JoTr/Affidavit of Support - Verantwortlichkeit

  • Hallo zusammen,


    ich lese schon länger hier im Forum mit und finde die Themen und Diskussionen sehr hilfreich.


    Ich habe eine Frage zur Verantwortlichkeit der Philippinischen Botschaften. Über Weihnachten würde ich meine Verlobte gerne mit einem Schengen Visum für unverheiratete Paare nach Deutschland einladen. Da sie das Land das erste Mal verlässt und wir viel zum Thema Offloading gelesen haben, würden wir gerne einfach um vorbereitet zu sein, ein Affidavit of Support beantragen.


    Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe derzeit in der Schweiz, ziehe aber zum 01. Dezember zurück nach Deutschland. Nun wollte ich das Affidavit of Support frühzeitig beantragen, denn wenn wir das erst im Dezember machen, wird es mit Weihnachten sehr knapp.


    Ich habe die Philippinische Botschaft in Deutschland kontaktiert, diese hat mich an die Philippinische Botschaft in der Schweiz verwiesen (aufgrund meines Wohnsitzes in der Schweiz). Daraufhin habe ich die Philippinische Botschaft in Bern kontaktiert, welche mich wiederum an die Botschaft in Berlin verwiesen hat.


    Nachdem ich mich wieder an die Botschaft in Berlin gewandt habe (kann ja auch nur das machen, was man mir sagt) habe ich eine recht strenge Antwort erhalten, dass die Botschaft in Berlin aufgrund von Corona nur für in Deutschland lebende zuständig ist und dies mit einem Reminder begründet, der auch so irgendwo versteckt auf ihrer Seite steht. Ich habe mir dann gedacht, dass dieser Reminder ja ausreichen müsste, um den Mitarbeiter in Bern davon zu überzeugen, sich um mein Anliegen zu kümmern. Ich habe ihn angerufen und musste ernüchternd feststellen, dass dem nicht so ist. Seiner Meinung nach ist er nicht zuständig, da meine Verlobte nach Deutschland reist, unabhängig von meinem jetzigen Wohnsitz. Nach 20 Minuten hat er mir dann versichert, dass er dies nun mit dem Konsulat in Frankfurt klärt. Ich traue dem ganzen aber nicht so recht...


    Habt ihr da Erfahrung bzgl. der Zuständigkeit der Botschaften? Wie würdet ihr vorgehen?


    Ich will eigentlich keinen bei der Botschaft nerven, sondern fände es einfach toll, wenn mir dort jemand helfen würde...


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen =)

  • Hi,

    da pers. Termine in Berlin lt. anderer Beiträge sowieso nicht möglich sind, außer man wohnt in Norddeutschland würde ich es einfach hinschicken ;D

    Du musst ja sowieso erst zum Notar und es dann zum Landgericht schicken.


    Siehe: http://philippine-embassy.de/authentication-notarization/

    jetzt weis ich nur nicht wie es in der Schweiz ist, kannst ja in Bern nochmal anrufen und fragen wie der Prozess ist wenn die Freundin in die Schweiz eingeladen werden würde.


    EDIT: habe das hier gefunden: https://bernepe.dfa.gov.ph/images/Notarials.pdf

    vllt. braucht man in der Schweiz das nicht Landgericht gar nicht?

    Von der Logik her könntest Du es ja schonmal dem Notar vorlegen und dem Landgericht in dem Bundesland wo Du wohnst in D schicken?


    Und für die Verpflichtungserklärung beim zukünftigen Wohnort schonmal anfragen wegen Termin, da ist teilweise recht lange Wartezeit.


    Aber von der Logik her müsste doch Bern zuständig sein wenn du gerade da wohnst?! Das AOS gilt ja gegenüber den Philippinen und nicht gegen die Schweiz oder Deutschland.

  • Hi =)


    Danke für deine schnelle Antwort!

    So wie ich das verstanden habe, braucht man das Landgericht in der Schweiz nicht. Man muss dort persönlich erscheinen, so wie es auch in dem Link von dir beschrieben ist.


