Beantragung PH Reisepass Namensrecht

  • Die Beantragung des Reisepasses bei der DFA für meinen Sohn steht an. Nun sind mir folgende Dinge aufgefallen:


    1. Ich habe ein Umlaut (ä) im Nachnahmen. Bei der Geburtsurkunde meines Sohnes haben wir diese zwei Punkte manuell setzen lassen.

    Es sollten beide Reisepässe D und PH gleich sein. Wird die DFA den Reisepass mit (ae) im Namen ausstellen?


    2. Der philippinische Reisepass wird wohl mit Mittelnamen ausgestellt werden. Wird es da ein Problem bei der Beantragung des Deutschen Reisepasses geben? Wie wird mit dem Mittelnamen umgegangen? So wie ich gelesen haben, wird er als 3. Vorname ergänzt? Mein Sohn hat 2 Vornamen + Mittelname.


    Wir sind noch nicht verheiratet.

  • 1. Ich habe ein Umlaut (ä) im Nachnahmen. Bei der Geburtsurkunde meines Sohnes haben wir diese zwei Punkte manuell setzen lassen.

    Es sollten beide Reisepässe D und PH gleich sein. Wird die DFA den Reisepass mit (ae) im Namen ausstellen?

    Falls nicht zufällig jemand von unsern Usern hier das Problem schon gehabt hat, wird dir dies nur das DFA verbindlich sagen können.

    Das Problem müsste allerdings in den philipp. Botschaften in D wegen der vielen "Müllers" etc. bekannt sein. Ich finde dort aber keinen Hinweis, wie mit der Situation umzugehen ist. zb. beim ROM.

    Ob das mit dem manuellen Setzen des Doppelpunktes über dem A eine gute Idee war, lass ich mal dahingestellt.

    Denn der Computer wird das ja nicht wissen.


    Aber Vorsicht:


    Ihr seid nicht verheiratet und habt in der Geburtsurkunde schon deinen Familienname eintragen lassen.

    Das geht nach philippinischem Recht aber nicht nach deutschem Recht. Es kann also sein, dass die DBM zunächst nur den Namen der Mutter als Familienname zulässt, weil das nach deutschem Recht Standard ist. Eventuell muss dann vorher eine Namensänderung nach deutschem Recht durchgeführt werden.

    Namensrecht - Auswärtiges Amt (diplo.de)

    2. Der philippinische Reisepass wird wohl mit Mittelnamen ausgestellt werden. Wird es da ein Problem bei der Beantragung des Deutschen Reisepasses geben? Wie wird mit dem Mittelnamen umgegangen? So wie ich gelesen haben, wird er als 3. Vorname ergänzt? Mein Sohn hat 2 Vornamen + Mittelname.

    Ich vermute die DBM folgt da dem, was Standesämter in D machen und den MIttelnamen im Vornamen unterbringen.

    Sie hat zwar auf dem Antragsformular ein Feld "Geburtsname"; das würde ich allerdings nicht als Mittelname interpretieren.

  • Ihr seid nicht verheiratet und habt in der Geburtsurkunde schon deinen Familienname eintragen lassen.

    Das geht nach philippinischem Recht aber nicht nach deutschem Recht. Es kann also sein, dass die DBM zunächst nur den Namen der Mutter als Familienname zulässt, weil das nach deutschem Recht Standard ist. Eventuell muss dann vorher eine Namensänderung nach deutschem Recht durchgeführt werden.

    Soweit ich es erfahren habe, sollte man zuerst den philippinischen Pass beantragen, bevor man den Antrag auf den deutschen Pass stellt. Da man ansonsten keinen philippinischen Pass bekommt.


    Wir haben bereits einen Termin bei der DFA. Ist es okay den philippinischen Reisepass mit dem etwaigen "noch nicht richtigen" Namen ausstellen zu lassen?


    Eine Namensänderung nach philippinischen Recht, könnte man dann noch im Anschluss durchführen?


    Zitat

    Es kann sein, dass nach deutschem Recht noch gar kein Name besteht und erst erklärt werden muss. Es kann auch sein, dass nach deutschem Recht ein Name feststeht, aber nicht mit dem Namen übereinstimmt, der in der ausländischen Geburtsurkunde eingetragen ist. Dann ist unter Umständen eine Änderung des Namens nach deutschem Recht möglich. Auch dies erfordert eine separate Namenserklärung. DBM

  • Wir haben bereits einen Termin bei der DFA. Ist es okay den philippinischen Reisepass mit dem etwaigen "noch nicht richtigen" Namen ausstellen zu lassen?

    das DFA wird den Namen nehmen, der in der Geb-Urkunde steht.

    Eine Namensänderung nach philippinischen Recht, könnte man dann noch im Anschluss durchführen?

    die Reihenfolge könnte so sein:


    a)

    deutscher Pass mit Nachnamen der Mutter

    einreise nach D

    Namenserklärung vor dem deutschen Standesamt ; Nachname Vater

    Ausstellung neuer deutscher Pass


    oder


    b)

    Namenserklärung von den Philippinen aus (mit Hilfe der DBM)

    Ausstellung deutscher Pass mit Nachnamen des Vaters

  • ch habe ein Umlaut (ä) im Nachnahmen. Bei der Geburtsurkunde meines Sohnes haben wir diese zwei Punkte manuell setzen lassen.

    Es sollten beide Reisepässe D und PH gleich sein. Wird die DFA den Reisepass mit (ae) im Namen ausstellen?

    Habt Ihr schon mal geschaut was im PSA Ausdruck steht. Ich kann mir vorstellen das man dann den sehen will, wenn eine augedruckte Urkunde irgendwelche manuellen Änderungen hat.


    Für den deutschen Rechtsraum wird wahrscheinlich eine Namenserklärung geben, vielleicht kombiniert man das mit der Geburtsanzeige des Kindes, dann gibt es irgendwann eine deutsche Urkunde. Dein Kind wird es dir danken.. Aufgrund des Mittelnamens ist eine hinkende Namensführung wahrscheinlich Das ist übrigens bei Dopplstaatlern durchaus vorkommend und oft nicht zu verhindern.

  • 1. Ich habe ein Umlaut (ä) im Nachnahmen. Bei der Geburtsurkunde meines Sohnes haben wir diese zwei Punkte manuell setzen lassen.

    Es sollten beide Reisepässe D und PH gleich sein. Wird die DFA den Reisepass mit (ae) im Namen ausstellen?


    2. Der philippinische Reisepass wird wohl mit Mittelnamen ausgestellt werden. Wird es da ein Problem bei der Beantragung des Deutschen Reisepasses geben? Wie wird mit dem Mittelnamen umgegangen? So wie ich gelesen haben, wird er als 3. Vorname ergänzt? Mein Sohn hat 2 Vornamen + Mittelname.

    Wir haben auch einen Umlaut (ö)


    Ist im Philippinischen Pass genau so geschrieben.


    Eine Tochter hat einen Philippinischen Pass in dem ebenfalls mit ö geschrieben wurde. Als Mittelnahmen haben sie einfach den Nachnahmen meiner Frau genommen. Im Deutschen Pass der Tochter ist der Mittelname natürlich nicht eingetragen. Nur Vor- und Zuname.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Ihr seid nicht verheiratet und habt in der Geburtsurkunde schon deinen Familienname eintragen lassen.

    Das geht nach philippinischem Recht aber nicht nach deutschem Recht

    Das geht aber in Deutschland, oder wurde die Regelung in den letzten 10 Jahren angepasst? Meine Nichten hatten den Nachnamen ihres Vaters bevor die Eltern verheiratet waren.

    Namenserklärung von den Philippinen aus (mit Hilfe der DBM)

    Ausstellung deutscher Pass mit Nachnamen des Vaters

    Muss man die Namenserklärung nicht sowieso machen wenn man eine (Auslands-)geburt anzeigt ODER einen Pass beantragt?

