pasaway/Bürgerbüro fordert zur Anmeldung nach FZF eine von der DBM legalisierte Geburtsurkunde. Ist aber nicht möglich

  • Liebe Forumsmitglieder. Der ewige Prozess unseres Kindesnachzugs geht in die nächste Runde.

    Ich habe gestern vor Abfahrt zum Airport, um meine Frau samt Kind abzuholen, schon mal bei unserem Bürgerbüro angerufen, um einen Termin für die Anmeldung abzumachen. Dort sagte man mir, dass wir zum Termin den Ausweis des Kindes und eine von der DBM legalisierte und von einem vereidigten Übersetzer übersetzte Geburtsurkunde mitbringen sollen. Ohne die Legalisierung und Übersetzung wäre eine Anmeldung nicht möglich.

    Mein Einwand, dass die Familienzusammenführung ohne eine Überprüfung der GU vom Auswärtigen Amt nicht stattgegeben worden wäre, fruchtete wenig. Ich solle mich mit der DBM in Verbindung setzen und mit denen durchsprechen, wie wir die Legalisierung nun von Deutschland aus regeln.

    Heute bekam ich prompt die Antwort, dass die Deutsche Botschaft keine Urkunden-Legalisierung mehr durchführt. Stattdessen aber Urkundenüberprüfungen. Diese können jedoch nicht von Privatpersonen beantragt werden, sondern nur noch von einer anderen deutschen Behörde (in unserem Fall das Bürgerbüro oder die Ausländerbehörde). Solch eine Überprüfung würde mit einer unüberschaubaren Vielzahl von geforderten Unterlagen einhergehen (jene, die auch in manchen Fällen bei Heiratsvisa mit late registered gefordert werden ...wäre von hier aus nicht mehr möglich einzuholen). Und das Prozere würde mindestens 6 Monate dauern, wegen Corona eher länger.

    Ohne Anmeldung hier beim Amt kann das Kind jedoch keinen Aufenthaltstitel beantragen, es kann nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden, kein Kindergeld beantragt werden, nicht an der Schule angemeldet werden etc. Ich frage mich, wie dies andere "Leidensgenossen " geschafft haben, das Kind/die Kinder ihrer Frauen in D anzumelden.

    Weiß jemand vielleicht, wie wir in diesem Fall vorgehen können?

    LG

  • Wurde bisher keine Urkundenprüfung bei der Frau gemacht? wenn ja, sollte die DBM das auf das Kind ausweiten....wenn nicht, dann holt dich jetzt ein, wovor TanduayIce und hge dauernd warnen...irgendwann kommt die UP!


    Also werdet ihr das volle Programm der UP durchlaufen müssen, so noch nicht geschehen,. Eine Legalisierung gibt es nicht und Übersetzung ist eh klar, aber das kleinste Problem...so jedenfalls meine Meinung. Hättet ihr aber im Vorfeld machen sollen, ohne wird es nicht gehen

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Goose: Die DBM hat keine Urkundenprüfung bei meiner Frau vorgenommen. Ich hoffe sehr, du liegst falsch. Denn mit einer Urkundenüberprüfung würde ein ca. einjähriger Prozess in Gange gesetzt werden, der von D aus doch gar nicht mehr durchführbar ist. Übrigens hätten wir persönlich dies auch gar nicht in Auftrag geben können, sondern laut Auswärtigem Amt kann dies nur noch von einer deutschen Behörde in Auftrag gegeben werden.

    Ich frage mich, ob es wirklich rechtlich möglich ist, dass wir nun anders gestellt werden als viele ähnliche Fälle, wo solch eine umfangreiche Überprüfung einer GU scheinbar nicht stattgefunden hat (von ca. 2 Mio. Flüchtlingen bis zu wohl auch einigen Fällen von Usern hier im Forum).

    Wie sich das alles bzw. dieses lange Verfahren auf das ablaufende Visum, die Beantragung des Aufenthaltstitels, die KK Anmeldung, die Anmeldung an der Schule etc. auswirkt, wird auch spannend werden.