    Das mit der Einladung in die Schweiz hat er mir auch vorgeschlagen, dann wäre er seiner Meinung nach zuständig. Nachdem ich dann nachgefragt hatte, ob das beim Immigration Officer bei der Ausreise nicht zu Verwirrung führt, wenn sie in die Schweiz eingeladen ist aber nach Deutschland reist, hat er mir jedoch zugestimmt... Damit hat er den Vorschlag wieder verworfen.


    Vielleicht hast du Recht und ich sollte es einfach mal dem Notar vorlegen, zum Landgericht schicken und nach Berlin schicken. Mehr als ablehnen können sie es ja nicht...


    Bzgl. Verpflichtungserklärung: Das geht auf Nachfrage bei der zuständigen Ausländerbehörde per Mail (Dokumente schicken, die werden geprüft und das Original der Verpflichtungserklärung kommt per Post)

  • Hi JoTr, habe nochmal nachgedacht aufgrund Deiner Antwort. Vllt hat ja jemand Erfahrung hier dazu denke der "Fall" ist recht speziell.

    Aber es ist ja nicht verboten von der Schweiz nach D zu ziehen, wenn sie es nachweisen kann dass Du umgezogen bist fände ich es nicht so seltsam, aber hängt halt vom Immi Officer ab. Wenn Bern deutlich einfacher ist als das mit Notar, landgericht und Botschaft würde ich es persönlch in Bern machen.


    Zitat

    Bzgl. Verpflichtungserklärung: Das geht auf Nachfrage bei der zuständigen Ausländerbehörde per Mail (Dokumente schicken, die werden geprüft und das Original der Verpflichtungserklärung kommt per Post)

    hah das habe ich ja noch nie gehört, aber gut jede ALB hat wohl ihre "eigenen" Prozesse. Mein Stand und Erfahrung ist die VE muss zwingend persönlich vor Ort unterschrieben werden. Kenne einen Fall aus Köln da musste er die Dokumente hinschicken , paar Wochen warten und dann aber trotzdem die VE persönlich abholen und unterschreiben. Bei mir war es so: Termin machen vorbekommen und die Dame hat vor Ort alles erledigt und nach 20 Min hatte ich die VE.


    Wenn das so "einfach" geht würde ich an Deiner Stelle schonmal denen die Dokumente senden per Mail und schauen was passiert ;D. Bei mir in Bochum hatte ich jetzt über 4 Wochen Wartezeit auf einen Termin, daher der Tipp das auch schonmal schnell anzufangen.

  • Du hast Recht roseforest, das ganze in Bern zu erledigen wäre auf jeden Fall vom Prozess her einfacher. Was mich einfach verunsichert ist, dass keiner Zuständig sein will und eigentlich nicht klar ist, was die Regel bzw. maßgebend ist (Wohnsitz oder Reiseziel).

    Zitat

    Aber es ist ja nicht verboten von der Schweiz nach D zu ziehen, wenn sie es nachweisen kann dass Du umgezogen bist fände ich es nicht so seltsam, aber hängt halt vom Immi Officer ab.

    Das ließe sich theoretisch über die Meldebescheinigungen nachweisen. Aber hängt dann wieder vom Immigration Officer ab und man hat so eine Unsicherheit.

    Zitat

    hah das habe ich ja noch nie gehört, aber gut jede ALB hat wohl ihre "eigenen" Prozesse

    Habe extra angerufen und nachgefragt =) ist wohl wegen Corona so, weil sie den Besucherverkehr so gering als möglich halten wollen. Der Plan ist wie von dir vorgeschlagen, das so schnell wie möglich zu machen. Gemäß der Mitarbeiterin dauert es 1-2 Wochen, bis man das Dokument dann hat. Ist aber interessant, deine Erfahrungen zu lesen, krass wie unterschiedlich das ist.

  • genau es "könnte" , zu fast 100% würde es sogar ohne AOS klappen siehe hier bisherige Erfahrungen. Deswegen wenn ich das Risiko/Aufwand abwägen würde würde ich es in Bern machen aber ist nur meine pers. Meinung muss ja jeder selbst entscheiden.


