pasaway/Bürgerbüro fordert zur Anmeldung nach FZF eine von der DBM legalisierte Geburtsurkunde. Ist aber nicht möglich

  • Vielen Dank, hge. Also da bei meiner Frau keine Überprüfung oder Legalisierung ihrer GU stattgefunden hat, könnte das worst case Szenario eintreten.
    Die Frage bleibt natürlich, ob man sich rein rechtlich auf die Gleichstellung bezieht, da in D wahrscheinlich ein paar Millionen Migranten gemeldet sind, bei denen keine Urkundenprüfung stattgefunden hat. Vielleicht kann ein Rechtsanwalt da helfen...

    Wie du sagt, wird wohl die Hoffnung darin liegen, dass das Bürgerbüro mit sich reden lässt und man einen Konsens findet. Eine vollständige Urkundenüberprüfung wäre schon wegen der vielen geforderten und teils nicht mehr aufzubringenden Unterlagen von hier aus kaum mehr möglich. Und ohne Anmeldung kein Aufenthaltstitel, keine Schulanmeldung etc.

    Soweit ich es mitbekommen habe, war es doch nur eine telefonische Vorabauskunft, oder? (vgl. Eingangspost) Dann hast du nochmals angerufen. Als erstes würde ich folgendes klären ggf. sortieren.


    Welche Überprüfungen wurden bei der Einbürgerung der Ehefrau gemacht?


    Vielleicht ist ja da schon dokumentiert, dass sie ein Kind hat und es somit von einer dt. Behörde als "Tatsache" eingestuft ist. Vielleicht liegt ja da schon eine Kopie der Geb-Urkunde vor. Ist das Kind z.B. im Rahmen des Pflegeversicherungsbeitrages schon berücksichtigt? Anderer Beitrag bei Kindern über 23?


    (Klar kann dann eine Meldebehörde schon eigenständig eine UP verlangen. Doch häufig sind Abteilungen des Ausländerrechts auch Fachaufsichten der lokalen Behörden. Doch dann könnte man lancieren, dass sie nun berechtigte Zweifel hat, während eine Behörde die auch die Fachaufsicht hat, dies zu einem früheren Zeitpunkt nicht hatte.


    Die Organisationsstruktur kenne ich so teilweise in Bayern.

    Dann würde ja eine lokale Meldebehörde die Einschätzung des Fachvorgesetzten in Zweifel ziehen. Da klappt es dann auch häufig nach einem kurzen Telefonat )



    Das mit dem AT würde ich nach der Einreise zuerst machen noch vor der Meldebescheinigung. Die fordern dann in ihrem Formular eine Bestätigung der Meldebehörde. Antrag online runterladen soweit wie möglich ausfüllen und in den Briefkasten werfen oder beim Portier abgeben mit einer Abgabebestätigung. Bittet in dem Antrag auch um eine zeitnahe Fiktionsbescheinigung sofern der Antrag einen längeren Zeitraum benötigt.


    Ich gehe davon aus, dass das Kind ein nationales Visum Typ D+C hat mit der Bemerkung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG.


    Mit einer Fiktionsbescheinigung oder einem Schreiben, dass der Antrag auf AE gestellt ist, sollte dann auch der Schulbesuch möglich sein. (Wenn nicht fragt beim Schulamt nach, da ihr ja beabsichtigt, dass das Kind der Schulpflicht nachkommen möchte. Denn die DBM und die ABH haben ja keinen Zweifel an der Identität des Kindes, sonst hätten sie ja den Zuzug verweigern müssen. siehe oben)



    Nachdem ihr die Abgabebestätigung des Antrages für eine AE habt macht ihr die Anmeldungsformalitäten.


    Ihr macht die Anmeldung, bittet bei Weigerung der Sofortbestätigung (Nichteintrag) um eine UP bei der DBM, die die Behörde leider selbst veranlassen muss, da es ja bekanntlich keine Legalisierung (Apostille) und auch keine Legalisationsersatzverfahren (so ähnlich z.B. in Thailand) gibt.


