Visum / Heiraten in Österreich

  • Hallo,




    Ich habe schon viele Themen im Forum durchforstet, aber leider nur teilweise Antworten gefunden. Daher möchte ich meine Situation kurz erklären und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann. Evtl. jemand der sich mit Österreichischen Recht auskennt.




    Ich lebe In Österreich bin 36 Jahre alt und bin seit 2015 mit einer Philippinischen Freundin zusammen. 2018 wurde unsere Tochter auf den Philippinen geboren. Leider hat es mit der Vaterschaftsanerkennung auf den Philippinen bzw. bei der Österreichischen Botschaft in Manila nicht funktioniert, somit bin ich nur als Vater in der Philippinischen Geburtsurkunde eingetragen. Die Vaterschaftsanerkennung ist leider in Österreich etwas anders als wie in Deutschland. Aber das ist ein anders Thema.




    Grundsätzlich möchte ich immer noch auf die Philippinen auswandern, nur derzeit aufgrund Corona und meinen Job die nächsten Jahre nicht möglich.


    Meine Freundin bekommt bis dato eigentlich ohne Problem ein Schengen Visa für 2-3 Monate, Sie hat mich auch dieses Jahr in Jänner in Österreich für 2 Monate besucht. Nun haben wir die Entscheidung getroffen das wir gemeinsam in Österreich leben möchten.




    Nach meinen Recherchen gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten für eine Filipina langfristig nach Österreich zu kommen, entweder Heirat oder einen Arbeitsvertrag. Da ich selbständig bin wäre ein Arbeitsvertrag in Österreich kein Problem für Sie, nur soll es fast unmöglich sein ein Visa dafür zu bekommen? Bitte korrigiert mich sollte ich falsch liegen. Daher bleibt nach meinen Recherchen nur noch die Eheschließung in Österreich übrig, es wäre natürlich auch die Eheschließung auf den Philippinen möglich, aber aufgrund von Corona wahrscheinlich länger nicht möglich, und soll es auch komplizierter bzgl. Dokumenten Übersetzungen etc. sein.




    Meine Filipina wird so der Plan im September wieder mit einen 3 Monats Schengen Visa nach Österreich einreisen, hier nun die erste Frage, lt. meinen Informationen gibt es in Deutschland ein Heiratsvisum für die Einreise, aber in Österreich nicht, ist das korrekt, das bedeutet Sie muss mit einen Touristenvisa wie schon die letzten Reisen einreisen? Soll Sie auch bei beim Visaantrag angeben das Sie in Österreich eine Ehe schließen möchte?


    Nach der Einreise natürlich sofort zum Standesamt und die Eheschließung vollziehen, hier nun die nächste Frage, welche Unterlagen etc. werden hier genau benötigt. Lt. meinen Informationen ein Ehefähigkeitszeugnis und eine beglaubigte Geburtsurkunde und CENOMAR? Wird sonst noch etwas benötigt?




    Nach der Eheschließung vermute ich muss ich zur Ausländerbehörde und ein Langzeitvisum für meine Filipina beantragen? Nun hier die Frage was passiert sollte das Visa nicht innerhalb ihres 3 Monates Visum in Österreich ausgestellt werden? Wird ihr dann die nächste Einreise nach Österreich komplett verweigert, bzw. für immer verweigert?




    Und nun noch die Frage bzgl. meiner Tochter wie funktioniert das bzgl. der Familienzusammenführung, ich nehme an das kann ich erst nach Erteilung ihres Langzeitvisums beantragen?




    Bitte entschuldigt die vielen Fragen, nur das Thema ist wirklich nicht einfach, ich habe schon Stunden mit Recherche im Internet verbracht, aber eine genaue Anleitung etc. finde ich leider nicht, ich hoffe ich könnt mir hierbei helfen.

  • hge

    Hat das Label [Österreich] hinzugefügt
  • Leider hat es mit der Vaterschaftsanerkennung auf den Philippinen bzw. bei der Österreichischen Botschaft in Manila nicht funktioniert, somit bin ich nur als Vater in der Philippinischen Geburtsurkunde eingetragen. Die Vaterschaftsanerkennung ist leider in Österreich etwas anders als wie in Deutschland. Aber das ist ein anders Thema.

    Was hat da nicht funktioniert und was ist da etwas anderes als in Deutschland?

    Mit der phil. Geburtsurkunde bekommt man bei der .at Botschaft erst den Staatsbuergerschaftsnachweis und damit dann den Reisepass fuer das Kind.


    Und nun noch die Frage bzgl. meiner Tochter wie funktioniert das bzgl. der Familienzusammenführung, ich nehme an das kann ich erst nach Erteilung ihres Langzeitvisums beantragen?

    Wenn das Kind einen oesterreichischen Reispass hat (also demzufolge .at Staatsbuerger ist), dann braucht es kein Visum.

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Leider hat das Kind keinen Österreichischen Reisepass, in Österreich kann man nur 8 Wochen nach der Geburt die Staatsbürgerschaft beantragen, dass ist fast unmöglich da die geforderten Dokumente in dieser 8 Wochen Frist fast nicht zu besorgen sind.

  • Unehelich geborene Kinder erwerben die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürgerin ist. Uneheliche Kinder von österreichischen Vätern, die am 1. August 2013 oder später geboren wurden, erhalten die Staatsbürgerschaft nunmehr bei Geburt durch Abstammung vom Vater, wenn dieser die Vaterschaft vor oder binnen acht Wochen nach der Geburt des Kindes anerkennt. Dies bedeutet, dass die Vaterschaftsanerkennung innerhalb der genannten Frist bei der Österreichischen Botschaft einlangen muss. Sollte die Frist von acht Wochen verabsäumt worden sein, kann eine Beantragung auf Verleihung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erfolgen.


    Mein Deutsch ist schlecht aber "Verleihung" bedeutet noch beantragbar?


    Dieses Gesetz ist ein Diskriminierung von Männern/Vätern.

  • Sehr viele Fragen, ich versuche das strukturiert zu beantworten.


    1) Heirat in Österreich: Prinzipiell machbar, beim Standesamt kann man einen Termin zur Eheschließung unproblematisch anmelden. Üblicherweise werden dazu ein paar persönliche Dokumente und das Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Die persönlichen Dokumente sind unproblematisch, aber das Ehefähigkeitszeugnis muss sehr aufwändig über die österreichische Botschaft Manila beantragt werden.

    Ich habe das hier beschrieben: http://philwiki.travelflo.net/…Marriage_(%C3%96sterreich)

    Als Österreicher hast du übrigens freie Wahl, bei welchem Standesamt du heiraten möchtest. Es lohnt sich, freundlich bei mehreren Standesämtern nachzufragen, insbesondere im ländlichen Bereich, ob sich irgendwer auch mit einer einfachen Ledigkeitsbescheinigung statt einem Ehefähigkeitszeugnis zufrieden gibt. Für eine Filipina wäre das ein CENOMAR, das bekommt sie ganz einfach. Das kann die Sache deutlich vereinfachen. Ein Freund von mir hat so vor 3 Jahren seine ausländische Freundin mit einer übersetzten Ledigkeitsbescheinigung geheiratet (ich glaube, irgendwo im Bundesland Salzburg).


    2) Visum zur Heirat in Österreich: Ein spezielles Visum zur Eheschließung gibt es in Österreich nicht. Ich habe zu diesem Thema 2015 mit der österreichischen Botschaft Manila gesprochen. Sie haben mir versichert, bei einer angemeldeten Eheschließung unproblematisch ein C-Visum (also ein normales Schengen-Visum) für max. 3 Monate auszustellen.


    3) Aufenthalt in Österreich: Zum längerfristigen Aufenthalt in Österreich benötigt deine künftige Ehefrau einen "Aufenthaltstitel Familienangehöriger".

    3.1) Beantragung "Aufenthaltstitel Familienangehöriger": Prinzipiell ist vorgesehen, diesen Aufenthaltstitel im Ausland zu beantragen, aber bei Eheschließung in Österreich ist auch eine Beantragung in Österreich möglich. Das muss die Behörde an deinem Wohnort sein - in Wien die MA35, in Statuarstädten das Magistrat, in Bezirken die Bezirkshauptmannschaft. Dazu sind eine Reihe aktueller und beglaubigter Dokumente notwendig (insbesondere ein Strafregisterauszug "NBI Clearance", max. 3 Monate alt). Das ist prinzipiell gut machbar.

    Achtung, sie benötigt zur Beglaubigung der Dokumente beim DFA und der österreichischen Botschaft Manila ein paar Tage in Manila. Normalerweise unproblematisch, ich weiß aber nicht, wie die Situation aktuell mit Covid19 in Manila ist.

    3.2) Zeit bis zur Bewilligung des Aufenthaltstitels: Hier hast du ein massives Problem. Das Schengenvisum ist nämlich nicht verlängerbar. Die Bearbeitung des Aufenthaltstitels benötigt üblicherweise ein paar Wochen, die Ausstellung der Karte benötigt noch einmal ein paar Wochen. Darüber hinaus verlangen manche Behörden, insbesondere die MA35 in Wien, zur Abholung des Aufenthaltstitels erneut einen Strafregisterauszug, max. 3 Monate alt (und denn muss sie bereits ein paar Wochen vor ihrer Abreise arrangieren).

    Das heißt, normalerweise scheiterst du an der Gültigkeitsdauer des Schengenvisums.


    Normale Vorgehensweise: Sie fliegt vor Ablauf des Schengenvisums wieder auf die Philippinen zurück und wartet die Bewilligung des Aufenthaltstitels ab. Dann beantragt ein D-Visum (ein sogenanntes Nationales Visum) bei der österreichischen Botschaft Manila und holt sich eine neue NBI Clearance mit Beglaubigungen ab. Mit dem D-Visum und beglaubigter NBI Clearance kommt sie nach Österreich und kann endlich ihren Aufenthaltstitel abholen.


    Bewilligung innerhalb des Schengenvisums: In Wien würde ich so etwas keinesfalls planen, mit der MA35 ist das nicht machbar. Wenn du im ländlichen Raum wohnst, könntest du vorab mit der Bezirkshauptmannschaft reden, dass sie deinen Antrag schnell bewilligen und keine neuerliche NBI Clearance zur Abholung verlangen, dann könnte es klappen. Dazu musst du einen extrem straffen Zeitplan aufstellen, dass ihr am besten am Tag nach der Ankunft heiratet und Tags darauf gleich des Aufenthaltstitel beantragt.


    Alternative: Rede mit der Botschaft Manila, ob sie zur Eheschließung ein nationales D-Visum mit 6-monatiger Gültigkeit ausstellen. Dann ist ausreichend Zeit, um auf den Aufenthaltstitel zu warten und musst bei Bedarf nur noch eine Lösung für die NBI Clearance finden.

    Sollte die Botschaft nicht wollen, könntest du auch versuchen, über das Außenministerium zu intervenieren. Wenn du Glück hast, kommst du dort an eine vernünftige Person, die der Botschaft aufträgt, ein D-Visum statt einem C-Visum auszustellen.

    Merke, immer sehr freundlich bleiben, du möchtest eine freiwillige Leistung der Behörde, und dann geht nur mit Freundlichkeit!


    Die Anforderungen zum "Aufenthaltstitel Familienangehöriger" habe ich hier zusammengefasst. Du musst aber unbedingt mit deiner Behörde reden, welche Dokumente derzeit benötigt werden, da das bezirksweise variieren kann (die österreichischen Gesetze dazu sind derart missverständlich, dass sie von jeder Behörde anders aufgelegt werden).

    http://philwiki.travelflo.net/…%B6riger_(%C3%96sterreich)


    Ich hatte einige Probleme beim Aufenthaltstitel meiner Frau, dazu habe ich einen offenen Brief geschrieben und es gibt einige Korrespondenz mit Behörden. Ich empfehle, dass du das alles sehr genau liest. Mit diesen Informationen solltest du alle Probleme im Vorfeld verhindern können.

    http://philwiki.travelflo.net/…milienangeh%C3%B6riger%22

  • Österreich erkennt die Apostille für die Philippinen nicht an und erfordert weiterhin Beglaubigung vom DFA und Überbeglaubigung von der Österreichen Botschaft Manila. Diese DFA-Beglaubigung nennt sich jetzt auch Apostille, ist aber das gleiche wie zuvor.


    Ich habe diese Information jetzt nur auf der Webseite der Stadt Wien gefunden, das Außenministerium wird das auf Nachfrage aber sicherlich bestätigen.

    https://www.wien.gv.at/verwalt…nfo/beglaubigungen.html#p

  • pichler970: Lies einmal hier:


    https://www.bmeia.gv.at/oeb-ma…uergerinnen/beglaubigung/


    Ich habe Anfang April 2018 in Hongkong geheiratet und meine Frau dann mit einem D-Visum zur Abholung des Aufenthaltstitels Anfang November eingeflogen. Die Überbeglaubigung dauerte bei mir keine Monate, sondern 2-3 Wochen. Sie hat vor der Ankunft den Aufenthaltstitel bewilligt bekommen. Es war alles bis Ende August unter Dach und Fach, sie hätte früher kommen können, aber die Zeit bis November war ein Puffer für uns.


    Deine Freundin sollte vielleicht den Deutsch A1-Kurs jetzt noch auf den Philippinen machen.


    Nimm den Rat von trivial ernst und wickle das Ganze keinesfalls in Wien ab. In den Bundesländern geht das alles einfacher, vor allem im ländlichen Bereich, idealerweise mit persönlichen Kontakten.

    "Auf den Philippinen enthalten alle Speisen Zucker, ausgenommen Schokolade, die schmeckt salzig"

  • Österreich erkennt die Apostille für die Philippinen nicht an und erfordert weiterhin Beglaubigung vom DFA und Überbeglaubigung von der Österreichen Botschaft Manila. Diese DFA-Beglaubigung nennt sich jetzt auch Apostille, ist aber das gleiche wie zuvor.

    Das DFA stellt eine echte Apostille für das philippinische Dokument aus. Von vielen Ländern wird diese anerkannt, nur von Deutschland, Finnland und Österreich nicht. Deswegen muss die Apostille von der österreichischen Botschaft in Manila überbeglaubigt werden.
    Der Beitritt der Philippinen zum Haager Abkommen erfolgte im Herbst 2018.

    Quelle:

    https://schmidt-export.de/apostille-und-konsularische-legalisation-von-ausländischen-urkunden/apostille-aus-philippinen

    "Auf den Philippinen enthalten alle Speisen Zucker, ausgenommen Schokolade, die schmeckt salzig"