    Ich verstehe das mit der VE trotzdem nicht, wie will denn die ALB sicherstellen dass Du wirklich der bist für den Du dich ausgibst wenn man nicht persönlich mit Ausweis dort erscheint. Daher ich würde an Deiner Stelle denen nochmal ne Mail schreiben bzw. generell eher allen Beteiligten eher per Mail kommunizieren statt anzurufen damit man was schrifliches hat.

  • genau es "könnte" , zu fast 100% würde es sogar ohne AOS klappen siehe hier bisherige Erfahrungen. Deswegen wenn ich das Risiko/Aufwand abwägen würde würde ich es in Bern machen aber ist nur meine pers. Meinung muss ja jeder selbst entscheiden.


    Ich verstehe das mit der VE trotzdem nicht, wie will denn die ALB sicherstellen dass Du wirklich der bist für den Du dich ausgibst wenn man nicht persönlich mit Ausweis dort erscheint. Daher ich würde an Deiner Stelle denen nochmal ne Mail schreiben bzw. generell eher allen Beteiligten eher per Mail kommunizieren statt anzurufen damit man was schrifliches hat.

    Zumal das Formular der VE einen Beglaubigungsvermerk hat, den der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde ja unterschreiben muss, dass du die Unterschrift vor ihm also in persona gezeichnet hast. Da wäre ich echt erstaunt wenn die bei einem solchen Formular das einfach mal abzeichnen wenn es nicht stattgefunden hat… damit würde sich der Abzeichner imho ziemlich aus dem Fenster lehnen…

  • Du hast Recht roseforest, das ganze in Bern zu erledigen wäre auf jeden Fall vom Prozess her einfacher. Was mich einfach verunsichert ist, dass keiner Zuständig sein will und eigentlich nicht klar ist, was die Regel bzw. maßgebend ist (Wohnsitz oder Reiseziel).

    Das hat einfach damit zu tun, dass solch ein Fall sehr selten vorkommt..


    .


    Der "normale" Fall ist eben, dass Reiseland und Wohnsitz des Einladers identisch sind.

    Das Problem wäre ja auch im "Ernstfall" folgendes : eine VE, die von der Schweiz ausgestellt ist, müsste dann von D aus rangezogen werden.. was rechtlich vielleicht schwierig werden könnte. Ob es da überhaupt zwischen Schengen Staaten eine Regelung gibt, wage ich zu bezweifeln.


    Das AOS ist ja nur für die philipp. immigration interessant; und die könnte auf Grund des Unterschieds zwischen Zielland und Ausstellerland des AOS ziemlich verwirrt sein..


    Ich würde das so aufziehen, dass VE, AOS und Antrag alles von D aus (also deutsche Adresse) gemacht wird. Eine Adresse (Eltern, Freunde) angeben und sich dort auch regulär anmelden. Ab 1. Dezember kann er sich ja dann auch wieder ummelden zum endgültigen neuen Wohnsitz, das steht ja dem Antrag nicht entgegen. Dann hat man all diese "2-Staaten-Probleme" nicht.



    Zur Verantwortlichkeit:

    Genau genommen ist für alle Dokumente, die vom Einlader kommen, das Land des Wohnsitzes des Einladers zuständig, und für den Antrag auf das Visum die Botschaft des Ziellandes; das mag aber praktisch zu Problemen führen, wie die Antworten der Institutionen zeigen...

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Affidavit of Support - Verantwortlichkeit“ zu „JoTr/Affidavit of Support - Verantwortlichkeit“ geändert.
  • Hallo zusammen


    Vielen Dank schon mal für euren Input.

    Das mit der Verpflichtungserklärung werde ich am Montag klären =)

    Zitat

    Das Problem wäre ja auch im "Ernstfall" folgendes : eine VE, die von der Schweiz ausgestellt ist, müsste dann von D aus rangezogen werden.. was rechtlich vielleicht schwierig werden könnte.

    Ja das stimmt. Deshalb werden meine Eltern die VE bei der ABH in Deutschland abgeben. Das ist nach Rücksprache mit der deutschen Botschaft in Manila möglich.

