Heirat mit Arbeitsvisum

  • Hallo,


    Meine Freundin arbeitet derzeit an Ihrem A2 Level und hat an der Cebu Normal University (Anabin Eintrag vorhanden H+) Bachelor of Science in Nursing studiert und erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der fehlenden Berufserfahrung qualifiziert sie sich leider nicht für das Tripple Win Program.

    Derzeit lebt sie in Vietnam und arbeitet an Sprachschulen und im Kindergarten, soweit es der Lockdown zulässt.


    Weil Ihr Abschluss über dem der Altenpflegerein und der Arzthelferin (MFA) liegt beabsichtigen wir nach erfolgreicher Stellensuche ein Arbeitsvisum für einen der genannten Jobs zu beantragen.

    Laut der Website http://www.make-it-in-germany.com sollte dies auch zügig bearbeitet werden. Fallstricke wie die Urkundenprüfung gibt es hierbei nicht wenn ich das richtig verstanden habe.


    Nun ist es ja so, dass bei Heirat über ein Schengen oder Touristenvisum gerne das Familienzusammenführungsvisum nicht direkt ersteilt wird und die Frau wieder ausreisen muss um es vom Heimatland aus zu beantragen.


    Wie sieht es aus sollte man mit einem Arbeitsvisum heiraten?



    Liebe grüße

    Tobi und April

  • Wie sieht es aus sollte man mit einem Arbeitsvisum heiraten?

    Geht ohne Probleme...gibt dann aber trotzdem wieder mit 99% eine UP vor der Hochzeit

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Goose daher wäre Doch die Empfehlung wenn Hochzeit geplant ist die UP schon jetzt mal zu starten oder? Dafür muss sie ja nicht hier sein.

    Gerade gesehen der TE ist auch <30 finde es spannend die meisten die echtes Interesse haben mit Heirat sind zw. 25-35 aktuell ;D

  • daher wäre Doch die Empfehlung wenn Hochzeit geplant ist die UP schon jetzt mal zu starten oder?

    würde Sinn machen, wenn man beides parallel laufen lässt! Also Hochzeitsplanung inkl. UP und dann mit Arbeitsvisum einreisen.

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Hallo, ich hoffe, euch geht es allen gut.

    Meine Verlobte und ich gehen jetzt aktiv auf die Hochzeit/Einreise zu. Leider bestehen noch viele Unsicherheiten und die Angst, dass etwas schieflaufen kann. Die örtlichen Ämter sind da auch nicht grade eine Hilfe. Willkommen in Duisburg...


    Unser Plan ist es zweigleisig zu fahren. Zum einen rechnen wir damit, die Anerkennung Ihres Abschlusses im März zu erhalten. Die Seite anerkennung-in-deutschland.de war dabei eine große Hilfe, ebenso die in Vietnam zuständige Agentur. Wenn mit dem B1 jetzt alles glatt läuft wäre dies ein super und vor allem schneller weg für mein Liebling. Die Anerkennung wird voraussichtlich mit einer notification of a deficit enden. Welches die Jobsuche in Deutschland und Einreise mit einem Arbeits / Visum zur Anpassung der Berufsqualifikation (Bachelor in science of Nursing) ermöglicht.

    Generell ist ja ein Wechsel von o.g. Visas, bei einer Heirat, zu einem Familienzusammenführungsvisa im Inland ohne vorherige Ausreise und Beantragung von außerhalb möglich.

    Dennoch möchten wir für den Fall der Fälle nicht riskieren noch mehr Zeit zu verlieren und auch die Heirat in Deutschland anstoßen. Dies möchten wir vorerst über die Beantragung einer Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses erreichen um die eventuelle UP anzustoßen.


    Leider wurde mir von dem zuständigen Amt jedoch mitgeteilt, dass dies nur durch die Anmeldung einer Eheschließung machbar sei und man das Anliegen nicht separat an das OLG einreichen könne. Quasi das Komplettprogramm.


    Ich sorge mich das es dadurch zu 2 Visavorgängen bei der Ausländerbehörde kommt und dies Argwohn beim Sachbearbeiter hervorruft und die Sache noch weiter verkompliziert.


    Sind meine Zweifel berechtigt?

    Ist die Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses in der Tat nicht im Einzelnen zu beantragen? Also nur durch Anmeldung der Eheschließung?

    Wird das Probleme mit der Ausländerbehörde geben? Frei nach dem Motto, wenn das eine nicht klappt nehm ich das andere / Zweifel an der Aufrichtigkeit entstehen.


    Ich habe kein Problem mich auf dem Amt zu erklären, aber die Angst vor negativen Reaktionen bleibt. Ich hoffe, Ihr könnt uns bei der Thematik etwas weiterhelfen.


    Liebe Grüße

    April & Tobi

  • Ich denke nicht, dass es zu einem Problem kommen kann in diesem Fall, da solange sie noch kein Heiratsvisum beantragt, die Ausländerbehörde nicht involviert ist. Insofern sollte es machbar sein, dass du die UP und sogar auch die OLG Befreiung machen lassen kannst. Dann ist die UP zumindest schonmal durch. Aber gibt hier Leute die sich besser auskennen, die können dir sicher noch eine fundiertere Antwort geben.

  • Leider wurde mir von dem zuständigen Amt jedoch mitgeteilt, dass dies nur durch die Anmeldung einer Eheschließung machbar sei und man das Anliegen nicht separat an das OLG einreichen könne. Quasi das Komplettprogramm.

    Ist die Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses in der Tat nicht im Einzelnen zu beantragen? Also nur durch Anmeldung der Eheschließung?

    .. das ist richtig. Das Befreiungsverfahren ist im Anmeldeverfahren für die Hochzeit integriert.

    Man kann das nicht separat haben..

    Solange in MNL kein Antrag auf eine Heiratsvisum gemacht worden ist, wird deine ABH aber auch nichts von der geplanten Eheschließung mitbekommen.

    Nur die DBM könnte bemerken, dass da auch noch ein Arbeitsvisum in der Kurve hängt.

    Wird das Probleme mit der Ausländerbehörde geben? Frei nach dem Motto, wenn das eine nicht klappt nehm ich das andere / Zweifel an der Aufrichtigkeit entstehen.

    .. wie deine ABH auf die Zweigleisigkeit reagiert, kann hier niemand sagen.

    Solange alles legal ist - und das ist es - kann niemand etwas dagegen haben.

    Um Zweifel auszuräumen, könntest du ja deine ABH über deine Absicht im Vorhinein informieren. Aber nötig ist das nicht.

  • Ein Ausländer, der sich im Besitz eines Aufenthaltstitels oder eines nationalen Visums zum längerfristigen Aufenthalt gem. § 39 Absatz 1 Nr. 1 AufenthV

    befindet (was bei einer "Anschlussqualifizierung" vermutlich der Fall sein dürfte), kann nach Heirat in Deutschland oder im Ausland in Deutschland direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug beantragen ohne zuvor ausreisen zu müssen (vgl. 30.0.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz). Ihr könntet also bpw. auch in Dänemark heiraten, was vom Bürokratieufwand her etwas geringer ist als in Deutschland (wenn auch nicht mehr so einfach wie früher). In jedem Fall würde ich erst einmal abwarten, bis das nationale Visum vorliegt, zumal es sich vermtlich ja nur noch um wenige Wochen/Monate handelt wieDu schreibst. Zwingend ist zwar auch das nicht wie HGE bereits geschrieben hat, ich ürde jedoch die Ausländerbehörde insofern nicht verfahrenstechnisch überfordern.

    https://www.verwaltungsvorschr…d_26102009_MI31284060.htm

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer