Aufenthaltstitel für unverheiratete Lebenspartner in Österreich möglich?

  • Hab an dieser Stelle mal eine Frage an Trivial aus reinem Interesse, auch wenn es nicht so ganz zum Anliegen des TS passt und für micht selbst nicht relevant ist.

    Meine Frau kennt 2 Filipinas, die in A leben, mit ihren Partnern jedoch nicht verheiratet sind. Lt. deren Aussage bekäme man den AT auch als nichtverheirateter Lebenspartner. Stimmt diese Aussage? Ich selbst glaube das nicht.

  • Nein, es gibt in Österreich keine Aufenthaltstitel für unverheiratete Lebenspartner. Wenn diese Filipinas in Österreich wohnen, dann unter irgendeinem anderen Aufenthaltstitel.


    Mir sind in den letzten Jahren vereinzelt Filipinas in Österreich untergekommen, die unverheiratet hier waren und nicht sagen wollten, welchen Aufenthaltstitel sie haben. Ich gehe davon aus, dass es sich um getrickste Aufenthalte handelt wie erschummelte Studenten- oder Au-Pair-Visa handelt. Vielleicht hatten auch manche ein Visum, das mittlerweile abgelaufen ist, und sind jetzt illegal hier, was aber auf Dauer ein massives Problem ist. Man kann nicht legal arbeiten, ist nicht krankenversichert, kann keine Wohnung mieten, und man kann auch den Schengen-Raum nicht verlassen, ohne dass das abgelaufene Visum auffällt. Die meisten haben auch schwarz ein bisschen Geld verdient, beispielsweise als Putzfrau oder Kindermädchen.

  • Meine Verlobte erzählte mir dass viele auch illegal in Spanien unterkommen und dann nach 3 Jahren illegalen Aufenthalt legal bleiben können. Kann das nicht so Recht glauben aber vllt was da jemand mehr ? Oder ist es vllt in ö ähnlich ? Im Internet konnte ich darüber nix finden

  • Hab an dieser Stelle mal eine Frage an Trivial aus reinem Interesse, auch wenn es nicht so ganz zum Anliegen des TS passt und für micht selbst nicht relevant ist.

    Meine Frau kennt 2 Filipinas, die in A leben, mit ihren Partnern jedoch nicht verheiratet sind. Lt. deren Aussage bekäme man den AT auch als nichtverheirateter Lebenspartner. Stimmt diese Aussage? Ich selbst glaube das nicht.

    Zwei Philippinen nicht, aber unter der EU Freizügigkeit sehr wohl. Wenn also die zwei Personen fest zusammwohnen und das auch nachweisen können, davon ein Partner aus der EU, fällt der andere Partner unter die EU Freizügigkeit.

    Artikel 3 Abs. 2 der EU-Richtlinie 2004/38/EG. Ist aber so nicht in DEU Recht umgesetzt und bedeutet im Regelfall den Rechsweg vor ein Gericht um das durchzusetzen. Wie das in Österreich ist weiss ich nicht.

  • Once nur mal aus Interesse was aktuell definitiv nicht der Plan ist, wenn meine Verlobte jetzt mit Schengen Visa hier ist, ich würde nach Holland ziehen dann würde sie dort AT bekommen können?


    Oder meinst Du das EU Recht wäre im Zweifel auch Gerichtlich in D umzusetzen?


    Nur zum Verständnis sie ist aktuell hier mit Schengen Visa wir haben auch bei der Beantragung angegeben wir wollen Ende des Jahres heiraten, nur ich habe Angst dass der Rückflug trotz Business annuliert wird daher wären mir alle Optionen wichtig :) Will ja nicht dass sie Problem wegen Heiratsvisum bekommt.

  • Once nur mal aus Interesse was aktuell definitiv nicht der Plan ist, wenn meine Verlobte jetzt mit Schengen Visa hier ist, ich würde nach Holland ziehen dann würde sie dort AT bekommen können?

    Die Staaten verlangen im Regelfall einen Nachweis, das man vorher zusammengelebt hat, wo auch immer. Vor Irland kenne ich das so. Was die NL verlangen oder das überhaupt machen. keine Ahnung. Ich weiss das in DEU die Regelung nicht umgesetzt worden ist und man wohl das Defizitverfahren der EU abwartet. D.h die Komnsulate werden wohl eher kein Visum erteilen oder die ABH eine AT erteilen und man muss dafür wohl vors Verwaltungsgericht.


    Und nein, die Nachreise erfolgt nicht mit einen Besuchsvisum, es muss im Visaverfahren schon angegben werden, das die Verlobte Ihr Freizügigkeitsrecht ausübt und dauerhaft nachziehen will. Wobei, wenn ein sie ein Visum beantragtst, du aber bereits in den NL lebst man wohl nicht von Zusammenleben sprechen kann.


    Die Idee dahinter ist wohl das ein EU-Bürger, der seine Freizügigkeit in einen anderen EU-Staat wahrnimmt, dort mit Nicht EU Bürger nzusammenlebt, eben Innergemeinschaftlich direkt mit seiner Verlobten umziehen kann, ohne das diese erst ein aufwändiges Visa-Verfahren durchläuft. Es ist sicher nicht dazu gedacht eine Verlobte aus einen Drittland in die EU zu holen.

  • Meine Verlobte erzählte mir dass viele auch illegal in Spanien unterkommen und dann nach 3 Jahren illegalen Aufenthalt legal bleiben können.

    Bei einem "illegalen" Aufenthalt wäre es ja schwierig nachzuweisen, wie lange sie tatsächlich im Land gelebt haben. Es gab zwar in einigen Ländern schon mal Aktionen, um aus dem illegalen Aufenthalt einen legalen zu machen. Von Belgien ist mir das definitiv bekannt, ob Spanien dabei war, weiß ich nicht.


    Meine Frau hat auch Freundinnen in Madrid, die haben wir schon mal besucht. Die sind allerdings mit einem legalen Arbeitsvisum eingereist, was damals für Spanien relativ einfach war. (Kein hochqualifizierter Job). Sie erzählten mir, dass sie nach ein paar Jahren (ich glaube es waren 5) die spanische Staatsbürgerschaft beantragen können. Ich habe das aber nicht verifiziert, da mein Spanisch nicht "sattelfest" ist.