    Zitat

    Eine Adresse (Eltern, Freunde) angeben und sich dort auch regulär anmelden. Ab 1. Dezember kann er sich ja dann auch wieder ummelden zum endgültigen neuen Wohnsitz, das steht ja dem Antrag nicht entgegen

    Meinst du, dass ich bis Dezember einen Wohnsitz bei einer deutschen Adresse anmelden könnte?

    Da müsste ich erstmal schauen, wie das geht in Bezug auf die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Wäre aber eine Idee =)


    Ich hatte gestern auch noch eine Idee. Was ist, wenn das AOF ebenfalls von meinen Eltern ausgestellt würde?

    Ich könnte meiner Verlobten meine Geburtsurkunde mitgeben, damit der IO nachvollziehen kann, dass meine Eltern wirklich meine Eltern sind. Was denkt ihr?

    Damit wären auch VE und AOS in sich schlüssig, da beide von meinen Eltern ausgestellt.

  • Meinst du, dass ich bis Dezember einen Wohnsitz bei einer deutschen Adresse anmelden könnte?

    Ich kenn jetzt nicht die Regularien der Schweiz.

    Aber aus deutscher Sicht ist es möglich einen Wohnsitz in D und gleichzeitig einen in der Schweiz zu haben.

    Ich hatte gestern auch noch eine Idee. Was ist, wenn das AOF ebenfalls von meinen Eltern ausgestellt würde?

    Ich könnte meiner Verlobten meine Geburtsurkunde mitgeben, damit der IO nachvollziehen kann, dass meine Eltern wirklich meine Eltern sind. Was denkt ihr?

    Damit wären auch VE und AOS in sich schlüssig, da beide von meinen Eltern ausgestellt.

    Es wird niemand die VE mit dem AOS vergleichen. Die immigration interessiert die deutsche VE idR nicht.

    Ich denke, die wird darauf achten, ob das AOS von der Person ausgestellt ist, die die pinay besuchen will.

  • Hallo zusammen,


    ich wollte ein kleines Update geben. Der Mitarbeiter der Botschaft in Bern hatte mir ja versichert, beim Konsulat in Frankfurt anzurufen und das zu klären. Jetzt habe ich ihm eine Mail geschrieben und ihn gefragt, ob er dies getan hat und wer nun verantwortlich ist. Er meinte, dass er dort niemanden erreichen konnte und ich meine Dokumente dort hinschicken soll, da die ja zuständig seien... Ich will nicht urteilen, aber in fast 2 Wochen sollte doch da jemand erreichbar sein...

    Egal, jammern bringt nichts.

    Mein Plan ist jetzt, dass ich das Formblatt ausfülle, mir das vom Notar und Landgericht in Deutschland beglaubigen lasse und das alles nach Berlin schicke. Dann werde ich schon sehen, ob ich ein AoS zurück bekomme oder nicht. Haben ja nichts zu verlieren. Lege vielleicht noch meinen Mietvertrag ab Dezember bei. Was denkt ihr? Würdet ihr das auch versuchen?

    Zitat

    Ich kenn jetzt nicht die Regularien der Schweiz.

    Aber aus deutscher Sicht ist es möglich einen Wohnsitz in D und gleichzeitig einen in der Schweiz zu haben.

    Möglich ist das auf jeden Fall. Man muss in der Schweiz nur immer schauen, wie sich das auf die Aufenthaltsbewilligung auswirkt. Deshalb würde ich es gerne erstmal ohne ummelden versuchen =)

    Zitat

    Es wird niemand die VE mit dem AOS vergleichen. Die immigration interessiert die deutsche VE idR nicht.

    Ich denke, die wird darauf achten, ob das AOS von der Person ausgestellt ist, die die pinay besuchen will.

    Okay, danke für den Tipp hge . =)


    roseforest du hattest Recht bzgl. der VE, ich habe mich nochmal informiert und die Dokumente müssen hingeschickt werden und nach der Prüfung muss man (in dem Fall meine Eltern) persönlich vorbeikommen um das zu unterschreiben. Dauert gem. unserer AB nicht länger als 2 Wochen.

