richard40/Besuchervisum

  • Hallo ihr lieben

    Ich habe ein folgendes Problem

    Meine Freundin ist Philippine haben einen Sohn der ist Jetzt 1 Jahr alt er wurde auf den Philippinen geboren.

    Da ich nicht einreisen konnte auf die Philippinen um die Vaterschaft anzuerkennen ging ich zum Amtsgericht der Richter beantragte ein DNA Test in Deutschland.Darauf bekam sie das Besuchervisum bis zum 16.08.2021

    Heute kam das ergebniss das ich der Vater bin daher ist der Junge jetzt Deutscher aber die Ausländerbehörde meinte sie müssen trotzdem zurückfliegen und ein Familiennachzug Visum zum Vater stellen.

    Das ist doch hirnverbrannt.

    Habe morgen Anwalt Termin

    Hat von euch liebe mitglieder schon mal so eine erfahrung gemacht?

    Lg

  • Meine Freundin ist Philippine haben einen Sohn der ist Jetzt 1 Jahr alt er wurde auf den Philippinen geboren.

    Da ich nicht einreisen konnte auf die Philippinen um die Vaterschaft anzuerkennen ging ich zum Amtsgericht der Richter beantragte ein DNA Test in Deutschland.Darauf bekam sie das Besuchervisum bis zum 16.08.2021

    Sehr ungewöhnlich, dass ein DNA Test angeordnet wurde.. normalerweise reicht eine Vaterschaftsanerkennung.. einfache Deklaration.

    aber sei's drum..


    Wo ist das Kind denn jetzt? auf der Philippinen oder in D ?

    Hat das Kind schon einen deutschen Pass...?


    Zitat

    Heute kam das ergebniss das ich der Vater bin daher ist der Junge jetzt Deutscher aber die Ausländerbehörde meinte sie müssen trotzdem zurückfliegen und ein Familiennachzug Visum zum Vater stellen.

    Das ist doch hirnverbrannt.

    .. im Prinzip ist das schon richtig, was die ABH da verlangt. Deine Partnerin ist ja nur mit Besuchervisum eingereist.

    Wenn ihr nicht verheiratet seid, muss das FZ-Visum übrigens zum (deutschen) Kind gestellt werden.. das nur nebenbei.


    Natürlich kann man jetzt wegen Corona argumentieren, dass die Reiserei kompliziert ist. Man ist da auf den Good-Will der ABH angewiesen. Wenn die ABH sich quer stellt, kannst du da nur mit Anwalt was erreichen. Das hast du ja schon in die Wege geleitet.

    Wenn das Kind schon hier in D ist, wird es sicherlich leichter, als wenn das Kind noch auf den Philippinen weilt.


    PS:

    Ich vermute, dass nur deine Partnerin eingereist ist. dann ist es ohnehin besser, wenn sie auf die Philippinen zurückreist um den deutschen Pass für's Kind zu beantragen...

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Besuchervisum“ zu „richard40/Besuchervisum“ geändert.
  • Gratuliere zu deinem Sohn!


    Dein Sohn kann in Deutschland bleiben und von der Mutter zu fordern, dass sie das 1Jahr alte Kind für wegen Corona unabsehbare Zeit alleine lässt für die Nachholung des Visumsverfahrens ist unverhältnismäßig und für das Kind unzumutbar.


    Die ABH kann zwar Probleme machen und zunächst eine Aufenthaltserlaubnis verweigern, aber zur Ausreise zwingen kann sie die Mutter letztlich nicht.


    Durch den Sohn besteht ein Anspruch auf die AE, der erst nach Einreise entstanden ist durch die Feststellung der Vaterschaft. Damit sollte die AE auch ohne Ausreise erteilt werden.

  • Wenn du ja ausreisen müsstest, z.B. wie hge sagt, falls das Kind noch auf den Phils ist, dann gibt es auch die Option der Vorabzustimmung der ABH. Eine Trennung eines kleinen Kindes mit unter 3 jahren, wäre vor dem Hintergrund des hohen Schutzes von Art 6 GG unverhältnismäßig auf die Nachholung des nationalen Visums zu bestehen, da mit der nun entstandenen Vaterschaft und dem nun rechtlich abgesicherten Kind eines Deutschen nach §28.1.3 ein Nachzugsanspruch besteht.