    Wenn es nicht gemacht wird sprecht ihr zunächst mit dem Vorgesetzten, fragt höflich wie dies in anderen ähnlichen Fällen gemacht wird.

    Sollte hier keine befriedigende Lösung möglich sein, dann bittet um eine Bestätigung über die Vorsprache zur Anmeldung und die Weigerung der Behörde eine Anmeldung eines Kindes einer dt. Mutter durchzuführen.



    Wenn ihr z.B. beim Landratsamt seid, fragt z.B. nach, wer in eurem Kreis (Stadtbezirk) bei Anmeldungsproblemen bei der Kommune die Fachaufsicht hat. Teils ist es bei kleineren Kreisen sogar die Standesamtaufsicht oder der Leiter der Ausländerbehörde. Das kann niemand vorhersagen. Soweit mir bekannt greift eine Meldepflicht sogar bei Personen die sich als Tourist länger in D aufhalten und auch Hotels müssen einen Meldeschein ausstellen.


    Mit einer Fiktionsbescheinigung eigentlich auch mit dem Visum nach § 28.1.2 oder einem Schreiben, dass der Antrag auf AE gestellt ist, sollte dann auch der Schulbesuch möglich sein. Wenn nicht fragt beim Schulamt nach, da ihr ja beabsichtigt, dass das Kind der Schulpflicht nachkommen möchte. Denn die DBM und die ABH haben ja keinen Zweifel an der Identität des Kindes, sonst hätten sie ja den Zuzug verweigern müssen.

    Wenn sich die Schule weigert, klärt ob es wegen Überlast nicht möglich ist, ansonsten gilt i.d.R. Schulwahlfreiheit. Lediglich Fahrkosten etc. sind dann ein optionales Problem.


    Ihr stellt den Antrag auf Kindergeld. Das sollte dann auch rückwirkend gezahlt werden, da der AT dann auch rückwirkend gewährt werden sollte, bzw. der Aufenthalt ja legal ist. Das leibliche Kind einer dt. Mutter die in D mit dem Kind lebt hat immer Anspruch auf Kindergeld. GGf. auch hier Bearbeitung zurückstellen bis dies abgeschlossen ist. Die dt. Mutter ist doch voll steuerpflichtig, oder?


    Krankenversicherung sollte dann ja auch ggf. die Familienversicherung sein. Redet mit dem Sachbearbeiter vielleicht kann er dies schon jetzt machen ggf. ersatzweise freiwillig versichert ohne Einkommen, wären so < 150 Euro/Monat und bittet den Beitrag bis zur Klärung des Sachverhaltes zu stunden.


    (Schließ halt sicherheitshalber eine Reisekranenversicherung für die Tochter ab. Doch dürfte auch nichts bringen, da sich die ReiseKV dann weigert, da es ja eine Daueraufenthalt ist. )


    Vergiss den wiederholt vorgebrachten Satz Gleichbehandlung, .... Gleichbehandlung im Sinne einer identischen Behandlung kannst vergessen. Gleichbehandlung wäre z.B. geklärte Identität, wenn nicht ein Ersatzverfahren. Das ist für die Phils geregelt. Außerdem soll euer Kind ja auch eine AE auf Grund einer Familienzusammenführung bekommen und keinen Flüchtlingsstatus. Somit wäre dies j u r i s t i s c h Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn du auf die Flüchtlinge verweist, die einen ganz anderen Aufenthaltsstatus bekommen.

  • Denn die DBM und die ABH haben ja keinen Zweifel an der Identität des Kindes, sonst hätten sie ja den Zuzug verweigern müssen.