  • Dort sagte man mir, dass wir zum Termin den Ausweis des Kindes und eine von der DBM legalisierte und von einem vereidigten Übersetzer übersetzte Geburtsurkunde mitbringen sollen. Ohne die Legalisierung und Übersetzung wäre eine Anmeldung nicht möglich.

    Dass die DBM keine Legalisierung von Personenstandsurkunden durchführt, kann man ja leicht mit einem Link auf die HP der DBM nachweisen..

    Überprüfung philippinischer Urkunden - Auswärtiges Amt (diplo.de)


    .. natürlich auch mit der Antwort der DBM auf deine Anfrage.

    Weiß jemand vielleicht, wie wir in diesem Fall vorgehen können?

    hmmm . jedes Amt kocht sein eigenes Süppchen.


    Ich weiß nun auch nicht, warum dein Meldeamt neben dem Ausweis auch noch eine Geburtsurkunde fordert. Vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht. Bei meiner Frau wollten die damals nur den Ausweis sehen. Allerdings hat jedes Amt das Recht, solche Dokumente zu fordern. Da die Geburtsurkunde nicht legalisiert ist, würde dann nur noch eine UP möglich sein.


    Falls die Geburtsurkunde deiner Frau schon urkundengeprüft wurde, dann wurde ja in der Regel auch die Geburtsurkunde des Kindes mit abgegeben. Falls diese jetzt keinen Prüfvermerk hat, könnte es sein, dass die DBM sich auf eine verkürzte UP einlässt. Das heißt sie macht die UP nur mit "Bordmittel". Weil zB die Akte der UP der Mutter noch existiert. Das geht sehr schnell .. sogar kostenlos.


    Ansonsten kann man der Meldebehörde nicht mit einfachen "rechtlichen Mitteln " begegnen. Wenn sie auf die Geb-Urkunde besteht, wird da nichts zu machen sein. (außer vielleicht, dass man sich anmelden muss und ob es vielleicht eine Pflicht der Meldebehörde gibt, diese Anmeldung anzunehmen.. das müsste eher ein Jurist klären)


    Deswegen vielleicht mit dem Leiter der Behörde sprechen und auf die Schwierigkeiten hinweisen, die durch eine mehr als 6 monatige UP und verspätete Anmeldung entstehen. Vielleicht reicht es ihm, dass die geprüfte Geb-Urkunde dann nachgeliefert wird.

  • Denn mit einer Urkundenüberprüfung würde ein ca. einjähriger Prozess in Gange gesetzt werden, der von D aus doch gar nicht mehr durchführbar ist. Übrigens hätten wir persönlich dies auch gar nicht in Auftrag geben können, sondern laut Auswärtigem Amt kann dies nur noch von einer deutschen Behörde in Auftrag gegeben werden.

    .. man kann die UP auch von D aus machen lassen.


    Mit dem letzten Satz hast du allerdings Recht: die UP der Geb-Urkunde kann nur von einer Behörde in Auftrag gegeben werden.

    Daher wäre mein "provokativer Vorschlag": Gang zur Meldebehörde mit der Geburtsurkunde zwecks Anmeldung.

    Die Meldebehörde soll die UP beantragen, da du das nicht darfst.


    Aber Vorsicht: die Meldebehörden versuchen dann, dich zum Standesamt zu schicken. Darauf musst du dich nicht einlassen.

    Dann soll eben die Meldebehörde ein Amtshilfeverfahren beim StA machen.


    Nur: das alles kann viel Zeit kosten, daher würde ich erst mal den Weg gehen. mit den Verantwortlichen zu sprechen.

  • Vielen Dank, hge. Also da bei meiner Frau keine Überprüfung oder Legalisierung ihrer GU stattgefunden hat, könnte das worst case Szenario eintreten.
    Die Frage bleibt natürlich, ob man sich rein rechtlich auf die Gleichstellung bezieht, da in D wahrscheinlich ein paar Millionen Migranten gemeldet sind, bei denen keine Urkundenprüfung stattgefunden hat. Vielleicht kann ein Rechtsanwalt da helfen...