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Das geht aber in Deutschland, oder wurde die Regelung in den letzten 10 Jahren angepasst?

    Ja klar geht das in deutschland, man muss eben nur diese Namenserklärung nach deutschem Recht machen.


    Der RA9255 (Festlegung des FamilienNamens des biologischen Vaters) wirkt eben nur nach philippinischem Recht.

    Muss man die Namenserklärung nicht sowieso machen wenn man eine (Auslands-)geburt anzeigt ODER einen Pass beantragt?

    Denk ich nicht; wenn zB. die beiden bei der Geburt verheiratet gewesen wären, dann wird der Pass eben so ausgestellt wie die Geburtsurkunde das hergibt und das passt dann auch nach deutschem Recht.

  • b)

    Namenserklärung von den Philippinen aus (mit Hilfe der DBM)

    Ausstellung deutscher Pass mit Nachnamen des Vaters

    Wir werden es so machen, dass wir die Namenserklärung und die Eintragung ins Geburtenregister, nach der Ausstellung des PH-Reisepasses vornehmen. Dann muss man die Unterlangen auf das deutsche Standesamt schicken. Sobald angekommen, kann man den D Reisepass beantragen und hoffen das man keine UP braucht.


    Habt Ihr schon mal geschaut was im PSA Ausdruck steht. Ich kann mir vorstellen das man dann den sehen will, wenn eine augedruckte Urkunde irgendwelche manuellen Änderungen hat.

    Der PSA Ausdruck ist ja nur eine zertifizierte Kopie der Geburtsurkunde, somit sind dort auch die Doppelpunkte zu sehen.

    Wir haben auch einen Umlaut (ö)


    Ist im Philippinischen Pass genau so geschrieben.

    Es wurde ein (ö) in den PH Reisepass geschrieben? Ist das denn nach den internationalen Regeln für Reisepässe in Ordnung?

    Ihr seid nicht verheiratet und habt in der Geburtsurkunde schon deinen Familienname eintragen lassen.

    Das geht nach philippinischem Recht aber nicht nach deutschem Recht

    Das geht aber in Deutschland, oder wurde die Regelung in den letzten 10 Jahren angepasst? Meine Nichten hatten den Nachnamen ihres Vaters bevor die Eltern verheiratet waren.

    Muss man die Namenserklärung nicht sowieso machen wenn man eine (Auslands-)geburt anzeigt ODER einen Pass beantragt?

    Ja so wie ich das mitbekommen habe, ist es rechtlich nun auch in D möglich, dass Kinder bereits den Namen von Vater annehmen. Ich habe mal herumgefragt. Fast alle Kinder meiner deutschen Freunde hier auf PH, haben den Namen des Vaters.

    Ja klar geht das in deutschland, man muss eben nur diese Namenserklärung nach deutschem Recht machen.


    Der RA9255 (Festlegung des FamilienNamens des biologischen Vaters) wirkt eben nur nach philippinischem Recht.

    Denk ich nicht; wenn zB. die beiden bei der Geburt verheiratet gewesen wären, dann wird der Pass eben so ausgestellt wie die Geburtsurkunde das hergibt und das passt dann auch nach deutschem Recht.

    Ja eine Namenserklärung wird notwendig sein. Dort kommt man nicht herum.

  • Ja so wie ich das mitbekommen habe, ist es rechtlich nun auch in D möglich, dass Kinder bereits den Namen von Vater annehmen. Ich habe mal herumgefragt. Fast alle Kinder meiner deutschen Freunde hier auf PH, haben den Namen des Vaters.

    Ja klar, das ist rechtlich möglich. Allerdings es muss eine separate Namensklärung gemacht werden.

    Dann muss man die Unterlangen auf das deutsche Standesamt schicken. Sobald angekommen, kann man den D Reisepass beantragen und hoffen das man keine UP braucht.

    .. mit Betonung auf "hoffen".. Denn wenn die Geburtsurkunde des Kindes registriert werden soll, wird sicherlich auch die Geb-Urkunde der Mutter und des Vaters verlangt.. und die der Mutter hat dann keine Legalisation, was zur UP führen kann.

  • .... und hoffen das man keine UP braucht.

    .. mit Betonung auf "hoffen".. Denn wenn die Geburtsurkunde des Kindes registriert werden soll, wird sicherlich auch die Geb-Urkunde der Mutter und des Vaters verlangt.. und die der Mutter hat dann keine Legalisation, was zur UP führen kann.

    Für die UP der Mutter besorgen wir gerade alle Unterlagen, da das Standesamt dies für das Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Wir schicken dann wohl alle Unterlagen zusammen zum Standesamt in D.

  • Wir haben auch einen Umlaut (ö)


    Ist im Philippinischen Pass genau so geschrieben.

    Es wurde ein (ö) in den PH Reisepass geschrieben? Ist das denn nach den internationalen Regeln für Reisepässe in Ordnung?

    Ich verstehe die Frage nicht.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Das Kind wurde in der BRD geboren und hat zwei Geburtsurkunden. Eine Deutsche und eine Philippinische. In beiden mit Ö geschrieben.


    Die Mutter wurde auf den Inseln geboren und hat eine Geburtsurkunde mit ihrem Namen. Bei der Heirat hat sie meinen Namen hinten angestellt. Auch mit Ö. In allen Pässen (auch den damals handschriftlichen) steht das Ö. Ein Freund von mir in Norwegen wird mit Æ geschrieben. Auch im PH Pass wird seine Frau so geschrieben. Sonderzeichen eben.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Nun ich kenne Müllers auf den Philippinen. Da haben sie nur ein U genommen. Punkte waren wohl aus. Und Frau Muller hat es hingenommen. Gab recht viele Schwierigkeiten bei der Übersiedlung der Mädchen.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • kay dann schauen wir mal ob das so funktionieren wird. Bin mal gespannt. Ich werde berichten.

    Einfach bei der Passaustellung darauf hinweisen. Zudem hat Windows (ich nehme mal an das nutzt die philippinische Verwaltung) eine Zeichentabelle mit den Umlauten und sonstigen Sonderzeichen. Man muss das nicht handschriftlich machen.

  • kay dann schauen wir mal ob das so funktionieren wird. Bin mal gespannt. Ich werde berichten.

    Einfach bei der Passaustellung darauf hinweisen. Zudem hat Windows (ich nehme mal an das nutzt die philippinische Verwaltung) eine Zeichentabelle mit den Umlauten und sonstigen Sonderzeichen. Man muss das nicht handschriftlich machen.

    Warum soll das nicht funktionieren ? Meine Frau hatte schon zig Philip. Pässe in denen der Nachnahme mit ö geschrieben wurde.

    Sogar schon vor 40 Jahren wurde das von den Philip. Behörden so gehandhabt.

  • Mit Umlauten kann ich nicht dienen, aber bei uns war die Ausstellung des deutschen Passes unserer Tochter auf meinen Nachnamen kein Problem. Sie hat schon in der Geburtsurkunde und im philippinischen Pass meinen Nachnamen. Das war mit etwas Lauferei für mich verbunden, weil meine Freundin und ich die Namenserklärung nach philippinischem Recht machen und beglaubigen lassen mussten, ging aber ohne Schwierigkeiten.


    Die deutsche Botschaft hat die Erklärung nach philippinischem Recht akzeptiert und es gab problemlos den deutschen Kinderreisepass für unsere Tochter. Der Mittelname steht nur im philippinischen Pass.

    Eine Urkundenprüfung hat nicht stattgefunden. Weder für die Erteilung des Passes, noch im Anschluss für das Familienzusammenführungsvisum für meine Freundin.


    Mit dem Standesamt hatte ich selbst gar nichts zu tun. Dort sind wir erst hier in Deutschland vorstellig geworden, um eine deutsche Geburtsurkunde ausfertigen zu lassen. - Wir wollten aber auch nicht heiraten. Das hat uns natürlich viel Papierkram erspart.