn es also nicht anerkannt wird später, hockt man in einem großen Pott brauner Biomasse, es sei denn evtl man will für immer auf den Philippinen mit ihr leben. Aber auch da denke ich wird man unter Umständen Probleme bekommen, wenn offenkundig ist, dass man nicht normal geheiratet haben kann, da ja die ganze Zeit Corona war. Ich denke da könnte man auch schnell einen Fälschungsvorwurf am Bein haben zB. bei der Immigration, wenn man mit einer solchen Urkunde kommen will. Aber naja wer will kann es gerne versuchen, vielleicht klappt es ja... mir wäre das viel zu heiss, dass ich mir damit üble Probleme einhandele, an welcher Stelle auch immer.


    Der eine von dem Youtube Channel Armstrong Family, hat so eine Online Hochzeit mit seiner Filipina gemacht und kam damit dann auch rein und ist jetzt auf den Philippinen. Das war aber schon relativ am Anfang von Corona und er ist US citizen

  • Es wird hier eine solche Ferntrauung nicht anerkannt und auch in den AVV steht das es dafür / damit später kein Visum gibt!

    Mann kann solch eine Eheschließung in DEU schon heilen. Das geht aber nur über Gericht und kostet Zeit und Geld. Spätestens wenn das Ehepaar nach einen Gerichtsurteil eine DEU Eheurkunde vorlegt ist die AVV raus.


    Trotzdem emfpehle ich diesen Weg für den TS nicht. Weil viele unbekannt zu jahrelangen Verzögerung führen kann. Ich bin immer noch der Meinung, man soll da Heiraten wo man später Leben will. Um die UP kommt ja sowieso meist nicht herum.


  • Aufgebot gibt es z.B. in D seit mehr als 20 Jahren nicht mehr. Eine Anmeldung ist erforderlich in D. Wie alt ist deine Info hge? Nicht alle Länder kennen ein Aufgebot.


    Wenn die Betrachtung erfolgt überwiegend aus dem Aspekt


    Zitat Anfang


    Der Beitrag thematisiert die Frage, ob eine Trauung oder
    eine Scheidung in Deutschland auch auf Distanz, etwa durch
    eine Videokonferenz, möglich sind.


    Zitat Ende




    Ich würde es für mich auch nicht drauf ankommen lassen, aber



    friesen, wo lebst du? Wenn du in D oder dem Gültigkeitsbereich des EGBGB


    Wenn du z.B. die Videokonferenz nicht in D startest, ggf. nicht in der EU, ...


    Stellen sich schon fragen

    1. ob die Ehe rechtswirksam ist, was z.B. Unterhalt etc angeht. Das verlinkte Konsulat geht davon aus. Das Formverständnis von Utah ist erfüllt.


    2. ob sie aufenthaltsrechtlich wirksam ist. Da kann es durchaus sein, dass dies negativ beschieden wird.


    3. Das mit den großen Problemen wird man sehen. Vermutlich kommt am Ende raus, dass es lediglich eine hinkende Ehe ist.

    Das Problem kann man heilen. Das ist auch in dem Artikel beschrieben.


    Wenn ihr dann z.B. eine apostilierte Heiratsurkunde aus den USA vorlegt, so hat die zunächst mal Beweiswert


    aus AVV 27.0.4

    Zitat

    Ausländische Urkunden haben nach § 438 ZPO Beweiswert

    Zitat Ende



    Es wird hier eine solche Ferntrauung nicht anerkannt und auch in den AVV steht das es dafür / damit später kein Visum gibt!


    Zitat

    Wird eine Konsenserklärung in Deutschlanddurch einen Dritten abgegeben, scheitert einewirksame Eheschließung bereits an Artikel 13Absatz 3 Satz 1 EGBGB, soweit keine Aus-nahme nach Artikel 13 Absatz 3 Satz 2 EGBGBvorliegt. Ferntrauungen sind allenfalls in Not-situationen anzuerkennen

    Eine Notsituation liegt ja nicht vor...

    Da kein Link vorhanden ist , ist die nicht abschließend zu beurteilen. Aber Konsenserkläurung in Deutschland durch einen Dritten. Trifft das hier überhaupt zu? Was wird hier unter Ferntrauungen verstanden? Auch gilt hier immer, dass ein Recht auch die verfahrenstechnischen Fortschritte zu berücksichtigen hat. die AVV sind aus dem Jahre 2009. Soviele Programme wie Teams, wechat, .... gab es da noch nicht in der Breite.

    die AVV regeln aber auch, dass in einigen Ländern z.B. die Handschuhehe als gültig angesehen werden kann. In einem technikafinen Land wie die USA kann eine Ferntrauung durchaus mittlerweile zu einer Standardprozedur werden oder in führenden Bundesstaaten bereits sein.


    Dass man sich diesen Kampf nicht ohne Not antut, .... das steht auf einem anderen Blatt.



    So kompliziert ist das auch nicht. Scheidungen z.B. in den USA mussten früher in D vom OLG abgesegnet werden. Gleiches bei Ehen mit arabischen Hintergrund, wo der Ehemann die Ehefrau einfach verstoßen konnte ... .