Integrationskurs - Sprachkurs - kann das richtig sein?

  • Hallo zusammen,


    ich beschäftige mich gerade mit den Merkwürdigkeiten des Sprachkurses. Soweit ich das verstanden hatte, sind 600 Unterrichtsstunden vorgesehen, in denen A1, A2 und B1 unterrichtet werden soll, aufgeteilt in 3 Basismodule A1.1, A1.2, A2.1 und 3 Aufbaumodule A2.2, B1.1 und B1.2. Danach erfolgt die B1 Prüfung und bei Misserfolg könnten dann noch einmal 300 Stunden zusätzlicher Unterricht beantragt werden.


    Bei meiner Freundin sieht es anders aus. Sie besucht den Sprachkurs seit August 2020 in Teilzeit. Jetzt sind 400 Stunden um und sie hat Teilnahmebescheinigungen über die Module:


    Basis 2 "mit sehr gutem Erfolg" (Sie wurde, obwohl sie keinerlei Vorkenntnisse hatte, gleich in einen Kurs für Modul 2 gesetzt.)

    Basis 3 "mit sehr großem Erfolg"

    Aufbau 1 "mit sehr großem Erfolg" (vom 25.02.2021) und

    Aufbau 2 "mit großem Erfolg" (vom 11.06.2021)


    Nach meinem Verständnis hat sie also eine Teilnahmebescheinigung über die erfolgreichen Besuche des A2.2-Moduls und des B1.1 Moduls. Die wurden aber überhaupt noch nicht unterrichtet. Im Kurs haben sie vorgestern erst mit A2.2 angefangen. Als es die Aufbau-1-Teilnahmebescheinigung gab, waren sie noch irgendwo am Anfang von A2.1

    Im Oktober soll es in die B1-Prüfung gehen, ohne dass B1 überhaupt unterrichtet wurde. Die 300 Stunden Wiederholung sind vom Kursanbieter bereits fest eingeplant. Von diesen 300 Stunden sollen dann wohl 100 Stunden auf B1 entfallen. - Zumindest nach der Tabelle, die die Lehrerin an die Tafel geschrieben hat, als ein anderer Teilnehmer aus ihrer Klasse nachgehakt hat. - Der hat jetzt seine 600 Stunden voll und soll mit dem Kenntnisstand von Anfang A2.2 in die B1-Prüfung gehen.


    Bis auf 3 oder 4 Wochen Bundesnotbremse und 2 oder 3 Tage Ausfall wegen verhinderter Lehrkraft hat der Kurs durchgehend stattgefunden (Teilzeit, also 3 Tage pro Woche, 4 Zeitstunden insgesamt, also wahrscheinlich 5 Schulstunden pro Tag).


    Wie unter diesen Bedingungen eine erfolgreiche B1-Prüfung möglich sein soll, selbst nach 300 Stunden "Wiederholung" von noch nicht unterrichteten Kursinhalten, ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Läuft es bei anderen Kursanbietern derzeit ähnlich?


    Viele Grüße

    Christoph

  • Nach meinem Verständnis hat sie also eine Teilnahmebescheinigung über die erfolgreichen Besuche des A2.2-Moduls und des B1.1 Moduls. Die wurden aber überhaupt noch nicht unterrichtet.

    Also was ich machen würde. Aber jeder ist anders gestrickt. Ich würde das der ABH melden, das hier ein Kursträger scheinbar Schmu betreibt. Da greift jemand Staatsknete ab, ohne die zugsicherte Leistung zu bieten. Wenn deiner Freundin Zertifikate ausgestellt werden,, ohne das sie die Module besucht hat ist das schlicht Betrug.

  • Also was ich machen würde. Aber jeder ist anders gestrickt. Ich würde das der ABH melden, das hier ein Kursträger scheinbar Schmu betreibt. Da greift jemand Staatsknete ab, ohne die zugsicherte Leistung zu bieten. Wenn deiner Freundin Zertifikate ausgestellt werden,, ohne das sie die Module besucht hat ist das schlicht Betrug.

    Ich würde vorher erst mal die Lehrer bzw. die Verantwortlichen in der Schule fragen, wie das zu verstehen ist.

    Vielleicht beruht das ja auch alles auf einem Missverständnis..

  • Hatte deine Frau keinen Sprachkurs vor der Einreise benötigt? Denn dann wäre es ja ganz normal


    A1 Prüfung wäre normalerweise nach A1.2. Diese hätte sie ja nachgewiesen, ...


    Somit könnte sie theoretisch mit dem 3. Modul beginnen

    Denke das ist A2.1 100 h

    dann A2.2 100 h

    dann B1.1 100 h

    dann B1.2 100 h


    Somit kann ich im Moment nicht erkennen, dass es hier zwangsläufig um eine unseriöse Sache handelt oder wie hier von einem Vorredner angesprochen, gar um Betrug.


    Tatsache ist, dass immer weniger nach Abschluss des Integrationskurses B1 erreichen, teilweise A2, dann wird dieses bescheinigt.


    Dass dann durch Corona der Lernerfolg negativ beeinflusst wurde, hmhhh. Der Kurs ist, gleichwohl er aktuell Richtung B1 Niveau gehen sollte, halt einfach nicht so weit. Sind i.d.R. Lehrer mit einer bestimmten Mindestqualifikation, ....


    Wenn dann am Ende tatsächlich 600 Stunden unterrichtet wurden kannst du es mit einer Beschwerde faktisch vergessen. Dann würdest du dich auch mit dem Betrugsverdacht lächerlich machen.


    evt. wird er dann halt nochmals verlängert und um den Bereich der Staatsbürgerkunde "Leben in D" oder wie man es nennt erweitert.

  • Somit kann ich im Moment nicht erkennen, dass es hier zwangsläufig um eine unseriöse Sache handelt oder wie hier von einem Vorredner angesprochen, gar um Betrug.

    Ab 400 Stunden muss Inhalt von B1 gelehrt werden (2 Module oder 200 Stunden). Nach Aussge vom TS wird immer noch A2 unterrichtet.

    ls es die Aufbau-1-Teilnahmebescheinigung gab, waren sie noch irgendwo am Anfang von A2.1


    Aufbau 1 Teilnahmebescheinigung wäre nach Systematik der Abschluss von A 2.2


    Tatsache ist, dass immer weniger nach Abschluss des Integrationskurses B1 erreichen, teilweise A2, dann wird dieses bescheinigt.


    Dunredest von der Prüfung , ich vom Unterricht. Die Teilnahmer haben ein Rechtsanspruch darauf innerhalb der 600h bis einschl. B1 unterrichtet zu werden damit leistungsstarke Teilnehmer die Chance haben die B1 Prüfung zu bestehen. Wird das nicht gemacht aber trotzdem Teilnehmerbescheinigungen der Module ausgestellt ist das schlicht Betrug und Abgreifen von Steuergeldern und eine Verschwendung von Lebenszeit der Teilnhmer, die im ersten Versuch bestehen würden.

  • Da hast du eine sehr eigene Art die Dinge zu sehen.


    Ich würde da mir über ganz andere Dinge den Kopf zerbrechen.

    Wo kommt das Bild her? Wer hat dies gemacht? Was wollte er damit aussagen?


    zu wo kommt das Bild her? Wurde das Bild im Unterricht aufgenommen, so dürfte es ein nicht legal augenommenes Bild sein, denn nach meinem Kenntnisstand gab es zwar Diskussionen darüber, aber noch ist Unterrichtsraum kein öffentlicher Raum und ohne die Zustimmung der betreffenden Person (Lehrkraft bzw. der Schulleitung) darf kein Bild gemacht werden. Somit könnte hier sogar ein datenschutzrechtlich bedenkliches Bild veröffentlicht sein.


    zu Wer hat dies gemacht?


    Wer hat das an die Tafel geschrieben? War es eine offizielle Person, oder waren es Kursteilnehmer in der Pause?

    zu Was wollte die Person damit sagen?


    Angenommen es war tatsächlich eine offizielle Person.

    Könnte er z.B. nur an die Tafel geschrieben haben, wie er die Entwicklung auf Grund des aktuellen Leistungsfortschrittes sieht? Insbesondere bei der zur Tage tretenden Motivationslage von weiten Teilen der Kursteilnehmer?

    War es ein Horrorszenario das er an die Tafel schreiben wollte um zu zeigen, wie es nicht geht? bzw. nicht gehen sollte?


    Ich kann auch einen Text von einem B1 Niveau nehmen und dann auf Grund des Leistungsstandes der Kurse, erst mal 2 h Worterklärungen machen. Dann einfachste Fragesätze auf A1.1 Niveau stellen, nachdem die Kursteilnehmer auf die ersten beiden niveauadequaten Fragestellungen nur fragend dreinschauen.


    Formal wurde dann das Thema auf B1 Niveau besprochen. Dazu müssen die Kursteilnehmer auch in der Lage sein jenseits von A2 zu arbeiten.


    Was nützt es das große Einmaleins mit den Teilnehmern zu bequatschen, wenn das kleine noch hochgradige Probleme bereitet? Wenn dann am Anfang eine Aufgabenstellung zum Großen steht und man sich langsam über das kleine dem ganzen nähert?


    Wie gesagt, das formaljuristische ist auch so eine Sache. Jeder, der Kinder hat dürfte dies doch aus dem Schulalltag der Kinder her kennen.

  • Entschuldigt bitte die späte Reaktion. Es war hier ein bisschen chaotisch und ich habe auch gesundheitlich flach gelegen.


    Meine Freundin musste für das Visum keine Sprachkenntnisse nachweisen und hat auch vor der Ankunft hier in Deutschland nicht strukturiert gelernt, hatte also definitiv keine A1 Kenntnisse, wurde aber zu ihrem Unmut trotzdem in einen Kurs gesteckt, dessen Teilnehmer schon die ersten 100 Stunden hinter sich hatten.


    Die Tabelle wurde von der Lehrerin an die Tafel geschrieben, um einem der Kursteilnehmer zu erklären, warum er nach 600 Stunden Unterricht ohne B1-Kenntnisse in die Prüfung soll. Meine Freundin hat es in Anwesenheit der Lehrerin fotografiert.


    Am 14.06. hat ein neuer 100-Stunden-Block angefangen (Nr. 5 von 6, nach meiner Zählung). Dazu gab es eine neue Vereinbarung zum Integrationskurs: Grundanspruch von 200 Unterrichtseinheiten, voraussichtliches Kursende 15.10. Danach Abschlusstest.

    Heute kam die Mitteilung, dass morgen der Block endet und es keinen weiteren Unterricht geben wird. Die Teilnehmer sollen bis 17:00 Uhr entscheiden, ob sie am 28. August in die Prüfung gehen wollen oder erst noch die 300 Stunden "Wiederholung" in Anspruch nehmen wollen. - Keine Ahnung, wie das ohne durchgefallene Prüfung gehen soll, aber ich kann momentan nur wiederholen, was von der Lehrerin im Unterricht gesagt wurde. - Die Lehrerin übt Druck aus und verweist für Rückfragen auf das Büro, dort antwortet sofort der Anrufbeantworter.


    Ich schreibe jetzt erst einmal eine Mail an unseren Ansprechpartner für "Markt und Integration Ü25" im Jobcenter. Mal gucken, was der dazu sagt. Aber stimmt, die ABH werde ich auch informieren. An die habe ich überhaupt noch nicht gedacht, obwohl das eigentlich dazu gehört.


    Immerhin eine positive Nachricht gibt es von der Bildungsfront: Das staatliche Schulamt hat ihren High-School-Abschluss mit dem Hauptschulabschluss gleichgesetzt. Ich war wirklich besorgt, ob das schwurbelige Diplom und die Karteikarte mit Fächern und handschriftlichen Noteneintragung ausreichen würde.

  • Schriftlich klären und im Notfall mit dem Amt klären...die haben ganz genaue Vorgaben an die sie sich halten müssen und bekommen entprechend Ärger

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Immerhin eine positive Nachricht gibt es von der Bildungsfront: Das staatliche Schulamt hat ihren High-School-Abschluss mit dem Hauptschulabschluss gleichgesetzt.

    Herzlichen Glückwunsch, zumindest hat sie damit schon mal eine Schwelle geschafft.


    Schriftlich klären und im Notfall mit dem Amt klären...die haben ganz genaue Vorgaben an die sie sich halten müssen und bekommen entprechend Ärger

    +1

    Sowas würde ich wirklich schriftlich mit Brief machen, grad wenn dann auch Ämter involviert sind.

  • Immerhin eine positive Nachricht gibt es von der Bildungsfront: Das staatliche Schulamt hat ihren High-School-Abschluss mit dem Hauptschulabschluss gleichgesetzt. Ich war wirklich besorgt, ob das schwurbelige Diplom und die Karteikarte mit Fächern und handschriftlichen Noteneintragung ausreichen würde.


    High School Abschluss ist ja nach 12 Jahren, oder? Wieso wird dies nicht als Mittlere Reife anerkannt? Wenn sie im Rahmen der neuen Pflegeausbildung eine Ausbildung beginnen will braucht sie i.d.R. die Mittlere Reife. Hauptschulabschluss bekommt normalerweise jeder, der 9 Jahre Schule hinter sich hat und dann im letzten Jahr nicht durchgefallen ist. Teilweise könnte aber auch ein bestimmter Fächerkanon und die Zensuren eine Rolle spielen.




    Mit den 100h würde ich keine große Gedanken machen, da muss sie sich auf die Hinterbeine stellen, was sie vermutlich getan hat und holt das auf. Die Alternative wäre ja gewesen warten bis der nächste Kurs beginnt.


    Du sagst ja selbst, dass es der 5. oder 6. Block am 14.06 begonnen hat. 6 Wochen wäre also auch eine typische Zeit für den Abschluss. Dies wäre ggf. einfach prüfbar, da der Unterricht ja entsprechend formal dokumentiert ist.


    Die Prüfung nach Abschluss der 600 UE ist der Regelfall. Wenn jemand dies nicht besteht, hat er Anspruch auf 300 weitere Stunden. So habe ich die IntV in Erinnerung. Wenn die Gruppe weiter Unterricht haben will nach 600 UE dann ist die Prüfung fällig, auch wenn da A1, A2, .... rauskommt. Soweit mir die Infos zugänglich sind, gibt es immer mehr Teilnehmer die nach 600 UE max. A2 haben, teils nach den 900 UE. (Unterrichtseinheiten deshalb, weil ich nicht weiss ob da die üblichen 45 min. oder die Zeitstunde als Grundlage dient)


    Auch der Verweis auf die Verwaltung ist normal, da die Lehrer (Dozenten) i.d.R. freiberuflich tätig sind und nichts mit der verwaltungstechnischen Seite zu tun haben. Wird da Druck ausgeübt oder werden den Teilnehmern nur die regulatorischen Rahmenbedingungen des Kurses verdeutlicht? Dann auch noch das Angebot ohne Prüfung die 300 h in Anspruch nehmen zu können, ist dann Druck aufbauen?


    Wenn ein Lehrer zustimmt, dass es fotografiert wird und er es geschrieben hat, dann dürfte dies ok sein. Hätte es ein Kursteilnehmer geschrieben dann wäre dies schon äußerst problematisch. Ist es ohne Wissen des Lehrers fotografiert ist es nicht ok.


    Inhaltlich hat der Dozent ja nur erklärt wie es ggf. weitergeht, wenn ein Teilnehmer nach 600 UE die Prüfung nicht besteht.


    Ob er jetzt den Unterricht ansprechend gestaltet, ist dann ja eine andere Sache, die formal kaum angreifbar ist.

  • High School Abschluss ist ja nach 12 Jahren, oder? Wieso wird dies nicht als Mittlere Reife anerkannt? Wenn sie im Rahmen der neuen Pflegeausbildung eine Ausbildung beginnen will braucht sie i.d.R. die Mittlere Reife. Hauptschulabschluss bekommt normalerweise jeder, der 9 Jahre Schule hinter sich hat und dann im letzten Jahr nicht durchgefallen ist. Teilweise könnte aber auch ein bestimmter Fächerkanon und die Zensuren eine Rolle spielen.

    Sie hat den Schulabschluss noch zu der Zeit gemacht, als 10 Jahre die Regel waren. Da sie auch noch die 3. Klasse Grundschule übersprungen hat, waren es nur 9 Jahre.


