Integrationskurs und Nebenkosten nicht steuerlich absetzbar?

  • Hallo Zusammen,


    Nach meinen bisherigen Recherchen scheinen fast alle Kosten bezüglich des (verplichtenden) Integrationskurs nicht steuerabzugsfähig zu sein.


    Alleine die 50 % der Kursgebühren (bei bestehen dann noch 25%) scheinen abzugsfähig zu sein (Quelle), Fahrtkosten, Materialien etc. jedoch nicht?


    Anscheinend hat man (zumindest bei uns in der Region) auch keinerlei Anspruch auf Ermäßigungen als "Integrationsschüler" oder sofern nicht sowieso der gesamte Kurs vom BAMF bezahlt wird auf eine Fahrtkostenerstattung.


    Ich freue mich wenn Jemand andere oder ergänzende Informationen hat.


    VG

  • Ich weiß ja nicht wo du gesucht hast, aber wenn man Integrationskurs steuerlich absetzbar eingibt hast du zig Seiten auf denen du Nachlesen kannst, daß verpflichtende Integrationskurse steuerlich absetzbar sind.

  • Wenn der Kurs verpflichtend ist können die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

    Aber (soweit es mir bekannt ist - alles weitere müsste ich auch meinen Steuerberater fragen) geht das nur für sich selbst oder Ehepartner.

    Wenn ihr also noch nicht verheiratet seit kannst du meines Wissens nach die Kosten für den Kurs deiner Freundin nicht absetzen.

  • nein neueres kenne ich nicht, ist aber meines Wissens gängige Steuerpraxis das bei verpflichtenden Kursen (Integrationskursen) die Kosten geltend gemacht werden können.

    Sprachkurse ja nur sofern sie in einem Beruflichen Zusammenhang stehen

  • Bzgl Steuer , wir sind zusammen veranlagt. Macht es Sinn meine Frau zahlt den Beitrag von ihrem eigenen Konto oder ist das egal ? Also bzgl Nachweisen ? Habe den ersten Kursmonat von meinem Konto überwiesen. Wir haben Verpflichtung von der ABH