Erfahrungsbericht VISUM zu Eheschließung

  • Hallo zusammen,

    ich möchte gerne unseren bisherigen Verlauf mit euch teilen

    Vorab: Ich liste hier keine Dokumente die zu bringen sind, o.ä. auf. Hierzu gibt es sehr schöne Checklisten auf der Botschaftsseite.

    Im Juli 2020 haben wir beschlossen, zu heiraten und zwar in Deutschland. Im Vorfeld gab es Überlegungen auf den PH zu heiraten, oder in Dänemark oder in einem anderen Drittland. Wir haben uns dann für Deutschland entschieden, da wir als Eheleute nicht wieder getrennt sein wollten.

    Ende September 2020 erreichten mich die Dokumente aus den Phillipinen, einiges brauchte das Standesamt mit deutscher Übersetzung. Die meisten der Unterlagen sind dann zurück an die DBM zur Personenüberprüfung geschickt worden.
    (Anm.: Am längsten haben wir auf das Grundschulzeugnis warten müssen. Rückblickend hätten wir 2 Monate gespart, wenn wir ohne Zeugnis angefangen hätten, und das dann unter angabe von Az bei der DBM nachgereicht hätten.)                                                                                                          


    Am 08. Oktober 2020 wurde durch das örtliche Standesamt die Personenüberprüfung eingeleitet. Knapp 2 Wochen später erhielt ich Rückmeldung über fehlende Unterlagen (Geburturkunde Geschwister). Da ich genau wusste, dass die Unterlagen mit im Umschlag waren teilte ich dieses mit und erhielt dann wiederum eine Woche später die Rückmeldung, dass die Unterlagen doch vollständig sind.

    vom 30.12.2020 bis 14.02.2021 war sie zu Besuch bei mir mit dem "unmarried couple VISA"


    Ende Februar fragte ich bei der zuständigen ABH an. Ich benötige einen Termin für die VE für VISUM zur Eheschließung. Aussage ABH: melden Sie sich, wenn ihre Verlobte einen Termin bei der DBM hat.
    (Hinweis: Die wollen den Bestätigungscode)

    Am 12. April 2021 wurde ich informiert, dass die Personenüberprüfung beendet ist. Es waren Kosten i.H.v. ~ 295€ und man wollte mir den Restbetrag zurücküberweisen.

    Ende April 2021 (Knapp 2 Wochen später) wurde mir durch den Standesbeamten mitgeteilt, dass meine Verlobte einen falschen Namen hat. Ihr ganzes Leben lang.
    WTF?

    Die Eltern meiner Verlobten waren nicht verheiratet, da ihre Mutter schon früher verheiratet war. Im völkischen gilt eine Ehe dort nach 7 Jahren Trennung als geschieden. Der Phil. Beamte hat in die Geburtsurkunde meiner Verlobten eingetragen, dass die Eltern verheiratet sind, weil "es dann weniger Mühe (für Eltern und Beamte) bei der Behörde macht". Alle waren sich einig und wir hatte die Suppe nun auszulöffeln...

    Ich habe eine Ellenlange E-Mail an das Standesamt geschrieben und auf §9 Abs. 2 PStG hingewiesen und bin am selben Nachmittag noch zum Standesamt gefahren. Der Standesbeamte (an der Stelle muss ich ihn mal loben, immer helfend und zuvorkommend, wirklich immer!) hat mich angegrinst und meinte, in 35 Jahren ist ihm noch keiner direkt mit einem Ausweg aus dem Gesetz gekommen. Er habe bereits mit der DBM telefoniert und alles was ich schrieb deckte sich mit den Informationen die man bei der Peronenüberprüfung erlangt hatte. (Da dachte ich mir dann wozu der Scheiß bitte?...) Die Unterlagen sind dann ans OLG geschickt worden, mit meiner Stellungnahme.

    Ende Mai 2021 gab es Bescheid vom OLG. Die Pflicht zur Erbringung eines Ehefähigkeitszeugnis ist für meine Verlobte ausgesetzt.

    Am 02. Juni war ich dann im Standesamt und habe das Aufgebot bestellt.
    ACHTUNG/HINWEIS: Während es Prozesses erhält man automatisch vom Standesamt die Formulare 11/120 und 11/122. die DBM verlabnt aber das Formular 11/121. Dieses erhält man nur auf Nachfrage....                                                       

    Am selben Tag wieder mit der ABH in Verbindung gesetzt und um Termin gebeten. Meine bessere Hälfte hat einen Termin in der DBM gemacht für den 15.07.2021.
    Am 03. Juni erhielt ich dann Rückmeldung von der ABH, die Sachbearbeiterin würde sich bei mir melden. ... ... ... Am Arsch hat sie... Habe dann am 21.06. eine rotze freche Mail an die ABH geschickt (Androhung Beschwerde beim Landrat) und habe dann am selben Tag für den 08.07. einen Termin bekommen mit der Zusage, falls jemand ausfällt würde man mich anrufen und ich könnte den Termin bekommen. (Was auch passierte am 07.07.:blöd) Da wir vorsorglich den DBM Termin auf den 21.07. verlegten, bin ich termingerecht am 08.07. hin und habe die Verpflichtungserklärung dann mit DHL express geschickt.


    Morgen hat meine Verlobte den Termin bei der Botschaft.

    Die Einreise ist für Ende August geplant, die Trauung soll im Oktober statt finden. Wir sind zuversichtlich das auch alles so klappt.

    Viel Kraft allen und bleibt gesund.

  • (Anm.: Am längsten haben wir auf das Grundschulzeugnis warten müssen. Rückblickend hätten wir 2 Monate gespart, wenn wir ohne Zeugnis angefangen hätten, und das dann unter angabe von Az bei der DBM nachgereicht hätten.)

    Das Nachreichen würde dann zeitlich nix bringen, denn die DBM wird die Dokumente nicht eher an den Vertrauensanwalt abgeben bis dass die Dokumente vollständig sind.

    Ende April 2021 (Knapp 2 Wochen später) wurde mir durch den Standesbeamten mitgeteilt, dass meine Verlobte einen falschen Namen hat. Ihr ganzes Leben lang.
    WTF?

    Die Eltern meiner Verlobten waren nicht verheiratet, da ihre Mutter schon früher verheiratet war. Im völkischen gilt eine Ehe dort nach 7 Jahren Trennung als geschieden. Der Phil. Beamte hat in die Geburtsurkunde meiner Verlobten eingetragen, dass die Eltern verheiratet sind, weil "es dann weniger Mühe (für Eltern und Beamte) bei der Behörde macht". Alle waren sich einig und wir hatte die Suppe nun auszulöffeln...

    upps.. das hätte ja böse ausgehen können. Allein wenn die Eltern erst nach der Geburt geheiratet hätten, machen viele Standesbeamte einen Terz. Ist ja hier im Forum schon ausgiebig vorgekommen. In deinem Fall war die Mutter ja noch mit einem anderen verheiratet... diese 7 Jahre (völkisch) zählen nicht, da zunächst immer noch philippinisches Recht gilt; und dort kann einen Ehe nur durch anullment aufgehoben werden.

    Deine Frau hätte also den Familienname des EX deiner Mutter tragen müssen.



    Ende Mai 2021 gab es Bescheid vom OLG. Die Pflicht zur Erbringung eines Ehefähigkeitszeugnis ist für meine Verlobte ausgesetzt.

    sprich: die Befreiung von der Beibringung des EFZ wurde trotzdem erteilt.

    Das war wirklich sehr großzügig, und bei anderen Standesämtern oder OLGs hätte viele Probleme bereiten können.


    Vielleicht ist dir hier unbewusst Corona zu Hilfe gekommen, denn in normalen Zeiten hätte es schon ellenlang gebraucht diese Urkundensituation zu bereinigen.. mit Corona fast unmöglich. Verweis auf §9 Personenstandsgesetz war okay.



    Da wir vorsorglich den DBM Termin auf den 21.07. verlegten, bin ich termingerecht am 08.07. hin und habe die Verpflichtungserklärung dann mit DHL express geschickt.

    Man kann auch mit der ABH abstimmen, dass dort die VE vorgelegt wird. Dann eine Kopie an die DBM mit dem Hinweis, dass das Original bei der ABH liegt, die die VE ja im Übrigen ja ausgefüllt hat. (mE eine unsinnige Regelung, dass die DBM die original-VE sehen will; sinngemäß muss die VE einer der Behörden, die am Visumsprozess beteilgt ist, vorliegen).


    Ansonsten weiterhin viel Glück.. du scheinst davon ja eine Menge abbekommen zu haben :)

  • Dann herzlichen Glückwunsch an den bald glücklich verheirateten Apogermanius.


    Zumindest hast doch viel Verve und Chuzpe in deiner Herzensangelegenheit an den Tag gelegt.

    Und damit und den entsprechend Quentchen Glück hast Du in Zeiten von Covid-19 und Lock down und Quarantäne in meinen Auge den Vogel abgeschossen. Gemeint im Sinne von Chapeau :hi


    Meine gwapa Hinigugma befindet sich noch im Stadium des Annulment Process....

    Da können wir noch eine wenig Glück gebrauchen.


    Jedoch vielen Dank für deinen auf den Punkt gebrachten Bericht über dein Hochzeitsvisa.

  • Da kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch! Meine Verlobte wartet jetzt nur noch darauf, dass sie ihr Heiratsvisum bekommt und dann nach D einfliegen kann. Insgesamt warten wir auch schon über ein Jahr. Ich bin aber auch überzeugt davon, dass es gut ist hier in D zu heiraten.

  • Hallo zusammen,

    hier noch ein kleiner Nachtrag.

    Am Freitag sind Verlobte und Schwiegermutter wie geplant (3 Stunden verspätung wegen Vorfall in Doha lass ich mal außen vor ;) ) eingereist.

    Beim Botschaftstermin hatte der vorherige Besuch mit Touristenvisa, zur Entspannung beigetragen. Der Beamte vor Ort hat sich den Chatverlauf noch zeigen lassen und hat nach 5 Minuten dauerscrollen entgeistert festgestellt das erst 2 Monate rum sind. Er gab ihr das Handy zurück und sagte es ist ok.

    Faxen gab es dann wieder nur bei der AUB, zufällig wurde genau einen Tag nach meiner Nachfrage alles zurück nach Manila geleitet :denken. 2 Tage vorm Abflug war dann das VISA per Kurier angekommen.


    hge

    quote 1: magst recht haben wegen dem Nachreichen. Vielleicht die eine Woche fürs Verschicken;)

    quote 2: wegen der Rechtslage, bin absolut bei dir. In ihrer Chatgruppen hatte gerade eine andere Dame deswegen Probleme gehabt (weiß leider nicht welches OLG).

    quote 3: Laut Standesamt gäbe es am OLG Frankfurt wohl mehrere Richter, aber Fälle wie meiner, würden nur von einer bestimmten Richterin bearbeitet und die wäre wohl gerade ausm Urlaub zurück. Vielleicht hatte Sie gute Laune dank des Urlaubes ;)

    quote 4: stimme dir vollumfänglich zu, mit der unsinnigen Regelung.

    Ich wünschen allen im Prozess viel Glück.

    Und uns allen viel Gesundheit.

  • Der Behördenmarathon geht weiter.

    Beim philippinischen Konsulat in Frankfurt haben wir am 15.10.2021 einen Termin für den 16.11.2021 zur Neubeantragung eines Passes (Namensänderung) und Registrierung der Ehe bekommen.
    Resultierend daraus, gibt es von der AUB nur eine Fiktionsbescheinigung (100 € Gebühr! Whaaaaaat???!!!)
    Meldung beim Einwohnermeldeamt lief Problemlos ab, Steuer ID soll in ca. 2 Wochen automatisch kommen.
    Auf die Unterlagen zur Familienversicherung warte ich seit 2 Wochen (AOK).

    Anruf bei der IHK zur Anerkennung der Ausbildung ergab, es ist sinnvoll sich vorher bei der ARGE zu melden. Eventuell übernimmt die ARGE die Kosten (400-700€ können das sein).
    Gleiches gilt für Sprachkurse in Deutschland, man hat die Möglichkeit von der AUB einen "Intergrationsgutschein" zu bekommen, dadurch werden Kosten für Sprachkurse zum Teil oder ganz übernommen.