    Ja, der Einstieg in den schon laufenden Kurs war kein Problem für sie. Gemotzt hat sie trotzdem. :happy


    Aber abgesehen davon, dass die vorgesehen Inhalte nur zur Hälfte unterrichtet wurden, wollen sie die letzten 100 Stunden einfach entfallen lassen. Ich habe nachgezählt. Wenn keine Tage entfallen sind und ich mich nicht verzählt habe, waren es vom 14.06. bis heute genau 100 Schulstunden Unterricht (Mitwoch bis Freitag, jeweils von 13:15 bis 17:15 Uhr). In der auf den 14.06. datierten Vereinbarung waren noch 200 Stunden aufgeführt.


    Da heute der letzte Tag ist, bin ich mir sicher, dass sie heute eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Aufbaumodul 3 bekommen wird, obwohl sie im A2 Gesamtband gerade bei Kapitel 9 sind. Mal sehen, ob sich noch irgend etwas interessantes in Schriftform bekommen wird.

  • Da heute der letzte Tag ist, bin ich mir sicher, dass sie heute eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Aufbaumodul 3 bekommen wird, obwohl sie im A2 Gesamtband gerade bei Kapitel 9 sind. Mal sehen, ob sich noch irgend etwas interessantes in Schriftform bekommen wird.

    Sie soll nur nichts unterschreiben nach dem Motto sie bestätigt den vollstänidgen Kurs besucht zu haben.

  • Ab 400 Stunden muss Inhalt von B1 gelehrt werden (2 Module oder 200 Stunden). Nach Aussge vom TS wird immer noch A2 unterrichtet.


    Aufbau 1 Teilnahmebescheinigung wäre nach Systematik der Abschluss von A 2.2


    [...] Die Teilnahmer haben ein Rechtsanspruch darauf innerhalb der 600h bis einschl. B1 unterrichtet zu werden damit leistungsstarke Teilnehmer die Chance haben die B1 Prüfung zu bestehen. Wird das nicht gemacht aber trotzdem Teilnehmerbescheinigungen der Module ausgestellt ist das schlicht Betrug und Abgreifen von Steuergeldern und eine Verschwendung von Lebenszeit der Teilnhmer, die im ersten Versuch bestehen würden.

    Hast du dazu eine Rechtsgrundlage? Ich finde überall nur schwammige Formulierungen, z.B.


    § 11 Grundstruktur des Sprachkurses

    (1) Der Sprachkurs umfasst 600 Unterrichtsstunden. Er ist in einen Basis- und in einen Aufbausprachkurs unterteilt. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen aus jeweils drei Kursabschnitten mit unterschiedlichen Leistungsstufen. Am Ende des Basis- und des Aufbausprachkurses ermittelt der Kursträger den erreichten Leistungsstand des Teilnehmers. Die Teilnahme am Aufbausprachkurs setzt in der Regel eine Teilnahme am Basissprachkurs voraus. Das gilt nicht, wenn das Sprachniveau eines Teilnahmeberechtigten durch die Teilnahme am Basissprachkurs nicht mehr wesentlich gefördert werden kann. Teilnehmer können mit Zustimmung des Kursträgers die Leistungsstufen bei Neubeginn eines Kursabschnitts wechseln, überspringen oder wiederholen.

    Ich finde keine konkrete Aussage, dass wirklich B1 unterrichtet werden muss oder was denn konkret der Inhalt des Aufbaukurses sein muss.

  • Ich finde keine konkrete Aussage, dass wirklich B1 unterrichtet werden muss oder was denn konkret der Inhalt des Aufbaukurses sein muss.

    § 3 IntV


    Zitat

    §3 Ziel des Integrationskurses

    (1) Der Kurs dient der erfolgreichen Vermittlung 1.von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache nach § 43 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes und § 9 Abs. 1 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes und
    2.von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.

    (2) Über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach Absatz 1 Nr. 1 verfügt, wer sich im täglichen Leben in seiner Umgebung selbständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken kann (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).


    Damit muss doch wohl der Sprachteil bis B1 Unterrichten.

  • Es muss das komplette Programm unterrichtet werden, was bis zum bestehen des B1 erforderlich ist. Bei eurer Schule scheint jemand massiv zu betrügen und Geld für Lehrerstunden sparen zu wollen...sollte das so sein, direkt dem BAMF melden

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon