PeterH/Heiratsvisum für Deutschland mit minderjährigem Kind

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich heiße Peter und bin mit meiner Verlobten Filipina 3 Jahre zusammen und wir haben uns entschieden zu heiraten. Ich habe sie 2 mal in den Philippinen besuchen können vor der Coronageschichte. Sie hat ein minderjähriges Kind. Für die Heirat habe ich mittlerweile herausgefunden benötigen wir 2 Visa damit ihr minderjähriges Kind mit einreisen darf. Einmal das Visum zur Heirat für sie und dann das FZ Visum für das Kind.


    Im Augenblick habe ich da schon mal eine Frage. Es muss ja im Verlauf eine Verpflichtungerklärung von mir abgegeben werden vor allem, weil ja das Kind mit kommen soll. Weiß jemand wie hoch das Gehalt dabei sein muss oder wie sich dieses errechnet also für Frau und 1 Kind? Ich habe eine abbezahlte Eigentumswohnung also keine Miete, wird das irgendwie auch dabei berücksichtigt?


    Ich habe bezüglich des Ablaufs mit Sicherheit noch weitere Fragen später und würde mich freuen wenn hier jemand im Forum unterwegs ist, der da evtl. mit Informationen helfen könnte.


    Vielen Dank für eure Zeit :)


    Besten Gruß,

    Peter

  • m Augenblick habe ich da schon mal eine Frage. Es muss ja im Verlauf eine Verpflichtungerklärung von mir abgegeben werden vor allem, weil ja das Kind mit kommen soll. Weiß jemand wie hoch das Gehalt dabei sein muss oder wie sich dieses errechnet also für Frau und 1 Kind?

    Das ist leider bei jeder ABH unterschiedlich, da auch in den verschiedenen Regionen Deutschlands der Lebensunterhalt ja unterschiedlich hoch sein kann.


    Zur Orientierung mal hier:

    dl.html (offenburg.de)


    Die für dich verbindlichen Grenzen müsstest du bei deiner zuständigen ABH erfragen

    Ich habe eine abbezahlte Eigentumswohnung also keine Miete, wird das irgendwie auch dabei berücksichtigt?

    -- im Prinzip schon. Bei der VE Abgabe muss man (meist) eine Aufstellung der monatlichen ständigen Einnahmen und Ausgaben vorlegen.


    Grundsätzlich bei Hochzeitsvisum sollte man wissen:


    Für die Ehefrau muss auf jeden Fall eine VE abgegeben werden und die Einkommensgrenzen müssen auch hier eingehalten werden, sonst wird sie nicht einreisen können. Alternativ kann jemand anderes (Eltern, Bekannter) diese VE abgeben.


    Für das Kind wird meist auch eine VE verlangt; aber sollten die Einkommensgrenzen nicht ausreichen, muss die ABH trotzdem einem Visum zustimmen. Das mag je nach ABH etwas schwierig sein es durchzusetzen. Ansonsten müsste sich die (Zukünftige) Ehefrau zwischen Kind und Ehemann entscheiden, was in D nicht sein sollte.

    Auf jeden Fall: Kind und Ehefrau sollten gemeinsam einreisen. Also für beide ein Visum beantragen.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Heiratsvisum für Deutschland mit minderjährigem Kind“ zu „PeterH/Heiratsvisum für Deutschland mit minderjährigem Kind“ geändert.
  • hge Super besten Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte irgendwo mal gelesen, dass wenn man Deutscher ist bei nur Ehefrau das Einkommen nicht zwangläufig da sein muss aber je höher es letztlich ist die Chance höher ist das Visum zu bekommen. Bei einem Kind muss es dann definitiv vorhanden sein. Aber gut vielleicht war das auch falsch was ich gelesen hab. WIe auch immer in dem Blatt, dass du angehängt hast steht bei 1 Person + Kind 1900 + Euro das ist ja schon ne ganze Menge, die man vorweisen muss...hui. Naja..ok vielleicht würde das im Norden denn nochmal etwas geringer sein.


    DIe Frage wäre wie würde eine Eigentumswohnung dagegen zum tragen kommen? Wohnraum wäre mit 83 m² ja genug.


    Besten Gruß,

    Peter

  • Super besten Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte irgendwo mal gelesen, dass wenn man Deutscher ist bei nur Ehefrau das Einkommen nicht zwangläufig da sein muss aber je höher es letztlich ist die Chance höher ist das Visum zu bekommen.

    Das Einkommen muss bei der Ehefrau dann nicht nachgewiesen werden, wenn ihr vor der Einreise schon verheiratet seid.

    Bei einem Hochzeitsvisum geht es nur darum, die zeit zwischen Einreise und Hochzeit per VE abzusichern.

    DIe Frage wäre wie würde eine Eigentumswohnung dagegen zum tragen kommen? Wohnraum wäre mit 83 m² ja genug.