  • Mein Plan ist jetzt, dass ich das Formblatt ausfülle, mir das vom Notar und Landgericht in Deutschland beglaubigen lasse und das alles nach Berlin schicke. Dann werde ich schon sehen, ob ich ein AoS zurück bekomme oder nicht. Haben ja nichts zu verlieren. Lege vielleicht noch meinen Mietvertrag ab Dezember bei. Was denkt ihr? Würdet ihr das auch versuchen?

    Ich versteh deine Schlussfolgerung nicht: Wenn der MA in Berlin meint, du sollst es nach FRA schicken, warum willst du es dann nach Berlin schicken? Frankfurt macht doch auch diese Überbeglaubigungen ..

    Dass mit dem Mietvertrag ist eine gute Idee. Ich würde dazu noch ein Schreiben dazulegen, warum du den AOS in D legalisiert haben willst.. eben weil deine Freundin nach D kommen soll.


    Ansonsten: einfach versuchen.. Sonst kriegt man es nicht raus.

  • Hallo zusammen


    Nach einiger Zeit wollte ich euch ein Update geben, denn es hat sich einiges getan.


    Wie geplant war ich mit dem AoS beim Notar in Deutschland und habe es dann zum Landgericht geschickt. Da kam es überraschend nach einer Woche schon wieder beglaubigt zurück, sodass ich am das AoS am letzten Samstag direkt nach Frankfurt zum Konsulat schicken konnte. Wie von hge vorgeschlagen, habe ich ein Anschreiben dazu gelegt, in dem ich begründet habe, warum ich das AoS in Deutschland legalisiert haben möchte. Vielen Dank für die gute Idee, hge .


    Heute, nach genau einer Woche kam es zurück, mit dem goldenen Siegel drauf :) es hat also ohne Probleme und sehr schnell geklappt.


    Manchmal muss man wohl einfach ausprobieren und sollte sich nicht direkt den Kopf zerbrechen...


    Am 02. November haben wir einen Termin in Cebu für den Visumsantrag. Dann hoffe ich, dass wir einen positiven Bescheid bekommen, das wäre eine riesen Erleichterung.


    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.

  • Hi :)

    Du brauchst ja für unmarried couple Visa dieses Formular https://www.bmi.bund.de/Shared…rheirateter-paare-en.html


    Da bestätigt ihr euch vorher pers. Getroffen zu haben. Ob da "lügen" sinnvoll ist, ich würde es nicht machen. CFO und Immi in den Phils wollen auch oft bidler zusammen sehen.


    Ansonsten geht noch Schengen Visum quasi als "Tourist" mit vollst. Impfung wenn nicht vorher getroffen. Mir ist aber noch kein Fall bekannt wo das geklappt hat.

  • Zitat

    Sorry, wenn ich das Thema noch mal pushe. Kurz noch zwei Fragen - könntest du beweisen, dass du deine Verlobte vorher getroffen hast? Oder kann mir das einer beantworten? Ist das für ein Schengenvisum Pflicht, oder reichen Verläufe etc.?

    Wir können das nachweisen über Stempel im Reispass sowie die Flugtickets (hab ihr da auch die Originale geschickt). Das werden wir beides mit abgeben. Zusätzlich geben wir gemeinsame Bilder ab, Briefe die wir geschrieben haben, Auszüge aus einem Album (inkl. Bildern), Chatprotokolle sowie die Anrufliste der letzten 3 Monate.


    Es ist wie roseforest gesagt hat. Für das unmarried couple Visa muss man sich vorher getroffen haben. Für das Schengenvisum als Tourist ist das nicht erforderlich.

  • Danke :) möchte es trotzdem nochmal zur Sicherheit ergänzen :


    1) unmarried couple hier kein Fall von Ablehnung bekannt, habe meine Verlobte auch für 3 Monate hier ein geladen und Keine Impfung erforderlich


    2) "normales " Besuchvisum : vollständige Impfung erf und bisher keine Erfahrungsberichte hier


    EDIT: wie viele Tage wollt ihr beantragen? ich empfehle weiterhin die vollen 90 bei unmarried couple...

    hier nochmal das Formular finde es pers. sinnvoll auch die Englische Version mitzusenden

    https://www.bmi.bund.de/Shared…_blob=publicationFile&v=2


    wir hatten recht schnell ~2 Wochen den Pass zurück mit Visa.