    Ich wage mal folgende Theorie...hier hat sich eine Behörde auf die andere verlassen. Die DBM hat gesehen "Frau ist inzwischen Deutsch", da wird es eine UP gegeben haben also abhaken und gut, Akten sind ja nach ein paar Jahren keine mehr auf der DBM. ABH hat sich auf DBM verlassen und nun ist das Schlamassel da.

    Deshalb kann man nur immer appellieren eine UP zu machen...Probleme kommen irgendwann

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Nein, wenn du keinen "TÜV" für dein Auto vorweisen kannst bekommst du in D ja auch keine Anmeldung! So wird es vermutlich nicht laufen.

    Das mit dem DEU hab ich übersehen. Die Frau geht mit der Ablehnung der Meldung zum Sozialamt. Ohne Anmeldung, bekommt sie keine Wohnung, kann nicht Arbeiten, kein Konto eröffnen. Das Sozialamt weist Ihr dann eine Wohnung zu, das Kind bekommt, eine Duldung, wenn es nicht DEU ist. Beide leben bis auf weiteres auf Staatskosten in DEU solange die UP läuft., die ja dann Pflichtgemäß vom Meldeamt beantragt wird. (ja dazu ist es dann verpflichtet).,Bezahlen wird das dann das Meldeamt, weil bei der Frau gibt es ja nichts zu holen.


    Ich würde mal sagen, dass dann der Vorgestzte das ganze sehr unburokratisch regelt. Wenn DEU Behörden blechen müssen werden sie plötzlich flexibel.


    P,S ist die Frau mit einen deutschen Ehegatten verheiratet, kann sie ja offziell nicht bei Ihm einziehen. (Meldbescheingung erforderlich). Sie lässt sich also als offzielll Odachlose vom Sozialamt die eheliche Wohnung zuweisen. Der Vermieter bekommt dann die Entscheidung des Sozialamtes.


    Gibt es keine Ehegatten trotzdem zum Verwaltungsgericht und ggf. Jugendamt. Durch ein Amt herbeigeführte obdachlose Kinder werden eine Verwaltungsrichter die zornesröte ins Gesicht treiben.


    P.P,S. Wenn das Kind wegen der Einschulung nicht wär, könnte sie als Deutsche das ganz locker sehen. Mit der Abgabe der Dokumente hat sie Ihre Meldepflicht erfüllt, die Feststellung der Richtigkeit von Amts wegen ist Aufgabe der Meldebehörde. (§6 Abs 3 Meldegesetz). Sie kann halt nur nicht arbeiten, aber dafür haben wir ja Sozialämter.

  • Die Frau geht mit der Ablehnung der Meldung zum Sozialamt. Ohne Anmeldung, bekommt sie keine Wohnung, kann nicht Arbeiten, kein Konto eröffnen. Das Sozialamt weist Ihr dann eine Wohnung zu, das Kind bekommt, eine Duldung, wenn es nicht DEU ist. Beide leben bis auf weiteres auf Staatskosten in DEU solange die UP läuft., die ja dann Pflichtgemäß vom Meldeamt beantragt wird. (ja dazu ist es dann verpflichtet).,Bezahlen wird das dann das Meldeamt, weil bei der Frau gibt es ja nichts zu holen.

    Die Frau ist Deutsche und lebt seit jahren in Deutschland, ist gemeldet und verheiratet...liest du auch die Threads?

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Entschuldigt bitte, dass ich mich nun die letzten 2 Wochen nicht zurückgemeldet habe. Aber ich war im Dauerstress.


    Wir waren mittlerweile beim Meldeamt. Gleiche Leier.


    Sachbearbeiterin: „Wir benötigen eine Legalisierung der GU etc“.


    Ich: „Aber Sie haben mir doch am Telefon gesagt, dass es wegen der Umstände ohne Legalisierung möglich wäre, und dass die GU nur übersetzt werden müsste.“


    Sachbearbeiterin: „Da muss ich noch mal in die Akten schauen. Ahhh ja, aber dann müssen Sie mir noch mal die Original GU vorlegen, das ist ja keine original GU“.