    Wie du sagt, wird wohl die Hoffnung darin liegen, dass das Bürgerbüro mit sich reden lässt und man einen Konsens findet. Eine vollständige Urkundenüberprüfung wäre schon wegen der vielen geforderten und teils nicht mehr aufzubringenden Unterlagen von hier aus kaum mehr möglich. Und ohne Anmeldung kein Aufenthaltstitel, keine Schulanmeldung etc.



  • Die Frage bleibt natürlich, ob man sich rein rechtlich auf die Gleichstellung bezieht, da in D wahrscheinlich ein paar Millionen Migranten gemeldet sind, bei denen keine Urkundenprüfung stattgefunden hat. Vielleicht kann ein Rechtsanwalt da helfen...

    Gefühlt ja, in der Praxis wird dieses Argument wahrscheinlich nicht fruchten, du müsstest dich rein auf Filipinos beziehen da mit anderen Ländern andere rechtliche Rahmenvereinbarungen getroffen wurden.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Also da bei meiner Frau keine Überprüfung oder Legalisierung ihrer GU stattgefunden hat, könnte das worst case Szenario eintreten.

    Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, denn normalerweise gibt es "immer" eine UP, es sei denn man hat etwas legal "getrickst" (in fremdem Land geheiratet)...aber auch da rät man immer zur UP, speziell wenn Kinder im Spiel sind. Ich kenne ähnliche Fälle und da wurde immer die UP gefordert.

    Selbst wenn sie jetzt nicht gefordert wird und ihr das irgendwie mit dem Meldeamt regeln könnt, kommt es später immer wieder zu Problemen, deshalb macht diese UP jetzt mit Hilfe der Ämter. Spätestens wenn das Kind heiraten will, eingebürgert werden soll oder selbst Kinder bekommt und es wird immer schwerer diese Dokumente zu finden

    Die Frage bleibt natürlich, ob man sich rein rechtlich auf die Gleichstellung bezieht, da in D wahrscheinlich ein paar Millionen Migranten gemeldet sind, bei denen keine Urkundenprüfung stattgefunden hat

    Nein, völlig anderes Rechtsgebiet und bringt nichts...oder kommt das Kind mit dem Boot und nur mit handy? Vergiss das, bringt nur mehr Probleme

    Wie du sagt, wird wohl die Hoffnung darin liegen, dass das Bürgerbüro mit sich reden lässt und man einen Konsens findet. Eine vollständige Urkundenüberprüfung wäre schon wegen der vielen geforderten und teils nicht mehr aufzubringenden Unterlagen von hier aus kaum mehr möglich. Und ohne Anmeldung kein Aufenthaltstitel, keine Schulanmeldung etc.

    Mach dir nicht zu viele Hoffnungen...vermutlich wird es auf eine UP hinauslaufen. Deshalb so schnell wie möglich mit dem Amt zusammen arbeiten. Ihr braucht sie eh irgendwann und dann geht das Theater wieder los

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Wurde bisher keine Urkundenprüfung bei der Frau gemacht? wenn ja, sollte die DBM das auf das Kind ausweiten....wenn nicht, dann holt dich jetzt ein, wovor TanduayIce und hge dauernd warnen...irgendwann kommt die UP!


    Also werdet ihr das volle Programm der UP durchlaufen müssen, so noch nicht geschehen,. Eine Legalisierung gibt es nicht und Übersetzung ist eh klar, aber das kleinste Problem...so jedenfalls meine Meinung. Hättet ihr aber im Vorfeld machen sollen, ohne wird es nicht gehen

    Es wird vermutlich so kommen und ihr seid gut beraten die UP zu machen. Ich hatte mal einen Fall, da wurde die UP zur Doktorweihe gebraucht oder zu Hochzeit / Kinder bekommen.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wenn man mal ins Bundesmeldegesetz schaut findet man dies:


    §6

    Zitat

    (3) Liegen der Meldebehörde konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Melderegisters vor, hat sie den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.

    d.h. wenn der TS schon bei der Meldebehörde war, ist ihr ja bekannt, dass jemand dort "fehlt". Somit müsste die Meldebehörde aktiv betreiben, dass das Melderegister vollständig ist .



    und:


    Zitat

    § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

    (1) Soweit nachstehend nicht etwas anderes bestimmt ist, hat die meldepflichtige Person einen Meldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis, dem Ersatz-Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung des Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal nach § 19 Absatz 4 Satz 1 vorzulegen. Wird das Melderegister automatisiert geführt, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn die meldepflichtige Person persönlich bei der Meldebehörde erscheint und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei ihr erhobenen Daten durch ihre Unterschrift bestätigt.