    Die Eigentumswohnung würde ja bei der VE schon dadurch berücksichtigt, dass du keine Miete zu bezahlen hast. Wie gesagt, die ABH lässt sich ja nicht nur die Einkommen zeigen sondern auch laufende Kosten (so ist es jedenfalls bei uns). Die Größe des Wohnraums spielt hier keine Rolle. 83m2 ist ohnehin ausreichend.

  • Ah ok danke für die Info hge. Sorry, dass ich nochmal ein wenig doof nachhake...wenn man dann nicht diese 1900 + Euro aufweisen könnte sondern vielleicht nur 1.700 + Euro und man würde in den Philippinen heiraten denn würde die Berechnung anders aussehen, weil dann nur noch das Kind quasi nachzuweisen wär? Nur mal so eine Verständisfrage. Im Augenblick liege ich über diesen 1900 + aber man weiß ja nie was passieren kann.


    Gut wegen der Wohnung ging es mir darum, weil es sind jetzt zum Beispiel 1900+ gefordert ob wenn man keine Miete zahlen muss sich das reduzieren kann oder darauf angerechnet wird. Wo wäre denn sonst der Vorteil gegenüber Mietzahlenden frag ich mich?


    Besten Gruß,

    Peter

  • Ah ok danke für die Info hge. Sorry, dass ich nochmal ein wenig doof nachhake...wenn man dann nicht diese 1900 + Euro aufweisen könnte sondern vielleicht nur 1.700 + Euro und man würde in den Philippinen heiraten denn würde die Berechnung anders aussehen, weil dann nur noch das Kind quasi nachzuweisen wär?

    Richtig...

    wobei für das Kind auch nicht unbedingt genügend Einkommen vorhanden sein muss. Denn man könnte ja nicht von der Mutter verlangen, dass sie deswegen ohne Kind einreisen soll. Oder anders gesagt: man kann vom Deutschen nicht erwarten, deswegen auf die Philippinen auszuwandern. Falls die ABH das nicht einsieht (kommt vor), dann an einen Rechtsanwalt wenden. Es gibt sogar eine Vorschrift in den Verwaltungsvorschriften dazu (atypische Umstände). Aber meist klappt das.



    Gut wegen der Wohnung ging es mir darum, weil es sind jetzt zum Beispiel 1900+ gefordert ob wenn man keine Miete zahlen muss sich das reduzieren kann oder darauf angerechnet wird. Wo wäre denn sonst der Vorteil gegenüber Mietzahlenden frag ich mich?

    Ja sicher wird das berücksichtigt. Ich kann dir jetzt nicht einzelnen Rechenschritte der ABH darlegen, weil die sicherlich auch unterschiedlich sind. Aber generell muss ja letztendlich das ständige Nettoeinkommen berücksichtigt werden.

    Wenn einer 5.000,- Einkommen hat und muss davon mit 4.000,- einen Kredit bedienen muss, kann das nicht so behandelt werden, als ob man keinen Kredit aufgenommen hat.

  • Ja super hge. Klar die Berechnung machen die irgendwo aber zumindest mal zur Info, dass das berücksichtigt wird. Wie gesagt 1900 + ist jetzt ja nicht unbedingt wenig und auch wenn irgendwie immer ein Einkommen irgendwie vorhanden sein wird ist ja nicht garantiert, dass das zum Zeitpunkt der VE noch über 1900+ liegen wird. Wie gesagt man weiß nie was passieren kann. Aber schon mal gut zu wissen mit der Anrechnung und der Heirat in Philippinen obwohl da ja sowiso erstmal komplett zu ist.


    Ach ja wegen der Heirat in Phillipinen gibt es denn ja sowiso ein anderes Visum wo wahrscheinlich die VE auch gar nicht drauf steht evtl. Das Merkblatt hab ich jetzt nicht aber gehe ich jetzt mal von aus.


    Ok nochmal besten DAnk und schönen Sonntag :)

  • Ach ja wegen der Heirat in Phillipinen gibt es denn ja sowiso ein anderes Visum wo wahrscheinlich die VE auch gar nicht drauf steht evtl. Das Merkblatt hab ich jetzt nicht aber gehe ich jetzt mal von aus.

    .. Merkblatt findest du leicht hier (es ist jetzt kein .pdf mehr)


    Antrag auf nationales Visum: - Auswärtiges Amt (diplo.de)


    .. dort ist weder beim Ehegattenvisum noch beim Zuzug zu einem Elternteil die VE erwähnt.

    Heißt aber nur, dass die DBM es bei Antragstellung nicht sehen will. Da aber die ABH auch zustimmen muss, wird die wahrscheinlich erstmal für das Kind eine VE verlangen. Wenn deine ABH dann mit deinem einkommen einverstanden ist, würde ich das auch tun. Ansonsten muss man weitersehen.. Problem ist aber nicht unlösbar wie ich vorhin ausführte.

  • Alles klar Danke.


    Das führt mich allerdings noch zu einer anderen Frage. Wenn sie erstmal alleine herkommt und das Kind dann nach der Heirat nachgeholt wird würde ja auch einiges ändern? Für sie wäre die VE ja durch, weil schon verheiratet.