    Ich und meine Frau: „Das IST das Original, das man bei der obersten philipp. Statistikbehörde erhält. Andere erhält man dort nicht.“


    Sachbearbeiterin: „Kann ich so nicht verifizieren, da das für mich nur eine Kopie ist. Dann kann ich Sie (meine Frau) nicht als Mutter im System eintragen. Und ich muss nachforschen, ob jemand bei einer anderen Behörde diese GU als Original verifizieren kann. Sie erhalten nun erst mal die Meldebescheinigung aber eben ohne Eintragung einer Mutter.“


    Mit der Meldebescheinigung konnten wir wenigstens schon mal die Anmeldung bei der Schule durchführen, die Anmeldung bei der Krankenkasse sowie die Beantragung des Kindergeldes - und wir haben sie ans Ausländeramt zwecks Termin für die Beantragung des Aufenthaltstitels gesendet.

    lg

  • Wo sollte eine Mutter eingetragen werden?

    Laut BMG §3 kann das sein, weil in der erweiterten Meldebescheinigung das aufgeführt wird:

    § 3 BMG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Wenn ich das richtig sehe, wurde im Eröffnungspost die GU des Kindes verlangt .. und jetzt plötzlich die GU der Mutter ??..

    Etwas seltsam..


    Mal einen unverbindlichen Tipp: beim PSA die GU beantragen und eine Apostille anbringen lassen. (gibts wahrscheinlich philipp. Servicebüros die das machen, wenn man keinen Verwandten losschicken kann). Die Sachbearbeiter des Meldesamtes möchte wahrscheinlich nur viele Stempel sehen.. allerdings zur Info: die Apostille wird bisher von der BRD nicht anerkannt.

  • Mal einen unverbindlichen Tipp: beim PSA die GU beantragen und eine Apostille anbringen lassen. (gibts wahrscheinlich philipp. Servicebüros die das machen, wenn man keinen Verwandten losschicken kann). Die Sachbearbeiter des Meldesamtes möchte wahrscheinlich nur viele Stempel sehen.. allerdings zur Info: die Apostille wird bisher von der BRD nicht anerkannt.

    Es handelt sich um eine einfache Meldung gegennüber den Behörden (Meldepflicht), keinen Antrag im klassischen Sinne. Ich würde mir vom Sachbearbeiter eine Ablehnnung der Meldung mit Rechtsbehelf fordern, Anschließende einen Brief an das Bürgermeisterbüro Info Leiter der Meldebhörde, das man die Meldpflciht als erfüllt anisieht. Die Familie wurde fristgemäß an die Gemeinde/Stadt gemdldet. Hat die Behörde damit Probleme hat sie die Ermittlungen von Amts wegen aufzumehmen und sich an die DBM zu wenden. Guten Tag noch.


    Es ist eben keine ABH wo eine Antrag mit Mitwirkungsplficht vorliegt. Der ABH würde ich dann die Anblehnung der Meldebhörde vorlegen. GGf. nimmt dann der dortige Sachbearbeiter mit Ahnung den Hörer in den Hand.

  • Man könnte ja auch dabei belassen; das Kind ist angemeldet . Punkt.

    Ob die Mutter jetzt eingetragen ist oder nicht, würde mich jetzt erst mal nicht interessieren. Ich sehe zunächst gar keinen Nachteil..

    Außer das bei der erweiterten Meldebescheinigung dies nicht dokumentiert werden kann. Wann braucht man die?

  • Man könnte ja auch dabei belassen; das Kind ist angemeldet . Punkt.

    Ob die Mutter jetzt eingetragen ist oder nicht, würde mich jetzt erst mal icht interessieren. Ich sehe zunächst gar keinen Nachteil..