    In diesem Fall sollte die ABH gebeten werden auf §5.2.1 zu verzichten, da nach gängiger Rechtssprechung in dieser spezifischen Konstellation auf das Nachholen zu verzichten ist. Insbesondere in Zeiten von Corona wäre das Deutsche Kind gezwungen den Kontakt mit dem deutschen Vater aufzugeben und der Mutter während des Visumverfahrens zu folgen. Dies ist vor Art 11 GG und dem unbeschränkten Aufenthaltsrecht des Deutschen Kindes in D nicht in Einklang zu bringen. Andernfalls, wenn das Kind beim Deutschen Vater verbleiben würde, käme es zu einer Trennung von Mutter und Kind, was einem Kleinkind , dessen primäre Bezugsperson die Mutter war, nicht zuzumuten ist. (ein paar Bilder oder eine Erklärung der Eltern, dass das Kind überwiegend von der Mutter betreut wird)

  • Wie hätte denn ein Vaterschaftstest hier in Deutschland gemacht worden sein sollen, wenn das Kind nicht da wäre

    aber lass doch den TS erst mal antworten.

    Jedenfalls hat er nur gesagt, dass seine Partnerin mit Besuchervisum hier ist. Wenn das Kind mitgekommen wäre, hätte das Kind ja auch ein Besuchervisum gebraucht.. das hat er aber nicht erwähnt.

  • hallo liebes forum

    Danke für die beitrage

    Meine freundin kam mit dem sohn nach deutschland wir waren am freitag beim anwalt nun abwarten ist alles net so einfach

  • Meine freundin und sohn

    Der anwalt meinte auch wegen corona wäre ein argument oder duldungsvisum,

    Es gibt möglichkeiten und er glaubt auch nicht das die mutter ausreisen muss,

    Da ich ja der hauptverdiener bin wer soll sich um das kind kümmern wenn ich arbeiten bin?

    Danke nochmal für eure lieben antworten

    Wenn ihr noch ein paar tips habt sehr gerne muss ihn ja dann hier in deutschland anmelden usw

    Lg

  • Ich vermute, dass nur deine Partnerin eingereist ist. dann ist es ohnehin besser, wenn sie auf die Philippinen zurückreist um den deutschen Pass für's Kind zu beantragen...

    Man kann den Pass auch in DEU beantragen. Eigentlich muss man das sogar, da das Kind nun amtlich als deutsche festgestellt wurde, muss es mit dem DEU Pass ausreisen. Eine erteiltes DEU Visum müsst von der ABH ungültig gemacht werden.


    Das mit dem DNA Test verstehe ich nicht. Durch Gericht angeordnete Vaterschaftsteste sind bis auf wenig Ausnahmen verfassungswidrig. Allein weil nach DEU Recht die rechtliche Vaterschaft unabhängig von der biologischen Vaterschaft ist.

  • Hallo richard40,

    sorry fuer OT, eine Frage lebst Du in Mannheim, ich sehe im Hintergrund auf den Bildern den Wasserturm. Ich bin auch ein Mannheimer und werde bis spaetestens April naechsten Jahres wieder nach Mannheim zurueckkehren, nach ueber 15 Jahren auf den Phil.

  • Hallo richard40,

    sorry fuer OT, eine Frage lebst Du in Mannheim, ich sehe im Hintergrund auf den Bildern den Wasserturm. Ich bin auch ein Mannheimer und werde bis spaetestens April naechsten Jahres wieder nach Mannheim zurueckkehren, nach ueber 15 Jahren auf den Phil.

    In der nähe von monemm

  • Ich vermute, dass nur deine Partnerin eingereist ist. dann ist es ohnehin besser, wenn sie auf die Philippinen zurückreist um den deutschen Pass für's Kind zu beantragen...

    Man kann den Pass auch in DEU beantragen. Eigentlich muss man das sogar, da das Kind nun amtlich als deutsche festgestellt wurde, muss es mit dem DEU Pass ausreisen. Eine erteiltes DEU Visum müsst von der ABH ungültig gemacht werden.


    Das mit dem DNA Test verstehe ich nicht. Durch Gericht angeordnete Vaterschaftsteste sind bis auf wenig Ausnahmen verfassungswidrig. Allein weil nach DEU Recht die rechtliche Vaterschaft unabhängig von der biologischen Vaterschaft ist.

    Mit dem dna test war das so,

    Meine partnerin war verheiratet aber getrennt gelebt und ihr mann ist verstorben ,vor der geburt also konnte er das kind nicht aberkennen.aber da sie verheiratet waren gilt er laut 1592 bgb und 1593 bgb der legale vater.und durch corona konnte ich nicht einreisen darauf ging ich zum amtsgericht und sie veranlassten in deutschland den dna test so das der ex mann ausgeschlossen werden konnte.

    Lg

  • Meine partnerin war verheiratet aber getrennt gelebt und ihr mann ist verstorben ,vor der geburt also konnte er das kind nicht aberkennen.aber da sie verheiratet waren gilt er laut 1592 bgb und 1593 bgb der legale vater.und durch corona konnte ich nicht einreisen darauf ging ich zum amtsgericht und sie veranlassten in deutschland den dna test so das der ex mann ausgeschlossen werden konnte.

    Lg

    upps.. das ist natürlich eine wichtige Info , die uns bisher vorher enthalten wurde. Wurde das Kind dann wenigstens außerhalb des wedlocks (300 Tage) nach dessen Tod geboren..? Ansonsten gilt das Kind nach philippinischem (und deutschem) Recht als Kind des Ex-Mannes...


    (Übrigens sehr großzügig, dass die DBM in dieser Situation ein Schengen Visum für beide gewährt hat).


    Wenn es noch innerhalb des wedlocks geboren wurde, dann war die sache mit der DNA-Probe ein sehr großes Entgegenkommen.

    Wenn das Kind dann als deins anerkannt wird, sollte das auch mit der ABH lösbar sein. Da bin ich auch der Meinung, dass man die Mutter nicht zwingen kann, das Kind für die Nachholung des FZ-Visums auf die Philippinen zu schicken.


    Im Falle der Geburt innerhalb des wedlocks muss normalerweise die Vaterschaft des Ex-Manns angefochten werden.. Dazu dient dann auch der DNA-Test. mE muss solch ein Verfahren auch auf den Philippinen durchgeführt werden; anderfalls wird dort der EX als Vater gelten. Ob man dann das deutsche Verfahren auch auf en Philippinen anerkennen lassen kann ...???

    Habt ihr denn auch die Sterbeurkunde des EX?


    Jedenfalls ist das ein etwas komplexeres Verfahren als mal gerade einzureisen und das Kind "abzuerkennen".


    Wer steht denn in der Geb-Urkunde des Kindes? der Ex-Mann oder du? Falls du als Vater eingetragen bist, haben die philipp. Standesbeamten ja auch noch einen Fehler begangen, in dem sie die Heirat mit dem Ex ignoriert haben. Das ist normalerweise behördlicherseits "schwere Kost" und freu dich, dass deine Freundin mitsamt Kind schon hier ist und bisher doch ein Entgegenkommen zu sehen war. Der Anwalt wird sicherlich die Sache mit der AE durchbekommen....

  • Du warst ja beim Anwalt. Wenn es ein Fachanwalt für Ausländerrecht war, dann lass ihn mal machen.


    Wie in Post 5 von mir erklärt, wird es darauf hinauslaufen,


    Das Deutsche Kind hat nach Art 11 GG Anspruch auf unbeschränkten Aufenthalt in D. Sowohl gegenüber der Mutter und dem Vater hat das Kind das Umgangsrecht, genau wie ihr die Pflicht zur Erziehung habt. Die beständige Beziehung zu den Eltern ist insbesondere für Kleinkinder von sehr hohem Wert, da das Kind die Trennung nicht so recht einordnen kann und ggf. schaden nehmen könnte.


    nach allgemeiner Rechtsprechung des BVerfG und der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es einem Kleinkind eine längere Trennung von Mutter und Kind nicht zuzumuten. Bei euch wäre es die wiederholte Trennung von Vater und Kind. In so einem Fall haben die einwanderungspolitischen staatlichen Interessen auf geregelten Zuzug hinter den gegenläufigen Familieninteressen und dem hohen Schutz von Art 6 GG zurückzustehen. Dies insbesondere in Coronazeiten, wo eine zeitnahe Rückkehr der Mutter bzw. Mutter und Kind nicht gewährleistet ist. Dem deutschen Kind ist eine Ausreise nicht zuzumuten.


    Vor diesem Hintergrund ist von einem Nachholen der Einreise mit dem richtigen (nationalen) Visum abzusehen. Aufgrund obiger Situation ist das Ermessen der ABH auf Null reduziert. (§ 5 Abs. 2 AufenthG bezieht sich auf das nationale Visum)

    Dann wird er die ABH bitten eine AE nach § 28.1.3 über 3 Jahre zu erteilen um eine zeitnahe, zügige und reibungslose Integration in die deutschen Verhältnisse zu ermöglichen.


    Vermutlich wird dann erst einmal eine AE für 1 Jahr erteilt. Wenn das ganze den Zeitraum des Schengenvisums übersteigt, dann tritt nach Antrag eine Fiktionwirkung ein. Wenn ihr nicht nur vor Ort bleiben wollt könnt ihr euch auch eine kostenpflichtige Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen.


    Eine ABH die sich da querstellt wird letztendlich jedes Verfahren über kurz oder lang verlieren.