    Klar das wär umständlicher aber nur für den Fall, dass es mit dem Einkommen Probleme geben könnte wäre das vielleicht auch noch ne Option.

  • Wie alt ist das Kind?


    Du solltest so ungefähr um 2k € zur Verfügung haben für die VE...ich würde immer beide zusammen einreisen lassen, macht das Verfahren einfachen und billiger



    Ach ja wegen der Heirat in Phillipinen gibt es denn ja sowiso ein anderes Visum wo wahrscheinlich die VE auch gar nicht drauf steht evtl. Das Merkblatt hab ich jetzt nicht aber gehe ich jetzt mal von aus.

    Vergiss das, im Moment und vermutlich auch die nächsten 12 - 24 Monate wirst du kein Visum zum heiraten bekommen....Corona

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • genau es hängt wirklich von der ABH ab wie das berechnet wird. Bei FzF-Visum rechnen sie quasi Harz4 Regelsatz + Miete + 150€ Puffer.

    Ausgaben sind völlig egal... hab extra mal gefragt "und wie ist es z.B. mit Handyverträgen.." sie meinten spielt keine Rolle nur Einkommen.

    Andererseits manche ABH wollten Kontoauszüge, meine nicht.


    Ich vermute einfach mal es liegt an folgendem: Wenn wie oben beschrieben man 5000 € Netto verdient und für 4000€ Kredite zahlen muss,

    wäre bei 2 Unterhaltspflichtigen Personen 696,29 € Pfändbar, aber alles über 3613 € ist voll pfändbar.


    Das Ergebnis wäre sie hätten immer noch rund 2900 € zur Verfügung was ja wohl reicht für verheiratet mit 1 Kind.

  • Danke für die Antworten.


    TanduayIce Das Kind ist dreieinhalb. Ja mit dem zusammen einreisen dachte ich schon War jetzt nur eine Idee wenn es Probleme mit dem Einkommen geben sollte, dass sie evtl vorreist und geheiratet wird bevor das Kind nachkommt.


    roseforest ja ok die Miete würde bei mir ja wegfallen. Da hätte ich Hausgeld und Grundsteuer, das wohl wichtig wäre. Gut gespartes stände darüberhinaus auch noch zu Verfügung wenn sowas über Kontoauszüge berücksichtigt wird.

  • 3 1/2 ist unproblematisch....würde trotzdem beide zusammen holen. Wie weit ist der Prozess schon? Schon mit der UP angefangen?

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  • TanduayIce


    was heißt unproblematisch für getrenntes nachholen? Kann es noch zu Problemen führen? Mit der UP habe ich mich auch schon befasst..tragen die Dokumente zusammen. Die UP kann ja etwas dauern.


    Besten Gruß!

    Unproblematischer mit Visumbeantragung wenn die Mutter in Deutschland ist, mit Abholung speziell in Coronazeiten usw. Dazu gehört ein Kind zu seiner Mutter, warum soll es also später nachkommen (fragt sich oft auch die DBM). Die UP dauert, deshalb rechtzeitig anfangen...auch mit dem Deutschkurs

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  • was heißt unproblematisch für getrenntes nachholen? Kann es noch zu Problemen führen?

    Ja, es könnte zu Problemen führen.. nach dem Motto; wenn das Kind solange ohne Mutter auf den Philippinen war, wieso muss das Kind dann nachträglich einreisen? usw.. ich sage extra "könnte", aber wenn solch eine Argumentation kommt, ist es immer beschwerlich solche Argumente auszuräumen, vor allen Dingen wenn es dann Probleme mit dem Einkommen geben sollte.

  • Ja weil tanduayice im Bezug auf das Alter des Kindes eine evtl. Problematik erwähnt hat. Könnte es abhängig vom Alter zu Problemen führen getrennt nachzuholen?


    hge also das Kind soll ja gar nicht lange ohne Mutter da bleiben ..quasi nur bis nach der Hochzeit. Wie gesagt wäre jetzt auch nur mal ein Szenario wenn es Probleme mit dem Netto EInkommen gibt und 100 ..200 Euro fehlen.

  • a weil tanduayice im Bezug auf das Alter des Kindes eine evtl. Problematik erwähnt hat. Könnte es abhängig vom Alter zu Problemen führen getrennt nachzuholen?

    Nein, nur wenn es deutlich älter ist. Aber bis dahin habt ihr noch über 10 jahre zeit

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  • Ja weil tanduayice im Bezug auf das Alter des Kindes eine evtl. Problematik erwähnt hat. Könnte es abhängig vom Alter zu Problemen führen getrennt nachzuholen?

    .. das Alter spielt keine rolle (<15), nur die Tatsache, dass das Kind allein auf den Philippinen zurückblieb.

    lso das Kind soll ja gar nicht lange ohne Mutter da bleiben

    .. das ist dann eine Ermessenssache der ABH wie sie die Dauer der Trennung Mutter/Kind beurteilt.

    Ich würde diese Diskussion erst gar nicht aufkommen lassen. Einfach Kind gleichzeitig mit einreisen lassen.