    .. da steht jetzt nicht, dass unbedingt die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss.

    Man könnte dies durchaus bei Verdacht auf falsche Identität vertreten, aber in diesem Fall ??


    PS.

    Ich bin natürlich auf der Ansicht, dass man auf längerer Zeit gesehen eine UP braucht. zB bei der Einbürgerung.

    Daher sollte das irgendwann in Angriff genommen werden. Aber in diesem Fall geht es ja schlicht darum, möglichst schnell diese Meldung zu bekommen um Nachteile bei KV etc zu vermeiden. Das sollte man versuchen, mit einem Gespräch mit dem meldebüro zu erreichen.

  • . da steht jetzt nicht, dass unbedingt die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss.

    Na ja, wenn du mal in § 10 schaust und ich habe ja nun gerade 2 Kinder in den letzten 6 Jahren bekommen. Beim erstmaligen Anmelden musste immer die GU vorgelegt werden


    Zitat

    1) Vor der Erteilung der Auskunft an die betroffene Person nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 hat die Meldebehörde die Identität der betroffenen Person zu überprüfen.


    und da diese Identität bei einer nicht legalisierten GU, bzw. ohne UP nicht überprüfbar ist, wird das völlig richtig gefordert...denn man will ja auch eine Meldebescheinigung


    und in §25

    Zitat

    Die meldepflichtige Person hat auf Verlangen der Meldebehörde

    1.die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen,
    2.die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und
    3.persönlich bei der Meldebehörde zu erscheinen.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • und da diese Identität bei einer nicht legalisierten GU, bzw. ohne UP nicht überprüfbar ist, wird das völlig richtig gefordert..

    .. da bewegen wir uns aber im Kreis: einerseits genügt ein Pass oder sogar Passersatz (auch ausländisch) ; andererseits soll die Identität sichergestellt sein. mE sollte die Behörde zunächst mal mit dem Pass zufrieden sein.. (UPs für Pässe gibt es nicht).

    Wenn es dann Indizien gibt, dass mit der Identität etwas nicht stimmt, wäre auch die Vorlage einer Geb-Urkunde gerechtfertigt.. dann natürlich legalisiert oder mit UP versehen.



    Wenn jemand also mit einem aufwändigen und gültigem Visumsverfahren eingereist ist (und nicht mit SchengenVisum) würde ich daher erst mal keinen Anfangsverdacht auf Identitätsverschleierung sehen. Auch wenn keine UP erfolgte; die Sachb der Botschaft oder der ABH hatten ja dann sicherlich einen Grund, das Visum durchzuwinken.

    Daher wäre es für mich in diesem Fall als Kompromiss in Ordnung zu sagen; Eintragung ins Melderegister wird sofort gemacht; geprüfte Urkunde wird in einem halben Jahr nachgeliefert bzw. Meldeamt stößt die UP an.

  • Wenn jemand also mit einem aufwändigen und gültigem Visumsverfahren eingereist ist (und n

    Na ja ohne UP bei der Mutter / Kind ist das so aufwendig nicht

    . da bewegen wir uns aber im Kreis: einerseits genügt ein Pass oder sogar Passersatz (auch ausländisch) ; andererseits soll die Identität sichergestellt sein. mE sollte die Behörde zunächst mal mit dem Pass zufrieden sein.. (UPs für Pässe gibt es nicht).

    Wenn es dann Indizien gibt, dass mit der Identität etwas nicht stimmt, wäre auch die Vorlage einer Geb-Urkunde gerechtfertigt.. dann natürlich legalisiert oder mit UP versehen.

    Ein ausländischer Pass ohne legalisierte / UP- geprüfte GU taugt nicht viel zur Identitätsfeststellung...da gerade aus den Philippinen viele Fälschungen bekannt sind!

    Ich würde es natürlich auch versuchen mit dem Meldeamt zu reden...aber mit einer Ablehnung rechnen und auf eine Zusage hoffen :floet


    Zitat

    Oft erreichen die Rundschau Briefe von Lesern, die sich beschweren, dass das Einwohnermeldeamt bei neuen Personalpapieren das Original einer Geburtsurkunde verlangt. Das ist keine (Wuppertaler) Schikane, sondern seit 2015 vorgeschrieben.

    Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes schon am 1. November 2015 sind Meldebehörden ganz klar zum Führen eines korrekten Melderegisters verpflichtet. Die Meldeämter müssen gewährleisten, dass die bei ihnen gespeicherten Daten richtig sind. Das Pass-und Personalausweisgesetz schreibt vor, dass die Daten des Melderegisters mit den Daten in den standesamtlichen Urkunden übereinstimmen müssen. Deswegen muss das Meldeamt, wenn jemand einen Personalausweis und/oder Pass haben möchte, die entsprechenden Daten des Kunden mit einer Geburtsurkunde, einer Heiratsurkunde oder einem Stammbuch abgleichen. Wenn nämlich die Daten in der Geburtsurkunde mit denen des Personalausweises oder Reisepasses nicht übereinstimmen, ist der Ausweis ungültig.


    Durch den Abgleich mit Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Stammbuch gibt es nicht nur verlässlich gesicherte gültige Dokument für alles, was innerhalb Deutschlands "passiert", sondern auch bei Erbfällen, Grenzkontrollen außerhalb der EU und Rechtsangelegenheiten mit Auslandsbezug herrscht Klarheit

    https://www.wuppertaler-rundsc…de-muss-sein_aid-37203991

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das ist ja im Prinzip ein Interessenkonflikt: Melderegister aktuell-halten und Identitätsprüfung. Der Update des MeldeRegisters sollte unverzüglich erfolgen und eine Identitätsprüfung kann sehr lange Zeit in Anspruch nehmen.

    Das würde im Extremfall bedeuten, dass solange keine legalisierte oder urkundengeprüfte Geb-Urkunde vorgelegt wird, diese Person auch nicht im Melderegister zu finden ist.. das kann ja nicht die Aufgabe eines Melderegisters sein ?


    Dass die Behörden in letzter Zeit Geb-Urkunden verlangen, musste ich auch beim vorletzten Mal bei der Verlängerung meines Reisepasses erleben. Das dient aber mE nur dem Abgleich der Daten zwischen Standesamt und Meldeamt. Jedenfalls fiel bei mir dadurch auf, dass der Vorname in der Geb-Urkunde etwas anders war, als ich ihn bis daher benutzt habe. Daher wurde ab dann mein Reisepass mit dem Vornamen der Geb-Urkunde ausgestellt.


    Der TS wurde höchstwahrscheinlich auch in diesem Sinne (Abgleich der Namen) aufgefordert, eine Geb-Urkunde vorzulegen und da Drittstaat, dann eben legalisiert. Der Behörde war doch offenbar zunächst nicht klar, dass es für die Philippinen keine Legalisierung gibt.


    Ich würde nach wie vor ein Gespräch mit der Meldeamt empfehlen.


    Bei uns hat sowohl bei der Erstanmeldung sowie beim Umzug die Meldebehörde keine Geb-Urkunde von asawa sehen wollen.

    Letzteres ist noch nicht solange her. Da war meine Frau noch nicht mal mitgegangen; ich hatte aber von ihr eine Vollmacht, die der Mitarbeiter aber letzten Endes garnicht sehen wollte.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Bürgerbüro fordert zur Anmeldung nach FZF eine von der DBM legalisierte Geburtsurkunde. Ist aber nicht möglich“ zu „pasaway/Bürgerbüro fordert zur Anmeldung nach FZF eine von der DBM legalisierte Geburtsurkunde. Ist aber nicht möglich“ geändert.
  • pasaway


    Hatten die Behörden zuvor keine "Kenntnis" von dem Kind? Und ist es dein Kind ? Weil als solches sollte es keinen Aufenthaltstitel benötigen.

    Nein, das Kind ist das meiner Frau. Sie hat jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Kind ist per Familienzusammenführungs Visum nach D gekommen und soll eigentlich direkt nach der Anmelddung den Aufenthaltstitel beantragen, bzw. meine Frau soll das natürlich beantragen

  • Vielen Dank euch allen für die vielen hilfreichen Tipps und Hinweise.

    Ich hatte eigentlich gedacht, dass jetzt endlich dieser bürokratische Teufelskreislauf - angefangen vor vielen Jahren bei der Hochzeit über die Einbürgerung meiner Frau bis hin zum Familienzusammenführungsvisum - endlich ein Ende hat. Aber eine Urkundenprüfung wäre angesichts der einzuholenden Formulare und dem anschließenden langen Prozedere die Krönung des ganzen.

    Ich habe heute nochmals mit der Ausländerbehörde telefoniert. Doch hier hat man wenig Einfluss auf das Einwohnermeldeamt. Jede Behörde kocht wirklich ihr eigenes Süppchen.

    Auch wenn eine jetzige Urkundenprüfung langfristig gesehen das Beste für das Kind wäre, so ist es im Moment der ungünstigste Zeitpunkt den man sich vorstellen kann. Schließlich würde somit wie oben geschrieben auch einhergehen, dass das Kind rund 1 Jahr keinen Aufenthaltstitel erhält, nicht vollständig in die KV aufgenommen werden kann und nicht zur Schule gehen kann. Ja selbst ein Coronaschnelltest würde mit Ablauf des Visums kaum noch möglich sein.

    Dass wir erst mal ca. 1 Jahr lang kein Kindergeld erhalten würden, ist das kleinste aller Übel. Aber wie gesagt: alles in allem ein unhaltbarer Zustand. Sollte die Behörde die Anmeldung doch noch ohne Urkundenprüfung durchführen, können wir danach auch keine Urkundenprüfung mehr durchführen lassen, da dies wie beschrieben nur noch von einer deutschen Behörde in Auftrag gegeben werden kann. Das müsste das Kind dann im Falle einer späteren Hochzeit o.ä. selber mit den Behörden klären.

  • aher wäre es für mich in diesem Fall als Kompromiss in Ordnung zu sagen; Eintragung ins Melderegister wird sofort gemacht; geprüfte Urkunde wird in einem halben Jahr nachgeliefert bzw. Meldeamt stößt die UP an.

    So sehe ich das auch. Das Meldeamt stößt die UP an, solange werden die Personen angemeldet. Bei der Anmeldung das Merkblatt der DBM zur UP mitnehmen. Anonsten ist es ja so, ohne Anmeldung keinen AT.


    Die DBM und ABH haben dem Visa zugestimmte, es ist nicht Aufgabe der Meldebehörde nun Hilfs-ABH für beide zu spielen. Notfalls sollen die Meldebhörde an die ABH ran, damit im Rahmen der Erteilung AT eine UP gemacht wird. Da hat scheinbar jemand eine neue Spielwiese in der Meldbehörde gefunden um Ausländer zu gängeln. Willkommen in DEU.


    Sollte sich der Sachbearbeiter weigern, freundlich um den Vorgesetzen bitten und um eine klärendes Gespräch bitten. Wenn das nicht fruchtet eine schriftliche Ablehnung mit Rechtsbehelf verlangen. Das alles im freundlich-sachlich aber bestimmten ton.


    Anschließend zur Antragstelle des Verwaltungsgerichts und um vorläufigen Rechtsbehelf bitten. Das Kind muss in die Schule, die Frau braucht einen AT. Ohne Meldung ist beides nicht möglich. Grad wegen Schulbesuch des Kindes sehe ich einen einstweilige Anordnung durchaus von Erfolg gekrönt. Der Sachbearbeiter bei der Antragstelle hilft auch. Oder man schaltet einen Anwalt ein.

  • Das würde im Extremfall bedeuten, dass solange keine legalisierte oder urkundengeprüfte Geb-Urkunde vorgelegt wird, diese Person auch nicht im Melderegister zu finden ist.. das kann ja nicht die Aufgabe eines Melderegisters sein ?

    So ist es...weil das Meldegesetz es so fordert und die deutsche Behörde sich daran hält....ist blöd, aber eine aneinander Kettung von Umständen

    ch würde nach wie vor ein Gespräch mit der Meldeamt empfehlen.

    Auf alle Fälle

    Nein, das Kind ist das meiner Frau. Sie hat jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft

    Wurde bei der Einbürgerung keine UP deiner Frau gemacht? Eigentlich ungewöhnlich, oder?

    So sehe ich das auch. Das Meldeamt stößt die UP an, solange werden die Personen angemeldet. Bei der Anmeldung das Merkblatt der DBM zur UP mitnehmen. Anonsten ist es ja so, ohne Anmeldung keinen AT.

    Nein, wenn du keinen "TÜV" für dein Auto vorweisen kannst bekommst du in D ja auch keine Anmeldung! So wird es vermutlich nicht laufen.

    Die DBM und ABH haben dem Visa zugestimmte, es ist nicht Aufgabe der Meldebehörde nun Hilfs-ABH für beide zu spielen.

    Ja, weil alle davon ausgingen das die Frau eine UP hatte...sie ist ja eingebürgert.

    a hat scheinbar jemand eine neue Spielwiese in der Meldbehörde gefunden um Ausländer zu gängeln. Willkommen in DEU.

    Nein, alles im Rahmen der Gesetze

    Sollte sich der Sachbearbeiter weigern, freundlich um den Vorgesetzen bitten und um eine klärendes Gespräch bitten. Wenn das nicht fruchtet eine schriftliche Ablehnung mit Rechtsbehelf verlangen.

    Kann man versuchen, hilft einem in der Sache aber auch nicht weiter....ich würde so schnell als möglich die UP anstoßen, denn das Problem wird immer wieder auftreten! Dann versuchen einen Deal mit der Meldestelle zu machen...da das Gesetz auf Seite der Meldebehörde steht, würde ich nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen...das geht schief


    Dazu habe ich in einem alten Thread ein paar Probleme gefunden, die eigentlich eine UP absolut erforderlich machen...der TE schreibt


    Ebenfalls möchte die Behörde eine von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzte Geburtsurkunde des Kindes haben. Die GU ist handschriftlich verfasst worden, für mich sind viele Worte kaum entzifferbar.

    Seit wann sind PSA GU handschriftlich verfasst?

    Das Kind hat den Nachnamen des Vaters erhalten. Der Vater wurde ganz offiziell als Vater des Kindes in der GU eingetragen. Leider ist das Kind late registered. Mal sehen, ob sich das Prozerede deshalb in die Länge ziehen wird.

    Bei late registered gibt es eigentlich immer eine UP! Weiß nicht warum die DBM das nicht gemacht hat

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Nein, das Kind ist das meiner Frau. Sie hat jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft.

    .. das ist - wie goose sagt- , wirklich sehr ungewöhnlich.

    Bei der Einbürgerung meiner Frau (2018) habe ich zunächst die Geb.Urkunde ohne Prüfvermerk eingereicht, da ich die geprüfte Urkunde ungern aus der Hand gebe.

    Darauf kam prompt vom Sachb des Landkreises die Aufforderung, die Legalisierung nachzuweisen.

    Ich konnte mich dann mit dem Sachb darauf einigen, dass ich die geprüfte Urkunde vorbeibringe und er macht sich eine Kopie.

    So ist es...weil das Meldegesetz es so fordert und die deutsche Behörde sich daran hält....ist blöd, aber eine aneinander Kettung von Umständen

    Da bin ich der Meinung, dass es vorrangige Aufgabe des Melderegisters ist, nachweisen zu können, wo die Menschen sich aufhalten. Auch wegen möglicher polizeilichen Ermittlungen; Identitätsüberprüfung ist dort nur eine Nebenaufgabe, die in erster Linie dazu dient, die verschiedenen Register gleich zu halten. Die Identität zu sichern, wäre in diesem Fall Aufgabe von DBM und ABH gewesen.

    Im Falle von Asylbewerbern ohne Papiere wird auch die Meldung auf Grund der Angaben der Betroffenen vorgenommen. Hier überwiegt ja auch das Interesse, zu wissen, wo sich die Leute aufhalten und nicht wer sie wirklich sind.