    Man braucht aber etwas in der Hand, das die Mutter Ihre Meldpflicht erfülltt hat, anonsten ggf Bußgeld. Das Fordern einer schriftichen Ablehnung hat auch noch den Vorteil, das sich andere zn der Behörde mit der Sache beschäftigen. Ggf. sogar der Sachgebietsleiter oder Justizar schaut nochmal drüber. Ich habe nämlich so ein wenig das Gefühl, das hier ein einzlner Sachbearbeiter oder eine Gruppe gegenwärtig ihre eigene Meinung durchsetzen wollen.


    Wenn die Meldebehörde eine UP will hat sie diese bei der DBM zu beantragen und auch zu bezahlen. Im Gegensatz zu Standesamt (aber auch nur bei ausländischen Urkunden) sind hier Ermittlungen von Amts wegen einzuleiten und durchzuführen.

    §6 Abs Bundesmeldegesetz


    Zitat

    Liegen der Meldebehörde konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Melderegisters vor, hat sie den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.


    Aber es wird hier schon an den konkreten Anhaltspunkten scheitern bei einen deutschen Bürger mit Pass oder Personalausweis. Eine Meldeamt ist eben kein Standesamt.

  • Wie ich schon zu Anfang sagte und wie auch TanduayIce mit Belegen antwortete hat die Behörde Recht! Ohne UP wird es nicht funktionieren und der TE sollte diese schleunigst einleiten lassen!

    Vermutlich haben einige Behörden geschlampt im Vorfeld...die DBM und vor allem die EBH und nun hat man den Salat. Deshalb kann man nur jedem raten, der ohne UP geheiratet (Visum bekommen) hat, diese nachzuholen.


    Sonst gibt es irgendwann diese Probleme. Denn die Identität ist eben ohne UP nicht feststellbar pasaway/Bürgerbüro fordert zur Anmeldung nach FZF eine von der DBM legalisierte Geburtsurkunde. Ist aber nicht möglich und pasaway/Bürgerbüro fordert zur Anmeldung nach FZF eine von der DBM legalisierte Geburtsurkunde. Ist aber nicht möglich

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Gab es denn eine Ablehnung? das Kind hat doch jetzt einen Eintrag - nur unvollständig.

    es gab keine ablehnung ging ja aus dem text des ts hervor..aber wie schon ein anderer member hier sagte lesen manche leute die threads gar nicht richtig und antworten einfach drauf los



    Sie erhalten nun erst mal die Meldebescheinigung aber eben ohne Eintragung einer Mutter.“

  • Vielen Dank für eure Meinungen und Hilfestellungen.

    Also bei der Anmeldung wurde die GU meiner Frau nicht verlangt. Sie musste nur ihren Ausweis vorlegen und das Kind die GU samt Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer. Dass mit der Legalisierung wurde dann ja noch mal in den Akten überprüft und die Sachbearbeiterin hat dann auch eingesehen und sich erinnert, dass Legalisierungen nicht von der DBM durchgeführt werden. Sie erwähnte dann noch mal, dass im Normalfall (also bei anderen StaatsbürgerInnen) immer eine legalisierte GU vorgelegt werden muss.

    Sie erwähnte dann auch noch mal bzgl. der GU und der Unstimmigkeit über Original oder nicht, dass diese der PSA durch eine Apostille hätte beglaubigt werden können. Aber sie wusste anscheinend nicht, dass phil. Apostillen nicht in D anerkannt werden.

    Die Sachbearbeiterin hat dann noch mal eine Farbkopie der GU gemacht und wollte diese beim Standesamt vorlegen und sehen, ob man ihr dort sagen kann, ob die GU ein Original sei, damit meine Frau auch als Mutter beim Meldeamt eingetragen werden kann. In der Tat ist uns das erst mal etwas egal gewesen, denn ich glaube, dass die Eintragung "Mutter" nur im System stattfindet. Und wir brauchten ja erst mal nur Meldebestätigung als solches.

    Goose: eine UP können wir selber nicht veranlassen. Das kann definitiv nur eine Behörde. Und wir können wiederum nicht die Behörde (hier Meldeamt) dazu beauftragen, die UP in Auftrag zu geben. Wäre zur Zeit wie erklärt ja auch bzgl. weiterer Anmeldungen/Registrierungen sehr hinderlich. Insofern müssen wir das Risiko eingehen, dass das Kind zu einem späteren Zeitpunkt selber einmal in die Situation kommt, dass seine GU legalisiert werden muss. Wenn ich ehrlich bin, ist mir das zum jetzigen Zeitpunkt erst mal etwas egal. Ich bin von all dem Stress der letzten Monate ziemlich kaputt. Und bin froh, dass wir nun wenigstens die ganzen Anmeldungen durchführen können.

    LG

  • Die Sachbearbeiterin hat dann noch mal eine Farbkopie der GU gemacht und wollte diese beim Standesamt vorlegen und sehen, ob man ihr dort sagen kann, ob die GU ein Original sei, damit meine Frau auch als Mutter beim Meldeamt eingetragen werden kann.

    .. das ist die Gefahr, die dann droht.. Das StA könnte dann sagen, das können wir nicht überprüfen, dazu muss eine UP gemacht werden.

    Offiziell wird dann das StA als Vorgang eine Registrierung der GU im deutschen Register wollen.. wenn du dem zustimmst, hast du eine UP und die ganzen Kosten an der Backe.. (du könntest das natürlich ablehnen, dann ist der Vorgang aber schwebend und ob das Meldeamt dann die Kosten übernimmt oder klein beigibt, weiß man nicht)-


    Allerdings:


    Das wäre ein gute Möglichkeit in Zukunft diese Probleme vom Hals zu halten. Die Mutter bekommt dann am Ende sogar eine deutsche Geburtsurkunde und das Kind hätte den UP-Stempel der DBM. Da das alles zeitlich für Euch egal ist, wäre das mE auf lange Sicht die beste Option.


    Das wären aus meiner Sicht die beiden Möglichkeiten.

  • Super Herleitung. Vielen Dank hge. Da wir nun ja zumindest erst einmal die Meldebescheinigung haben, die soz. "essenziell" für alle anderen Anmeldungen und insbesondere für die Beantragung des Aufenthaltstitels ist, wäre das in der Tat eine super Möglichkeit, die UP veranlassen zu lassen und sich nach dem Einholen der vielen Unterlagen (was allein schon der viel Zeit beanspruchen wird) zurückzulehnen und die DBM machn zu lassen. Ob meine Frau, die ja schon eingebürgert ist, noch mal irgendwann eine dt. GU vorlegen muss, weiß ich nicht so genau. Aber für das Kind wäre es somit schon mal geregelt.

    Mal sehen, wann sich das Einwohnermeldeamt meldet und was man uns dann sagt. Werde berichten ...

  • Sie erwähnte dann auch noch mal bzgl. der GU und der Unstimmigkeit über Original oder nicht, dass diese der PSA durch eine Apostille hätte beglaubigt werden können. Aber sie wusste anscheinend nicht, dass phil. Apostillen nicht in D anerkannt werden.

    Die Sachbearbeiterin hat null Ahnung vom Urkundenwesen auf den Inseln und der deutschen Sichtweise auf dieses, und ihr habt nun aufgrund Ahnungslosigkeit dieser Person das Problem- DEU erkennt die Phillipinische Apostille nicht an. Das steht breit auf der Webseite der DBM und des AA. Das Meldemat kann eine UP veranlassen, aber eben auf eigene Kosten. Eine Pflicht zur Nachregistrierung gibt es nicht.


    Das die Nachregistrieung der Mutter auf dem deutschen Standesamt eine gute idee ist , ist eine andere Sache. Aber da ist das Meldeamt raus. Auch das scheint das Meldeamt nicht zu verstehen.